Wir sind empört! Bundesverwaltungsgericht – Imker scheitern gegen Monsanto

Bienen„Die Bundesregierung hat schriftlich im Gerichtsverfahren artikuliert, dass nicht erwünscht ist, dass die Imkerei zu einer Gefährdung für die Agro-Gentechnik wird!“

Dies ist unserer Ansicht nach eine unglaubliche Umkehrung der Tatsachen und sollte möglichst weit verbreitet werden.

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sich am 24. 10. 2013 vor einer für die Imker wichtigen Grundsatzentscheidung gedrückt. Geklagt hatte der Imker Karl-Heinz Bablok, der Blütenpollen des GVO-Maises MON810 von Monsanto in seinem Honig fand.

Der Freistaat Bayern hatte den Mais zu Versuchszwecken angebaut. Der Imker wollte von dem Gericht wissen, ob er Schadensersatz verlangen kann und der Gentechnikanbau in der Nähe seiner Bienen unterbleiben muss. Das Gericht hat nun argumentiert, dass ein neuerlicher Anbau des Gentech-Maises nicht zu erwarten ist. Daher wolle es keine Entscheidung dazu treffen und hat die Klage abgewiesen.

Der Streit dauerte Jahre – und es ging ums Prinzip: Muss der Staat Imker, ihre Bienen und den Honig der Imker vor Pollen genveränderter Pflanzen schützen?

Hintergrund:
Im Laufe des Verfahrens hatten der Europäische Gerichtshof und die vorigen Instanzen in Bayern zweifelsfrei festgestellt, dass selbst geringste Verunreinigungen von Honig durch Pollen des Maises MON810 zum Verlust dessen Verkehrsfähigkeit führen. Es gilt die sogenannte Nulltoleranz; denn der Mais hat bis heute keine umfassende Lebensmittel-Zulassung. Weil Monsanto nun aber eine Behebung dieses Zulassungsmangels angekündigt hat, war das Bundesverwaltungsgericht heute nicht bereit, über den von den Imkern geforderten Schutzanspruch für Honig zu entscheiden. Denn, so die Richter, sei mit einer Wiederholungsgefahr nicht zu rechnen. Auch auf die Frage nach Schadensersatz wollten die Richter nicht eingehen.

Bereits in den Vorinstanzen waren Bablock und seine Mitstreiter, die sich später der Klage anschlossen, erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass Imkereiprodukte wesentlich beeinträchtigt sind, wenn entsprechende Mais-Pollen nachweisbar sind. Die Forderung Babloks nach Schutzmaßnahmen wies das Gericht jedoch ab.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wandte sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – und der verhalf Bablok zu einem Etappensieg: Laut EuGH darf Honig mit Pollen des nicht als Lebensmittel zugelassenen Maises nicht in den Handel kommen (Urt. v. 06.09.2011, Az. C-442/09).

Im vergangenen Jahr bestätigte der Bayerische VGH das Augsburger Urteil im Wesentlichen (Urt. v. 27.03.2012, Az. 22 BV 11.2175). „Die Imker tragen die Kosten des Gentechnikanbaus“, kritisierte Babloks Anwalt Georg Buchholz. Bablok wird vom Imkerverband Mellifera unterstützt, der das „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ initiiert hat.

Thomas Radetzki, Initiator des Bündnis für den Schutz der Bienen, welches die Klagen der Imker finanziert, machte deutlich: „Der sechsjährige Gang durch alle Instanzen hat sich auf jeden Fall gelohnt. Die Hürden für den Anbau von GVO-Pflanzen, die nur für Energie, Biomasse oder andere industrielle Nutzung vorgesehen wären, wurden dadurch erheblich erhöht.“ Nach seiner Auffassung haben Erzeuger, die Lebensmittel mit der Kennzeichnung ‚ohne Gentechnik‘ oder in Bioqualität herstellen, einen Schutzanspruch, der durch die Einstellung des Verfahrens nicht abgewiesen wurde. Radetzki stellt klar: „Wir kämpfen weiter. Die Kosten des Rechtsstreites sind jedoch sehr hoch. Nur durch viele Spenden konnte das Verfahren bisher geführt werden. Noch fehlen allerdings 50 000 Euro zur Unterstützung von Imker Bablok.“

Thomas Radetzki wurde von Mellifera e. V. der Goldene Stachel für seinen unermüdlichen Einsatz gegen die Agro-Gentechnik im Rahmen von Aktionen und Gerichtsverhandlungen verliehen. Herzlichen Glückwunsch!

Zitat aus der Rede von Thomas Radetzki zum aktuellen Urteil zur Agro-Gentechnik des Verwaltungsgerichts Leipzig: „Die Bundesregierung hat schriftlich im Gerichtsverfahren artikuliert, dass nicht erwünscht ist, dass die Imkerei zu einer Gefährdung für die Agro-Gentechnik wird!“

Dies ist unserer Ansicht nach eine unglaubliche Umkehrung der Tatsachen und sollte möglichst weit verbreitet werden.

„Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.“ Albert Einstein

Netzfrau Doro Schreier

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