Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist am 28. Juli 2010 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt worden. Bolivien und 33 andere Staaten haben die Resolution 64/292 in die Vollversammlung eingebracht.
Da die Allgemeinen Menschenrechte und damit auch das Recht auf sauberes Wasser für alle 192 Staaten der Vereinten Nationen rechtlich nicht bindend sind, sind sie auch nicht einklagbar. Jedoch hat die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser einen hohen politischen Stellenwert. Das Menschenrecht auf Wasser wird nach Art. 11.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeleitet. Das Menschenrecht auf Wasser ist die Voraussetzung für andere, etwa das Menschenrecht auf Leben, angemessene Ernährung und medizinische Versorgung.
Wie sieht es denn mit sauberem Wasser heute aus?
Nein, wir reden nicht von Afrika, Indien, und anderen Ländern, wo gentechnisch verändertes Saatgut ausgebracht und in der Folge mit Unmengen von Pflanzenschutzmitteln besprüht wird. Eines davon ist Roundup® der Fa. Monsanto, dessen Hauptbestandteil Glyphosat ist.
Als besonders brisant erwiesen sich neuere Studien aus Frankreich und Argentinien. So konnten französische Wissenschaftler zeigen, dass bereits geringe Mengen von Roundup® ausreichen, um menschliche Zellkulturen zu schädigen. In einer argentinischen Untersuchung führte die Gabe von Roundup® bzw. Glyphosat zu Missbildungen bei Frosch- und Hühnerembryonen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das die Studien für die EU begutachtete, stufte die Ergebnisse jedoch als nicht relevant für den Menschen ein. Begründung: Die Durchführung und Bewertung seien nicht nach international anerkannten Regeln erfolgt. Andere Wissenschaftler wie die Biologin Dr. Beatrix Tappeser vom Bundesamt für Naturschutz sind da deutlich vorsichtiger. Tappeser fordert die dringende Überprüfung der Ergebnisse. Sie befürchtet eine insgesamt zunehmende Belastung von Umwelt und Lebensmitteln mit dem Stoff. Aufhorchen ließ zudem eine aktuelle Untersuchung der Universität Leipzig: Die Wissenschaftler fanden Glyphosat im Urin von Menschen. Allerdings wollte die Uni uns auf Anfrage keine näheren Angaben machen, denn die Studie sei noch nicht veröffentlicht.
Tatsächlich hat sich der Verbrauch glyphosathaltiger Mittel nach Zahlen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit Ende der Neunzigerjahre fast verdoppelt, auf etwa 15 000 Tonnen pro Jahr.
Besonders schockierend ist das Ausbringen kurz vor der Ernte. Dabei spritzt man die Herbizide direkt auf die zu erntenden Kulturpflanzen, wodurch nicht nur die Unkräuter, sondern auch das Getreide eine kräftige Portion Gift abbekommen. Gerade in nassen Sommern begünstigt dieses Verfahren das Ausreifen der Getreidekörner. Die Anwendung ist aber nicht auf Getreidefelder beschränkt, auch Hülsenfrüchte und Ölsaaten dürfen kurz vor der Ernte noch gespritzt werden. Bemerkenswert ist, dass in der Regel nur eine Woche Wartezeit eingehalten werden muss, bis geerntet werden darf. Zwar gilt Glyphosat als ein Stoff, der sich schnell abbaut, Rückstände sind trotzdem zu erwarten.
Glyphosathaltige Spritzmittel können sogenannte Tallowamine enthalten. Das sind Zusatzstoffe, die die Aufnahme des eigentlichen Wirkstoffes in die Pflanze verbessern und das Spritzmittel wirksamer, zugleich aber auch giftiger machen. Sogar als Einzelstoff weisen die Tallowamine eine leicht höhere Giftigkeit als Glyphosat auf. Allerdings ist die Datenlage insgesamt lückenhaft. So ist weitgehend unklar, inwieweit Lebens- und Futtermittel mit Tallowaminen belastet sind. Die einfache Erklärung: Es gibt weder eine anerkannte Analysemethode noch wurde eine Rückstandshöchstmenge festgelegt. Angesichts dieser Unsicherheiten zog das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2010 die Konsequenzen und verbot Tallowamine, die Spritzmitteln separat zugemischt werden dürfen. Fertige Mischungen sollten auf freiwilliger Basis durch den Einsatz weniger bedenklicher Zusatzstoffe entschärft werden. Aktuell befinden sich laut BVL noch fünf Präparate mit Glyphosat und Tallowaminen auf dem Markt.
