Das Landgericht Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates vorsehen.
Da die Telekom-Tarife als „Internet-Flatrate“ und unter Angabe der „bis zu“-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als „unangemessene Benachteiligung“ an. Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird. Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig).
Das Argument der Telekom, die Drosselung sei vertretbar, da diese nur bei „Power-Usern“ greife, ließ das Landgericht nicht gelten. Durch die zunehmende Verbreitung von datenintensiven Video-Angeboten im Netz würde auch das Übertragungsvolumen der normalen Nutzer ständig steigen – und die Drosselung auf 2 Mbit/s sei da eine entscheidende Einschränkung.
Der eigentliche Knackpunkt dürfte aber die Verwendung des Begriffes „Flatrate“ für die aktuellen Angebote sein. Die Kunden würden damit zu Recht einen unbegrenzten Internetzugang mit einer bestimmten DSL Geschwindigkeit verbinden und nicht mit den vorgesehenen Einschränkungen rechnen.
Nach einem heutigen Telefonat mit der Verbraucherzentrale NRW erfuhren wir, dass die Telekom in die Berufung gehen wird. Außerdem betrifft es nur Flatrate! Das Urteil ist zwar per se erfreulich, dürfte den Bonner Konzern aber schwerlich an seinem Vorhaben hindern, echte Vielsurfer zusätzlich zur Kasse zu bitten. Die Telekom muss dazu ja lediglich den Begriff „Flatrate“ vermeiden. Siehe dazu den
Bericht der Bundesnetzagentur vom 14. Juni 2013 zur Tarifänderung der Deutschen Telekom AG für Internetzugänge vom 02. Mai 2013
2.3 Fazit/Weiteres Vorgehen
„Die Deutsche Telekom beabsichtigt, die Einschränkungen des Leistungsumfangs bei Erreichen der Volumengrenze erst 2016 tatsächlich umzusetzen. Bis dahin haben die Tarifänderungen zwar rechtliche Wirkung, aber keine unmittelbare Auswirkung auf die betroffenen Endkunden. Um die potentiellen Auswirkungen des neuen Tarifmodells auf den Internetzugangsmarkt beurteilen zu können, hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass die Deutsche Telekom ihr quartalsweise Daten liefert, bei wie vielen Kunden (prozentual/absolut) die Volumenbeschränkung ihres Tarifs überschritten wird bzw. wie das monatlich verbrauchte Datenvolumen mit der Anschlussbandbreite korreliert.“
3. Transparenzfragen
3.1 Zusammenfassung der Antwort der Deutschen Telekom vom 15. 5. 2013
„Die Transparenzfragen richteten sich auf die Behandlung von Bestandskunden, die Bereitstellung von Kundeninformationen über das verbrauchte Datenvolumen sowie darauf, welche Dienste in das inkludierte Datenvolumen eingerechnet werden. Einerseits seien Bestandskunden nicht von der Volumenbegrenzung betroffen, andererseits wird daraufhin hingewiesen, dass auch der Abschluss eines neuen Tarifs in rechtlicher Hinsicht einen Neuvertrag bedeutete. Vor diesem Hintergrund wird auf die Umstellung des Festnetzes auf IP-Technologie Bezug genommen. Die Umstellung solle bis 2018 erfolgt sein. Da hiermit eine Tarifumstellung einhergehe, sei davon auszugehen, dass alle Kunden bis zu diesem Zeitpunkt eigeninitiativ einen Neuvertrag abgeschlossen hätten“.
Den ganzen Bericht der Bundesnetzagentur können Sie hier lesen.
Auch andere Anbieter drosseln
Auch andere DSL-Anbieter wie Kabel Deutschland und 1&1 haben die Bandbreitendrosselung in ihren AGB stehen, allerdings mit großzügigeren Highspeed-Volumina: 10 GB/Tag (Kabel Deutschland) bzw. 100 GB/Monat. Obwohl die neuen Volumen-Obergrenzen seit 2. Mai in den Tarifen für Neukunden stehen, sollen sie „technisch nicht vor 2016“ umgesetzt werden. Damit bleibt genug Zeit für andere Netzanbieter wie O2, 1&1 oder Vodafone, sich zu überlegen, ob sie nachziehen wollen – oder ob sie versuchen, aus unbegrenzter Bandbreite einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen.
Der Marktführer Telekom DSL verfügt in Deutschland noch immer über das am besten ausgebaute Breitband-Netz. Trotzdem liegt die Telekom DSL Geschwindigkeit in der Praxis oft deutlich unter dem beworbenen „bis zu“-Wert, vor allem dann, wenn die nächste Verteilerstelle weit vom eigenen Standort entfernt liegt, was der Nutzer in den meisten Fällen akzeptieren muss. Allerdings hat auch das seine Grenzen. So liegt der untere Grenzwert des Geschwindigkeitskorridors beim DSL 16000 Anschluss meist bei 6144 kbit/s, der Maximalleistung eines DSL 6000 Anschlusses. Wer jedoch einen 16 Mbit/s Zugang bucht, im Alltag aber weniger als 6000 kbit/s nutzen kann, muss sich nicht mit dieser schlechten Leistung zufrieden geben.
