Fast keine Importkontrollen trotz Fukushima – Freihandelsabkommen mit Japan

EinfurhbedingungenWar Ihnen bekannt, dass die EU wieder Änderungen bezüglich der Einfuhrbestimmungen aus Japan vorgenommen hat? Und zwar unbemerkt ab Ende März 2014. Kein Scherz, die Einfuhrbedingungen wurden entschärft.

Die Aufnahme von Radionukliden (radioaktive Atomsorten) wie Cäsium-137 über Nahrungsmittel stellt nach einem Atomunfall wie in Fukushima oder in Tschernobyl langfristig die größte Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar.

Dennoch sind ab dem 28. März 2014 die Einfuhrbedingungen aus Japan gelockert worden.

Auch drei Jahre nach Ausbruch der Katastrophe kommt es im Havarie-Reaktor von Fukushima immer wieder zu schweren Zwischenfällen und am japanischen Pannen-Atomkraftwerk Fukushima wird eine zunehmende Strahlung registriert.

Es gibt Gerüchte, dass weitere Beschränkungen gelockert werden könnten. So sollen in Tokio und neun weiteren Präfekturen die Strahlungskontrollen deutlich eingeschränkt werden. Radioaktivität in Lebensmitteln?

In einem an seine Kollegen gerichteten Essay erklärte der japanische Arzt Shigeru Mita, warum er kürzlich von Tokio wegzog, um seine Praxis im Westen Japans neu zu eröffnen. Er denkt, dass Tokio auf Grund der durch die Kernschmelze im Fukushima Daiichi Kraftwerk am 11. 03. 2011 verursachten radioaktiven Verseuchung kein sicherer Wohnort mehr ist. Dr. Mitas Essay berichtet u. a. über die vielen Fälle von Patienten, die mit strahleninduzierten gesundheitlichen Problemen zu ihm kamen. Patienten hätten Symptome wie „Nasenbluten, Haarausfall, Mangel an Energie, subkutane Blutungen, sichtbare Harnwegsblutungen, Entzündungen der Haut, Husten und andere unspezifische Symptome” gezeigt. Er stellt außerdem ein hohes Vorkommen an Muskel-Symptomen fest, ähnlich denen, die nach der Tschernobyl-Katastrophe beobachtet wurden. Zitat: „Seit dem 11. März ist jeder, der in Ost-Japan inklusive Tokio lebt, ein Opfer. Und jeder ist betroffen.“ [Siehe: „Tokio sollte nicht mehr bewohnt werden“ – Japanischer Arzt warnt vor Strahlung aus Fukushima]

Um Fukushima wird es ruhig, doch wer glaubt, dass sich dadurch die Katastrophe sprichwörtlich in Luft auflöst, der irrt. Würden Sie noch Lebensmittel unbedenklich aus Japan zu sich nehmen? Die aktuelle Nachricht der Verbraucherzentrale Hamburg macht uns wütend, denn wie kann die Europäische Union drei Jahre nach Fukushima die Vorschriften zum Lebensmittelimport aus Japan lockern, wenn diese doch um unser Wohl bemüht sein sollten?
 

„Alle Lebensmittel, die von Japan in die EU geliefert werden, dürfen nur mit einem Dokument geliefert werden, das bescheinigt, dass die Lebensmittel die in Japan geltenden Grenzwerte einhalten. Bei 5% dieser japanischen Lebensmittel wurden an Europas Grenzen Nachkontrollen, wie z. B. Radioaktivitätsmessungen durchgeführt. Diese Bestimmungen wurden seit dem 28. März 2014  gelockert. Jetzt sind nur noch stichprobenartige Warenuntersuchungen vorgeschrieben. Es ist zu befürchten, dass diese deutlich unter 5% liegen werden. Ein Rückschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Seit der Katastrophe wurden durch die deutsche Lebensmittelüberwachung 481 Proben japanischer Lebensmittel untersucht, alle lagen nach Behördenangaben weit unterhalb der gültigen Grenzwerte. Das gilt auch für Reis oder Reisgebäck. In Japan waren im letzten Jahr in der Nähe von Fukushima Grenzwertüberschreitungen beim Reis gemessen worden, dieser soll jedoch vernichtet worden sein”, so die Verbraucherzentrale Hamburg 

