TTIP- Ausverkauf der Verbraucherrechte für 50 Cent ?!

Freihandelsabkommen2Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP): Angriff auf die Rechte der Verbraucher!

Die neue Devise heißt in Zukunft auch bei uns „Freie Fahrt für die Konzerne“. Aber wollen wir wirklich in so einer Welt leben?

Die Anzahl der EU-Freihandelsabkommen nehmen rapide zu. Diese Abkommen haben weitreichende Auswirkungen auf die Bevölkerung in der EU und in den Partnerstaaten. Parlament und Zivilgesellschaft kommen mit der Analyse und Bewertung kaum hinterher, was der Kommission und der Unternehmenslobby bei der Ausgestaltung der Abkommen zu viel Spielraum gibt. Wir, die Netzfrauen, zeigten Ihnen an verschiedenen Beispielen, was auf uns zukommen kann. 

TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership Abkommen – Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Mal ehrlich, wollen wir Europäer das?

Hormonfleisch – geklonte Tiere – Gen-Lebensmittel – Chlorhühner – aufgeweichte Kennzeichnungspflicht

Hier ein aktuelles Beispiel: Könnte das Herunterladen eines 50-Cent-Gutscheins für Cheerios Sie Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher kosten? Aus den USA „When ‘Liking’ a Brand Online Voids the Right to Sue“

General Mills, der Hersteller von Zerealien wie Cheerios und Chex und Marken wie Bisquick und Betty Crocker, hat still und leise auf seiner Webseite vermerkt, dass ein Verbraucher, der Gutscheine herunterlädt oder ihn bei Online-Gemeinschaften wie Facebook abonniert, sich an gesponserten Lotterien/Gewinnspielen oder an Preisausschreiben beteiligt oder auf anderen Wegen mit der Firma interagiert, sein Recht aufgibt, die Gesellschaft zu verklagen.

Statt dessen wird jeder, der irgendetwas erhalten hat, was als Vorteil ausgelegt werden kann, und wer dann einen Rechtsstreit mit der Firma über ihre Produkte hat, aufgefordert, bei einer Auseinandersetzung per formloser E-Mail in Auseinandersetzung zu gehen oder ein Schiedsverfahren anzustreben, gemäß den neuen veröffentlichten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auf der Web-Seite der Firma.

Nachdem die New York Times am Dienstag bezüglich der Änderung der AGBs nachfasste, scheint General Mills noch weiter gehen zu wollen, sodass bereits das Kaufen ihrer Produkte Verbraucher diesen neuen AGBs unterwirft. Auf ihrer Homepage weist das Unternehmen darauf hin: „Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert! „Bitte beachten Sie, wir haben auch neue rechtliche Rahmenbedingungen, die alle Streitigkeiten, die den Kauf oder die Benutzung von General-Mills-Produkten oder eine Dienstleistung betreffen, durch ein verbindliches Schiedsverfahren gelöst werden.” 

Die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vorgenommen, kurz nachdem ein Richter eine Klage gegen das Unternehmen durch kalifornische Verbraucher angenommen und den Einspruch gegen das Verfahren durch die Firma abgelehnt hatte. General Mills ist einer der Ersten, wenn nicht der Erste der großen Lebensmittelunternehmen überhaupt, der versucht, ein „Zwangsschiedsverfahren“ durchzusetzen, wie es von Rechtsexperten benannt wird.

„Obwohl dies der erste Fall ist, den ich bei einem Lebensmittelunternehmen in dieser Richtung zu sehen bekommen habe, werden andere folgen – warum sollten Sie nicht „, sagte Julia Duncan, Leiterin der Bundesprogramme und eine Schiedsexpertin der American Association for Justice, eine Fachgruppe, die Kläger und Strafverteidiger vertritt. „Es ist ein wesentlicher Versuch, die Unternehmen aus der Gesamtverantwortung zu entlassen, selbst wenn sie lügen sollten oder behaupteten, ein Mitarbeiter habe absichtlich Glasscherben zu einem Produkt gefügt.“

General Mills lehnte ein Interview zu den Veränderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Das Unternehmen gab statt dessen folgende Erklärung: „Auseinandersetzungen mit Verbrauchern sind selten, dadurch ist ein Schiedsverfahren eine effiziente Möglichkeit, Streitigkeiten zu lösen – und viele Unternehmen haben einen ähnlichen Ansatz! Wir übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für ein Schiedsverfahren. Also haben wir nur unsere Richtlinien aktualisiert und versucht, sie klar und sichtbar zu kommunizieren,“ so das Unternehmen weiter.

Kreditkarten und Handy-Unternehmen haben derartige Einschränkungen der Verbraucher in ihre Verträge aufgenommen. 2008 veröffentlichte das Magazin Mother Jones einen Artikel über ein Whataburger Fast-Food-Restaurant, das ein Schild an die Tür gehängt hatte, welches die Kunden warnte, dass die Kunden durch das Betreten der Räumlichkeiten damit einverstanden seien, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen.

Die Unternehmen haben den erweiterten Schutz vor Rechtsstreitigkeiten vorangetrieben, Rechtsexperten sagen jedoch, dass ein Lebensmittelunternehmen versucht, die Möglichkeiten der Kunden, um gegen sie zu prozessieren, in neuer Art und Weise einzuschränken.

Was passiert aber, wenn ein Kind ein Produkt isst, welches Spuren von Nüssen enthält und das darauf allergisch reagiert? Fälschlicherweise ist die Information auf der Verpackung nicht vermerkt. Lebensmittel-Rückrufe wegen falscher Etikettierung sind keine Seltenheit, gerade bei Inhaltsstoffen, die Spuren von Schalenfrüchten enthalten.

