Eine Woche nach Deutschland wählen wir in Österreich am 29. September das neue Bundesparlament, den Nationalrat. Dazu habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben. Die Politik mit Frauenaugen betrachtet.
Das Regierungs-Duo
Die Pensionsreform, initiiert von der Regierung Schüssel I wurde 2003 in der Regierung Schüssel II (man erinnert sich – das war die Zeit, als Österreich wegen eben dieser Regierungsbildung mit Blau unter den europäischen Sanktionen litt), diese Regierung also, die im März startete und bereits im Juni die Pensionsreform im Nationalrat zum Beschluss brachte, legte damit auch eine Österreich-Premiere hin: Erstmals fand eine solche Reform ohne die Sozialpartnerschaft statt, diese wurde erst eingebunden, als sie weit gediehen war. Wenn der Herr Vizekanzler nun vollmundig erklärt, er wäre dafür, das Frauenpensionsalter bereits ab 2014 schrittweise an jenes der Männer anzugleichen und nicht erst bis 2033, worauf Frau Mikl-Leitner (attributlos, man bemerke!) am nächsten Tag einlenkt, man habe ihn missverstanden, dann stelle ich schon fest, dass mit einem solchen Schritt die Frauen ein weiteres Mal von der ÖVP schlechter gestellt werden.
Die Pensionsreform 2003 hat nämlich auch Folgendes bewirkt: Bei der Umstellung der Pensionsberechnung von den besten 15 Jahren auf volle Durchrechnung (Lebenspensionssumme) verlieren vor allem jene, die längere Zeit nur teilweise oder gar nicht gearbeitet haben bzw. stark schwankende Gehaltskurven haben. Allein durch die hohe Teilzeitquote wird die Schere weiter auseinanderklaffen. Was eben meist die Frauen betrifft.
Als ob nicht schon die Einkommensschere weit genug klafft; jetzt wird sie von der Pensionsschere noch übertroffen.
Einkommen nach Geschlecht
Zum Global Gender Gap Report (Vergleich 2009/2008/2007/2006): Bericht Österreich:
- Global Gender Gap Report 2009: Index 0,7031 Platz 42
- 2008: Platz 29, zuvor: Platz 27
- Teilbereich „wirtschaftliche Teilnahme“ von Frauen:Platz 103
- Verdienstgefälle 2008: 25,5% (Platz 26 von 27 EU-Staaten) EU-Durchschnitt: 17,8 (2008)
- Österreich liegt an vorletzter Stelle im EU-Vergleich
Und dann kam 2005 noch das Pensionsharmonisierungsgesetz: Seitdem gibt es das freiwillige Pensionssplitting. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet. Gilt für Kindererziehungsjahre ab 2005!
Allerdings: Eine solche Übertragung kann nur bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.
Diese Möglichkeit wurde aber auch von niemandem an die große Glocke gehängt …
- 1990 gab es 6 Monate Karenz, ab 1974 ein Jahr, ab 1990 zwei Jahre, 1997 wieder nur 18 Monate. 2000 gab es 36 Monate Kinderbetreuungsgeld, da aber unerwartet viele Eltern (!!!) dies in Anspruch nahmen, wurde es 2002 wieder auf 24 Monate zurück geschraubt.
- 2008 gab es für jedes Kind eine 13. Familienbeihilfe, die 2011 wieder gestrichen wurde. Als Ersatz gab es im September für alle 6- bis 15jährigen Kinder je € 100.- Schulstartgeld.
- Der Mehrkindzusatz (ab dem 3.Kind von jeweils 36 €/Monat) wurde unter Finanzminister Pröll abgeschafft. Die Familienbeihilfe, die bis 26 (evtl. 27) ausbezahlt wurde, auf 24 Jahre zurück gesetzt. Dafür fiel der Selbstbehalt auf Schulbücher.
- 2009 fielen die Studiengebühren, 2012 wurden sie wieder eingeführt.
Meine Pension erhöhte sich von
- 2008 auf 2009 um 22 €,
- 2009 auf 2010 um 22 €
- 2010 auf 2011 um 11 €
- 2011 auf 2012 um 13 €
- 2012 auf 2013 um 30 €.
Die Bundesregierung erhöhte sich ihre Bezüge zum Anfang dieses Jahres wie folgt:
Faymann & Spindelegger sind sich einig. Die Politikergehälter werden ab 1. 1. 2013 steigen.
Die Erhöhung soll laut Faymann (SPÖ) & Spindelegger (ÖVP) „nur“ 1,8% betragen, allerdings sind das beachtliche Steigerungen in absoluten Beträgen.
