Wir halten Sie auf dem Laufenden über den Fall der zum Tode verurteilten Meriam Yehya Ibrahim: Seit August letzten Jahres befindet sich die sudanesische Christin in Haft, weil ihre Ehe mit einem Christen nicht anerkannt wird und sie sich nicht als Muslimin sieht. Nun wurde ihre baldige Freilassung angekündigt. Warum es trotzdem ratsam ist, den internationalen Protest aufrecht zu erhalten…
Update 01. 06. 2014
Gleich mehrere Neuigkeiten: Daniel Wani, Vater der kleinen gerade geborenen Maya und deren 21 Monate altem Bruder Martin, durfte seine Familie im Gefängnis besuchen. Weiter unten finden Sie Fotos von seinem Besuch im Gefängnis.
Die zweite Neuigkeit: Einem Bericht von BBC zufolge soll Meriam Yehya Ibrahim „in den nächsten Tagen“ gemeinsam mit ihren Kindern aus dem Gefängnis entlassen werden. Abdullahi Al Azreg, ein Untersekretär des Außenministeriums, habe mitgeteilt, dass die Todesstrafe aufgehoben wurde. Der Sudan garantiere Religionsfreiheit und fühle sich verpflichtet, die Frau zu schützen.
Sicherlich fragt sich der ein oder andere, woher der plötzliche Sinneswandel kommt. Darf man das hinterfragen? Muss man das hinterfragen? Kann man sich nicht einfach freuen, für die Frau, für den Mann, für ihre beiden Kinder, dass ihr Albtraum endlich ein Ende hat? Dass wieder Licht zu sehen ist am Ende des Tunnels?
Ich denke, man darf es hinterfragen und man MUSS es hinterfragen. Nicht nur weil der Ehemann nicht über die baldige Freilassung informiert wurde, sondern vielmehr auf Grund der vagen Aussage über den Zeitpunkt der Freilassung. „In einigen Tagen“ ist nichts wirklich greifbares. Außerdem berichtet BBC, dass Meriam Yehya Ibrahim erst nach erfolgreicher Berufung freigelassen werden könne. Wieso kann ein „Offizieller“ ein Ergebnis einer Berufung vorwegnehmen?
Am kommenden Mittwoch wird Sudans Außenminister Ali Ahmed Karti in Berlin erwartet. Laut Radio Vatikan hält Ulrich Delius, Afrikareferent bei der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ dies für den wahren Grund der angekündigten Freilassung: „...um Außenminister Ali Karti bei seinem bevorstehenden Europa-Besuch ein Desaster zu ersparen“.
Über eine Million Unterstützer fanden verschiedene Petitionen und Unterschriftenaktionen für die Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim. Eine ganze Menge Menschen, die sich alle freuen und erleichtert aufatmen würden, wenn ihr (und ihren beiden Kindern) weitere Jahre in Gefangenschaft und die Erwartung von Folter und Todesstrafe erspart blieben.
Und gerade, weil dem so ist, bitte ich Sie: Schreiben Sie an das Außenministerium, kontaktieren Sie Bundesaußenminister Steinmeier, Staatsminister Roth, Staatsministerin Böhmer, Staatssekretär Steinlein und Staatssekretär Ederer via Facebook, per Mail oder per Fax. Ein Mailformular und die Telefaxnummer finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. Außerdem können Sie sich per Mail oder Fax an die Botschaft der Republik Sudan, Herrn Khalid Musa Dafalla Musa wenden (Fax: +49 30 890 698 23, E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de).
Fordern Sie die sofortige Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim und ihren Kindern und eine schriftliche Zusage, dass sowohl die Todesstrafe als auch die Prügelstrafe in Form von 100 Peitschenhieben gegen Meriam aufgehoben wird. Des weiteren dürfen der Familie zukünftig keine rechtlichen Folgen drohen. Außerdem muss die Annullierung der Ehe von Meriam und Daniel widerrufen werden, weil die Familie ansonsten auch im Fall einer Freilassung nicht zusammenleben darf.
Ich sehe ein Licht am Ende des Tunnels. Aber es scheint mir der Schein eines Streichholzes zu sein, der nur allzu leicht wieder verlöschen kann.
Bildergalerie (zum Vergrößern auf die Fotos klicken)
Update 29.05.2014
Es ist ein Mädchen! Was sonst eine wundervolle Nachricht für die Eltern ist, hat hier einen unsagbar traurigen Hintergrund. Die Mutter, Meriam Yehya Ibrahim, wurde am 15. 05. 2014 zum Tode verurteilt.
Am 27. 05. 2014 brachte sie ihr zweites Kind, ein Mädchen, im Krankenhaus des Khartoum-Gefängnisses im Sudan zur Welt. Wenn sich die Rechtslage nicht dramatisch ändert, werden das kleine Mädchen und ihr 20 Monate älterer Bruder die nächsten zwei Jahre in Gefangenschaft aufwachsen. Der Vater des Kindes, Daniel Wani, wird seine Frau und seinen Sohn nicht wiedersehen und seine kleine Tochter niemals im Arm halten können. Als christlicher Vater vorgeblich muslimischer Kinder wurde ein Kontaktverbot erteilt und man hat ihm das Erziehungsrecht abgesprochen.
