Wir haben gewonnen! Saatgut-Vielfalt schützen, statt vernichten! Parlament lehnt Saatgutverordnung ab

SaatDie EU-Saatgutverordnung wurde mit 511:130 abgelehnt! Die EU-Kommission hat jetzt hoffentlich verstanden, dass wir KonsumentInnen in Europa Vielfalt wollen.

Eine Mehrheit von 511 Abgeordneten stimmte in der Schlussabstimmung auch dafür, das Verfahren in erster Lesung formal abzuschließen. Damit ist der Entwurf endgültig vom Tisch. Will die EU-Kommission an dem Vorhaben festhalten, die bisherigen zwölf EU-Richtlinien durch ein neues Gesetz zu ersetzen, müsste sie einen völlig neuen Vorschlag vorlegen. Vorgeschichte: Der freie Tausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und Gärtnern hätte strafbar werden können.

Auch gefährdete Sorten hätten nicht ohne aufwändige amtliche Zulassung weitergegeben werden dürfen, dagegen haben wir uns nun erfolgreich gewehrt. (Siehe: Unser Saatgut ist in Gefahr)

Vermutlich Ende 2014 wird das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen. Dann geht der Kampf für die Freiheit der Vielfalt in die zweite, entscheidende Runde.

Abgeordnete forderten nach dem Votum den zuständigen EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg zum Rücktritt auf. Dieser hatte am Montag in Straßburg noch für eine Annahme des Entwurfes geworben

Bereits am 11. Februar konnten wir einen Etappensieg feiern, denn der EU-Agrarausschuss wies die Saatgutverordnung zurück.(Siehe: Etappensieg: Saatgut-Vielfalt schützen, statt vernichten! EU-Agrarausschuss weist Saatgutverordnung zurück )
Die EU-Saatgutverordnung muss die Vielfat ermöglichen, statt sie zu vernichten. Nur eine echte Vielfalt an Sorten sichert, dass unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen – Klimawandel, neue Krankheiten, Schädlinge, Lebensstil – anpassen kann. Mehr Informationen ACHTUNG EU-Kommission! Kein Gen-Mais auf unsere Felder und Hände weg von unserem Saatgut

Pressemitteilung

Ausschüsse Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Plenartagung [11-03-2014 – 13:28]

„Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, mit dem der Einsatz von Saatgut einheitlich geregelt werden sollte, wurde von einer großen Mehrheit der Abgeordneten am Dienstag abgelehnt. Viele Parlamentarier sind besorgt, dass das geplante Gesetz die Kommission in diesem Bereich mit unverhältnismäßigen Befugnissen ausstatten könnte und die EU-Mitgliedstaaten kaum Spielraum hätten, die neuen Regeln nach ihren Bedürfnissen in nationales Recht umzusetzen.

Nachdem die Kommission sich geweigert hatte, ihren Vorschlag zurückzuziehen und einen verbesserten Entwurf vorzulegen, schloss das Parlament die erste Lesung ab. Der Vorschlag der Kommission wurde mit 650 Stimmen abgelehnt, bei 15 Gegenstimmen, ohne Enthaltungen.

„Die heutige Abstimmung zeigt, wie tief die Unzufriedenheit des Parlaments über den Kommissionsvorschlag sitzt, der die Kernziele wie zum Beispiel die Vereinfachung der Vorschriften oder die Förderung von Innovation verfehlt hat. Viele Abgeordnete sind besorgt darüber, dass hier 12 Richtlinien in eine einzige unmittelbar geltende Verordnung gegossen werden sollen, ohne Spielraum für die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln an ihre eigene Bedürfnisse anzupassen“, sagte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Paolo de Castro (S&D, IT)

„Das Parlament ist gleichberechtigter Mitgesetzgeber gemeinsam mit dem Rat. Wir Abgeordneten müssen unserer Verantwortung gerecht werden, auch bei diesem Gesetzentwurf, der von wesentlicher Bedeutung für viele Erzeugerorganisationen, Unternehmen und Bürger ist. Die hohe Anzahl von ‚delegierten Rechtsakten‘ würde der Kommission unverhältnismäßig weitreichende Befugnisse in bestimmten Bereichen verleihen, die so sensibel sind, dass sie bereits in den Rechtsvorschriften klar definiert werden sollten“, sagte der Berichterstatter Sergio Paolo Francesco Silvestris (EVP, IT).

„Wir bedauern deshalb, dass die Kommission sich weigert, diesen umstrittenen Vorschlag zurückzuziehen und einen besseren vorzulegen. Es ist klar, dass die Vorschriften neu gefasst werden müssen, um die verschiedenen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten besser zu berücksichtigen und wirkliche Verbesserungen für alle Erzeuger, Verbraucher und die Umwelt einzuführen. Wir hoffen, die die Mitgliedstaaten werden sich dem Parlament anschließen und diesen mangelhaften Vorschlag ebenfalls ablehnen“, fügte De Castro hinzu.

Die nächsten Schritte

Da die Kommission den Vorschlag nach der Ablehnung des Parlaments nicht zurücknehmen will, haben die Abgeordneten die erste Lesung abgeschlossen und ihre Position an den Rat gesendet.

Wenn der Rat die Ablehnung des Parlaments unterstützt, ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Der Rat kann aber auch den Kommissionsvorschlag abändern. Dann könnte das Parlament die Änderungen des Rates in zweiter Lesung ablehnen und den Gesetzentwurf endgültig ablehnen, oder Verhandlungen mit dem Rat beginnen, um sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen.“

Wir bedanken uns bei allen UnterstüzerInnen, die uns durch E-Mails an EU-Abgeordnete und durch Petitionen unterstützt haben. Auch bedanken wir uns bei Global2000 und Arche Noah. Während der Verhandlungsphase im EU-Parlament hatten GLOBAL 2000 und die ARCHE NOAH dutzende Gespräche in Brüssel, Strassburg und Wien geführt und rund 250 konkrete Verbesserungsvorschläge zu den 142 Artikeln der Verordnung formuliert.

Wir werden Sie weiterhin informieren.

Netzfrau Doro Schreier

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