IBAN, die Schreckliche – EU hebelt Schutz von Bankdaten aus

Wichtig! Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden.

Swift2Die EU denkt nicht daran, irgendwelche Konsequenzen aus dem NSA-Spionageskandal zu ziehen.

Trotz Empörung über die NSA-Affäre will die EU-Kommission den Datenaustausch mit den USA nicht eindämmen.

Die EU-Kommission gewährt US-Fahndern weiterhin, dem Geheimdienst NSA Einblick in europäische Bank- und Fluggastdaten .Es gebe keine Beweise für einen Missbrauch der Abkommen durch US-Stellen, begründete EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am 27. 11. 2013,  ihre Entscheidung: „Ich habe die schriftliche Zusicherung der US-Behörden.“ Sie bezog sich damit auf den Verdacht, dass die NSA auch das Kommunikationsnetzwerk Swift ausgespäht haben soll, über das täglich mehrere Millionen internationale Finanzgeschäfte abgewickelt werden. (Quelle Reuters)

Der SWIFT-Code ist nicht mit der IBAN, der International Bank Account Number, zu verwechseln, die dafür zuständig ist, die Bankkontonummern international zu standardisieren. Die Struktur von Bank- und Kontodaten wird hierbei übersichtlicher gestaltet.

Bei der IBAN handelt es sich um eine weltweit gültige Nummer für Ihr Girokonto. Im Rahmen der Einführung des SEPA-Systems für Überweisungen löst sie seit 2008 Schritt für Schritt die Kontonummer und Bankleitzahl ab. Die IBAN ist eine von der ISO (International Organization for Standardization) und dem ECBS (European Committee for Banking Standards; Europäisches Normierungsgremium, welches unter anderem die erleichterte Abwicklung der grenzüberschreitenden Transaktionen bezweckt) entwickelte Norm für die Darstellung von Bankidentifikation und Kontonummer.

Erst kam der Euro und jetzt kommt der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum oder wie es der Fachmann nennt: SEPA. Doch diese Vereinheitlichung hat nicht nur Vorteile, sie erhöht auch das Risiko von Bankgeschäften.

Am 1. Februar gelten neue Regeln für Überweisungen. Bankleitzahl und Kontonummern verschwinden. Stattdessen gibt es nur noch eine Nummer für Überweisungen in Deutschland: die IBAN-Nummer, die bisher für den europaweiten Zahlungsverkehr verwendet wurde.

Nationale Überweisungssysteme werden abgeschafft. Das beschloss das Europäische Parlament im Februar 2012. Spätestens ab 2014 werden IBAN und BIC auch bei Inlandsüberweisungen die alleinigen Standards für die Kontoverbindung sein.

IBAN, die Schreckliche

Ein Problem ist allerdings, dass die bereits als „IBAN, die Schreckliche“ getaufte neue Kontonummer in Deutschland 22 Stellen umfasst. In anderen Ländern ist IBAN noch komplizierter. So haben die Maltesen nun 31-stellige Kontonummern, in Polen, Ungarn und Zypern sollen die Bankkunden 28-stellige Kontonummern akzeptieren.

In Zeiten der Globalisierung bietet eine solche Europäisierung natürlich etliche Vorteile. Wer kauft denn heute noch national. Da gibt es das Internetshopping weltweit, aber auch den Autokauf im benachbarten und günstigen Ausland. Durch SEPA beschleunigt sich z. B. der Zeitraum, in dem Auslandsüberweisungen von Bankseite erledigt sein müssen. Nun sollen in- und ausländische Überweisungen innerhalb eines Tages getätigt sein. Allerdings sind mit dem neuen Bankgesetz auch einige Nachteile für den Verbraucher verbunden.

Dabei werden in Deutschland gerade einmal 0,9 bis 1 Prozent grenzüberschreitende Überweisungen getätigt. Dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren auch kaum verändert.

Die Top-Fünf der Nachteile

Erhöhtes Risiko durch SEPA – Kennen Sie Ihre Kontonummer auswendig? Sicher, und die Bankleitzahl auch. Ab 01. 02. 2014 werden unsere altbekannten und liebgewonnenen Bankpins nicht mehr stimmen. Dann regieren bei uns IBAN und Bic.