Sie haben ein Recht auf Nachbesserung bei zu geringerer Bandbreite, wenn…
- der Leistungsverlust nachweislich nicht auf veraltete Nutzer-Hardware (PC, Router, etc.) zurückzuführen ist
- die Leistung dauerhaft und unabhängig der Tageszeit weit unter der zugesagten Bandbreite liegt
Wer also von vertraglich zugesagten 16 Mbit/s Bandbreite in der Praxis effektiv weniger als 6 Mbit/s nutzen kann, dem steht es zu, von seinem Provider Nachbesserung zu verlangen. Sollte dies technisch nicht möglich sein, kann er die Schaltung eines günstigeren Pakets mit 6 Mbit/s Anschluss fordern.
Sollte der Provider der Forderungen nicht Folge leisten, wäre eine Kündigung durchaus in rechtlichem Rahmen und durch die Richtlinien der EU legitimiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass der betroffene Kunde ein Gerichtsverfahren einleiten lassen muss, um sein Recht geltend zu machen – mehr Infos erhalten Sie hier.
Die Telekom drosselt – am 24. April 2013 informierten wir Sie über die neuen Tarife der Telekom und baten Sie, die Petition zu unterschreiben
Die Telekom führt Tarife mit begrenztem Datenvolumen auch für das Festnetz ein. Als Grund führt der Provider das gestiegene Datenaufkommen in den Netzen an. Die Einführung der neuen Tarife erfolgt am 2. Mai dieses Jahres. Drosseln:abbremsen, in der Leistung herabsetzen, kleiner stellen, niedriger einstellen, zurückdrehen, zurückstellen; (Technik) abdrosseln
DSL-Verträge künftig mit einer Speed-Drosselung zu versehen. Jetzt steht fest, dass Neuverträge ab 2. Mai tatsächlich nur noch bis zu einem bestimmten Inklusivvolumen mit voller DSL-Geschwindigkeit arbeiten werden.
Per Pressemitteilung informierte die Telekom über die drastischen Änderungen im Vertragswerk: Während bislang eine DSL-Flatrate der Deutschen Telekom auch tatsächlich dem gerecht wurde, was man gemeinhin im Festnetzbereich unter dem Begriff versteht, wird das ab Mai nicht mehr der Fall sein. Denn künftig wird je nach Vertrag bereits ab 75 Gigabyte Download-Volumen pro Monat eine drastische Drosselung möglich sein.
Im Detail sieht die Telekom künftig bei DSL-Verträgen folgende Inklusivvolumina vor:
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GByte
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GByte
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GByte
- Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GByte
Die Umstellung auf DSL-Tarife mit Inklusivvolumen erfolgt zunächst nur für Neukunden. Bestandskunden werden weiterhin die volle Bandbreite ihres Internet-Anschlusses nutzen können – unabhängig vom monatlich erzeugten Traffic.
Im Klartext heißt dies, dass Telekom-Kunden künftig nur noch über den hauseigenen Dienst Entertain sorglos IPTV schauen können. Wenn über andere Dienstleister wie beispielsweise Apple iTunes, Lovefilm oder Maxdome Filme und Serien konsumiert werden, droht die Drosselung. Insbesondere HD-Filme können dabei sehr schnell den inkludierten Traffic verbrauchen. Ebenso problematisch wird der Konsum von Fernsehsendern über das Internet: So finanziert man beispielsweise die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen Sender durch den Rundfunkbeitrag, hat aber eventuell am Ende des Monats keine ausreichende Internetgeschwindigkeit mehr übrig, um sie tatsächlich nutzen zu können.
Nennt sich NEUDEUTSCH – Wettbewerbsverzerrung!
Willkommen zurück in den 1990ern ..
damals standen wir um 2.00 Uhr auf, um die günstigen Tarife zu nutzen und das Netz war dann wesentlich schneller als tagsüber…
Zur Petition.
Deutsche Telekom AG: Drosselung der Surfgeschwindigkeit stoppen!!!
204 316 Unterstützer haben unterzeichnet.
https://www.change.org/de/
Das Urteil ist zwar sehr erfreulich, dürfte die Telekom aber schwerlich an ihrem Vorhaben hindern, echte Vielsurfer zusätzlich zur Kasse zu bitten. Und sollten Sie von der Telekom zwecks Tarifänderung angerufen werden, fragen Sie, ob Sie dann als Neukunde geführt werden.
Netzfrau Doro Schreier