Die Schattenseite des Freihandelsabkommens – Monsanto, Fracking „Investoren-Schutzklausel“…

FreihandelsauskommenFreihandels-Abkommen EU – USA

Dieses Abkommen birgt eine Menge schlimmer Überraschungen für uns Europäer: Gentechnik­produkte beispielsweise dürften dann „durch die Hintertür“ wieder in die EU und ebenso das Fleisch von Tieren, die mit massiven chemischen Hilfen (Wachstumsförderer, Hormonspritzen usw.) großgezogen wurden. Umweltschützer, Verbraucherschützer etc. laufen bereits jetzt Sturm dagegen.

Auch die Subvention der Kleinbauern – z. B. Bergbauern haben ja mit besonders ungünstigen Produktionsverhältnissen zu kämpfen, sie übernehmen andererseits aber auch die Aufgaben des Flurhüters (was den Staat ansonsten extra Arbeitskräfte kosten wurde) – würde dann als „wettbewerbsverzerrend“ gelten, die USA könnten dann laut Freihandels-Abkommen dagegen klagen.

Auch die Förderung von Erdgas mittels der umstrittenen Methode des „Fracking“, die in den USA bereits Tausende von Brunnen vergiftet hat, könnte dann bei uns ungehindert Einzug halten; Wollte eine Gemeinde dann noch gegen Fracking in ihrem Gemeindegebiet entscheiden, so wäre diese Entscheidung laut Abkommen ebenfalls einklagbar – wieder unter dem Label „wettbewerbs­behindernd“.

Gerade haben massive Bürgerproteste die Privatisierung der Wasserversorgung gestoppt. Aber wenn das Abkommen gilt, dann dürften private Wasserversorger (insbesondere auch jene aus den USA) gegen diese Entscheidung der EU klagen, denn auch sie behindert ja die „freie Wirtschaft“, in diesem Fall bei der „Privatisierung des Dienstleistungssektors“. Ob die Betroffenen das wollen oder nicht, ist dabei unwichtig.

Der Gipfel des Ganzen ist aber die „Investoren-Schutzklausel“:
Damit ist jede (z. B. gesetzliche) Maßnahme, durch die der Wert einer Investition verringert wird, einklagbar (!). Das heißt: Würde ein EU-Land – z. B. Deutschland – einen Mindestlohn einführen, so könnten US-Firmen dagegen klagen, weil sie durch die (nun teureren) deutschen Arbeitskräfte weniger Gewinn verbuchen könnten. Deutschland müsste seinen Mindestlohn dann wieder abschaffen!

Undenkbar? Sicher nicht! Denn in der Energiewirtschaft existiert bereits eine solche Klausel, und prompt hat schon vor einem Jahr der Energiekonzern Vattenfall die Stadt Hamburg verklagt, weil diese (bitte festhalten!) strengere Umweltbestimmungen erlassen hatte, die dem Konzern zusätzliche Kosten verursacht hätten. Als Ergebnis dieser Klage musste Hamburg seine neuen Umweltbestimmungen wieder abschaffen – noch seltsamer geht es wohl kaum!

Oder doch? Angespornt durch diesen „Erfolg“, hat Vattenfall jetzt sogar gegen den deutschen Atomausstieg insgesamt geklagt; man will dafür 3,5 Milliarden Euro Entschädigung – wofür eigentlich?

Politiker auf beiden Seiten des Atlantiks bejubeln das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA. Es sei Segen und Jobmotor. Doch da gibt es auch noch eine andere Seite.

http://youtu.be/0h6xhaLJ5-Y?t=1s

Fakt ist jedoch: Kommt dieses Freihandels-Abkommen, so dürfen (US-) Firmen gegen alle staatlichen Maßnahmen klagen, und zwar in jeder Branche.

Frohe neue Zeiten!

© Netzfrau Doro Schreier

Siehe auch:

Monsanto kündigt erneut einen Rücktritt an – 10 Gründe zur Skepsis!

Die EU verkauft unsere biologische Vielfalt

Monsanto gibt EU-Markt auf? Schön wär’s

Es geht um UNS! Ja um unsere, um eure Daten! Sorry, wenn wir euch jetzt aufwecken!

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