
Das Präsidium des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus der Meinung, dass die umfassenden Aufgaben von Bundestagsabgeordneten nicht mit einer zusätzlichen Nebentätigkeit vereinbar sind.
Darüber hinaus sollte auch die Verpflichtung, die für Beamte gilt, „sich mit voller Hingabe ihrem Beruf zu widmen“, für alle Bundestagsabgeordneten gelten, so das Bundestagspräsidium.
© 01. April 2014 Netzfrau Birgitt Becker
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