Das bedeutet für 2013 folgende Gehaltssteigerung:
- Bundespräsident Fischer (SPÖ): + 411 Euro pro Monat
- Bundeskanzler Faymann (SPÖ): + 367 Euro pro Monat
- Vizekanzler Spindelegger (ÖVP): + 323 Euro pro Monat
- Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ): + 308 Euro pro Monat
- Minister (SPÖ-ÖVP): + 294 Euro pro Monat
- Nationalratsabgeordnete (alle Fraktionen): + 147 Euro pro Monat
Aber ich habe heuer vermisst, dass jemand alle um die gängigsten Lebensmittelpreise fragt. Wetten, die meisten haben keine Ahnung! Und die übliche Ausrede war eh immer: „Ich geh ja selbst kaum einkaufen“.
Im Regierungsprogramm 2008 – 2013 steht unter anderem:
Der soziale Zusammenhalt in Österreich wird durch zahlreiche Maßnahmen im Sozialbereich abgesichert. Die sozialen Netze – Gesundheitsversorgung, Pensionen usw. – werden durch Reformmaßnahmen und eine nachhaltige Finanzierung dauerhaft auf gesunde Beine gestellt. Wir achten bei unseren Maßnahmen auf Ausgewogenheit: Den aktiven Beitragszahlern werden keine untragbaren Bürden auferlegt, gleichzeitig sollen die Menschen, die auf die sozialen Netze angewiesen sind, Sicherheit haben.
Die Realität sieht aber so aus:
In Österreich ist Pflegegeld eine Leistung des Bundespflegegeldgesetzes, das am 19. Januar 1993 beschlossen wurde und mit dem 1. Juli 1993 in Kraft trat. Als Vorläufer war im Bundesland Vorarlberg der Pflegezuschuss, auch mit sieben Pflegestufen, über Initiative des Landesrates Fredy Mayer, seit dem 1. Januar 1990 in Kraft, womit die Zuweisungen in Pflegeheime abnahmen und damit eine Alternative zur Pflegeheimunterbringung bewirkt war. Bis 2012 gab es daneben Pflegegeldgesetze in den neun Bundesländern. Diese wurden mit dem 1. Januar 2012 auf das Bundespflegegeldgesetz übergeleitet. Hierbei kam es zu einer – zunächst unbemerkt gebliebenen – Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen. Die Länder-Pflegegeldgesetze enthielten sogenannte Härtefall-Klauseln, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-Österreicher Anspruch auf Pflegegeld haben (z. B. § 3 Abs. 4 Wiener Pflegegeldgesetz, WPGG).Vom Erfordernis der österreichischen Staatsangehörigkeit konnte abgesehen werden, „wenn das auf Grund der persönlichen oder familiären Verhältnisse (einschließlich der Verhältnisse der eingetragenen Partnerschaft) oder der wirtschaftlichen Verhältnisse der Fremden oder des Fremden zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erschien“ (§ 3 Abs. 4 WPGG). In der Folge wurde im Laufe des Jahres 2012 wiederholt pflegebedürftigen Personen, die in Österreich subsidiären Schutzstatus erhalten hatten, das Pflegegeld verweigert.
Eine jährliche Anpassung an die Inflation steht noch aus. Im Jahr 2009 wurde das Pflegegeld erhöht. Es sollte auch eine Neuordnung der Pflegestufen vorgenommen werden, um den tatsächlich höheren Zeitbedarf für Menschen mit Behinderung und/oder Demenz zu berücksichtigen. Der Ministerialentwurf, der in Begutachtung war, wie auch der Vorschlag des Bundesbehindertenbeirats, für die Erschwernis aus Behinderung und/oder Demenz eine Stunde pro Tag vorzusehen, also 30 Stunden für einen Monat, soll auf Vorschlag des Sozialministers auf 25 Stunden reduziert werden. Der Erschwerniszuschlag für schwerstbehinderte Kinder bis zum siebten Lebensjahr beträgt 50 Stunden, bis zum fünfzehnten Lebensjahr 75 Stunden.(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld)
Prinzipiell könnte man jeden einzelnen Punkt dieses Regierungsübereinkommens zerpflücken – das unterlasse ich jetzt aber aus gesundheitlichen Gründen (Ärgern ist schließlich nicht gesund!).
