Trinkgläser in Restaurants sind teilweise mit Fäkalkeimen und Bakterien verunreinigt. In mehr als der Hälfte der getesteten Restaurants wurden Krankheitserreger gefunden, die am Glas nichts zu suchen haben. Wissenschaftler und Verbraucherschützer fordern strengere Hygienekontrollen.
Die Keime können nicht nur harmlose Magenverstimmungen auslösen. Einige von ihnen sind sogar lebensgefährlich.
In vielen Restaurants kommen Gläser auf den Tisch, an denen Darmkeime, Eitererreger und Bakterien kleben. Untersuchungen im Auftrag des NDR-Verbrauchermagazins „Markt“ haben ergeben, dass allein in Hamburg nur in zwei von sechs getesteten Restaurants die Trinkgläser sauber waren.
Untersucht wurden Wasser-, Wein- und Biergläser in kleinen Restaurants und großen überregionalen Gastronomie-Ketten. Bei den großen Ketten Sausalitos, Alex und Schweinske fand das Labor Keime und Bakterien. Bei Sausalitos waren es Darmkeime. Bei den Gastronomie-Ketten Alex und Schweinske fand das Labor Darmkeime und zusätzlich Eitererreger (Staphylococcus aureus).
Staphylococcus aureus sind Bakterien, die natürlicherweise auf der Nasenschleimhaut und der Haut von Menschen leben können. Ca. 20% der Bevölkerung tragen Staphylococcus aureus als ein Mitglied der allgemeinen Hautflora und normalerweise verursachen diese Bakterien keine Infektion. Finden die Bakterien jedoch eine sogenannte Eintrittspforte wie z. B. eine kleine Wunde, einen Kratzer oder sind in einer Haartalgdrüse eingeschlossen, können sie eine Infektion auslösen. Bei einem intakten Immunsystem reagiert der Körper darauf und es bildet sich eine Eiteransammlung (Abszess oder Furunkel). Gelangen diese Bakterien im Rahmen einer Operation in die Wunde, kann dies zu einer Wundinfektion führen. Bei Personen, deren Immunsystem geschwächt ist, können aber auch schwere Infektionen wie eine Blutvergiftung oder eine Lungenentzündung entstehen.
Normalerweise können Antibiotika wie z. B. Methicillin helfen, Staphylococcus aureus bei einer Infektion zu zerstören. Manche dieser Bakterien sind jedoch unempfindlich (resistent) gegenüber Methicillin und anderen Antibiotika geworden und ihre Therapie nur noch mit einigen wenigen Antibiotika möglich. Solche resistenten Staphylococcus aureus nennt man daher MRSA.
MRSA ist eine Abkürzung für Methicillin-resistente Staphylokokkus aureus. Es handelt sich um Mikroorganismen, die unempfindlich gegenüber vielen Antibiotika
sind und deshalb gefürchtete Wundinfektionserreger darstellen, da sie schwer zu therapieren sind.
Hygieneverordnung: Transparenz und Verlässlichkeit
Ein System wie die Hygieneampel wird von Verbraucherschützern bereits seit Jahren gefordert. In Dänemark gibt es den Smiley als Hygienekontrollsystem bereits seit 2001. Die Funktionsweise ist sehr einfach. Zeigt der Smiley ein komplett lachendes Gesicht, bedeutet das „keine Beanstandung“, ein leichtes Lächeln steht für „Ermahnung“. Ist ein neutrales Gesicht abgebildet, sollten die Verbraucher eher kritisch sein, denn das steht für „Verfügung oder Verbot“. Ein trauriger Smiley bedeutet „Strafverfügung“ auf Grund nachgewiesener Nicht-Einhaltung der geltenden Hygieneverordnung.
Verdreckte Restaurantküchen, schmuddelige Imbissbuden, vergammelte Lebensmittel im Supermarkt:
Wüssten Verbraucher, wie es hinter den Türen zum Personalbereich aussieht, würden die meisten wohl so manche Lokalität meiden. Allein im vergangenen Jahr wurden in niedersächsischen Restaurants und Imbissbuden bei jeder dritten Kontrolle Hygienemängel festgestellt. In der Regel erfährt der Verbraucher davon aber nichts. Ihm bleibt nur der Blick vor die Kulissen. Mit dem neuen Hygiene-Internetportal wollte das niedersächsische Verbraucherschutzministerium für mehr Transparenz sorgen.
Doch schaut man nun auf das neue Hygiene-Internetportal, findet man nur das hier:
Verfassungsmäßigkeit von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsens vom 14. 06. 2013 (Az.: 13 ME 18/13), wonach an der Verfassungsmäßigkeit von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB Zweifel bestehen, und der Einreichung eines Normenkontrollantrages beim Bundesverfassungsgericht durch Niedersachsen, werden seitens der niedersächsischen Behörden bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine Veröffentlichungen erfolgen.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis
Presseinformation der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 21.08.2013
Auch in anderen Bundesländer scheitert die Hygieneampel am §40, denn auch Bayern schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund aktueller Eilentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach an der Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB erhebliche Zweifel bestehen, werden seitens der bayerischen Verwaltung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Veröffentlichungen mehr erfolgen.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Mäuse in der Küche, vergammeltes Fleisch, versiffte Arbeitsgeräte
Seit September 2012 sollten Hygieneverstöße in Gaststätten im Internet veröffentlicht werden. Es fanden sich sogar zahlreiche Einträge. Doch dann wehrten sich die Betroffenen und bekamen Recht.
Lebensmittelüberwacher schaffen nur jede zweite Kontrolle
Auch nicht gerade beruhigend: Berliner Lebensmittelüberwacher haben 2012 nur gut die Hälfte der nötigen Kontrollen in Betrieben geschafft, daher plädiert der Verbandschef der Lebensmittelkontrolleure dafür, mehr Prüfer einzusetzen, um mangelhafte Ware zu finden.
Und noch eine Anmerkung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
Sie rät, geschnittene Melonen gekühlt aufzubewahren oder rasch zu verzehren. Melonen können bei der Produktion, beim Transport oder bei der Lagerung mit Krankheitserregern verunreinigt werden, die dann bei der Zubereitung unter Umständen auf das Fruchtfleisch gelangen. Salmonellen, Listerien oder EHEC können sich auf dem säurearmen Fruchtfleisch von Melonen relativ schnell vermehren.
In vielen Restaurants kommen Gläser auf den Tisch, an denen Darmkeime, Eitererreger und Bakterien kleben.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Gläser werden nicht richtig gespült, die Temperaturen sind zu niedrig, es werden keine Desinfektionsmittel benutzt. Und: Es finde keine richtige Personalhygiene statt.
Die meisten Restaurants, die auch einen Barbereich haben, waschen bei Hochbetrieb die Gläser auch mal mit der Hand im Spülwasser. Dann sorgen Hygiene-Chemikalien dafür, dass Mikroorganismen abgetötet werden. Dabei muss das Wasser jedoch regelmäßig gewechselt werden. Abgestandenes Spülwasser ist ein Paradies für Bakterien und Keime. [Video]
Wir fordern eine Hygieneampel, die eindeutig vorne an jedem Restaurantbetrieb zu erkennen sein sollte. Die zeigt, wie das Restaurant geprüft wurde, ob die Hygiene in Ordnung ist oder ob hier Mängel vorhanden sind.
Guten Appetit
Netzfrau Doro Schreier
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