1.) Die banalste Veränderung ist sicher die Neuerung und Änderung der Konto- und Bankleitzahl und deren Länge von bis zu 34 Zeichen (Ländercode, Kontrollzahl und nationaler Kontonummer) bei der IBAN und bis zu 11 Zeichen bei der BIC.

2.) Dadurch, dass nur noch die IBAN und die BIC auf den Überweisungen von Bedeutung sind – Namen sind nur noch Schall und Rauch – kann der kleinste Zahlendreher schon zu finanziellen Verlusten führen.

3.) Eine Überweisung wird unwiderruflich durchgeführt, auch bei einem Fehler ist sie nicht rückgängig zu machen.

4.) Die Frist für Rückbuchungen für Lastschriften wird sich ändern. Sie verkürzt sich von derzeit sechs Wochen nach Rechnungsabschluss am Quartalsende auf lediglich acht Wochen nach dem Buchungstag.

5.) Kartenklau oder nur Schlamperei? Egal, wird die Karte von einem Dritten missbraucht, haftet der Karteninhaber immer mit bis zu 150 Euro.

Der Bundestag stellte sich noch 2011 fraktionsübergreifend gegen die Einführung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA). Aus Sicht der deutschen Abgeordneten führt die Umstellung zu mehr Bürokratie und sinkender Akzeptanz der Bürger für EU-Regelungen. Wieso soll ein System ersetzt werden, das problemlos funktioniert? Welche Lobbygruppe steckt hinter diesem Vorstoß?

Es ist sicher kein Geheimnis, dass vor allem international tätige Unternehmen, die grenzüberschreitende Überweisungen tätigen, von SEPA profitieren werden. Konzerne wie BASF unterhalten bisher ein sehr kostenintensives Cash-Managagement, da sie in mehreren Mitgliedsstaaten Kontos unterhalten müssen. Mit SEPA können sie das über ein Konto laufen lassen und sparen so die Kosten. Geldtransfers innerhalb der EU werden künftig günstiger und schneller abgewickelt. Die Umstellung auf SEPA geschieht ganz im Sinne der Verbraucher. Nur dass wir Verbraucher keinerlei Vorteile haben, denn es sind wieder die Großkonzerne, die davon profitieren.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte die vom Europäischen Parlament beschlossene weitere Harmonisierung von Zahlungsdiensten im EU-Binnenmarkt. „Zehn Jahre nach der Euro-Bargeldeinführung im Jahr 2002 wird mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum „SEPA“ (Single Euro Payments Area) auch der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht und ein weiterer Meilenstein für den einheitlichen Binnenmarkt erreicht“, heißt es in der Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft bereits im Februar 2012.

Warum gibt es eine neue Nummer?

Nach der Einführung des Euro als Buchgeld (Anfang 1999) und als Scheine und Münzen (Ende 2001) soll nun mit der Single Euro Payments Area (Sepa) als dritte Stufe auch der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Dies gilt nicht nur für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz werden sich daran beteiligen. Bundesbank-Vorstand Thiele zu Folge zeigen auch Japan und Australien Interesse am Sepa-System.

Die größten Vorteile haben Unternehmen von der neuen Regelung. Sie können fällige Rechnungsbeträge von Kunden in Frankfurt genau so wie in Mailand einziehen.

Die Umstellung trifft Vereine besonders hart

Um auch weiterhin Lastschriftverfahren durchführen zu können, muss eine Gläubigernummer bei der Bundesbank beantragt werden – doch das ist noch das geringste Problem. Für die Vereine bedeutet die Umstellung des Zahlungssystems darüber hinaus einen großen Verwaltungsaufwand und oft hohe Kosten bis in den vierstelligen Bereich – gerade für kleine Vereine, die nur Inlandsüberweisungen tätigen, eine aus ihrer Sicht unnötige Belastung.

Wer nicht auf das neue System umstellt, kann ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr aktiv am Zahlungsverkehr im Sepa-Raum teilnehmen. Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf Sepa betroffen. Aber keine Sorge: Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen stellen Firmen und Vereine von sich aus automatisch auf Sepa-Mandate um. Hier brauchen Sie als Privatkunde nicht tätig zu werden. Für Firmeninhaber und Vereine besteht hingegen akuter Handlungsbedarf.