Sobald ihre kleine Tochter 2 Jahre alt wird, wird die Strafe vollzogen, was bedeutet, dass Meriam Yeyha Ibrahim dann 100 Peitschenhiebe erdulden muss, bevor sie gehängt wird.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte am 27. 05. 2014 in einer Pressemitteilung:
„Ich bin sehr besorgt über das Todesurteil gegen Meriam Yahya Ibrahim und setze mich auch persönlich dafür ein, das Leben von Frau Ibrahim zu retten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereits in Khartum zusammen mit den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und den USA an die sudanesische Regierung gewandt und die strikte Beachtung der internationalen Verpflichtungen Sudans zur Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit und des Rechts auf Leben, gefordert. Auch das Auswärtige Amt in Berlin hat intensiv gegenüber der sudanesischen Botschaft darauf gedrungen, dass der Sudan im Falle Frau Ibrahims die Menschenrechte achtet.
Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Folter oder unmenschlicher Behandlung. Der Sudan ist völkerrechtlich verpflichtet, die Religionsfreiheit zu verteidigen und zu fördern. Die sudanesische Regierung hat zwischenzeitlich anerkannt, dass das Urteil möglicherweise fehlerhaft ist. Der Fall ist bereits an ein höherrangiges Gericht verwiesen worden und ich hoffe sehr auf eine neue Entscheidung, die rechtstaatlichen Grundsätzen entspricht und das Todesurteil aufhebt. Ich fordere den Sudan auf, die Todesstrafe weder zu verhängen noch zu vollstrecken.“
Bitte hören auch Sie nicht auf, sich dafür einzusetzen, dass Meriam Yehya Ibrahim und ihre beiden Kinder freigelassen werden. Beteiligen Sie sich an der Aktion von Amnesty International (s. u.), machen Sie Ihre Kontakte darauf aufmerksam, teilen Sie diesen Artikel.
Wir wünschen Meriam Yehya Ibrahim, ihrem Mann und ihren Kindern das, was man allen frischgebackenen Familien wünscht: Die Möglichkeit auf eine unbeschwerte und wunderschöne Kennenlernzeit – Gemeinsam und in Freiheit!
Update 17. 05. 2014
Nachdem Meriam Yehya Ibrahim zum Tode verurteilt wurde, erwartet sie eine lange Reise durch die (Irr-)Wege der Justiz.
Wie berichtet, hat ihr eigener Bruder sie angezeigt und so zu ihrem Todesurteil beigetragen. Allerdings sieht die Scharia vor, dass eine schwangere Frau erst 2 Jahre nach der Geburt des Kindes hingerichtet werden kann.
Trotz ihrer schweren Schwangerschaft verweigert man Meriam Yeyha Ibrahim „aus Sicherheitsgründen“ die Überstellung in ein privates Krankenhaus.
Ihr Anwalt will am Sonntag Berufung einlegen. Ein Todesurteil müsse sowohl vom Obersten Gerichtshof als auch vom Verfassungsgericht bestätigt werden, sagte er.
Auch wenn der Sudan eine langjährige Tradition der Religionsdiskriminierung pflegt, verstößt das Urteil gegen die sudanesische Verfassung, die das Recht auf straffreie Konvertierung in eine andere Religion vorsieht.
Der Ehemann von Meriam Yehya Ibrahim sitzt im Rollstuhl und ist für alle alltäglichen Belange auf seine Ehefrau angewiesen.
Quelle: CNN
Nicht nur, dass die Anklagepunkte eine Farce sind und offensichtlich selbst im Sudan nicht rechtens – hier geht es nicht nur um die schwangere Meriam, sondern auch um ihren 20 Monate alten Sohn und das ungeborene Kind.
Dass der Vater seine Kinder nicht sehen darf und Meriam der Kontakt zu ihm verweigert wird, ist unmenschlich. Dass er sich nicht um seine Kinder und deren Versorgung kümmern darf, sondern diese womöglich 2 Jahre mit ihrer Mutter im Gefängnis verbringen müssen, bevor diese dann hingerichtet wird – das ist ein Gedanke, der wahrscheinlich jeder Mutter (und sicher auf vielen anderen) die Tränen in die Augen treibt.
Ich bitte Sie deshalb: Lassen Sie auch trotz des „Aufschubs“ durch die Schwangerschaft und trotz der vermeintlichen „Chance“ auf Revision nicht nach in Ihrem Bemühen um Meriam Yehya Ibrahim.