Aber beim Punkt 4.3. Humanressourcen aufbauen und entwickeln – Fortsetzung des in den letzten Jahren eingeschlagenen Wegs der Schaffung zusätzlicher öffentlicher Forschungsstellen für NachwuchsforscherInnen (u.a. Postdocs) krampf ich mich dann doch ein! Welch ein Vokabular!
Tenor: mehr Frauen überallhin. So schaut die Realität aus:
Im Jahr 2012 lag die Frauen-Erwerbstätigenquote bei 67,3 %, die Männer-Erwerbstätigenquote bei 77,8 %. In Österreich gilt für Männer in der Privatwirtschaft ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, für Frauen von 60 Jahren, was Einfluss auf die Erwerbsquote und Pensionszahlungen hat. Bei der Frauen-Teilzeitquote liegt Österreich 2012 innerhalb der EU an dritter Stelle.
Die Entwicklung am österreichischen Arbeitsmarkt zeigt eine wachsende Erwerbsbeteiligung der Frauen. Innerhalb der letzten zehn Jahre kam es zu einer Erhöhung der Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen von 61,2% (2002: 1 644 700) auf 67,3% (2012: 1 914 400), während die Erwerbstätigenquote der Männer im Vergleichszeitraum relativ konstant auf einem deutlich höheren Niveau (2002: 76,4% bzw. 2 066 800; 2012: 77,8% bzw. 2 195 100) blieb.
Gleichzeitig ging mit der steigenden Erwerbsbeteiligung eine Erhöhung der Teilzeitquote einher.
Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Frauen stieg im Abstand von zehn Jahren von 592 600 (2002) auf 872 100 (2012). Auf Grund der Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung und eines leichten Rückgangs der Vollzeitstellen erhöhte sich die Teilzeitquote der Frauen von 35,3% (2002) auf 44,9% (2012).
Die Teilzeitbeschäftigung hat auch bei den Männern stark zugenommen (2002: 97 500, 2012: 201 700) ist aber nach wie vor von vergleichsweise geringer Bedeutung (Teilzeitquote 2002: 4,7%; 2012: 9,0%). Insgesamt waren 2012 rund 81% der Teilzeitbeschäftigten weiblich.
Als Gründe für Teilzeitbeschäftigung waren bei 37,6% (328 200) der Frauen, aber nur 3,8% (7700) der Männer Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Erwachsene ausschlaggebend. Bei den Männern (25,3% bzw. 51 000) standen dagegen die schulische oder berufliche Aus- oder Fortbildung im Vordergrund (Frauen 7,7% bzw. 67 200).
Österreich – Gegenwärtiger Frauenanteil in den Leitungsorganen und bei deren Vorsitzenden
Bei den Mitgliedern der Leitungsorgane der größten börsennotierten Unternehmen in Österreich (ATX-Index) liegt der Anteil der Frauen bei 11,9 %. Dieser Anteil liegt unter dem EU-Durchschnitt (15,8 %). Bei den erfassten Unternehmen gibt es keine weibliche Aufsichtsratsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzende. Österreich – EU-27 (Quelle: http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/gender-decision-making/database/index_en.htm)
Hat eigentlich schon wer drüber nachgedacht, warum die Sozialversicherungen so notleidend sind? Wenn mich wer fragt, ich wüsste ein Detail: Weil hierzulande viel zu viele Frauen in prekären Beschäftigungen stehen. Teilzeit- und Geringfügigkeits-Arbeit, wobei bei letzterer ja keinerlei Abgaben (außer der Unfallversicherung) abgeführt werden müssen und für die Betreffenden eine freiwillige Versicherung aus Geldmangel kaum in Frage kommt.
Wollte die große Koalition nicht auch etwas gegen die Armut tun? Nun, die Zahlen sprechen für sich: Quote: 13% (Vergleichswert 2010 [2012]: 12,1%) Absolut: 1 051 000 Personen (Vergleichwert 2010 [2012]: 1 004 000 Personen)
Die Entwicklung der österreichischen Staatsverschuldung:
Die Entwicklung der österreichischen Staatsverschuldung in den Jahren 2001 – 2011.
Österreich hat in keinem einzigen Jahr den EU-Stabilitätspakt (Maastricht-Kriterien) für eine stabile Europawährung (Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Schuldenstand maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) erfüllt.