Die EU wollte den europäischen Zahlungsverkehr für Verbraucher erleichtern. Deshalb gibt es ab Februar den einheitlichen Zahlungsraum Sepa. Die Initiative ging dabei nicht von den Banken, sondern von der Politik aus.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich die IBAN zusammen?

Die Definition der IBAN erfolgt durch das European Committee for Banking Standards (ECBS) und die International Organization for Standardization (ISO), welche das Format für die IBAN dabei genau vorschreiben.

Laut diesen Definitionen darf die IBAN maximal 34 Stellen aufweisen. In Deutschland hat jede IBAN IMMER 22 Stellen. Grundsätzlich muss diese Kennung in 4er-Blöcken getrennt geschrieben werden und darf keine Sonderzeichen oder Kleinbuchstaben enthalten. Für jedes Land ist dabei eine bestimmte Länge vorgegeben.

EU lässt US-Fahnder trotz NSA weiter Bankdaten einsehen

Für eine Sepa-Überweisung benötigt man die internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) des Zahlungsempfängers. Die Abkürzung BIC steht dabei für „Bank Identifier Code“, der auch SWIFT-Code genannt wird und mit dem international die Bank, an der das Geld gehen soll, genau identifiziert wird.

screenshot

screenshot

SWIFT – BIC: Erkennung des Bankinstitutes

SWIFT ist die Abkürzung für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication und ist eine Organisation, die seit dem Jahr 1973 den internationalen Austausch von Informationen zwischen den Banken in verschiedenen Ländern organisiert. Es handelt sich dabei um eine Genossenschaft der Banken und ist in La Hulpe, Belgien, ansässig.

Der Name sagt also im Prinzip schon, um was es bei dieser Bezeichnung geht. Er hat zur Aufgabe, den Nachrichtenaustausch mittels eines funktionierenden Telekommunikationsnetzes, auch SWIFT-Netz genannt, für seine Mitgliedsbanken zu ermöglichen.

Die SWIFT tätigt die Abwicklung des gesamten Finanzverkehrs von mehr als 8000 Geldinstituten in über 200 Ländern. Es wurde errechnet, dass der SWIFT-Code an jedem Tag des Jahres mindestens 12 Millionen mal zum Einsatz kommt.

Überall auf der Welt ist dieser Code gleich und kann auch weltweit angewandt werden, um ein bestimmtes Kreditinstitut zu identifizieren. Der Hintergrund war und ist jener, dass die Software in den Banken den Code automatisch lesen kann und somit eine Beschleunigung in der Verarbeitung gegeben ist.

Am 30. 11. 2009 wurde ein Abkommen zwischen der EU-Kommission und den USA geschlossen, das eine jahrelange illegale Praxis legalisiert.

SWIFT betrieb in den USA ein Backup-Rechenzentrum. Um für Katastrophen (z. B. ein Erdbeben, einen Anschlag oder einen Brand) oder Ausfallzeiten (geplant für z. B. Updates oder ungeplant bei Störungen) gerüstet zu sein, gibt es als Redundanz-Szenario das sogenannte Backup-Rechenzentrum.

Die Daten wurden von den Banken in Europa erhoben und unterlagen somit europäischem Datenschutzrecht. Die USA verlangten (und bekamen) von SWIFT Zugriff auf die in den USA gespeicherten Daten. SWIFT hätte diese Daten nach europäischem Recht nicht herausgeben dürfen.

Nachdem SWIFT sein Rechenzentrum von den USA in die Schweiz verlegt hat, drohte den USA der Zugriff auf diesen Bestand verloren zu gehen, den sie bereits kurz nach dem 11.September 2001 im Rahmen eines zunächst geheimgehaltenen Regierungsprogramms namens TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) genutzt hatten. Nach offiziellen Angaben soll TFTP der Aufdeckung von terroristischen Aktivitäten dienen, insbesondere dem Aufspüren von Organisatoren und Geldgebern.

Die Definition von „Terrorismus“ umfasst jedoch ein weites Spektrum. Das Abkommen nennt „Handlungen von Personen oder Organisationen, die mit Gewalt verbunden sind oder in anderer Weise Menschenleben, Vermögenswerte oder Infrastrukturen gefährden“.

