Informationsreihe zur Europa-Wahl 2014 – Allgemeines II

Europawahl1Wer ist wer im Europa-Parlament? Was passiert mit meiner Stimme, wenn…?

Mit unserem ersten Artikel zur bevorstehenden Europawahl am 25. 05. 2014 verschafften wir uns einen Überblick über die zugelassenen Parteien, deren Spitzenkandidaten und „Einkommen“ der Europaparlamentarier.

Da sich die Parteien der einzelnen Mitgliedsstaaten im Europäischen Parlament mit anderen zusammenschließen und unter einem europäischen (anderen) Parteinamen agieren, folgt hier eine Übersicht, wer mit wem weitere Kompromisse eingehen muss oder wer sich mit wem bereits einig ist:

Partei

Europa-Partei

Österreich

Schweiz

CDU

Europäische Volkspartei (EPP)

ÖVP

CVP

SPD

Sozialdemokratische Partei Europas (PES)

SPÖ

SP

Bündnis90/Grüne

Europäische Grüne Partei (Greens)

Grüne

GPS

FDP

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)

LiF

FDP

DIE LINKE

Europäische Linke (EL)

KPÖ

PdA

CSU (nur Liste Bayern)

Europäische Volkspartei (EPP)

ÖVP

CVP

Freie Wähler

Europäische Demokratische Partei (EDP)

REP
Tierschutzpartei
FAMILIE
PIRATEN

Europäische Piratenpartei

ÖDP
PBC

Europäische Christliche Politische Bewegung (ecpm)

EVP, EDU

Volksabstimmung
BP

Europäische Freie Allianz (EFA)

EL

CM
AUF

Europäische Christliche Politische Bewegung (ecpm)

EVP, EDU

DKP

Europäische Linke (EL)

KPÖ

PdA

BüSo
PSG
AfD
PRO NRW
MLPD
NPD
Die PARTEI

Bisher ließen sich 13 Europaparteien in Brüssel und Straßburg häuslich nieder.

Um das gerade erhaltene Verständnis wieder einzutrüben, wollen wir nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass die Europa-Parteien zur Durchsetzung ihrer Forderungen gern Fraktionen bilden. Dort passen die einzelnen Parteimeinungen manchmal gut zusammen, manchmal aber auch nicht, weil die Fraktionen bisweilen eher „Notgemeinschaften“ gleichen. Im noch bestehenden Europäischen Parlament existieren acht Fraktionen inklusive derer, die sich als fraktionslos bezeichnen. Die jetzigen Abgeordneten schaffen es zusammen auf 766 Sitze im Parlament.

Haben Sie unseren letzten Artikel noch im Hinterkopf? Wissen Sie noch die Höhe der einzelnen Bezüge? Wenn nicht, schauen Sie einfach mal hier.

Es geht uns nicht darum, in diesem Zusammenhang irgendjemanden zu be- oder verurteilen, sondern wir wünschen uns, dass wir Ihnen ein besseres Verständnis davon vermitteln können, dass die Damen und Herren des Europäischen Parlaments von uns allen bezahlt werden – von unser aller Steuergeld.

Spätestens an diesem Punkt melden sich nun oft Zweifel, dass alles unsinnig oder hoffnungslos wäre, dass es egal wäre, ob man/frau überhaupt eine Stimme abgebe. Doch zumindest zwei Dinge sind ganz klar: Die Damen und Herren Abgeordneten werden eh bezahlt! Selbst, wenn gar keiner wählen geht, werden die Parlamentssitze ausgelost, weil es keine Mindest-Wahlbeteiligungsklausel gibt – weder im Europaparlament noch bei allen anderen Wahlen in Deutschland.

Was passiert mit meiner Stimme, wenn…

Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen zählen als „Nichtwahl“ und haben auf das Wahlergebnis keinen Einfluss. Ungültige Wahlstimmen müssen im amtlichen Wahlergebnis deutlich aufgeführt werden und erhöhen die Wahlbeteiligung, weil diese zu den gültigen Stimmen hinzugerechnet werden. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn es gilt, prozentuale Hürden vor einem Einzug in ein Parlament nehmen zu müssen. Für die Europawahlen 2014 sind gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sowohl die 5%-Hürde als auch die 3%-Sperrklausel verfassungswidrig. Für Bundestagswahlen bestätigte das BVerfG jedoch die 5%-Sperrklausel. Bei Landtagswahlen gibt es mittlerweile unterschiedliche Regelungen – mit regionalen Abweichungen sowie Ausnahmeregelungen für einzelne Bundesländer. Bei Kommunalwahlen wird die 5%-Hürde fast überall nicht mehr angewandt. Die 3%-Sperrklausel gilt weiterhin bei den Berliner und Hamburger Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung. Eine weitere Ausnahme gibt es für die Wahlen zur Bremer Stadtbürgerschaft. Also Obacht!

