Die Kiribatis können sagen: „Euer Profit ist unser Untergang!“
te mauri, te raoi ao te tabomoa“, („Gesundheit, Frieden und Wohlstand“)
So lautet der Wahlspruch Kiribatis. Ist aber nicht mehr weit her mit dem Wahlspruch, seit ein Teil des weit verstreuten Inselstaates vom Untergang bedroht ist.
Das Staatsgebiet liegt etwa auf der Hälfte des Weges zwischen Hawaii und Australien in Mikronesien. Bis Ende 1994 verlief die internationale Datumsgrenze mit dem 180. Längengrad zwischen den Gilbert- und Phoenixinseln. Im Interesse eines einheitlichen Datums im gesamten Staatsgebiet wurde zum 1. Januar 1995 die Datumsgrenze nach Osten verlegt, sodass nun ganz Kiribati westlich davon liegt. Die östlichste der Line Islands, Caroline Island, heißt seit dem 1. Januar 2000 Millennium Island, weil man auf dieser Insel den ersten Sonnenaufgang des Jahres 2000 beobachten konnte.
Das Staatsgebiet hat von der östlichsten Insel im Caroline-Atoll zur westlichsten Insel Banaba eine Ausdehnung (Luftlinie) von 4567 km und von der nördlichsten Insel Teraina (Washington Island) bis zur südlichsten Insel Flint Island) eine Ausdehnung (Luftlinie) von 2051 km mit einer Gesamtfläche von rund 5,2 Mio. km². Von seiner Ausdehnung her gehört Kiribati damit zu den größten Staaten der Erde (Russland: 17 Mio. km²). Von dieser Fläche sind allerdings nur 811 km² Land, damit ist Kiribati de facto ein Kleinstaat.
Ein Mann aus dem pazifischen Inselreich Kiribati hat wegen des Klimawandels bei einem Gericht in Neuseeland um Asyl gebeten. Steigende Meere und Umweltrisiken durch die globale Erwärmung in seiner Heimat seien der Grund, erklärte der 37-jährige Ioane Teitiota. Er bittet darum, als Klimaflüchtling anerkannt zu werden.
Im Inselstaat Kiribati leben gut 100 000 Menschen. Seine 33 Atolle liegen durchschnittlich zwei Meter über dem Meeresspiegel. Sie gelten als am stärksten anfällig für steigendes Wasser. Der Uno-Klimarat hat in seinem jüngsten Bericht einen weltweiten Anstieg der Ozeane um rund drei Millimeter pro Jahr festgestellt, aber vor einem stärkeren Anstieg in den nächsten Jahrzehnten gewarnt. Die Meere könnten demnach bis Ende des Jahrhunderts um 26 bis 82 Zentimeter höher stehen.
Ioane Teitiota kam 2007 nach Neuseeland. Er hat drei Kinder, die dort geboren wurden. Das Leben seiner Familie würde bedroht, sollte sie in Kiribati siedeln müssen, sagte er. Neuseelands High Court in Auckland hatte ihm bislang Asyl verweigert. „Es gibt keine Zukunft für uns, wenn wir wieder nach Kiribati gehen“, konterte Teitiota nun vor dem Berufungsgericht.
Katastrophe in 30 Jahren
Bislang sei der Fall nach veralteten Rechtsvorschriften für Flüchtlinge behandelt worden, sagte Teitiotas Anwalt. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Ende des Zweiten Weltkriegs in Kraft trat, müsse geändert werden, um Menschen auf der Flucht vor der Klimakatastrophe zu helfen, sagte Anwalt Michael Kidd „Radio New Zealand“. „Was in Kiribati in den nächsten 30 Jahren geschehen wird, ist eine Katastrophe.“
Der Einwohner des Pazifikinselstaats Kiribati hat in Neuseeland keine Chance, als erster Klimaflüchtling der Welt anerkannt zu werden. Das stellte das oberste Zivil- und Strafgericht des Landes in Auckland fest. Teitiota wollte unter Berufung auf die UN-Flüchtlingskonvention gegen die Ablehnung seines Flüchtlingsantrags durch ein Einwanderungstribunal vorgehen.