Mobilisieren Sie Ihre Kontakte! Nutzen Sie die Möglichkeit, über Amnesty International Druck aufzubauen. Sie dürfen auch gerne selber Texte formulieren, in denen Sie zusätzlich zu den unten genannten Punkten fordern, Meriam und ihren Sohn in ein Krankenhaus zu verlegen. Es wäre furchtbar, wenn die Familie durch mangelnde medizinische Versorgung einen weiteren Schicksalsschlag zu verkraften hätte. Formulieren Sie, wie es Ihnen Ihr Herz sagt, aber bleiben Sie bitte respektvoll – zum Wohl von Meriam und ihren Kindern.
Update 15. 05. 2014:
Wie wir soeben über Amnesty International UK erfahren haben, wurde heute Vormittag das Urteil in unten genanntem Fall gesprochen. Meriam Yehya Ibrahim hat sich geweigert, ihrem christlichen Glauben abzuschwören und zum Islam zu konvertieren. Deshalb wurde sie zum Tode verurteilt.
Unbestätigten Quellen aus dem Sudan zufolge soll die Vollstreckung des Urteils bis 2 Jahre nach der Geburt ihres Babys aufgeschoben werden. Diese Nachricht beruhigt uns nicht wirklich. Denn selbst wenn sie wahr sein sollte, würde das bedeuten, dass der Sohn Martin und das Neugeborene zwei Jahre lang mit ihrer Mutter im Gefängnis bleiben, weil das Gericht dem Vater als Christ nicht gestattet, sich um die Kinder zu kümmern. Nach im Sudan geltendem Recht sind diese durch ihre Geburt im Sudan automatisch Muslime.
Wir bitten Sie deshalb, hören Sie nicht auf, sich für Meriam Yehya Ibrahim und ihre Kinder einzusetzen! Wie Sie das tun können – ebenso den Fall, wie wir ihn heute Mittag schilderten – finden Sie unten.
Manar Idriss von Amnesty International Sudan sagt zu dem Urteil: „Die Tatsache, dass eine Frau wegen der Wahl ihrer Religion zum Tode verurteilt wurde und ausgepeitscht werden soll, weil sie einen Mann von angeblich anderer Religion geheiratet hat, ist entsetzlich und abscheulich. „Ehebruch“ [s.u.] und Abtrünnigkeit sind Taten, die nicht einmal als kriminelle Vergehen gewertet werden sollten. Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Internationale Menschenrechte.“
Meriam Yehya Ibrahim ist mit ihrem zweiten Kind im 8. Monat schwanger. Seit August letzten Jahres befindet sich die sudanesische Christin in Haft, weil ihre Ehe mit einem Christen nicht anerkannt wird und sie sich nicht als Muslimin sieht. Vor dem Gesetz gilt die junge Frau als Muslimin, weil sie im Sudan geboren wurde. Nach der Scharia wird es als Ehebruch gewertet, wenn eine Muslimin einen Nicht-Muslimen heiratet Diesen Vorwurf hatte ein Verwandter angezeigt.
Meriam Yehya Ibrahim versteht sich selbst als Christin. Ihr muslimischer Vater sei in ihrer Kindheit nicht anwesend gewesen, ihre Mutter war Christin. Erzogen wurde die junge Frau nach eigenen Angaben als orthodoxe Christin. Weil sie diesen Umstand, der ihre Eheschließung mit einem Christen hätte rechtfertigen sollen, erklärte, fügte das Gericht gemäß der Scharia als Anklagepunkt die Apostasie (Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft) hinzu. Am 11. 05. 2014 wurde sie von einem Gericht in Khartoum verurteilt. Ihr wurde eine 3-tägige Frist gesetzt, ihrem Glauben abzuschwören.
Als Strafe für den „Ehebruch“ drohen Meriam Yehya Ibrahim 100 Peitschenhiebe. Sollte sie sich weigern, ihrem christlichen Glauben abzuschwören, läuft sie Gefahr, nach Artikel 126 des sudanesischen Strafgesetzbuches wegen Apostasie zum Tode verurteilt zu werden.
Bitte beteiligen Sie sich an der Urgent Action von Amnesty International, die Sie von deren Homepage aus mit einem Klick ausführen können. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Fall.
Sie können außerdem Twitternachrichten oder E-Mails mit folgendem von Amnesty International verfasstem Text schreiben:
Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Meriam Yehya Ibrahim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein auf Grund ihrer religiösen Überzeugung und Identität für schuldig befunden wurde.
Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Artikel 126 und 146, in denen Apostasie bzw. Ehebruch unter Strafe gestellt wird, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus dem von ihm ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben werden.
Bitte schaffen Sie die Bestrafung durch Auspeitschung und die Todesstrafe ab.
Bitte schicken Sie Ihre Appelle an:
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
AUSSENMINISTER
Ali Ahmed Karti
Ministry of Foreign Affairs
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: ministry@mfa.gov.sd
KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
E-Mail: mut@isoc.sd
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de
Bitte schreiben Sie möglichst sofort, spätestens bis zum 24. Juni 2014.
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