„Wenn man über Lebensmittel spricht, spricht man auch über Dinge, die Menschen töten können,“ sagte Scott L. Nelson, ein Anwalt bei Public Citizen, einer gemeinnützigen Interessengruppe. „Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Nutzen, den man aus diesem angeblichen Vertrag durch Herunterladen eines Gutscheins erhält und der Aufgabe des Rechts zu klagen. Diese Art der Regelung ist einschneidender als andere Vereinbarungen.

Große Nahrungsmittel-Konzerne sind über die steigende Anzahl von Verbrauchern besorgt, die Sammelklagen gegen sie wegen falscher Etikettierung (bezüglich Kennzeichnung, Zutaten etc.) hinsichtlich der Bedrohung der Gesundheit einreichen. Fast jede größere Versammlung von Führungskräften der Branche hat als Tagungspunkt die Bekämpfung von Rechtsstreitigkeiten.

Im vergangenen Jahr bezahlte General Mills auf Grund einer Klage bezüglich gesundheitsbezogener Angaben auf der Verpackung der Yoplait Yoplus Joghurts, 8,5 Mio. $. Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass sie mit dem Vorwurf der Klägerin nicht einverstanden sei, aber den Rechtsstreit beenden wolle. Im Dezember 2012, in einer anderen Klage wegen Etiketten-Schwindels, entfernte sie das Wort „Erdbeere“ aus dem Verpackungsetikett für Strawberry Fruit Roll-ups, da dieses Produkt keine Erdbeeren enthielt.

General Mills änderte seine AGBs, nachdem ein Richter in Kalifornien am 26. März den Einspruch des Unternehmens gegen die Klage zweier Mütter abgelehnt hatte. In dem Fall der beiden Mütter ging es darum, dass das Unternehmen seine Produkte Natur Tal als „natürlich“ vermarktete, sie jedoch gentechnisch veränderte Zutaten enthielten.

Auf der Vorderseite der Verpackung der Natur-Tal Produkte werde an prominenter Stelle mit dem Begriff „100% Naturbelassen“ geworben, was einen Verbraucher dazu bringen könne zu glauben, dass die Produkte nur natürliche Zutaten enthalten würden, schrieb der Bezirksrichter William H. Orrick. Er begründete weiter, dass die Verpackung einen falschen Eindruck vermittele, weil die Produkte Zutaten wie High-Fructose-Sirup und Maltodextrin enthalten würden.

Führende Schiedsrechts-Experten äußerten sich dahingehend, dass Schiedsgerichte wahrscheinlich keine Beweise von General Mills verlangen würden, ob ein Kunde darüber im Klaren sei, das Klagen oder andere rechtliche Schritte gegen das Unternehmen nach den geänderten AGBs nicht mehr möglich seien, sondern nur noch das Schiedsverfahren.

Rechtsanwälte sehen die AGBs als so allgemein gehalten, dass sie wahrscheinlich interessante gesetzliche Fragen/Auseinandersetzungen mit sich bringen werden.

Beispiel: Am Dienstag wurde eine Bestellung im Online-Shop des Unternehmens über eine Schüssel Cheerios erteilt, bevor General Mills die Mitteilung über die Änderung ihrer AGBs auf der Homepage platziert hatte. Zu keinem Zeitpunkt hat das Bestellsystem darauf hingewiesen, das sich die AGBs geändert hatten. Es bot nur einen Link zu den Datenschutzbedingungen des Unternehmens und zwei Wahlkästchen für den Empfang von Werbematerial per E-Mail an.

Ob ein Gericht nun entscheiden würde, dass nach den neuen AGBs, der Käufer der Schüssel General Mills nicht verklagen konnte, war unklar. Die Homepage von General Mills enthielt jetzt ja die Nachricht über die Änderungen der AGBs.

In den AGBs ist enthalten, dass sobald eine Transaktion stattgefunden hat, dann nach General Mills bereits eine Vereinbarung zu informellen Verhandlungen oder Schiedsverfahren im Falle eines Rechtsstreits vorliegt, so Nelson. Er äußerte sich weiter, dass er nicht erwarte, dass ein Gericht zustimmen würde, dass die AGBs bereits Gültigkeit gegenüber dem Verbraucher hätten, wenn dieser nur die Webseite von General Mills besuche, aber verlassen würde er sich darauf nicht. Wörtlich sagte er: „Sie können darauf wetten, es wird einige Vorladungen für Computer-Festplatten in der Zukunft geben.“ 

Übersetzung eines Artikels der New York Times

Might downloading a 50-cent coupon for Cheerios cost you legal rights?

General Mills, the maker of cereals like Cheerios and Chex as well as brands like Bisquick and Betty Crocker, has quietly added language to its website to alert consumers that they give up their right to sue the company if they download coupons, “join” it in online communities like Facebook, enter a company-sponsored sweepstakes or contest or interact with it in a variety of other ways…. read : „When ‘Liking’ a Brand Online Voids the Right to Sue“

Was geschieht, wenn das Freihandelsabkommen mit den USA erst aktiv ist? Werden dann andere Konzerne mit solchen Machenschaften auch hier in Europa agieren?

Wir fordern Demokratie und Transparenz! Kein Freihandelsabkommen mit den USA und Schluss mit den Geheimverhandlungen!

Wir werden Sie weiterhin über den Stand des Freihandelsabkommens unterrichten.

Netzfrau Ingrid Mengeringhaus

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