Das Präsidium des Deutschen Bundestages beschloss gestern unter der Leitung von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, alle Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten zu verbieten. Durch die Anpassung der Diäten an die Bezüge der Obersten Bundesrichter sollen nun auch Bundestagsabgeordnete ab dem 01. 01. 2015 auf alle Nebentätigkeiten verzichten.
Das Präsidium des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus der Meinung, dass die umfassenden Aufgaben von Bundestagsabgeordneten nicht mit einer zusätzlichen Nebentätigkeit vereinbar sind.
Darüber hinaus sollte auch die Verpflichtung, die für Beamte gilt, „sich mit voller Hingabe ihrem Beruf zu widmen“, für alle Bundestagsabgeordneten gelten, so das Bundestagspräsidium.
© 01. April 2014 Netzfrau Birgitt Becker
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