Informationsreihe zur Europawahl 2014 – Allgemeines

EuropawahlLesen bildet – und wir helfen gern dabei, Wissen zu vermitteln. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahl statt. Mit einem kleinen, eher unscheinbaren Kreuzchen kann jede und jeder Wahlberechtigte bei einer weitreichenden Entscheidung mitbestimmen: Wie geht es mit Europa und der Europäischen Union weiter?

Wir haben uns auf den Weg gemacht, Wissenswertes und Wichtiges zur Europawahl zusammenzustellen und weitere, hoffentlich hilfreiche Themen werden noch vor dem Wahltag folgen:

Zur Europawahl werden gemäß Schätzungen des Statistischen Bundesamtes fast 61,5 Millionen Deutsche und beinahe 3 Millionen hier lebende Bürger der europäischen Union wahlberechtigt sein. Das Europawahlgesetz, welches etliche Verweisungen auf das Bundeswahlgesetz aufweist, bildet die Rechtsgrundlage für die Europawahl. Die Wahl ist eine Verhältniswahl, d. h. jede Partei bekommt Sitze entsprechend ihrem Anteil an den bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen zugeteilt.

Bei der Europawahl hat jeder Wahlberechtige allerdings nur eine Stimme anders als bei einer Bundestagswahl. Die meisten Parteien haben bundesweite Wahllisten erstellt. Die Sitzverteilung im Europa-Parlament erfolgt nach dem Sainte-Laguë-Verfahren.

Die durch eine Klage für verfassungswidrig erklärte 5%-Hürde entfällt und eine neue gesetzliche Dreiprozentsperrklausel sollte in Kraft treten. Doch auch hier wurde durch das Bundesverfassungsgericht wiederum festgestellt, dass dies gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt. Dadurch ist auch diese Sperrklausel nichtig.

Im März 2014 wurden durch den Bundeswahlausschuss 25 Parteien zur Europawahl zugelassen. Außer den Unionsparteien (CDU/CSU), die Landeslisten eingereicht haben, treten die Parteien in einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer zur Wahl an.

Aus dem veröffentlichten Sonderheft zur Europawahl haben wir alle zur Wahl zugelassenen Parteien in der dort aufgeführten Reihenfolge übernommen:

  1. AfD (Alternative für Deutschland)
  2. AUF (AUF – Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland)
  3. BP (Bayernpartei)
  4. BüSo (Bürgerrechtsbewegung Solidarität)
  5. CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)
  6. CM (CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten)
  7. CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.)
  8. DIE LINKE (DIE LINKE)
  9. Die PARTEI (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative)
  10. DKP (Deutsche Kommunistische Partei)
  11. FAMILIE (Familien-Partei Deutschlands)
  12. FDP (Freie Demokratische Partei)
  13. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  14. GRÜNE (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  15. MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands)
  16. NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands)
  17. ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei)
  18. PBC (Partei Bibeltreuer Christen)
  19. PIRATEN (Piratenpartei Deutschland)
  20. PRO NRW (Bürgerbewegung PRO NRW)
  21. PSG (Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale)
  22. REP (DIE REPUBLIKANER)
  23. SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
  24. Tierschutzpartei (PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ)
  25. Volksabstimmung (Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen)

Alle Kandidaten nach Bundesländern können nachgelesen werden unter: http://bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/veroeffentlichungen/EW14_Sonderheft-Internet.pdf

Das Sonderheft umfasst alle Bewerber und Ersatzbewerber mit Namen, Alter, Geschlecht sowie deren Berufe (nach Bereich, Abschnitten und Gruppen).

Wie zuvor bereits genannt, gliedern sich nur die Listen der CDU/CSU nach einzelnen Bundesländern – aus allen anderen Parteien sind die TOP-Kandidaten auf dem jeweils ersten Listenplatz aufgeführt.

Ein kleiner Überblick (nach Listenreihenfolge im Sonderheft):

Partei

Anzahl der Bewerber
(ohne Ersatzbewerber)

Auf dem 1. Listenplatz
(wenn erkennbar)

CDU

166

David McAllister
SPD

96

Martin Schulz
Bündnis90/Grüne

26

Rebecca Harms
FDP

102

Alexander Graf Lambsdorff
DIE LINKE

20

Gabriele Zimmer
CSU (nur Liste Bayern)

38

Markus Ferber
Freie Wähler

66

Ulrike Müller
REP

20

Hermann Mack
Tierschutzpartei

9

Stefan Eck
FAMILIE

12

Arne Gericke
PIRATEN

12

Julia Reda
ÖDP

99

Prof. Dr. Klaus Buchner
PBC

5

Klaus-Dieter Schlottmann
Volksabstimmung

18

Dr. Helmut Fleck
BP

19

Florian Weber
CM

9

Josef Happel
AUF

10

Christa Meves
DKP

35

Prof. Dr. Nina Hager
BüSo

35

Helga Zepp-LaRouche
PSG

7

Ulrich Rippert
AfD

28

Prof. Dr. Bernd Lucke
PRO NRW

11

Markus Beisicht
MLPD

18

Peter Weispfenning
NPD

11

Udo Voigt
Die PARTEI

71

Martin Sonneborn

Aus dem Sonderheft ergibt sich zudem, welcher eigentliche Hauptbewerber auch an anderer Stelle als Ersatzbewerber auftaucht und umgekehrt. Insgesamt bewerben sich aus den zur Wahl zugelassenen 25 Parteien 1053 Kandidaten und Kandidatinnen um einen der 96 Parlamentssitze. Um einen Parlamentssitz zu erlangen, müssen mindestens 0,5% der Stimmen auf einen Bewerber oder eine Bewerberin vereinigt werden (Sainte-Laguë). Weiterhin erfolgt der Einzug der wählbaren Volksvertreter unter Einhaltung der an sie vergebenen Listenplätze (Zulassungslisten Bundeswahlausschuss) auf 5 Jahre.