Wir haben bereits zahlreiche Beiträge zum Freihandelsabkommen mit den USA geschrieben. Hier erwarten uns bekanntlich Chlorhühner, Klonfleisch und genmanipulierte Lebensmittel. Aus Japan erwartet uns spätestens 2016 Radioaktivität in Lebensmitteln. Bis Ende 2015 sollen die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan beendet sein. Das beteuerten Japan und die EU im Mai bei einem Treffen. Barroso listete jene Bereiche auf, die für die EU besonders wichtig und für Japan besonders schwierig seien: Marktzugang für Waren einschließlich landwirtschaftlicher Produkte, nichttarifäre Handelshindernisse wie Vorschriften und Zulassungsbestimmungen, öffentliche Auftragsvergabe und geschützte Herkunftsbezeichnungen. Japan werde sich künftig auch an Missionen im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen. Denn der Konflikt um die Ukraine sei auch für die Spannungen in Asien von Bedeutung. Merken Sie was? Es geht nur um Geld, Macht und der Mensch? Kollateralschaden!

Betrachten wir zum Vergleich die Atomkatastrophe in Tschernobyl – fast 30 Jahre später gibt es Lebensmittel aus Bayern, die heute immer noch mit Radiocäsium belastet sein können: Wildpilze, Wildbret sowie einzelne Wildbeeren- und Waldhonigproben. 

Auf Grund der Halbwertszeit des Cäsiums von ca. 30 Jahren nimmt die Cäsiumbelastung im Boden und demzufolge in Wildpilzen und Wildfleisch, nur sehr langsam ab. Somit ist auch in den nächsten Jahren bei Wildfleisch und Wildpilzen mit einer Cäsiumbelastung in vergleichbarer Höhe wie in den vergangenen Jahren zu rechnen. Dazu schreibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

Die heutige Radiocäsiumbelastung von Wildfleisch und Wildpilzen ist vor allem auf den Reaktorunfall 1986 in Tschernobyl zurückzuführen. Dabei gibt es einen direkten Zusammenhang der Cäsiumbelastung von Wildfleisch und Wildpilzen. Das Pilzmyzel bestimmter Pilzarten hat eine besondere Affinität zu den Nukliden Cäsium-137 und Cäsium-134, sodass es bei diesen Pilzen zu einer Anreicherung kommen kann. Wildtiere wie Reh, Hirsch und Wildschwein nehmen das Cäsium über die Wildpilze mit der Nahrung auf und reichern es auf diesem Wege im Muskelfleisch an. Daher bestimmen drei Faktoren die Radiocäsiumbelastung in Wildfleisch maßgeblich: die Tierart, die lokale Bodenkontamination und die gefressenen Pilzsorten.

Laut Bundesverbraucherministerium importiert Deutschland aus Japan hauptsächlich Würzsoßen, Wein, Tee und Mate sowie Backwaren, Fisch und Fischprodukte. Im Jahr 2012 wurden „Fisch und Fischereierzeugnisse” für 3 561 000 € importiert. Nahrungsmittel und Futtermittel wurden für 21 485 000 € nach Deutschland importiert. Hier können Sie den Export nach und Import aus Japan im Vergleich nach Jahren lesen.

In einem Radius von 30 Kilometern um das havarierte Atomkraftwerk werden bei Fischen noch immer deutlich überhöhte Werte gemessen. Da Fische aber nicht an ihrem Platz verbleiben, sondern auch an der Küste vor Fukushima vorbeiziehen, zum Beispiel der Weiße Thunfisch, sind auch Fische außerhalb dieser Zone belastet. Forscher entdeckten bereits 2012 radioaktive Substanzen aus dem AKW Fukushima in Thunfischen vor Kalifornien. Die Belastung ist zu gering, um Menschen zu gefährden. Doch sie zeigt anschaulich, wie sich Schadstoffe in Tieren durch die Meere verbreiten können.

Liste der an die EU-Kommission gemeldeten Messergebnisse zur Strahlenbelastung japanischer Lebensmittel (Stand: 10.07.2014)
Screenshot -bvl.bund.de

Screenshot -bvl.bund.de

Die obige Liste zeigt erneut eine Belastung beim Grünen Tee. Dazu haben wir für Sie bereits eine Recherche vorgenommen, die Sie hier finden: [Siehe: Rote Karte für grünen Tee? Wie stark sind Lebensmittel aus Japan radioaktiv belastet?]