Hier nun zu den konkreten Zahlen der österreichischen Staatsverschuldung:
Jahre | BIP *) | Staatsschulden *) | in % des BIP | öffentliches Defizit *) |
in % des BIP |
1995 *) | 174.794 | 119.208 | 68,2% | -10.109 | 5,8% |
1995 | 180.560 | 123.024 | 68,1% | -7.187 | 4,0% |
1997 | 184.321 | 118.179 | 64,1% | -3.327 | 1,8% |
1998 | 191.911 | 123.641 | 64,4% | -4.515 | 2,4% |
1999 | 199.266 | 133.146 | 66,8% | -4.577 | 2,3% |
2000 | 208.474 | 137.995 | 66,2% | -3.499 | 1,7% |
2001 | 214.201 | 143.114 | 66,8% | -105 | 0,0% |
2002 | 220.529 | 146.020 | 66,2% | -1.565 | -0,7% |
2003 | 224.996 | 146.859 | 65,3% | -3.390 | -1,4% |
2004 | 234.708 | 151.870 | 64,7% | -10.440 | -4,4% |
2005 | 245.243 | 157.429 | 64,2% | -4.162 | -1,7% |
2006 | 259.034 | 161.393 | 62,3% | -4.006 | -1,5% |
2007 | 274.020 | 165.024 | 60,2% | -2.372 | -0,9% |
2008 | 282.744 | 180.475 | 63,8% | -2.635 | -0,9% |
2009 | 276.151 | 191.069 | 69,5% | -11.331 | -4,1% |
2010 | 286.397 | 205.741 | 71,9% | -12.855 | -4,5% |
2011 | 300.712 | 217.399 | 72,4% | -7.830 | -2,6% |
2012 | 307.000 | 74,20% | -2,5% |
Angabe in Millionen Euro
ROTE FELDER übersteigen das EU-Finanz- & Stabilitätskriterium (Maastrich-Kriterium)
*) BIP … Bruttoinlandsprodukt
*) Staatsschulden: genauer gesagt Öffentliche Verschuldung des Staates, also Bund, Länder, Gemeinden
* Öffentliches Defizit: Das öffentliche Defizit gemäß der Definition im Maastrichtvertrag abgehandelt. (Das entspricht nicht der Neuverschuldung des Staates, wird aber von den Politikern und in den Medien aber meist als Neuverschuldung bezeichnet; tatsächlich ist die Neuverschuldung viel höher !!!
Beispiel: Im Jahr 2008 war die öffentliche Neuverschuldung bzw. der Schuldenzuwachs Österreichs 15,4 Milliarden Euro, das öffentliche Defizit entsprechend dem Maastricht-Vertrag aber nur 1,1 Milliarden Euro (=1.098 Millionen Euro), Die Differenz zwischen den beiden Definitionen beträgt also im genannten Beispiel 14,3 Milliarden Euro im Jahr 2008.
Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei über 31 000 €
FREUNDERL-WIRTSCHAFT, das große Übel, das seit Jahrzehnten immer unverschämter wird.
SP-Bundeskanzler Werner Faymann soll in seiner Zeit als Verkehrsminister der ÖBB Aufträge zur Schaltung von Inseraten gegeben haben. Nach einer Anzeige der FPÖ laufen bei der Justiz Ermittlungen.
Auch auf die Inseratenvergabe der Asfinag soll Faymann Einfluss genommen haben. Der Kanzler bestreitet die Vorwürfe.
Gegen Ex-Verteidigungsminister Herbert Scheibner (BZÖ) ermittelt die Justiz wegen Geldwäsche-Verdachts. Dabei geht es um Zahlungen mehrerer Unternehmen an Firmen Scheibners. Besonders brisant sind Überweisungen der Eurofighter Jagdflug GmbH – schließlich war Scheibner bei der Beschaffung der Eurofighter in Österreich Verteidigungsminister. Die Grünen vermuten Schiebung im Beschaffungsverfahren. Scheibner erklärt, er habe die Eurofighter-Zahlung für eine Präsentation in einem arabischen Land erhalten.
Der Kärntner FPK-Chef Uwe Scheuch ist bereits in erster Instanz zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden, weil er im Gegenzug zu einer Investition und Parteispende eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben soll. Scheuch hat Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Gleich mehrere frühere Minister der Schüssel-Ära sind im Zuge der Telekom-Affäre ins Visier geraten. Ex-Infrastrukturminister Hubert Gorbach soll sich für eine telekomfreundliche Anpassung der Universaldienst-Verordnung stark gemacht haben. Ob Geldflüsse der Telekom über Lobbyist Hochegger für die Sekretärin von Gorbach damit im Zusammenhang stehen, untersucht der Staatsanwalt. Gorbach wurde nach Bekanntwerden der Ermittlungen aus dem BZÖ ausgeschlossen.
