Wasser ist ein Menschenrecht – Kommission sagt „ja“ zur ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative

Wasser2Erinnern Sie sich an die Petition Europäische Bürgerinitiative “Wasser ist ein Menschenrecht”?

Im Dezember 2013 wurden nach der Phase der Zertifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten mehr als 1,6  Millionen gültige Unterstützungserklärungen an die EU-Kommission übergeben, Wir, Bürgerinnen und Bürger, haben ein deutliches Signal gesetzt. Wir erwarteten, dass die EU-Politik die entsprechende Reaktion zeigt. Die Initiative zum Schutz der Wasserver- und -entsorgung war damit ein voller Erfolg. Siehe: “Wasser ist ein Menschenrecht” – Mehr als 1,6 Millionen Unterschriften an die EU-Kommission

Wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen, fand deshalb nun am 17.Februar 2014 eine Anhörung im Europaparlament statt.

Die Forderungen der EBI lauteten:

– Anerkennung des UN-Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung.

– Keine Liberalisierung der Wasserdienstleistungen in der EU. – Universeller (globaler) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung.

Die Unterstützer der Initiative fordern, dass die Verwaltung der EU-Wasserressourcen nicht den Regeln des EU-Binnenmarktes unterworfen wird. Die Wasserwirtschaft sollte vielmehr von der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen werden. Für diesen Punkt hatte das Europaparlament bereits Anfang des Jahres 2014 gestimmt. Die Organisatoren der „Right2Water“-Initiative konnten am 17. Februar 2014 den EU-Abgeordneten und dem stellvertretenden Kommissionspräsidenten Maroš Šefčovič ihre Ziele präsentieren.

Am 19. März 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) in einer Mitteilung ihre offizielle Antwort auf die erste erfolgreiche Bürgerinitiative auf Europäischer Ebene (EBI). In ihrer Antwort bestätigt und betont die Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und Abwasserentsorgung sowie die Wichtigkeit von Wasser als öffentlichem Gut von grundlegendem Wert. Sie erklärt, „Wasser ist kein kommerzielles Produkt“. Dabei bleibt es dann aber auch.

Die Reaktion der Europäischen Kommission ist wenig ambitioniert darin, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden“, sagt Jan Willem Goudriaan, Vizepräsident der EBI Right2Water. „Ich bedauere, dass es keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser gibt.“

Dazu die Pressemitteilung:  DOC   PDF

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Brüssel, den 19. März 2014

Kommission sagt „ja“ zur ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative

Die Kommission hat heute in den Bereichen, in denen sie Handlungsbefugnis hat, positiv auf die allererste europäische Bürgerinitiative reagiert. Die Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ riefen die Kommission auf, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu garantieren, die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von den Binnenmarktregeln und der Liberalisierung auszuschließen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um weltweit universellen Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern.

Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte: „Die Bürgerinnen und Bürger Europas haben ihr Anliegen vorgebracht und die Kommission hat heute positiv darauf reagiert. Als direktes Ergebnis dieses ersten gesamteuropäischen, bürgergesteuerten Demokratieprozesses kommen verbesserte Wasserqualität, Infrastruktur, Abwasserentsorgung und Transparenz allen Menschen – in Europa und in den Entwicklungsländern – zugute. Ich beglückwünsche die Organisatoren zu ihrem Erfolg.“

Die Reaktion der Kommission ist Gegenstand einer Mitteilung, in der als erstes dargelegt wird, dass die EU bereits enorm viel für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung getan hat. So hat sie EU-weit ehrgeizige Standards für die Wasserqualität vorgegeben und Finanzmittel für den Ausbau und die Verbesserung der Wasserinfrastruktur in Mitgliedstaaten bereitgestellt.

Die Entscheidung über die optimale Verwaltung von Wasserdienstleistungen liegt fest in den Händen der Behörden in den Mitgliedstaaten, und die Kommission wird auch künftig die AEUV-Bestimmungen beachten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den nationalen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Auch bei internationalen Handelsverhandlungen wird die Kommission weiterhin sicherstellen, dass die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffenen Entscheidungen über die Verwaltung von Wasserdienstleistungen respektiert und gesichert werden. Die einzigartige Bedeutung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung wird durchgehend im EU-Recht anerkannt. Die Wasserverteilung und -versorgung sowie Abwasserentsorgungsleistungen sind bereits ausdrücklich vom Anwendungsbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ausgeschlossen. Im vergangenen Jahr hat die Kommission als direkte Folge von Bedenken der Öffentlichkeit die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen aus der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausgeschlossen.

