EU-Richtlinie für Pflanzen als Arzneimittel – Nestlé und das Patent auf Schwarzkümmel

Brennbessel

Viele Pflanzen verfügen über eine lange Tradition in der Selbstmedikation: Das Wissen um die heilsame Wirkung von Brennnessel, Baldrian, Weißdorn, Johanniskraut, Arnika etc. wird zum Teil seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben.

Wer bestimmt, wann eine Pflanze ein Arzneimittel ist?

Seit dem 1. Mai 2011 errichtete die EU-Richtlinie hohe Hürden für alle pflanzlichen Heilmittel, die nicht 30 Jahre lang auf dem Markt waren – einschließlich buchstäblich sämtliche traditionelle chinesische, ayurvedische und afrikanische Medizin.

Das Gesetz entzog traditionellen Kräutermedizin-Produkten die Zulassung, die sich nicht bis 31. Dezember 2008 registriert hatten (THMPD, englisch: traditional herbal medicinal products directive).

Zudem waren die Zulassungskriterien nicht für jedes „traditionelle“ pflanzliche Mittel zu erfüllen: Ayurveda-Präparate, Heilmittel der TIM (traditionelle indische Medizin) und TCM (chinesische Heilmedizin) mit jahrtausendealten positiven Erfahrungswerten, die in medizinischen Schriften dokumentiert sind, haben diese Möglichkeit nicht, da zu viele Pflanzen in ihnen kombiniert werden.

Falls für die einzelnen Kräuter eines Produkts keine Monographien existieren und falls dieses Produkt mehrere verschiedene Kräuter enthält, die in Europa noch nicht lang genug verwendet oder erforscht wurden, entstehen bei der Erfüllung der von der Kommission für pflanzliche Arzneimittel-Produkte (Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) of the EMA) festgelegten technischen Richtlinien sehr hohe Kosten.

Wo die notwendigen Daten – inklusive Stabilitäts- und Gentoxizitäts-Test – für die Registrierungsunterlagen vorgelegt werden müssen, können Kosten von über €250 000 pro Produkt entstehen. In vielen Fällen ist es technisch nicht möglich, die Daten zu erstellen, da die geforderten Tests unsachgemäß sind und die komplexen Interaktionen zwischen pflanzlichen Bestandteilen nicht angemessen berücksichtigen.
Die hohen Kosten pro Produkt stellen für Firmen, die eine große Bandbreite verschiedener Produkte mit jeweils relativ niedrigem Umsatzvolumen in ihrem Sortiment haben, ein unüberwindliches Hindernis dar.

Bei der Registrierung muss der Arzneimittelhersteller nachweisen, dass das Arzneimittel mindestens 30 Jahre lang für die beantragte Indikation tatsächlich verwendet wurde, mindestens 15 Jahre davon in Europa. Traditionelle Arzneimittel / Phytopharmaka – Registrierung auf Diapharm,

Hier finden Sie die aktuellen Zulassungen, Dossiers und Lizenzen.

Indirekte Nutznießer solcher Regelungen sind große Pharmaunternehmen, für die die Kosten für die neuen Untersuchungs- und Zulassungs-Standards kein Problem darstellen.

Der Kräuteranbau im eigenen Garten ist von den Regelungen übrigens nicht betroffen.

Nestlé und der Schwarzkümmel

KONICA MINOLTA DIGITAL CAMERANestle will sich die Patentrechte an Schwarzkümmel sichern. Wer die lange Liste von Erkrankungen sieht, gegen die Schwarzkümmel in seinen unterschiedlichen Formen (Öl, Samen, Kapseln) hilft, wird zunächst einmal ungläubig den Kopf schütteln und sagen: „Das ist doch nicht möglich!“ Aber die vielseitige Anwendbarkeit von Schwarzkümmel beruht darauf, dass dieses Kraut die körpereigene Abwehr stabilisiert und stärkt. So kommt es, dass diese Pflanze viele Beschwerden heilt oder lindert, die auf Störungen des Immunsystems zurückzuführen sind. Wegen dieser Eigenschaften wird Schwarzkümmel weltweit von vielen Menschen genutzt. 

Schwarzkümmel hilft gegen Magen- und Darmbeschwerden, bei Übelkeit, Fieber und Hautkrankheiten. Die aus Ägypten stammende Schwarzkümmelpflanze enthält in mohnähnlichen Kapseln wertvolle Samen mit über 100 hochwirksamen Inhaltsstoffen. Ihre heilenden und pflegenden Eigenschaften haben dazu geführt, dass Schwarzkümmel im Orient seit mehr als 3000 Jahren als vielseitige Naturmedizin in hohem Ansehen steht. Auch in Europa war Schwarzkümmel als Heil- und Gewürzpflanze einst sehr geschätzt. Im 18. Jahrhundert geriet er jedoch in Vergessenheit und schmückte lange Zeit nur noch als Zierpflanze unsere heimischen Gärten. Vor kurzem wurde Schwarzkümmel jedoch auch in unseren Breiten wiederentdeckt, und seither versuchen Forscher in Europa und den USA wissenschaftlich nachzuweisen, was bisher reines Erfahrungswissen war. 

Ein Aufschrei ging 2012 durch das Netz, als es hieß: Nestle will sich die Patentrechte an Schwarzkümmel sichern. Hier mehr Informationen und Möglichkeit zur Teilnahme an der Petition gegen die Inanspruchnahme des Schwarzkümmel durch Nestlé (in englisch) 

Nestlé hat hierzu eine Stellungnahme auf seiner Webseite veröffentlicht: Nestlé und Biodiversität

Wir werden uns noch eingehender mit der Schwarzkümmel in unserer Reihe „Kräuterkunde“ widmen. Jedoch möchten wir auch für schon heute ein Patent vorstellen.

SchwarzkümmelSo kann das Schwarzkümmelöl gegen Haarausfall eingesetzt werden, mit einer Massage dem entgegenzuwirken. Seine Eigenschaft kann die Kopfhaut intensiv stärken. Dazu gibt es auch bereits ein Patent: Haarwuchsmittel DE 102007040025 A1

ZUSAMMENFASSUNG:

Die Erfindung betrifft ein Haarwuchsmittel, vorzugsweise zur äußeren Anwendung, enthaltend als wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug eines Zwiebelgewächses (Alliaceae) und/oder ein Zwiebelgewächsöl. Der Auszug kann weitere Bestandteile des Granatapfels, von Zitrusgewächsen, Minze und Schwarzkümmel enthalten. Mehr über das Patent erhalten Sie hier.

„Gegen das, was man im Überfluss hat, wird man gleichgültig; daher kommt es, dass viele hundert Pflanzen und Kräuter für wertlose Unkräuter gehalten werden, anstatt dass man sie beachtet, bewundert und gebraucht.“ Sebastian Kneipp  

© Netzfrau Doro Schreier

Nestlé – Nach Trinkwasser – nun auch “chinesische Kräutertrunks”

Demnächst XXL Hähnchen bei Wiesenhof und McDonald’s?

Impfstoff-Versorgung: Bill & Melinda-Gates-Stiftung und Pharmagigant Novartis zusammen mit Brasilien

2 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.