Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt – JETZT PETITION UNTERZEICHNEN! Bitte teilen!

Vielfalt2013 wird das EU-Saatgutrecht überarbeitet. Die Industrie betreibt Lobbying für Gesetze, die kleine Samenhändler, Baumschulen, bäuerliches Saatgut und die Sortenvielfalt gefährden.

Saatguttausch: Bald illegal?
Der freie Tausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und Gärtnern könnte strafbar werden. Auch gefährdete Sorten dürften ohne aufwändige amtliche Zulassung nicht weitergegeben werden.

In Brüssel hat sich Monsanto bereits tief in den EU-Strukturen festgesetzt. Das Unternehmen entsendet gemeinsam mit anderen Industrie-Vertretern hochrangige Mitarbeiter in die EU-Gremien und erstellt die wissenschaftlichen Studien für neue Getreide-Sorten gleich selbst. Erst kürzlich war bekanntgeworden, dass die EU gerne Gesetze wörtlich so beschließt, wie die Lobbyisten sie ihnen vorlegen. So unterhalten US-Konzerne im Internet-Bereich eine eigene Stiftung, die ihnen den Zugang zu Abgeordneten sicherstellt.

Neben Alexander Alvaro sitzen in der Stiftung faktisch Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien: Die Mitglieder kommen allesamt aus der Politik, Business, Nicht-Regierungs-Organisationen, Verbänden, Instituten und anderen privaten oder öffentlichen Einrichtungen.

Antwort von Alexander Alvaro auf die Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft.

Frage: „…die biologische Vielfalt in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu stellen und nicht zuzulassen, dass der genetische Pool noch weiter verringert wird. Bauern und Gärtner stellen seit Jahrhunderten Saatgut her; das muss auch weiterhin der Normalfall bleiben!

Wenn Saatguterzeuger samenfeste Sorten nur noch herstellen dürfen, wenn sie eine Zulassung bzw. Zertifizierung erlangen, wird der bürokratische Aufwand groß; das benachteiligt Bauern und Gärtner und privilegiert Agrokonzerne und deren Hochleistungssaatgut! Deren Produktion dagegen wird nicht ausreichend kontrolliert und ist nicht genügend transparent. Wenn Unternehmen neue Sorten züchten und auf den Markt bringen wollen, dann sollten auch sie dafür eine Zulassung brauchen – sonst hat David gegen Goliath auf Dauer keine Chancen mehr!“

Alvaro ist Vizepräsident des Europäischen Parlaments, FDP und die Antwort ist vom 26.September 2013.

„Der aktuelle Entwurf der neuen Saatgutverordnung sieht eine Festigung und Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften vor. Die bereits vorhanden 12 Richtlinien in diesem Themenbereich sollen aufgehoben werden, und durch eine Verordnung ersetzt werden. Ziel ist es somit, die Produktivität, Biodiversität, Gesundheit und Qualität zu erhalten, zu stärken und zu fördern.

Die älteren Sorten sollen jedoch nach den bestehenden Richtlinien, weiterhin mit geringeren Anforderungen belastet werden, sodass ihr Erhalt in den landwirtschaftlichen Betrieben nicht gefährdet wird. Im Bereich der neuen und verbesserten Saatgutsorten sieht die Kommission die Festlegung bestimmter Anforderungen vor, was jedoch nicht bedeutet, dass Bauern und Gärtner grundsätzlich benachteiligt werden sollen.

Kleinere Unternehmen und Privatpersonen sollen durch hohe Kosten und den steigenden Verwaltungsaufwand nicht eingeschränkt werden und werden auf Grund dessen gesondert berücksichtigt. Unternehmer, deren Jahresumsatz zwei Millionen Euro nicht übersteigt und die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen, sind von der Registrierung von vornherein ausgeschlossen. Informationen zu diesem Aspekt finden Sie in Art. 2, Art. 3(6) und Art. 36.

Um das Verständnis über die Saatgutverordnung transparent zu gestalten, stellt die Kommission eine umfassende Erklärung über die Anwendung dieser Verordnung im Entwurf zusammen. Über die finale Form dieser Verordnung ist noch nicht abgestimmt worden, da noch Änderungsanträge vorliegen. Wir werden uns jedoch dafür einsetzen, dass Ihre Sorgen unbegründet bleiben.

