Gute Nachrichten für Gaskunden: Jetzt können Hunderttausende Geld zurückverlangen

EnergieBittere Pille für die großen deutschen Energieversorger: Der Bundesgerichtshof hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Demnach waren die beanstandeten Gaspreiserhöhungen nicht zulässig und die erklärten Klauseln des Essener Energiekonzerns RWE für unwirksam. RWE habe seine Kunden dadurch nicht umfassend genug über Preissteigerungen aufgeklärt.

Weil der Energiekonzern RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angab, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss er nun unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute (Az.: VIII ZR 162/09) entschieden, dass 25 RWE-Gassonderkunden wegen der unwirksamen Vertragsbedingungen Rückzahlungen von insgesamt 16 128,63 Euro zustehen.

Eine Entscheidung zugunsten zahlreicher Verbraucher!

Wer Verträge mit gleich lautenden Klauseln abgeschlossen hat, kann nun ebenfalls Geld zurückverlangen. Allerdings geht das nicht automatisch: Hunderttausende müssen bei ihren Energieversorgern nun zunächst Widerspruch gegen Rechnungen einlegen und Erstattungen einfordern. Die Verbraucherzentrale appelliert an die Versorger, hierbei ein schlankes und verbraucherfreundliches Verfahren zu etablieren.

Die Gesellschaft muss die unberechtigten vereinnahmten Gelder zurückzahlen – und zwar nicht nur an die an der Klage beteiligten RWE-Kunden. Auch zahlreiche andere Versorger, die entsprechende Klauseln nutzen, stehen jetzt in der Pflicht.

Allerdings: Geld aus den unberechtigten Gaspreiserhöhungen gibt es nicht automatisch zurück, sondern jeder einzelne Kunde muss das Geld von seinem Versorger zurückfordern. Dazu muss er – so verlangt es der BGH in seinem Urteil – seiner Jahresrechnung innerhalb von drei Jahren widersprechen.

Interessant, wie die Gegenseite dieses Urteil aufnimmt:

Mahnwelle zu befürchten

Das Gasurteil des BGH zur fehlenden Transparenz früherer Preiserhöhungen wird nach Auffassung eines Energieexperten eine Welle von Rückforderungen auslösen. „Das ist eine Hiobsbotschaft für die Energieversorger“, sagte der Leiter der Energierechtspraxis bei der Unternehmensberatung Rödl & Partner, Christian Marthol. Sie berät europaweit Energieunternehmen. Praktisch alle neueren Sonderkundenverträge enthielten solche nun unzulässige Klauseln. Die Versorger müssten jetzt Verträge anpassen oder neu abschließen, um ihre Haftungsrisiken zu begrenzen. Es stelle sich die Frage, inwieweit Versorger in laufenden Verträgen überhaupt ihre Preise noch ändern könnten.

Eine sehr gute Nachricht für alle Gaskunden – Die Mehrheit der gut 10 Millionen deutschen Gaskunden hat Sonderverträge – bitte das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.

© Netzfrau Doro Schreier

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