Keine individuelle Verfolgung
Die Konvention biete Personen Schutz, die etwa auf Grund von Rasse, Religion, Nationalität oder Überzeugung verfolgt würden. „Jemand, der ein besseres Leben sucht, indem er den empfundenen Folgen des Klimawandels entflieht, ist nicht eine Person, […] auf die die Konvention zutrifft“, hielt Richter John Priestley in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest. Das wirtschaftliche Umfeld sei in Kiribati womöglich weniger attraktiv als in Neuseeland. „Aber der Antragsteller wäre bei einer Rückkehr individuell keiner Verfolgung ausgesetzt.“
Teitiotas Anwalt Michael Kidd argumentierte, Teitiota und seine Frau fürchteten um die Gesundheit ihrer drei Kinder, wenn sie nach Kiribati zurückkehren müssten. Die tiefliegenden Inseln sind durch Erosion infolge starker Stürme gefährdet. Salzwasser dringt in die Brunnen ein. Der Mann war mit einem befristeten Arbeitsvisum nach Neuseeland gekommen, nach dessen Ablauf aber nicht zurückgekehrt. Die Einwanderungsbehörde will ihn abschieben.
Neuseelands Einwanderungstribunal akzeptiert Teitiotas Behauptungen, betonte aber, er wäre in derselben Position wie die anderen Bewohner von Kiribati. Viele würden Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels zu mildern. Kiribati hat beispielsweise Land gekauft, um in Fidschi Lebensmittel wachsen zu lassen und Menschen umsiedeln zu können.
Neuseeland und Australien, die Hauptziele von Flüchtlingen aus dem Südpazifik, haben bislang neue Einwanderungsregeln auf Grund des Klimawandels abgelehnt. Die Lage in Kiribati sei schwierig, es gebe aber wenig Chance, dass sie in den Anwendungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Uno-Menschenrechtskonvention falle, sagte Jane McAdam, Expertin für Flüchtlingsrecht an der Sydney University in Australien. Es fehle „sicherlich der politische Wille“, um die Gesetze zu ändern.
Antrag abgewiesen – es droht die Abschiebung
Der Einwohner des Pazifikinselstaats Kiribati hat in Neuseeland keine Chance, als erster Klimaflüchtling der Welt anerkannt zu werden. Das stellte das oberste Zivil- und Strafgericht des Landes in Auckland fest. Teitiota wollte unter Berufung auf die UN-Flüchtlingskonvention gegen die Ablehnung seines Flüchtlingsantrags durch ein Einwanderungstribunal vorgehen.
Keine individuelle Verfolgung
Die Konvention biete Personen Schutz, die etwa auf Grund von Rasse, Religion, Nationalität oder Überzeugung verfolgt würden. „Jemand, der ein besseres Leben sucht, indem er den empfundenen Folgen des Klimawandels entflieht, ist nicht eine Person, […] auf die die Konvention zutrifft“, hielt Richter John Priestley in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest. Das wirtschaftliche Umfeld sei in Kiribati womöglich weniger attraktiv als in Neuseeland. „Aber der Antragsteller wäre bei einer Rückkehr individuell keiner Verfolgung ausgesetzt.“
Teitiotas Anwalt Michael Kidd argumentierte, Teitiota und seine Frau fürchteten um die Gesundheit ihrer drei Kinder, wenn sie nach Kiribati zurückkehren müssten. Die tiefliegenden Inseln sind durch Erosion infolge starker Stürme gefährdet. Salzwasser dringt in die Brunnen ein. Der Mann war mit einem befristeten Arbeitsvisum nach Neuseeland gekommen, nach dessen Ablauf aber nicht zurückgekehrt. Die Einwanderungsbehörde will ihn abschieben.
Die Regierung von Kiribati mit 100 000 Einwohnern fürchtet den Untergang der 32 Atolle, die zum Teil nur drei Meter aus dem Meer ragen. Die Inseln liegen über mehr als 4500 Kilometer im Pazifik zwischen Hawaii und Australien verteilt. „Sich auf den Tag vorzubereiten, an dem man kein einziges Land mehr hat, ist schmerzhaft. Aber genau das müssen wir wohl tun“, sagte Präsident Anote Tong. Er werde die neuseeländische Regierung bitten, mehr Übersiedler aus Kiribati aufzunehmen. Im neuseeländischen Fernsehen sagte er, er werde zunächst um die Aufnahme gut ausgebildeter Mitbürger bitten. „Wenn sie nach Neuseeland umsiedeln, kommen sie als vollwertige Mitbürger und nicht als Flüchtlinge.“ Dem Anstieg des Meeresspiegels will er mit der Aufschüttung künstlicher Inseln trotzen.
Wäre der Umweltschutz, der unmittelbar mit dem Recht auf Leben und Gesundheit verbunden ist, bereits ein garantiertes Menschenrecht im Völkerrecht, stünde Ioane Teitiota jetzt anders da. Das Höchstgericht in Auckland hätte anders entscheiden müssen.
