Wir halten Sie auf dem Laufenden über den Fall der zum Tode verurteilten Meriam Yehya Ibrahim.
Seit August letzten Jahres befindet sich die im 8. Monat schwangere sudanesische Christin in Haft, weil ihre Ehe mit einem Christen nicht anerkannt wird und sie sich nicht als Muslimin sieht. Am Donnerstag wurde ihr Todesurteil gesprochen.
Update 17. 05. 2014
Nachdem Meriam Yehya Ibrahim zum Tode verurteilt wurde, erwartet sie eine lange Reise durch die (Irr-)Wege der Justiz.
Wie berichtet, hat ihr eigener Bruder sie angezeigt und so zu ihrem Todesurteil beigetragen. Allerdings sieht die Scharia vor, dass eine schwangere Frau erst zwei Jahre nach der Geburt des Kindes hingerichtet werden kann.
Trotz ihrer schweren Schwangerschaft verweigert man Meriam Yeyha Ibrahim „aus Sicherheitsgründen“ die Überstellung in ein privates Krankenhaus.
Ihr Anwalt will am Sonntag Berufung einlegen. Ein Todesurteil müsse sowohl vom Obersten Gerichtshof als auch vom Verfassungsgericht bestätigt werden, sagte er.
Auch wenn der Sudan eine langjährige Tradition der Religionsdiskriminierung pflegt, verstößt das Urteil gegen die sudanesische Verfassung, die das Recht auf straffreie Konvertierung in eine andere Religion vorsieht.
Der Ehemann von Meriam Yehya Ibrahim sitzt im Rollstuhl und ist für alle alltäglichen Belange auf seine Ehefrau angewiesen.
Quelle: CNN
Nicht nur, dass die Anklagepunkte eine Farce sind und offensichtlich selbst im Sudan nicht rechtens – hier geht es nicht nur um die schwangere Meriam, sondern auch um ihren 20 Monate alten Sohn und das ungeborene Kind.
Dass der Vater seine Kinder nicht sehen darf und Meriam der Kontakt zu ihm verweigert wird, ist unmenschlich. Dass er sich nicht um seine Kinder und deren Versorgung kümmern darf, sondern diese womöglich 2 Jahre mit ihrer Mutter im Gefängnis verbringen müssen, bevor diese dann hingerichtet wird – das ist ein Gedanke, der wahrscheinlich jeder Mutter (und sicher auf vielen anderen) die Tränen in die Augen treibt.
Ich bitte Sie deshalb: Lassen Sie auch trotz des „Aufschubs“ durch die Schwangerschaft und trotz der vermeintlichen „Chance“ auf Revision nicht nach in Ihrem Bemühen um Meriam Yehya Ibrahim.
Mobilisieren Sie Ihre Kontakte! Nutzen Sie die Möglichkeit, über Amnesty International Druck aufzubauen. Sie dürfen auch gerne selber Texte formulieren, in denen Sie zusätzlich zu den unten genannten Punkten fordern, Meriam und ihren Sohn in ein Krankenhaus zu verlegen. Es wäre furchtbar, wenn die Familie durch mangelnde medizinische Versorgung einen weiteren Schicksalsschlag zu verkraften hätte. Formulieren Sie, wie es Ihnen Ihr Herz sagt, aber bleiben Sie bitte respektvoll – zum Wohl von Meriam und ihren Kindern.
Update 15. 05. 2014:
Wie wir soeben über Amnesty International UK erfahren haben, wurde heute Vormittag das Urteil in unten genanntem Fall gesprochen. Meriam Yehya Ibrahim hat sich geweigert, ihrem christlichen Glauben abzuschwören und zum Islam zu konvertieren. Deshalb wurde sie zum Tode verurteilt.
Unbestätigten Quellen aus dem Sudan zufolge soll die Vollstreckung des Urteils bis zwei Jahre nach der Geburt ihres Babys aufgeschoben werden. Diese Nachricht beruhigt uns nicht wirklich. Denn selbst wenn sie wahr sein sollte, würde das bedeuten, dass der Sohn Martin und das Neugeborene zwei Jahre lang mit ihrer Mutter im Gefängnis bleiben, weil das Gericht dem Vater als Christ nicht gestattet, sich um die Kinder zu kümmern. Nach im Sudan geltendem Recht sind diese durch ihre Geburt im Sudan automatisch Muslime.
Wir bitten Sie deshalb, hören Sie nicht auf, sich für Meriam Yehya Ibrahim und ihre Kinder einzusetzen! Wie Sie das tun können – ebenso den Fall, wie wir ihn heute Mittag schilderten – finden Sie unten.
Manar Idriss von Amnesty International Sudan sagt zu dem Urteil: „Die Tatsache, dass eine Frau wegen der Wahl ihrer Religion zum Tode verurteilt wurde und ausgepeitscht werden soll, weil sie einen Mann von angeblich anderer Religion geheiratet hat, ist entsetzlich und abscheulich. „Ehebruch“ [s.u.] und Abtrünnigkeit sind Taten, die nicht einmal als kriminelle Vergehen gewertet werden sollten. Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Internationale Menschenrechte.“
Meriam Yehya Ibrahim ist mit ihrem zweiten Kind im 8. Monat schwanger. Seit August letzten Jahres befindet sich die sudanesische Christin in Haft, weil ihre Ehe mit einem Christen nicht anerkannt wird und sie sich nicht als Muslimin sieht. Vor dem Gesetz gilt die junge Frau als Muslimin, weil sie im Sudan geboren wurde. Nach der Scharia wird es als Ehebruch gewertet, wenn eine Muslimin einen Nicht-Muslimen heiratet Diesen Vorwurf hatte ein Verwandter angezeigt.
Meriam Yehya Ibrahim versteht sich selbst als Christin. Ihr muslimischer Vater sei in ihrer Kindheit nicht anwesend gewesen, ihre Mutter war Christin. Erzogen wurde die junge Frau nach eigenen Angaben als orthodoxe Christin. Weil sie diesen Umstand, der ihre Eheschließung mit einem Christen hätte rechtfertigen sollen, erklärte, fügte das Gericht gemäß der Scharia als Anklagepunkt die Apostasie (Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft) hinzu. Am 11.05.2014 wurde sie von einem Gericht in Khartoum verurteilt. Ihr wurde eine 3-tägige Frist gesetzt, ihrem Glauben abzuschwören.
Als Strafe für den „Ehebruch“ drohen Meriam Yehya Ibrahim 100 Peitschenhieben. Sollte sie sich weigern, ihrem christlichen Glauben abzuschwören, läuft sie Gefahr, nach Artikel 126 des sudanesischen Strafgesetzbuches wegen Apostasie zum Tode verurteilt zu werden.
Bitte beteiligen Sie sich an der Urgent Action von Amnesty International, die Sie von deren Homepage aus mit einem Klick ausführen können. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Fall.
Sie können außerdem Twitternachrichten oder eMails mit folgendem von Amnesty International verfasstem Text schreiben:
Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Meriam Yehya Ibrahim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung und Identität für schuldig befunden wurde.
Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Artikel 126 und 146, in denen Apostasie bzw. Ehebruch unter Strafe gestellt wird, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus dem von ihm ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben werden.
Bitte schaffen Sie die Bestrafung durch Auspeitschung und die Todesstrafe ab.
Bitte schicken Sie Ihre Appelle an:
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd
KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
E-Mail: mut@isoc.sd
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de
Bitte schreiben Sie möglichst sofort, spätestens bis zum 24. Juni 2014.
Netzfrau Andrea Wlazik
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