Im übrigen steht Roundup®, in dem auch polyethoxilierte Tallowamine enthalten sind, im Verdacht, mitschuldig am Bienensterben zu sein.
Die Behörden kalmieren, wie wir das gewöhnt sind. Was aber niemand befriedigend beantworten kann, sind die Langzeitauswirkungen, vor allem angesichts der Tatsache, dass der Mensch ja nicht nur einem toxischen Stoff ausgesetzt ist, sondern sozusagen damit bombardiert wird. Egal welches Obst oder Gemüse man kauft, wenn es nicht aus dem eigenen Garten kommt, wo man weiß, was darin passiert ist oder vom Bio-Bauern des Vertrauens – es ist einer ‚Behandlung’ unterzogen worden. Gegen Schimmel, gegen Fäule, gegen Transportschäden, für längere Haltbarkeit/Lagerfähigkeit und natürlich auch gegen Fraßfeinde, Schädlinge, etc. Kommt es aus dem Glashaus, ist die Nährlösung behandelt und was dort drinnen ist, will niemand beantworten.
Tiere werden antibiotikabehandelt, schon mal präventiv, damit es keine Krankheitsausfälle gibt, die die Profite schmälern.
Erst kürzlich wurden Glyphosat-Rückstände in vielen Mehl-Sorten sowie Backwaren festgestellt, d. h. es kommt Einiges an Schadstoffen in unseren Magen und somit in den Blutkreislauf, in jede Zelle.
Überall, wo Bt- oder GMO- Saaten angebaut und in der Folge Unmengen von Roundup® oder andere Pestizide versprüht werden, gab es beträchtliche gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen, die aber kaum anerkannt wurden und werden.
Das signifikante Ansteigen von Frühgeburten, Diabetes II und Krebs in Hawaii während der letzten zehn Jahre lässt die Bewohner, die neben Feldern leben, denken, dass das alles auf Vergiftungen zurückzuführen ist.
In Argentinien leiden Eltern massiv darunter, dass ihr Kind missgebildet ist, oft auch, dass es auf Grund der massiven Vergiftung sterben wird.
Dort gab es aber immerhin den ersten Schuldspruch eines Gerichtes. Nach einem langen Prozess wurden die Gesundheitsschäden bestätigt. In seinem Urteil erklärte das Gericht den Sojaproduzenten Francisco Parra und den Piloten eines Sprühflugzeuges, Edgardo Pancello, für schuldig, «Gesundheitsschäden der Einwohner von Ituzaingó Anexo billigend in Kauf genommen» zu haben. Die beiden Männer wurden zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Für einen dritten Angeklagten, den Sojafarmer Jorge Gabrielli, endete das Verfahren aus Mangel an Beweisen mit einem Freispruch.
Die LUFA Nord-West empfiehlt ein Fütterungsverbot von Tieren nach dem Ausbringen von Glyphosat-Herbiziden, die POE-Tallowamine enthalten.
Sie bietet POE-Tallowamin-Untersuchung mit niedrigen Nachweisgrenzen (< 0,01 mg/kg) in Futtermitteln an.
Und im Boden sollen diese Stoffe keinen Schaden anrichten?
Keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben?
So naiv sind die Verbraucher wirklich nicht, das anzunehmen!
Die Europäische Task Force Glyphosat (was es nicht alles gibt!) sagt „Polyethoxilierte Tallowamine können nur ausnahmsweise von einem Feld in benachbarte Gewässer gelangen, z. B. durch Wind-Abdrift beim Versprühen des Herbizides oder Abschwemmungen nach starken Regenfällen. Die prognostizierten Tensid-Mengen, die durch solche Vorfälle in Gewässer gelangen können, stellen für Fische, Amphibien und Invertebraten (= Wirbellose) kein akutes Risiko dar.“
Hingegen zeigen Studien aus den USA, aus Dänemark und Frankreich, dass Glyphosat und AMPA in erheblichen Konzentrationen ins Oberflächenwasser gelangen.
Greenpeace Österreich gibt an: „Der Grenzwert für Pestizide im Grund- und Trinkwasser beträgt 0,1 µg (1 µg = ein Millionstel Gramm) pro Liter für ein einzelnes Pestizid und 0,5 µg für die Summe der enthaltenen Pestizide.“
Nicht genug, dass die Pflanzen mit Rückständen von Pestiziden belastet sind, sie gelangen durch das flächendeckende Besprühen auch ins Erdreich und von dort in das Grundwasser. Viele dieser Grundwasserlager speisen auch Trinkwasserseen und gelangen somit in die Leitungen örtlicher Trinkwasseranbieter.
