Kein Berufsverbot für pädophilen Erzieher – Kommentar einer besorgten Mutter

GEDSC DIGITAL CAMERANach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in Schulen und kirchlichen Einrichtungen im Jahr 2010 versprach die Politik zu helfen. Was hat sich für die Betroffenen geändert?

Was sich in unserer Welt dringend ändern muss, ist eine besonders schreckliche Sache. Vermehrt wurde in den letzten Jahren darüber berichtet, sogar ab und an im Fernsehen. Erst gestern wieder musste ich darüber lesen und wünschte mir, es wäre die Unwahrheit.

Ich bin Mutter eines kleinen Kindes, das demnächst in den Kindergarten kommen soll.

Wir haben uns umgesehen und die Einrichtung für gut befunden, was die Eltern jener Kinder wahrscheinlich auch getan haben.

Ich kann auch verstehen, dass es nicht einfach ist, das Personal von Kindergärten und Schulen vollständig zu überprüfen auf Grund der Privatsphäre, die eigentlich niemand verletzen sollte.

Aber wenn ein pädophiler Täter überführt wurde, wenn es Zeugen und Beweise gibt und er nach fünf Jahren wieder mit Kindern in Kontakt treten darf, da hört für mich der Glaube an unsere Rechtsprechung komplett auf.

Ersttäter hin oder her, der Schutz unserer Kinder muss an oberster Stelle stehen! Darüber muss gesprochen werden und hier muss gehandelt werden! Es darf nicht sein, dass das Wohl des Täter über dem der missbrauchten Kinder steht!

Christina Fischer

Hintergrund: Ein 30-jähriger Erzieher missbrauchte mehrere Kinder und wurde vom Landgericht verurteilt. Ein generelles Berufsverbot sprach das Gericht jedoch nicht aus.

Ein Erzieher, der mehrere Kinder in einer Hamburger Kita sexuell missbraucht hat, muss für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil verkündete das Hamburger Landgericht am Mittwoch. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Sie haben schweres Leid über die Kinder und ihre Eltern gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter. Er hoffe, dass die Mädchen und Jungen ihre Unbeschwertheit zurückbekommen. Ein Berufsverbot verhängte er allerdings nicht.

Nebenklage forderte lebenslanges Berufsverbot

Die Nebenklage hatte am Mittwoch ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Ein solches Verbot schütze mögliche weitere Opfer, sagte die Anwältin eines damals vierjährigen Jungen – und auch den Angeklagten vor weiteren Straftaten. Pädophilie sei nicht heilbar. Dass die Staatsanwaltschaft kein lebenslanges Berufsverbot verlangt habe, habe sie überrascht. Der Richter berief sich jedoch auf die Rechtsprechung, die ein solches Verbot für einen Ersttäter ausschließe: „Das mag unbefriedigend sein, wir fühlen uns aber daran gebunden.“ Mit einem Berufsverbot könne ein Rückfall eines pädophilen Täters zudem keineswegs ausgeschlossen werden.

Fünf Jahre für sechs Kinder!  Die Familien fühlen sich von der Justiz betrogen. Von ursprünglich elf angezeigten Fällen seien schließlich nur drei vor Gericht verhandelt worden, sagte Anna Bountikas bei sternTV.

Kindesmissbrauch – Das Versagen der Politik

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich etwa 200 000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in Schulen und kirchlichen Einrichtungen im Jahr 2010 versprach die Politik zu helfen. Was hat sich für die Betroffenen geändert? Dazu dieser Filmbeitrag:

http://youtu.be/Qu0uQdxjO80?t=1s

Wir bedanken uns bei Christina Fischer für ihren Kommentar. Das Urteil – kein Berufsverbot für pädophilen Erzieher – hinterlässt nicht nur bei den Opfern Wut und Unverständnis, sondern bei uns allen.

Netzfrau Doro Schreier

dazu auch: Gulag – Straflager – oder einfach durch die Kinder- und Jugendfürsorge „betreut“ und verwahrt?

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