Ich hoffe, Ihr Anliegen ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Alvaro

Herr Alvaro bestätigt, dass derzeit in Brüssel eine neue EU-Saatgutverordnung entsteht.  Hohe Gebühren, amtliche Prüfungen, unmögliche Zulassungsverfahren – wenn die Pläne der EU-Kommission aufgehen, werden viele seltene und alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide für immer aussterben.

In Zukunft sollen seltene und bäuerliche Sorten Tests unterzogen werden, die nur von Industriesorten bestanden werden können. BäuerInnen und GärtnerInnen, die selbst vermehrtes Saatgut auf einem Markt weitergeben wollen, droht ein Strafverfahren. Selbst kleine Landwirte dürfen Saatgut künftig nicht einmal herschenken.

Während KonsumentInnen, GärtnerInnen und LandwirtInnen von der Vielfalt abgeschnitten werden, kann die Agrarindustrie aufatmen: Ist die Vielfalt erstmal verdrängt, können sie den Menschen die genormte Einfalt auftischen. Die EU-Saatgutverordnung fördert die Konzentration von Saatgut in den Händen weniger Multis. Für viele lokal angepasste, seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide wäre das das sichere Ende.

Das ist inakzeptabel. Die EU-Saatgutverordnung muss die Vielfalt ermöglichen, statt sie zu vernichten. Nur eine echte Vielfalt an Sorten sichert, dass unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen – Klimawandel, neue Krankheiten, Schädlinge, Lebensstil – anpassen kann.

Noch können wir diese Schätze retten! Fordern Sie die politisch Verantwortlichen auf, sich für die Vielfalt einzusetzen! Wir wollen bunte Vielfalt statt genormter Einfalt.

Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt
Wir fordern:
Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturpflanzen schützen und fördern:

• Keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, das 
nicht durch geistiges Eigentumsrecht (IPR) geschützt ist.

Demokratie und bäuerliche Rechte schützen und fördern:

• Der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern sowie zwischen Bauern und anderen Interessierten darf nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
• Der Anwendungsbereich der Verordnung muss sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (Art. 8 (2) EG-VO 
1765/92) beschränken.

Wahlmöglichkeit und Transparenz für VerbraucherInnen schützen und fördern:

• Samenfeste Sorten und Sorten, welche für den biologischen Landbau oder spezielle lokale Bedingungen gezüchtet wurden, dürfen nicht durch Pflanzengesundheitsvorschriften sowie die Normen 
von Zertifizierung oder Zulassung diskriminiert werden. Auch freiwillige Zulassung darf diese Art von 
Sorten nicht diskriminieren.
• Für kleinste und kleine Unternehmen sollen nur Grundanforderungen betreffend Etikettierung gelten 
– sofern sie nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder Saat- und Pflanzgut arbeiten, das 
durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist (Sortenschutz oder Patente) 
• Bei zugelassenen Sorten muss Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und alle erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt sein.

JETZT PETITION UNTERZEICHNEN! https://www.global2000.at/node/19

Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift! Danke  

Die EU verkauft unsere biologische Vielfalt

Weniger als zehn Konzerne dominieren heute den Weltmarkt für Saatgut und Pestizide.

Top10desSaatgutmarktesEiner der größten dieser Art ist Monsanto, denn 90 Prozent der heute derzeit angebauten gentechnisch veränderten Organismen, unter anderem Soja, Raps, Mais und Baumwolle, sind “Monsanto”-Patente.

Auf EU-Ebene wird eine neue Saatgutverordnung verhandelt, von der wieder einmal die Agrarkonzerne profitieren werden. Alte und seltene Sorten sollen dadurch in die Illegalität getrieben werden. Die bunt gesprenkelten Paradeiser, die violetten Erdäpfel, der gschmackige Apfel aus der Kindheit – all das würde aus unseren Gärten und von unseren Tellern verschwinden.

David gegen Goliath – wir nehmen den Kampf auf, denn wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Netzfrau Petra Bezen 

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