Aber auch in Europa gibt es unzählige Beispiele von zerstörter Umwelt durch Großkonzerne, die durch Aluminiumwerke, Kraftwerksbauten, Golderzabbau, Ölbohrungen, Stauanlagen, Schiefergasgewinnung etc. die Umwelt zerstören, für diese Schäden aber nicht haftbar sind und der Gesetzeslage nach auch nicht haftbar gemacht werden können. Eine Änderung der Gesetzeslage ist nicht in deren Interesse, aber steht im Mittelpunkt des Interesses der Menschen, die damit konfrontiert werden. Nur wenn wir alle aktiv werden, können wir das Ruder noch herumreißen!
Warum ist Ökozid eine Frage der Menschenrechte?
Unsere Rechte als Menschen sind unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten. Das Recht auf Leben ist für uns alle das wichtigste Menschenrecht.
Mit Rechten kommen Pflichten. Bis heute haben wir nicht vollständig kodifiziert, was unsere Aufgaben und Pflichten als Menschen sind. Zum Beispiel zerstören wir gedankenlos unsere Ressourcen. Die Auswirkungen der Ressourcenzerstörung auf unsere Gesundheit und unser Wohlergehen ist die wichtigste Menschenrechtsfrage, der wir uns im 21. Jahrhundert stellen müssen. Die Erhaltung unserer Rechte ist untrennbar mit dem Wohlergehen der Erde verbunden: Schädigungen und Zerstörungen unserer Umwelt haben Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von für den Menschen überlebenswichtige Ressourcen wie Nahrung und Wasser. Mängel können zu Instabilität und Konflikten in gefährdeten Regionen führen.
In diesem Zusammenhang startete in diesem Jahr die Europäische Bürgerinitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“. Die Bürgerinitiative will erreichen, dass Ökozid sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen nach Strafrecht als Verbrechen gilt. Ziel ist eine EU-Richtlinie, die Ökozid einerseits in allen EU-Ländern und andererseits für alle Bürger und Konzerne der EU, egal wo diese handeln, strafbar macht. Auch die Meeresgebiete der EU sollen einbezogen werden. Unter Ökozid versteht man die extreme Zerstörung der Umwelt, sodass das Leben der Bewohner der betroffenen Region gefährdet ist.
Im März 2010 reichte Polly Higgins bei den Vereinten Nationen den Vorschlag ein, schwere Umweltzerstörungen zum fünften Völkerrechtsverbrechen zu erklären. Seitdem hat sich viel getan. Weltweit setzen sich inzwischen prominente Befürworter dafür ein, den Ökozid zu einem Völkerrechtsverbrechen zu erklären. Bürgerinitiativen haben sich gebildet und Organisationen und Parteien sprechen sich öffentlich dafür aus, dem Internationalen Strafgerichtshof die Zuständigkeit für schwere Umweltzerstörungen zu übertragen.
Beispiele für schwere Umweltzerstörungen finden Sie hier.
In Europa ist noch viel Handlungsbedarf gegeben. Aus so gut wie allen Ländern fehlen noch Unterschriften. Wenn Sie also Freunde in einem oder mehreren anderen europäischen Staaten haben, informieren Sie diese und fordern Sie sie auf, ebenfalls zu unterschreiben und die Informationen weiter zu geben.
In Österreich müssen 14 250 gültige Unterstützungserklärungen gesammelt werden, um als eines der erforderlichen sieben Länder gezählt zu werden. In Deutschland sind 74 250 gültige Unterstützungserklärungen erforderlich.
Die Mindestzahl der Unterschriften richten sich nach den Einwohnerzahlen der einzelnen Länder.
Der Stand per 22. November 2013 schaut so aus:
1) France 24,089 votes
2) UK 11,029 votes
3) Italy 6,878 votes
4) Belgium – 5,737 votes
5) Germany 5,215 votes
Also, nicht so schlecht, aber wir brauchen 10 mal mehr in allen Ländern, um das Ziel noch erreichen zu können!
Die Schlusslichter sind:
24) Czech Republic – only 116 votes
25) Luxemburg – 89 votes
26) Malta – 84 votes
27) Latvia 54 votes
28) Cyprus – only 37 votes
Führend sind derzeit:
1) France 2) UK 3) Italy
More info: http://bit.ly/1alsTvx
Bis zum 21. Januar 2014 müssen mindestens eine Million UnterstützerInnen die Bürgerinitiative unterzeichnen. Außerdem muss in sieben EU-Staaten eine Mindestanzahl von Unterschriften abgegeben werden. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sind die EU-Institutionen verpflichtet, sich mit dem Gesetzesvorschlag auseinander zu setzen. Unterfertigen können Sie hier.
Machen Sie mit!
Netzfrau Lisa Natterer
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