Edward Snowden erhält den Whistleblower-Preis 2013. – Preisverleihung durch Otto Jäckel
Transparency Deutschland beteiligte sich erstmals an der Verleihung des Preises, welcher alle zwei Jahre von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW e. V.) und der Deutschen Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) vergeben wird. Mit dem Whistleblower-Preis werden Personen ausgezeichnet, die im öffentlichen Interesse schwerwiegende Missstände und gefährliche Entwicklungen für Mensch und Gesellschaft, Demokratie, Frieden und Umwelt aufdecken.
Der mutigen Tat Edward J. Snowdens verdankt die Weltöffentlichkeit Einblicke in die Überwachungs- und Spionagetätigkeiten unserer Geheimdienste, von denen wir alle jederzeit und ohne konkreten Verdacht betroffen sein können.
Auf der Festveranstaltung zu Edward Snowdens Ehren werden dringliche Probleme erörtert, die sich aus seinem Whistleblowing ergeben. Im Mittelpunkt des Festvortrags der Veranstaltung stehen dabei die weiten Handlungsräume für die Geheimdienste in Deutschland sowie die Fragen, wie es dazu kommen konnte und wie dies geändert werden kann.
Mit der Ehrung wollen die preisverleihenden Organisationen zugleich ihrer Forderung an die Bundesregierung Nachdruck verleihen, dem bedrängten US-Bürger Snowden einen sicheren Aufenthaltsort in Deutschland anzubieten aus Überzeugung und aus Dankbarkeit.
Video der Whistleblower-Preisverleihung an Edward J. Snowden
Jacob Appelbaum hat bei der Whistleblower-Preisverleihung eine E-mail-Reaktion Snowdens auf die Preisverleihung vorgetragen. Snowden hatte Appelbaum gebeten, weniger über Geopolitik zu sprechen, sondern über die einzelnen Menschen und ihre Hoffnung auf Veränderung.
All jenen, die etwas mehr Zeit haben und tiefer in das Thema “Überwachung in Deutschland” einsteigen möchten, sei schließlich noch die Rede des Historikers Josef Foschepoth empfohlen. Hier und vor allem in seinem Anfang 2013 erschienen Buch erfährt man, wie tief der Kotau des Rechtsstaats vor der nationalen und alliierten Überwachung wirklich ausgefallen ist und wie souverän Deutschland auch heute noch wirklich ist. Auch zum Thema Whistleblowing hatte Foschepoth etwas zu bieten.
Den Hinweis auf §100 Abs. 2 StGB in der ab 1951 gültigen Fassung:
3) Ein Abgeordneter des Bundestages, der nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sich für verpflichtet hält, einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse zu rügen, und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntmacht, handelt nicht rechtswidrig, wenn er mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes abzuwehren.
Deutschland hatte also durchaus auch schon einmal eine Form von gesetzlichem Whistleblowerschutz, der von der großen Koalition allerdings 1968 auch auf Druck der Westalliierten wieder abgeschafft wurde.
Netzfrau Doro Schreier
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