Weltweit stellt die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten derzeit nahezu 1,5 Mrd. EUR jährlich für Programme für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene (Water Supply, Sanitation and Hygiene – WASH) in Entwicklungsländern bereit und ist damit der wichtigste einzelne Geldgeber auf diesem Gebiet.

Im Lichte der Europäischen Bürgerinitiative war die Kommission bemüht, noch vorhandene Lücken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen auf EU- oder nationaler Ebene noch mehr getan werden muss, um auf die Anliegen einzugehen, die diesen Aufruf der Bürger zum Handeln motivieren. Heute sagte sie die folgenden konkreten Schritte und neue Maßnahmen in Bereichen zu, die für die Initiative und ihre Ziele unmittelbar von Belang sind:

verstärkte Anstrengungen, um die vollständige Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten zu erreichen;

Einleitung einer EU-weiten öffentlichen Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie, um zu prüfen, inwieweit Verbesserungen erforderlich sind und wie diese erreicht werden können;

Verbesserung der Information der Öffentlichkeit durch den weiteren Ausbau einer straffen, transparenteren Verwaltung und Verbreitung von Daten zu kommunalem Abwasser und Trinkwasser;

Prüfung der Möglichkeit, Richtwerte für die Wasserqualität aufzustellen;

Förderung eines strukturierten Dialogs zwischen den Interessenträgern über Transparenz in der Wasserwirtschaft;

Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen, um ein breiteres Spektrum von Indikatoren und Richtwerten für Wasserdienstleistungen anzubieten, und Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der Anbieter von Wasserdienstleistungen, indem den Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Daten zu zentralen wirtschaftlichen und qualitativen Indikatoren zur Verfügung gestellt werden;

Anreize für innovative Ansätze für die Entwicklungshilfe (z. B. Förderung von Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften), Förderung des Austauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. Solidaritätsinstrumente);

Einsatz dafür, dass der universelle Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine Priorität der Nachhaltigkeitsziele in der Zeit nach 2015 ist;

Aufforderung der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten den in Form dieser Initiative vorgebrachten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und ihre eigenen Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass gesundheitlich unbedenkliches, sauberes und erschwingliches Wasser für alle zur Verfügung steht.

.Right2water.eu schreibt dazu in der  Pressemitteilung „Antwort der Kommission auf die erste Europäische Bürgerinitiative ist wenig ambitioniert“

Die EBI fordert auch eine rechtliche Verankerung, dass es keine Initiativen der EU für die Liberalisierung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung geben wird. Natürlich begrüßen wir die Tatsache, dass die Unterstützung der Menschen für unsere EBI dazu geführt hat, dass Versorgung mit Wasser und Abwasserentsorgung von der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen wurden. Die Kommission hat sich in ihrer Mitteilung jedoch nicht dazu verpflichtet, diese Leistungen von Verhandlungen über Handelsabkommen explizit auszuschließen, zum Beispiel bei den Verhandlungen zwischen EU und USA zu TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership).

Wir erwarten, dass die Überprüfung der EU Wasserrahmenrichtlinie sowie der Trinkwasserrichtlinie eine Gelegenheit sein wird, das Menschenrecht auf Wasser und Abwasserentsorgung in der EU umzusetzen. Das Bürgerinnen- und Bürger-Komitee erwartet hier als einer der wichtigsten Interessenvertreter ernst genommen zu werden.

Wir werden die politischen Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten auffordern, sich dazu zu verpflichten, Gesetzesinitiativen einzubringen, die das Menschenrecht auf Wasser und Abwasserentsorgung in der EU implementieren sowie die Liberalisierung von Wasser und Abwasserentsorgung ausschließen,  innerhalb der EU und darüber hinaus. Das wird ein wichtiges Thema für die kommenden Europawahlen im Mai 2014 sein.

Der Kampf um das WASSER geht weiter

Solange es keine klaren Gesetze zum Thema Wasser gibt, verkommt das Wasser zu einem Handelsgut. Wir, die Netzfrauen wiesen schon in zahlreichen Artikeln auf die Situation hin. Unserer Meinung nach ist die Erklärung der Europäischen Kommission wieder mal zu schwammig, denn was bedeutet diese Aussage der EU-Kommission? Fakt ist doch, dass das Wasser als Menschenrecht immer noch nicht verankert ist. Die EU-Kommission wird auch weiterhin keine Gesetze auf den Weg bringen, die Wasser als Menschenrecht akzeptieren.