Bei einer Nichtwahl (Wahlenthaltung) ergeben sich rein rechnerisch für alle Parteien Vorteile, die man eben nicht gewählt hat – und dies proportional zu ihrem gesamten Stimmenanteil. Wählt man nicht die eine Partei, so profitiert die andere davon und umgekehrt – und auf jeden Fall schadet man der Partei, die man eigentlich gewählt hätte. Zudem ergibt sich der vergleichsweise geringe Effekt, dass kleinere Parteien leichter die prozentualen Hürden, wenn vorhanden, überspringen können.

Viel interessanter wird die Nichtwahl beim Thema der staatlichen Parteienfinanzierung. Für die Wahlen zum Europäischen Parlament gelten die gleichen Finanzierungsrechte wie bei allen anderen Wahlen – zuzüglich einiger „netter“ Ergänzungen durch EU-Verordnungen. Für das Jahr 2012 gab es eine vorläufige Festsetzung der Parteienfinanzierung aus dem EU-Haushalt in Höhe von fast 19 Millionen Euro – für das Jahr 2013 wurden bisher fast 21,5 Millionen Euro festgesetzt. Trotz immer geringer werdender Wahlbeteiligung steigt die europäische Parteienfinanzierung erschreckend an.

Was hat das mit meiner Stimme oder Nichtwahl zu tun?

Um auf EU-Ebene an die Parteifördergelder zu gelangen, gibt es die sogenannte „Viertel-Staaten-Lösung“, d. h. eine Partei muss mindestens 3% aller Wahlstimmen in einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten erhalten. Wie aus der oben erstellten Tabelle „Wer mit Wem“ ersichtlich wird, halten die großen Parteien auch im Europäischen Parlament zusammen. Ergo erhalten kleine, finanzschwache Bürgerparteien weniger Finanzierungen als die etablierten großen Parteien. Österreich hatte in früherer Zeit gegen diese Regelung aufbegehrt, musste sich aber letztendlich einer Mehrheitsentscheidung beugen, da zwischen EU-Parlament und EU-Rat eine Art „Gentlemen`s-Agreement“ herrscht (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

Hinzu kommt bei der „Viertel-Staaten-Lösung“, dass in kleineren und bevölkerungsarmen Ländern die benötigten 3% schneller erreicht werden können als in großen, bevölkerungsreichen Ländern. Ein weiterer Knackpunkt ist die Tatsache, dass in den verschiedenen Mitgliedsstaaten jeweils eine verschiedene Anzahl von abgegebenen Stimmen notwendig ist, um diese 3% zu erreichen. Schlussendlich läuft es darauf hinaus, dass vor allem kleinere Bürgerparteien an einer Einflussnahme gehindert werden, weil sie nicht über die Finanzen verfügen, um einen großen Wahlkampf führen zu können oder eben deren mögliche Wähler auf Grund der „Aussichtslosigkeit“ nicht zur Wahlurne gehen.

Nicht wählen zu gehen im Sinne einer Stimmenthaltung ist eine persönliche Entscheidung und wird auch von uns Netzfrauen akzeptiert – denn schließlich haben wir ein Wahlrecht und keine Wahlpflicht. Eine Nichtwahl sorgt jedoch dafür, dass die großen und etablierten Parteien weiterhin den größten Anteil vom Finanzierungstopf erhalten und die kleinen Parteien, die meist abseits vom politischen Mainstream neue Impulse geben oder mittel- bis langfristig für echte Reformen sorgen könnten, keine oder nur wenige Sitze in den Parlamenten erhalten.

Jede/r Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, mit zu entscheiden, ob eine Person ins Europäische Parlament einzieht oder nicht. Wollen Sie andere allein darüber bestimmen lassen, wer dort Entscheidungen fällt, die Auswirkungen bis in die einzelnen Regionen der Republik haben? Wollen Sie tatsächlich, dass „die Anderen“ – und in diesem Falle kann es Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin sein – darüber entscheiden, was für Sie das Beste ist? Wir sind doch sonst so versucht, auf unsere Selbstbestimmung zu pochen – warum dann ausgerechnet zur Europa-Wahl den Kopf in den Sand stecken…?

Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihnen versuchen zu helfen, eine Entscheidung treffen zu können. Deshalb haben wir auch keine Mühen gescheut, uns durch die Wahlprogramme der Parteien zu kämpfen, die in Deutschland zur Europawahl zugelassen worden sind.

Bleiben Sie mit uns am Thema dran…

Netzfrau Andrea Carls

Quellen/Querverweise/Links:

Europäische Parteien: http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Partei_auf_europ%C3%A4ischer_Ebene
Positionen Europäischer Parteien: https://www.kas.de/wf/doc/kas_37399-544-1-30.pdf?140409095319
Europawahlrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/euwg/index.html
Europawahlordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/index.html
Europawahlen Rechtsgrundlagen: http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/rechtsgrundlagen/wahlstatistikgesetz.html
Gültig-ungültig-Nichtwähler: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html
Prozent-Hürden in Deutschland: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland
Parteienfinanzierung Europawahl nach EU-Verordnung: http://wissen-europa.de/fileadmin/user_upload/website/Artikel/Artikel_2008/44._Europ%C3%A4ische_Parteien.pdf , http://www.ehrenhauser.at/parteienfinanzierung-a-la-europa/ , http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Staatliche_Finanzierung_der_Parteien.html

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