Art. 8 des Grundgesetzes garantiert Demonstrationsfreiheit. Art. 5 Absätze 1 und 2 GG garantieren zudem allen Bürgern Meinungsfreiheit.
Dies kann jedoch durch Art. 8 Absatz 2 GG und durch das Versammlungsgesetz in den §§ 14 bis 20 eingeschränkt oder sogar verboten werden. Gründe dafür können sein: vorhersehbare Gewaltexzesse, bzw. Zusammenkünfte, die nach Meinung der Regierenden gegen geltendes Recht verstoßen. Im Art. 15 Absatz 3 GG wird das gesondert geregelt:
Eine Demonstration kann aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet war, wenn von den bei der Anmeldung gemachten Angaben abgewichen wird, wenn Auflagen zuwider gehandelt wird und/oder die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Dies öffnet Politikern Tür und Tor, Demonstrationen gezielt zu steuern, sie zu verbieten oder zuzulassen, was den Charakter des demokratischen Grundgedankens weitgehend verwässert.
Die Polizei – Bestandteil der Exekutive Deutschlands – wacht bei Demonstrationen darüber, dass es zu keinen Eskalationen kommt. Nun wissen wir aber aus der Vergangenheit, dass zum Beispiel in Düsseldorf gezielt Provokateure eingesetzt wurden, die wie der schwarze Block vermummt waren und ihre eigenen Kollegen angriffen, damit die Demonstration „legal“ und mit allen Mitteln aufgelöst werden konnte.
Erinnern wir uns an die sechziger Jahre: Es war die Zeit der Studentenunruhen. Junge Menschen wollten raus aus dem neofaschistischen Mief eines kleinbürgerlichen Westdeutschland. In vielen hohen Positionen saßen noch immer Schwerverbrecher der Naziära und wurden von der Wirtschaft gehätschelt. Die Amerikaner sahen keinen Handlungsbedarf, diese Nazis aufs Korn zu nehmen, da der „Kalte Krieg“ in vollem Gange war und Nazis ein probates Mittel gegen den Kommunismus schienen.
Doch kehren wir zurück zu den Demonstrationen der frühen Jahre. Die Polizei ging in der Regel rücksichtslos gegen friedliche Demonstranten vor und prügelte die jungen Menschen, die Sitzblockaden veranstalteten, brutal zusammen. Die „Bild“ verkündete dann in großen Lettern, dass es durch Demonstranten zu Gewaltausbrüchen gekommen sei und die Polizei deshalb einschreiten musste. Das war dann die Zeit, in der sich die streitbaren Demonstranten von den friedlichen distanzierten und nun ebenfalls mit Gewalt gegen Polizisten vorgingen. So kam es, wie es kommen musste – es gab eine Gewaltspirale, in der immer mehr Menschen leicht bis schwer verletzt wurden.
Von Anfang an aber benutzte die Polizei völkerrechtswidrige Kampfstoffe, die durch das internationale Abkommen über biologische Waffen für den Kriegseinsatz seit 1972 verboten sind. Interessant dabei ist, dass biologische Waffen – in diesem Fall Oleum Capsicum (OC), ein pflanzliches Gift – zwar im Krieg verboten, aber für den polizeilichen Einsatz im Inland genehmigt sind. Nicht nur das, dieses Nervengift ist auch frei verkäuflich und wird von der Industrie entsprechend beworben. Herstellerfirmen haben Slogans wie; „Ideale, nicht tödlich wirkende Waffe“ oder „Der perfekte Schutz für Jedermann“. Bei stärkeren Konzentrationen, wo der Tod nicht auszuschließen ist, wird es im Handel als „zur Tierabwehr geeignet“ beworben.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Polizei auch Mischsysteme benutzt, deren Langzeitwirkung auf den Menschen vielleicht erst Jahre später zutage treten. Seit 1975 warnt das Stockholmer Friedensinstitut „SIPRI“ vor diesen Langzeitschäden, die in keiner Statistik auftauchen. Ferner wird davor gewarnt, dass eine Mischung von OC, CS und PAVA zu Blindheit führen kann und ganz allgemein Schäden in Leber, Nieren und Gehirn auslöst. Bei OC und PAVA (Capasaicin II synthetisch) wird sogar vermutet, dass diese Kampfstoffe zu Genmutationen und zu Krebs führen. Es muss abgewartet werden, was Langzeitstudien herausfinden.
CN gehört zur Giftklasse 1, ist farblos und fettlöslich. Da es nicht mit Wasser reagiert, setzt man es bei Wasserwerfern der Polizei ein. CN wirkt auf die Nervenenden, die Haut, Augen und Atemwege. Die Sensationen durch CN sind vielfältig: es können u. a. auftreten Panikattacken, Atemnot, Hautverätzungen, Blindheit. Einer amerikanischen Studie zufolge soll es in den Jahren 1990 bis 1995 zu über 60 Todesfällen beim Einsatz des Kampfstoffes „Pfefferspray“ gekommen sein. Seit langem fordert deshalb auch Amnesty International ein globales Verbot dieser OC-Waffen.
Nun stellt sich mir die Frage: Was haben biologische und chemische Kampfstoffe, die im Krieg verboten sind, in den Händen der Polizei zu suchen? Wir wissen also jetzt, dass diese Kampfstoffe töten oder zumindest schwerste physische und psychische Schäden verursachen können. Hier handelt es sich doch augenscheinlich um eine Unverhältnismäßigkeit ersten Grades. Demonstranten befinden sich nicht im Krieg gegen ihren Staat, sondern wollen in der Regel für ein besseres Leben miteinander und Verbesserung der sozialen Strukturen aufmerksam machen und von ihren Politikern einfordern.
Für eine Demokratie, die ernst genommen werden will, ist es unumgänglich, sich mit Demonstrationen frustfrei auseinanderzusetzen, da augenscheinlich etwas im Staate nicht stimmt oder nicht in die richtige Richtung läuft. Großdemonstrationen wie „Gegen Atom“ waren immerhin mit dafür verantwortlich, dass es einen Atomausstieg gab. Ob es den auch bei der Merkel-Regierung gegeben hätte, wäre das Ereignis Fukushima nicht, lasse ich mal offen.
Das Problem unseres Staates sind Politiker, die nicht danach gehen, was für das deutsche Volk gut ist, sondern sich wirtschaftlichen Interessen beugen und immer ein Auge auf die nächste Wahl haben. Dabei hoffen sie natürlich, dass „das dumme Volk“ ihre Eskapaden bis dahin vergessen hat.
Netzfrau Cornelia Warnke
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