Schwangere zum Tode verurteilt – Update

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Update: Das Urteil wurde gesprochen

UPDATE – URGENT ACTION – BITTE HELFEN SIE!

Heute Nachmittag berichteten wir von Meriam Yehya Ibrahim. Seit August letzten Jahres befindet sich die im 8. Monat schwangere sudanesische Christin in Haft, weil ihre Ehe mit einem Christen nicht anerkannt wird und sie sich nicht als Muslimin sieht. Bei ihr ist ihr 20 Monate alter Sohn.

Update:
 
Wie wir soeben über Amnesty International UK erfuhren, wurde heute Vormittag das Urteil in unten genanntem Fall gesprochen. Meriam Yehya Ibrahim hat sich geweigert, ihrem christlichen Glauben abzuschwören und zum Islam zu konvertieren. Deshalb wurde sie zum Tode verurteilt.
 
Unbestätigten Quellen aus dem Sudan zufolge soll die Vollstreckung des Urteils bis zwei Jahre nach der Geburt ihres Babys aufgeschoben werden. Diese Nachricht beruhigt uns nicht wirklich. Denn selbst wenn sie wahr sein sollte, würde das bedeuten, dass der Sohn Martin und das Neugeborene zwei Jahre lang mit ihrer Mutter im Gefängnis bleiben, weil das Gericht dem Vater als Christ nicht gestattet, sich um die Kinder zu kümmern. Nach im Sudan geltendem Recht sind diese durch ihre Geburt im Sudan automatisch Muslime.
 
Wir bitten Sie deshalb, hören Sie nicht auf, sich für Meriam Yehya Ibrahim und ihre Kinder einzusetzen! Wie Sie das tun können – ebenso den Fall, wie wir ihn heute Mittag schilderten – finden Sie unten.
 

Manar Idriss von Amnesty International Sudan sagt zu dem Urteil: „Die Tatsache, dass eine Frau wegen der Wahl ihrer Religion zum Tode verurteilt wurde und ausgepeitscht werden soll, weil sie einen Mann von angeblich anderer Religion geheiratet hat, ist entsetzlich und abscheulich. „Ehebruch“ [s.u.] und Abtrünnigkeit sind Taten, die nicht einmal als kriminelle Vergehen gewertet werden sollten. Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Internationale Menschenrechte.“

Meriam Yehya Ibrahim ist mit ihrem zweiten Kind im 8. Monat schwanger. Seit August letzten Jahres befindet sich die sudanesische Christin in Haft, weil ihre Ehe mit einem Christen nicht anerkannt wird und sie sich nicht als Muslimin sieht. Vor dem Gesetz gilt die junge Frau als Muslimin, weil sie im Sudan geboren wurde. Nach der Scharia wird es als Ehebruch gewertet, wenn eine Muslimin einen Nicht-Muslimen heiratet  Diesen Vorwurf hatte ein Verwandter angezeigt.

Meriam Yehya Ibrahim versteht sich selbst als Christin. Ihr muslimischer Vater sei in ihrer Kindheit nicht anwesend gewesen, ihre Mutter war Christin. Erzogen wurde die junge Frau nach eigenen Angaben als orthodoxe Christin. Weil sie diesen Umstand, der ihre Eheschließung mit einem Christen hätte rechtfertigen sollen, erklärte, fügte das Gericht gemäß der Scharia als Anklagepunkt die Apostasie (Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft) hinzu. Am 11.05.2014 wurde sie von einem Gericht in Khartoum verurteilt. Ihr wurde eine 3-tägige Frist gesetzt, ihrem Glauben abzuschwören.

Als Strafe für den „Ehebruch“ drohen Meriam Yehya Ibrahim 100 Peitschenhiebe. Sollte sie sich weigern, ihrem christlichen Glauben abzuschwören, läuft sie Gefahr, nach Artikel 126 des sudanesischen Strafgesetzbuches wegen Apostasie zum Tode verurteilt zu werden.

Bitte beteiligen Sie sich an der Urgent Action von Amnesty International, die Sie von deren Homepage aus mit einem Klick ausführen können. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Fall.

Sie können außerdem Twitter-Nachrichten oder E-Mails mit folgendem von Amnesty International verfasstem Text schreiben:

Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Meriam Yehya Ibrahim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein auf Grund ihrer religiösen Überzeugung und Identität für schuldig befunden wurde.

Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Artikel 126 und 146, in denen Apostasie bzw. Ehebruch unter Strafe gestellt wird, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus dem von ihm ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben werden.

Bitte schaffen Sie die Bestrafung durch Auspeitschung und die Todesstrafe ab.

Bitte schicken Sie Ihre Appelle an:

JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd

AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie möglichst sofort, spätestens bis zum 24. Juni 2014.

Netzfrau Andrea Wlazik

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