Je nach Bundesland ist die Reihenfolge der auf den Stimmzetteln befindlichen Parteien verändert.

Abgeordnetenentschädigung im Europaparlament

Seit Mitte 2009 erhalten alle Abgeordneten des Europaparlaments eine einheitliche Entschädigung. Bei unserer Recherche wurde auffällig, dass die Seiten über die Abgeordnetenentschädigung bzw. –vergütung auf der Internet-Präsenz des Europäischen Parlaments leider zum Teil nur Zahlen aus dem Jahr 2011 aufweisen. (http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0081ddfaa4/MEPs.html)

Nach heutigem Stand belaufen sich die Grundbezüge auf € 8299,- brutto und richten sich prozentual nach der Vergütung eines Richters am Europäischen Gerichtshof. Zudem steht jedem Parlamentarier eine Sekretariatszulage in Höhe von maximal € 21 209,00 monatlich zu, ein pauschaler, steuerfreier Spesensatz von € 4299,00 sowie ein pauschales Tagegeld in Höhe von € 304,- pro Tag.(aktuelle Zahlen 2013 nach  http://www.angelika-niebler.de/htm/verdienst.htm ,http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800477.pdf , Drucksache 18/477, Deutscher Bundestag)

Die Zulage zur Personalausstattung wird nicht an die Abgeordneten ausgezahlt, sondern von der Parlamentsverwaltung überwacht und verwaltet. Die Beschäftigung von Familienmitgliedern oder der eigenen Familie nahestehenden Personen ist verboten.

Als Arbeitsorte gelten Brüssel, Straßburg und der eigene Wahlkreis. Eine Reisevergütung erfolgt einerseits nicht nur auf Nachweis, sondern beinhaltet zusätzlich noch eine weitere Pauschale, die sich nach Entfernung und Dauer der Reise richtet.

Die Regelungen zum Tagegeld beinhalten, dass dieses nur gezahlt wird, wenn sich der Abgeordnete/die Abgeordnete in die offizielle Anwesenheitsliste eingetragen hat. Wer bei Plenarsitzungen nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen hat, dem wird das Tagegeld hälftig gekürzt. Für Sitzungen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft gelten andere Regelungen.

Ein Ruhegehalt wird gezahlt. Nachdem der private, aber mit zwei Dritteln finanzierte Pensionsfond nach der Finanzkrise bereits mehrfach mit zusätzlichen Steuermitteln gerettet werden musste, entschieden sich die Parlamentarier im Jahr 2009 mit einer knappen Mehrheit gegen weitere staatliche Hilfen. Der damalige EU-Präsident Hans-Gert Pöttering (CDU) weigerte sich damals noch, dem Beschluss zur Umsetzung von mehr Transparenz nachzukommen (http://www.stern.de/politik/deutschland/europaparlament-poettering-schuetzt-luxuspensionaere-702450.html). Interessant ist auch, dass die Einzahlung bzw. Beteiligung an diesem Pensionsfond des Europäischen Parlaments freiwillig ist. Keiner der Europa-Abgeordneten ist daher verpflichtet, in diesen einzuzahlen. Und ganz nebenbei: Mit der Änderung des Gesetzes zur Abgeordnetenentschädigung in der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn dieses Jahres wurden bei uns auch gleich die Bezüge verschiedenster Art für unsere EU-Abgeordneten verändert bzw. angeglichen (Drucksache 18/477, 18.Wahlperiode, Deutscher Bundestag).

Der Verhaltenskodex für EU-Abgeordneten, welcher 2011 in Kraft getreten ist, gibt auch bis heute immer noch Anstoß zur Kritik. (https://www.lobbypedia.de/wiki/Verhaltenskodex_f%C3%BCr_EU-Abgeordnete )

Bisher lag die Wahlbeteiligung der in Deutschland stimmberechtigten Wähler bei der EU-Wahl meist im Mittelfeld, während Luxemburg bei der EU-Wahl 2009 auf 91% und Belgien auf 86% Wahlbeteiligung kam und damit die ersten Plätze einnahmen. Wir können das auch!

Es geht schließlich auch um die zukünftigen Entscheidungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP), zum Umwelt- und Verbraucherschutz, dem Datenschutz, zur Energiewende, zum Binnenmarkt, zu Forschung und Kultur, und so vielem Wichtigem mehr.

Weiteres wichtiges Wissen zum 25. Mai 2014

Zeitgleich zur Europawahl finden Kommunalwahlen in folgenden Bundesländern statt: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Weiterhin werden in einigen Bundesländern wichtige Abstimmungen über bestimmte Volksbegehren durchgeführt.

Wir als Netzfrauen sagen: Es lohnt sich, zur Wahl zu gehen. Geben Sie Ihre Stimme ab und beteiligen Sie sich aktiv. Denn Ihre Stimme zählt!

Wir bleiben an diesem Thema dran, halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie regelmäßig bis zum Tag der Europawahl am 25.05.2014.

Interessantes zu diesem Thema finden Sie auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

Netzfrau Andrea Carls

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