(Zur Erinnerung: das war der Kurzzeitminister, dem Österreich „too small“ war)
Gorbachs Vorgänger im Verkehrsministerium, Mathias Reichhold (FPÖ), kassierte 72 000 Euro vom Lobbyisten Peter Hochegger. Reichhold betont, dabei habe es sich um Beratung im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft Österreichs und nicht um die Telekom Austria gehandelt.
Massive Ungereimtheiten gibt es auch um die Vergabe des digitalen Behördenfunks – verantwortlich zeichnete auch hier der damalige VP-Innenminister Ernst Strasser. Statt des ursprünglich beauftragten Konsortiums „mastertalk“ kam dann doch „Tetron“ um Motorola und Alcatel zum Zug. Die Telekom verdiente mit, da sie die Netz-Infrastruktur mitlieferte. (Ernst Strasser wurde am 14. 1. 2013 wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt.)
Im Zuge des Deals soll der berüchtigte Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly von Telekom und Motorola mehr als 3 Millionen Euro erhalten haben. Der Graf bestreitet allerdings, dass es sich dabei um Schmiergeld handelte. Auch Strasser weist alle Vorwürfe zurück. (Wegen seiner Involviertheit in Rüstungslobbyistentätigkeit der anderen Art wurde er am 17. 1. 2013 wegen Beweismittelfälschung zu zwei Monate bedingt verurteilt. Vom weiteren Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt dreimal falsch ausgesagt zu haben, wurde Mensdorff freigesprochen.)
Im Herbst startet ein Prozess um angeblich gekaufte Staatsbürgerschaften. Der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider soll zwei Russen zu österreichischen Reisepässen verholfen haben, damit sie die Rennfahrerkarriere des Kärntners Patrick Friesacher sponserten. Der Prozess läuft gegen die beiden Neo-Österreicher und einen Mitarbeiter Haiders.
Er ist schon rechtskräftig verurteilt – wegen falscher Zeugenaussage. Jetzt steht der BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler auch unter Verdacht der Beihilfe zur Untreue. Westenthaler soll im Sommer 2006 in der parteieigenen Werbeagentur „Orange“ ein Gutachten für „Casinos Austria“ in Auftrag gegeben haben. Für neun Seiten wurden damals 300 000 Euro bezahlt. Die Justiz beantragte bereits Westenthalers Auslieferung.
Fast schon aus dem Blickfeld geraten ist bei so vielen neuen Enthüllungen der frühere VP-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem im Zusammenhang mit der Privatisierung der Buwog. Er soll in das Verkaufsverfahren eingegriffen haben. Grasser pocht auf eine „weiße Weste“.
Martin Graf (FPÖ) sorgte öfters in seiner Polit-Karriere für Schlagzeilen: Auf den Vorsitz im Banken-U-Ausschuss folgten Justiz-Ermittlungen über seine Zeit im Forschungszentrum Seibersdorf, Aufregungen um Polit-Attacken auf den Präsidenten der jüdischen Kultusgemeinde oder Nazi-Devotionalien kaufende Mitarbeiter. 2012 wurde es dann wirklich eng: Die heute 91-jährige Gertrud Meschar verklagte Graf in der Stiftungsaffäre. Die Stiftung habe schlecht gewirtschaftet. Im Juni stellte das Oberlandesgericht Wien grobe Pflichtverletzungen fest. Er tritt daraufhin als 3. Parlamentspräsident zurück.
Ich wünsche mir jedenfalls, dass die noch nicht beendeten Untersuchungen, Einvernahmen und Gerichtsprozesse endlich abgeschlossen werden, in die Politiker und Expolitiker involviert sind und vor allem, dass keine Verurteilte jemals mehr als Abgeordnete im Hohen Haus sitzen können.
Ja, im Klartext wünsche ich mir eine Gesetzesänderung! Ein NR-Abgeordneter hat für mich UNBESCHOLTEN zu sein – die jetzt gültige Fassung „…nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.“ ist für mich inakzeptabel!
Nachdem ich die Informationen zusammengetragen habe, hier mein Fazit:
Ja – ich gehe wählen. Weil ich mich als wahlberechtigt ansehe. Mir gefällt aber nicht, dass ich dabei meine Stimme abgebe. Weil das in mir das Gefühl auslöst, ich verfüge die nächsten fünf Jahre nicht mehr darüber. (Mit der Zeitspanne bin ich auch nicht einverstanden. Schon allein deswegen nicht, weil über die Verlängerung von vier auf fünf ein Volksentscheid angesagt gehört hätte!)
Netzfrau Lisa Natterer (Österreich)