DAS LEID HINTER DEM KUNSTPELZ

HundeFlauschige Mode-Accessoires sind diesen Winter gefragt wie nie. Der Modetrend „Pelzbesatz“ ist in beinahe allen Modehäusern zu finden. Doch was kaum einer weiß: Es handelt sich bei günstiger Kleidung mit Pelz nicht immer um ein Imitat.

Würden Sie Stiefel mit Pelzbesatz tragen, wenn Sie wüssten, dass der Pelz von einer echten „Katze“ stammt? Würden Sie Ihre neue Pelzmütze aufsetzen, wenn Sie wüssten, dass in Wahrheit ein Hund unter katastrophalen Umständen leiden musste?

Bereits am 03. Januar 2014 machten wir in dem Artikel Skandal: Angebliche Kunstpelzbommeln an Mützen von Tom Tailor und Drogerie Müller sind aus Katzenfell darauf aufmerksam, dass neue Labortests den schlimmen Verdacht bestätigten: Die von den Unternehmen Tom Tailor und Drogeriemarkt Müller vertriebenen Mützen mit angeblichen Kunstpelzbommeln sind nachweislich aus Katzenfellen gefertigt. Am 10 Januar 2014  konnten wir Ihnen die Stellungnahme der Drogerie Müller präsentieren.

Einst war Pelz in der Gesellschaft verpönt. In diesem Winter feiert das weiche Modematerial sein Comeback. Ob echtes Fell oder ein angeblicher Kunstpelz – die wenigsten machen sich Gedanken darüber, woher das Fell eigentlich kommt. Man sollte sich fragen, wer überhaupt verantwortlich für diesen „Modeschrei“ ist.

Die Verbraucher wissen oftmals nicht, dass es sich beim Pelzbesatz an der Jacke oder an den Schuhen um Echt-Pelz handelt. Viele interessieren sich nicht dafür, welch hohen Preis die Tiere für das Stückchen Pelz bezahlt haben. Die widerwärtigen Grausamkeiten in China sind keine Ausnahme. Aber auch Pelzfarmen in Deutschland, Europa oder Nordamerika sehen sehr ähnlich aus.

Millionen Hunde und Katzen sterben jährlich in China für die grausame Pelzindustrie. Trotz des EU-Importverbots vom 1. 1. 2009 gelangen immer noch (bewusst falsch etikettierte) Hunde- und Katzenfelle nach Europa und werden z. B. als Kunstpelz verkauft. Dies wird aus Kostengründen so praktiziert, da selbst ein echtes Hundefell aus China billiger in der Produktion ist als ein gut hergestellter Webpelz.

So kann es also passieren, dass der Verbraucher einen Parka mit Fellkragen kauft, in dessen Label „100 Prozent Polyester“ steht, bei dem es sich aber um einen echten Fellkragen handelt. Obwohl am 1. 1. 2009 ein EU-weites Importverbot für Haustierfelle in Kraft trat, gelangen die als Kunstpelz getarnten Katzen- und Hundefelle auf den deutschen Markt: Als Fellkragen, Bommel an Mützen, an Winterstiefeln oder in Dekofiguren verarbeitet. Es fehlt eine Kennzeichnungspflicht, nach der Echtpelzprodukte mit Tierart und Herkunft deklariert werden müssen, wie es zum Beispiel in der Schweiz seit März 2013 der Fall ist. Bisher fehlen Angaben teils komplett, teils werden sie mit Fantasienamen umgangen: Loup d’Asie, Gaewolf, Bio-Wolf, Corsac Fox stehen zum Beispiel für Hundefelle/-leder. Lipi, Maopee und Goyangi werden Katzenfelle bzw –leder genannt.

Die Hunde und Katzen werden unter schlimmsten Bedingungen gehalten, bis sie erdrosselt, vergast, erschlagen oder abgestochen werden. Um das Fell nicht zu beschädigen, wird z. B. ein Stich in die Leiste gesetzt und man lässt das Tier ausbluten. Manchmal ist es noch nicht tot, wenn die Häutung beginnt.

Neben den schlimmen Bedingungen, unter denen die Felle in China „produziert“ werden, steht die Verbrauchertäuschung im Vordergrund. Menschen, die sich bewusst für Kunstpelz entscheiden, müssen sich sicher sein können, dass sich hinter „100 Prozent Polyester“ nicht 70 Prozent Hund und 30 Prozent Katze” verstecken. Ganz zu Schweigen von 100 Prozent Tierleid. Menschen, die sich – warum auch immer – für Pelz entscheiden, müssen ausreichend informiert werden. Vielleicht verschwindet der Kaufreiz, wenn auf dem Etikett „Tierart: Hund. Herkunft: China. Art der Haltung: Käfig.“ steht?

