Wir sind empört! Anti-Babypille – Anstatt Entschädigung von Bayer Anklägerin soll ca. 100 000 Euro Prozessentschädigung an Bayer zahlen

Behinderte Celine muss Bayer 120 000 Franken zahlen

Iyasmin01hr Fall erschütterte nicht nur die Schweiz: Die 22jährige Céline Pfleger ist seit einer Lungenembolie vor fünf Jahren schwerstbehindert. Sie hatte erst seit wenigen Wochen die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer eingenommen. Jetzt hat das Bezirksgericht Zürich die Klage von Céline gegen den Hersteller Bayer abgewiesen. Die mittellose Familie von Céline muss dem Pharmakonzern 120 000 Franken Prozessentschädigung zahlen.

Der Pharmariese Bayer musste Anfang des Jahres in den USA bisher eine Milliarde Dollar für Entschädigungen zahlen – Tausende Frauen hatten wegen des erhöhten Thromboserisikos geklagt. Es könnte für den deutschen Konzern noch kostspieliger werden.

Die Antibabypillen gehören zu den umsatzstärksten Präparaten von Bayer. Mit den vom zugekauften Schering-Konzern übernommenen Verhütungsmitteln Yaz und Yasmin setzte Bayer 2012 weltweit 1,045 Milliarden Euro um. Auf Drängen der US-Gesundheitsbehörde FDA hatte der Leverkusener Konzern Anfang 2012 seine Produkthinweise verschärfen müssen.

Es ist nicht das einzige Verhütungsmedikament, mit dem Bayer Schwierigkeiten hat: Ende Januar musste der Konzern das Akne-Mittel Diane-35 in Frankreich vom Markt nehmen, da vier Todesfälle in Folge von Thrombosen mit dem Medikament in Verbindung gebracht wurden. Zwar war das Mittel offiziell nur zur Behandlung von Akne zugelassen, doch von vielen Ärzten auf Grund seiner verhütenden Wirkung als Antibabypille verschrieben worden.

In den USA dauern die gerichtlichen Auseinandersetzungen um Thrombose-Gefahren von Antibaby-Pillen der sogenannten vierten Generation schon Jahre. Mittlerweile hat sich der Pharmahersteller Bayer auf Vergleiche eingelassen. Der Konzern hat sich in den USA mit insgesamt 4800 Klägerinnen geeinigt – ohne eine Haftung anzuerkennen.

Zu den umstrittenen Antibaby-Pillen von Bayer gehören unter anderem die Präparate Yasmin, Yasminelle und Yaz. Sie gehören zur sogenannten „vierten Generation“. Bei diesen Pillen handelt es sich um Kombi-Präparate, die eine Mischung aus dem Östrogen Etinylestradiol und dem Gestagen Drospirenon enthalten. Das Drospirenon wird für das erhöhte Thromboserisiko als Nebenwirkung der Pillen verantwortlich gemacht.

Ein Schweizer Gericht hat eine Schadenersatzklage gegen den Pharmakonzern Bayer zurückgewiesen, der für die Schwerstbehinderung einer jungen Frau nach der Einnahme der Antibabypille Yasmin verantwortlich gemacht worden war. Das Zürcher Obergericht entschied, stattdessen müsse die Familie der 22-jährigen Frau Bayer eine Prozessentschädigung von 120 000 Franken (rund 100 000 Euro) zahlen, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag erklärte. Die Familie ging in Berufung.

Celine war erst 16, als sie eine Lungenembolie erlitt. Seither ist die junge Frau schwerstbehindert.

Mit 16 Jahren ließ sich Celine die Pille verschreiben. Nur vier Wochen nach der Einnahme von «Yasmin», erleidet das Mädchen eine Lungenembolie. Sie atmet nicht mehr, ihr Herz steht still, das Gehirn wird schwer geschädigt. Als der Teenager nach drei Wochen im künstlichen Koma erwacht, ist Celine schwerstbehindert.

Für Celines Mutter unverständlich: «Als Geschädigte müssen wir 120 000 Franken an einen Pharmakonzern zahlen, der mit diesem Medikament Milliarden verdient. Das ist ein Affront, für Celine, für unsere Familie», sagt sie. Die Familie zieht das Urteil ans Obergericht weiter.

Bayer will sich zum Urteil des Bezirkgerichts mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Tatsache ist aber, dass 2013 in der Schweiz zwei Frauen an einer Lungenembolie gestorben sind – nach der Einnahme einer Anti-Baby-Pille mit dem Wirkstoff Drospirenon, der auch in «Yasmin» enthalten ist. Dies bestätigt Swissmedic gegenüber der «Rundschau».

Anfang des Jahres wurde in der Schweiz berichtet, dass auch die Schweizer Krankenkasse CSS vom deutschen Pharmakonzern Bayer mehrere hunderttausend Franken verlangte, welche sie zur Behandlung von mutmaßlichen Opfern der Antibabypille Yasmin aufwendete. „Es soll nicht sein, dass die Allgemeinheit bezahlt und auf der anderen Seite die Firma Bayer Gewinn macht“. Konkret hat die CSS demnach eine sogenannte „Nebenintervention zur Unterstützung der Klägerin“ eingereicht.

Der Rechtsanwalt Felix Rüegg, der für die Familie der damals 16-jährigen Klage gegen den Pharmakonzern Bayer eingereicht hat, die CSS in dem Fall bis heute 600 000 Franken für Behandlungskosten aufgewendet haben. In einem anderen Fall seien es sogar über 900 000 Franken.

Über Bayer haben wir schon oft berichtet, dieser Konzern ist Weltmarktführer der Produktion von Pestiziden neben Monsanto, Dow und DuPont aus den USA, Syngenta aus der Schweiz und BASF aus Deutschland, s. Pestizide – “Mord auf Raten” ! Die Macht der Agrarlobby!.

„Ich empfinde Hass gegen Bayer, ich empfinde Hass gegen den Staat“: so lauteten die Parolen protestierender Frauen in Frankreich. Die europäische Arzneimittelbehörde prüft nun die Verhütungsmittel von Bayer, die Blutgerinnsel auslösen sollen. Leider kennen wir von Monsanto, wie solche Prüfungen meist enden.

Netzfrau Doro Schreier

Kampf der Giganten – Wenige Konzerne beherrschen die weltweite Lebensmittelproduktion

Pestizide – “Mord auf Raten” ! Die Macht der Agrarlobby!

„Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?“

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