Da ist es wieder, „Terrorismus verhindern“, soweit so gut. Es gibt SWIFT, das Geldwäschegesetz und Ausspähen erlaubt, da frage ich mich doch, wie schaffen es Terroristen überhaupt noch, Geld zu waschen oder Angriffe zu tätigen? Können sie doch gar nicht, denn es gibt für alles ein Abkommen und natürlich die Überwachung.

Denn nach Berichten zapft die NSA systematisch das Swift-Kommunikationsnetzwerk an, in dem die Bankdaten von Millionen Bürgern und Unternehmen in der EU gespeichert sind. Der NSA-Zweig namens „Follow the Money“ ist für das Ausspähen von Finanzdaten zuständig. Ausgespäht wurde demnach der in Belgien ansässige Finanzdienstleister SWIFT, der internationale Banküberweisungen sichert. Im Europaparlament waren nach den Enthüllungen Forderungen nach einem Einfrieren des SWIFT-Abkommens lauter geworden.

Ok, also nicht legalisiert, denn da gibt es ja noch das europäischen Datenschutzrecht. Aber macht ja nichts, was sind schon unsere Daten?

So will die Kommission das so genannte SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Bankdaten an die US-Behörden nicht aussetzen. Sie lehnt auch eine Kündigung des so genannten „Safe Harbour“- Abkommens ab, das US-Unternehmen die kommerzielle Verwertung von europäischen Personendaten erlaubt. Unangetastet bleibt also auch das PNR-Abkommen, wonach Europas Fluglinien für alle Verbindungen von EU-Bürgern in und aus den USA 19 Daten an US-Behörden weiterleiten müssen.

Damit Sie wissen, welche Daten von Ihnen in die USA gehen, hier ein Beispiel:

GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE
Betr.: Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der
Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren
Übermittlung an das United States Department of Homeland Security http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st17/st17434.de11.pdf

ARTIKEL 4

Verwendung von PNR-Daten

(1) Die Vereinigten Staaten erfassen, verwenden und verarbeiten PNR-Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung folgender Straftaten:

a) terroristischer und damit verbundener Straftaten, darunter

Terror-Bekämpfung

Das SWIFT-Abkommen wurde 2010 zum Zweck der gemeinsamen Terrorismus-Bekämpfung geschlossen: Die USA erhalten die Daten zu Auslandsüberweisungen von EU-Bürgern und Unternehmen mit Dritten außerhalb der EU, um sie auf Terror-Verdacht zu prüfen. Das Abkommen soll Geldtransfers zur Finanzierung des Terrorismus aufspüren. Die Begründung der USA, die Spionage diene dazu, gegen den internationalen Terrorismus vorzugehen, entbehrt jeder Grundlage. (S. Die spinnen die USA – Ist denn nun jeder Terrorist)

Fakt ist, es bleibt alles beim Alten: Die EU-Kommission gewährt US-Fahndern, weiterhin dem Geheimdienst NSA,  Einblick in europäische Bank- und Fluggastdaten und Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden.

Netzfrau Doro Schreier

Das könnte Sie auch interessieren:

Die USA will nun legal (!!) unsere Finanzdaten

NSA spionierte – Brasiliens Präsidentin Rousseff gibt Obama einen Korb und droht mit Strafsanktionen

Die Schattenseite des Freihandelsabkommens – Monsanto, Fracking „Investoren-Schutzklausel“…

Es geht um UNS! Ja um unsere, um eure Daten! Sorry, wenn wir euch jetzt aufwecken!

Pressefreiheit – Im Sumpf der Geheimdienst-Affäre – erschüttert demokratische Grundwerte

XKeyscore: Ein NSA-Tool verschafft Zugang “zu fast allem, was ein Nutzer im Internet tut” – Jeder und Jede ist betroffen!

Microsoft & Skype dürfen munter weiter Daten und Gesprächsinhalte an die NSA leiten- Online -Seminar – Wie werden wir überwacht !

Prism: SAP UND PALANTIR UNTERSTÜTZEN SICHERHEITSBEHÖRDEN    

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.