Die Petition für eine Kennzeichnungspflicht ist online! Unterschreiben Sie noch heute und informieren Sie auch Ihre  Freunde und Bekannten davon. Denn: Indem innerhalb von vier Wochen 50 000 Unterstützer diese Petition unterschrieben haben, erreicht die Petition das sogenannte Quorum. Die Tierschutzorganisation bekommt dann die Chance, ihr Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.

Petition 47404

Verbraucherschutz – Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten vom 26. 11. 2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass alle Echtpelzprodukte, die im Handel erhältlich sind, für den Verbraucher verständlich und deutlich mit Angaben zur verwendeten Tierart, der Herkunft des Tieres und Tierhaltung sowie Art der Gewinnung gekennzeichnet werden müssen.

Begründung

Die bisher fehlende Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten ist als wichtiges Instrument der Verbraucherinformation zu sehen. Zwar trat am 1. 1. 2009 ein EU-weites Importverbot von Haustierfellen in Kraft, jedoch gibt es keine Kennzeichnungspflicht für die Kleidungsstücke, in denen sie verarbeitet sind. So kann es dazu kommen, dass der Verbraucher einen Parka mit Fellkragen kauft, in dessen Etikett “100 Prozent Polyester” steht, bei dem es sich aber um einen echten Fellkragen handelt. Der Hintergrund hierfür ist, dass Echtpelze teilweise auf dem globalisierten Markt billiger angeboten werden können als Kunstpelze.

Der Verbraucher wird nicht ausreichend informiert und damit in der Folge flächendeckend getäuscht. Echtpelzprodukte sind häufig gar nicht oder nur schlecht (sprachliche Ungenauigkeiten) oder auch für den Verbraucher nicht nachvollziehbar mit Fantasienamen gekennzeichnet (z. B. „Maopee“, „Genotte“, „Bergkatze“oder „Gayangi“ für Katzenfell; „Asiatischer Wolf“, „Dogue de Chine“ oder „Loup d`Asie“ für Hundefell).

Zur praktischen Durchsetzbarkeit der Verpflichtung muss sich die Kennzeichnungspflicht auf die Lieferkette beziehen. Die Verpflichtung muss, um nicht leerzulaufen, sowohl für Hersteller als auch für Händler gelten, und um nicht zu diskriminieren, dementsprechend für inländische wie für ausländische Marktteilnehmer.

Vorbild für eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Echtpelzen wie oben gefordert ist die Deklarationspflicht in der Schweiz. Dort müssen Pelze und Pelzprodukte mit dem wissenschaftlichen und zoologischen Namen der Tierart, der Herkunft des Felles und der Art der Gewinnung (d. h. ob ein Tier gejagt wurde oder aus welcher Art von Zucht es stammt) deklariert werden. Ziel ist es, dass die Verbraucher die Kennzeichnung vor dem Kaufentscheid lesen können muss und die Wahrscheinlichkeit, dass die Kennzeichnung übersehen wird, so gering wie möglich ist. Dazu kann die Kennzeichnung beispielsweise auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung bzw. am Preisschild angezeigt werden.

Zur Abmilderung der Auswirkungen auf den Handel kann mit einer Übergangsfrist gearbeitet werden. Kennzeichnungsvorschriften wirken dabei auch für ein exportabhängiges Land wie Deutschland deutlich weniger handelsbeschränkend als Verbote. Der Marktzugang bleibt bei Kennzeichnungsvorschriften für alle Produkte gewährleistet und der Preismechanismus bleibt wirksam.

Stichprobenweise soll an den Verkaufsstellen kontrolliert werden, ob die Kennzeichnungen angebracht wurden oder ob einer Verpflichtung zur Selbstkontrolle nachgekommen wurde. Strafbewehrung durch Ausgestaltung als Ordnungswidrigkeit wird empfohlen.

Nur durch transparente Benennung der Zusammensetzung eines Kleidungsstückes kann der Verbraucher eine eigene Entscheidung treffen. Petition mitzeichnen

Bitte unterstützen Sie diese Petition und hinterfragen Sie, was Sie  wirklich tragen. Hier geht es zum Pelztest.

Weitere Informationen: Mit der Kampagne „Kunstpelz ist ECHT“ will die Initiative von Tierschutzorganisationen mit der gleichnamigen Website und Facebook-Seite den Verbraucher aufklären und den Pelzhandel anhand der dadurch sinkenden Nachfrage stoppen.

Netzfrau Doro Schreier

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