Nichtsdestotrotz enthält die Reaktion der Europäischen Kommission auch Aspekte, die wir als positiv erachten. So zum Beispiel die Anerkennung, dass die Bereitstellung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung generell in der Verantwortung der lokalen Autoritäten liegen sollte, die am dichtesten an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind. Das bestätigt den Trend zu Rekommunalisierung in Europa. Gemäß der Reaktion der Kommission ist dies der sicherste Weg, um Wasser aus den Binnenmarktregelungen heraushalten zu können, eine der Kernforderungen der EBI.

Jahrzehntelang galt die Wasserversorgung als wichtige Staatsaufgabe. Erst in den 1990er Jahren privatisierten viele Länder die Versorgung mit dem lebensnotwendigen Nass.

Heute beherrschen eine Reihe multinationaler Konzerne die globalen Wassermärkte, angefangen bei der Produktion der nötigen Anlagen für die Wasserproduktion über Abfüllanlagen für Flaschenwasser bis hin zu privaten Wasserversorgern und Großhändlern.

Wasser ist nicht nur Grundlage alles Lebens, sondern besitzt auch große Bedeutung für die Industrie. Im 20. Jahrhundert wurden Kriege um Erdöl geführt, im 21. Jahrhundert könnten uns Kriege ums Wasser drohen.

Und da sind sie, die Spekulanten. Viele Anbieter von Finanzprodukten entschlossen sich deshalb – z. T. bereits vor vielen Jahren – Spezialfonds zum Thema Wasser in all seinen Perspektiven aufzulegen, um Anlegern zu ermöglichen, von der noch immer steigenden Nachfrage nach hochwertigem Trink- und Prozesswasser zu profitieren.

Fazit: Wasser ist zu einem Handelsgut verkommen, mit welchem sich viel Geld verdienen lässt. Siehe dazu auch: Trinkwasser: Nestlé, Danone, Coca-Cola und Pepsi – Multinationale Konzerne beherrschen Weltmarkt

Solange sich in der EU- Kommission die Lobbyisten die Klinke in die Hand geben, solange stehen wir, die Bürger, hinten an. Erst gestern verdeutlichten wir Ihnen die Verflechtungen rund um das Freihandelsabkommen mit den USA. Siehe dazu: Freihandelsabkommen – Alle unter einer Decke mit Monsanto und Co..

Der weltweite Weltwassertag –  am 22. März eines jeden Jahres

Ziel des Internationalen Weltwassertages ist es, auf die Bedeutung des Wassers als Lebensgrundlage für die Menschheit, den Schutz der Wasservorkommen und deren nachhaltige Nutzung aufmerksam machen. Seit 1993 wird der Weltwassertag jährlich am 22. März begangen. Er ist ein Ergebnis der UN-Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf der er von der UN-Generalversammlung per Resolution ausgerufen wurde. Das paradoxe an diesem „Wassertag“: Jahrzehntelang galt die Wasserversorgung als wichtige Staatsaufgabe. Erst in den 1990er-Jahren privatisierten viele Länder die Versorgung mit dem lebensnotwendigen Nass. Nach aktuellen Angaben der Vereinten Nationen haben weltweit fast 770 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, und anstatt dass die Zahl sinkt, steigt diese sogar. Warum das so ist, können Sie an diesem Beispiel sehen: Profitgier! Nestlé hat Wassernutzungsrechte erworben und lässt Fabriken bewachen und einzäunen!

Im Dezember 2013 wurden nach der Phase der Zertifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten fast 2 Millionen gültige Unterstützungserklärungen an die EU-Kommission übergeben, Wir, Bürgerinnen und Bürger, haben ein deutliches Signal gesetzt. Und wir werden weiter kämpfen, denn

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Bertolt Brecht

Netzfrau Doro Schreier
10. bis 14.03.2014 Nächste Verhandlungsrunde – Petition: Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA
Freihandelsabkommen – in der Kürze liegt die Würze
Wem gehört das Wasser?
Profitgier! Nestlé hat Wassernutzungsrechte erworben und lässt Fabriken bewachen und einzäunen!
Spekulationen mit den Lebensgrundlagen des Menschen stoppen! Die Profitgier macht nicht vor Wasser, Gesundheit, Wald und Land halt.
 
 

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