Wie sieht es denn mit sauberem Wasser heute aus?
Nein, wir reden nicht von Afrika, Indien, und anderen Ländern, sondern vom Wasser in Deutschland, Österreich, ja ganz Europa.
In Österreich gibt es kontaminiertes Wasser in Korneuburg und Umgebung in Niederösterreich, wo ein Pharmawerk zumindest seit dem Jahr 2000 das Grundwasser verseucht hat, dies von der staatlichen Lebensmittelagentur in Abrede gestellt wurde und erst durch ein Gutachten, veranlasst von Global 2000, das Ausmaß der Verunreinigung festgestellt wurde und die Bevölkerung aufgefordert wurde, es Kindern nicht zum Trinken zu geben. Jeder Anrainer konnte über Antrag einen ‚Schadenersatz’ von € 100.- beziehen.
Und jetzt wird das Wasser samt den Schadstoffen Thiamethoxam und Clopyralid in die Donau abgepumpt, wo es „ohnehin stark verdünnt wird“, wie die Behörde beruhigte.
Beide Pestizide werden nur sehr langsam abgebaut und sind vor allem für Insekten, Bienen und Wasserorganismen gefährlich.
Fast in der gesamten Schweiz ist das Trinkwasser mit Chemikalien kontaminiert! Manche davon stehen im Verdacht, zu Missbildungen zu führen.
In Gegenden mit intensiver Tierhaltung wurden erhöhte Aluminiumwerte in Brunnen festgestellt, das ist absolut gesundheitsgefährdend.
Aber selbst bei pestizidbelastetem Wasser kämpfen die Mineralwasserkonzerne darum, dass dieses abgefüllt werden kann.
Es kommen alle möglichen und unmöglich erscheinenden Trinkwasser-Verunreinigungen in Europa vor.
Werden die immer rasch genug entdeckt, sodass Abhilfe geschaffen werden kann oder sammeln wir auch übers Wasser noch laufend Schadstoffe ein?
Selbst die Bio-Bauern setzen z. B. Kupfer gegen Kartoffelschädlinge ein. Auch dieses erreicht den Boden und somit das Grundwasser. Und wieder gibt es keine Garantie, dass mit der Kontaminierung des Menschen durch so viele verschiedene Chemikalien nicht die Zellen auf Dauer doch geschädigt werden.
Wasser ist kostbar! Schon wenige Tropfen unverdünnter Pflanzenschutzmittel können zu einer Überschreitung des Trinkwasser-Grenzwertes von 0,1 µg/l führen. Zur praktischen Veranschaulichung: 1 g Wirkstoff verunreinigt einen Bach von 2 m Breite, 50 cm Tiefe und 10 km auf den Grenzwert von 0,1 µg/l.
Der Präsident des Nestlé-Verwaltungsrates, Peter Brabeck-Letmathe, hat vorgeschlagen, Wasser an der Börse zu handeln. Darin sieht er eine Möglichkeit, die weltweite Wasserverschwendung einzudämmen. Wahrscheinlich will er alle Quellen der Welt für Nestlé und es in Flaschen füllen, die er als ‚Pure Life’ teuer verkauft, während die Menschen in den Fabriken, die Flaschen abfüllen, selbst kein sauberes, freies Wasser zur Verfügung haben.
Das Recht auf Wasser ist ein Menschenrecht!
Und zwar auf sauberes, das weder Gesundheit noch Natur schädigt!
Und: Es kann keinem Konzern gehören, hat an der Börse nichts verloren und dies haben die Regierungen der Welt zu akzeptieren!
© Copyright 2013 Lisa Natterer, Netzfrauen
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Zugang_zu_sauberem_Wasser
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/071/1707168.pdf
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Allgemeines/13_Glyphosat/Glyphosat_node.html
http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=100582&bernr=04
http://www.vz-nrw.de/link391651A.html
http://www.lufa-nord-west.de/index.cfm/article/692.html
http://www.glyphosat.de/sind-netzmittel-herbiziden-eine-gefahr-fuer-wasserorganismen
https://www.youtube.com/watch?v=Pqc4jKFRCpk
http://www.20min.ch/wissen/news/story/15196162
http://www.kristallwasser24.de/
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