Wie WDR 5 soeben verkündete, wurde der heute von Pro NRW beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichte Eilantrag, mit dem ARD/Das Erste gerichtlich gezwungen werden sollte, einen umstrittenen Werbespot der Partei zur Europawahl auszustrahlen, abgelehnt.
Schon die Erklärung auf der Homepage von Pro NRW, was mit dem Werbespot bezweckt werden sollte, klingt, wie man sich Aussagen dieser Partei gemeinhin vorstellt.
Mit dem Werbespot wolle man „nur auf Asylmissbrauch, EU-Armutseinwanderung und Ausländerkriminalität aufmerksam machen“, ist auf der Seite von Pro NRW zu lesen. Die Bilder in dem von ARD beanstandeten Werbespot sprechen allerdings Bände. Sie zeigen, wes Geistes Kind jene sind, die sich den Inhalt ausgedacht haben. Der Film vermittelt, was Pro NRW und ähnliche Parteien mit Vorliebe vermitteln: Das Bild vom grundsätzlich dreckigen, asozialen und kriminellen Ausländer.
So sahen das auch die Richter, die der Ansicht waren, dass der Werbespot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. In dem Eilverfahren ging es um die Ausstrahlung am heutigen Abend. Sicher wird Pro NRW für den restlichen Wahlkampf Widerspruch einlegen. Bleibt zu hoffen, dass sich dann Richter mit ähnlich klaren Ansichten der Angelegenheit annehmen.
Netzfrau Andrea Wlazik
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