Lebensmittel aus Japan: Importbeschränkungen teilweise gelockert
Die EU- Kommission teilte am 22. Oktober 2012 folgendes mit:

„Die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus der japanischen Region Fukushima in die Europäische Union bleibt nach der Reaktorkatastrophe im März 2011 weiter begrenzt. Für elf andere japanische Präfekturen werden die Importbeschränkungen nach umfassenden Kontrollen hingegen gelockert. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am 22. Oktober 2012 von Experten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU unterstützt. Der Entscheidung vorausgegangen waren Kontrollen von über 40 000 Stichproben aus der diesjährigen Ernte, der zweiten Erntesaison seit dem Fukushima-Unfall. Für die Region Fukushima bleiben bestehende Importbeschränkungen bis Ende März 2014 in Kraft. Die heutige Entscheidung muss jetzt noch formal bestätigt werden und tritt dann voraussichtlich am 1. November 2012 in Kraft.“
Mehr Informationen http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-12-1022_en.htm.

Hier einige neue Richtlinien von der EU-Kommission: 

lfu.bayern.de

(6) Die japanischen Behörden haben der Kommission um­fangreiche Informationen darüber vorgelegt, dass neben den bereits ausgenommenen alkoholischen Getränken (Sake, Whisky und Shochu) weitere Getränke keine mess­bare radioaktive Belastung aufweisen. Durch das Polieren und die Gärung wird die Radioaktivität in den alkoholi­schen Getränken erheblich gesenkt. Daher sollten einige weitere alkoholische Getränke aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden, um den Ver­waltungsaufwand für die japanischen Behörden und die zuständigen Behörden der einführenden Mitgliedstaaten zu verringern. 

(7) Nach den von den japanischen Behörden vorgelegten Daten ist es nicht mehr erforderlich, Proben von Lebens- und Futtermitteln mit Ursprung in den Präfekturen Ya­manashi und Shizuoka vor der Ausfuhr in die EU auf radioaktive Belastung hin zu untersuchen. Die Vorschrift zur Probenahme und Analyse sollte nur für Tee aus Shi­zuoka und Pilze aus Shizuoka und Yamanashi aufrecht­erhalten bleiben.

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsdauer – Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffent­lichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum 31. März 2014. Diese Verordnung wird hinsichtlich der Erzeugnisse, die haupt­sächlich zwischen August und November geerntet werden und hinsichtlich Fisch und Fischereierzeugnissen vor dem 31. März 2013 überprüft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitglied­staat. Brüssel, den 26. Oktober 2012 –

Was die Präfekturen Gunma, Ibaraki, Tochigi, Miyagi, Saitama, Tokio, Iwate, Chiba und Kanagawa betrifft, sieht die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 996/2012 die Probenahme und Analyse von Pilzen, Tee, Fischerei­erzeugnissen, bestimmten essbaren Wildpflanzen, be­stimmtem Gemüse, bestimmtem Obst, Reis und Sojaboh­nen sowie daraus gewonnenen und verarbeiteten Erzeug­nissen vor der Ausfuhr in die EU vor. Nach gründlicher Bewertung der vorgelegten Daten sollten Birnen, Taro, Kernobst, Papaya-Früchte und Muscheln von der  Liste der Erzeugnisse gestrichen werden, deren Probenahme und Analyse vor der Ausfuhr vorgeschrieben ist, während Buchweizen, Lotuswurzeln und dreiblättriger Pfeilwurz in diese Liste aufgenommen werden sollten. Da die Einfuhr von frischem Rindfleisch aus Japan kürzlich durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 196/2013 der Kommission vom 7. März 2013 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 206/2010 hinsicht­lich des neuen Eintrags für Japan in der Liste von Dritt­ländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Ein­fuhr von bestimmtem frischem Fleisch in die Europäische Union zugelassen ist (6), zugelassen wurde, ist frisches Rindfleisch in die Liste der Erzeugnisse aufzunehmen, deren Probenahme und Analyse vor der Ausfuhr vor­geschrieben ist.

Inkrafttreten – Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitglied­staat.
Brüssel, den 29. Mai 2013
Für die Kommission

Der Präsident José Manuel BARROSO 

Das Auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der von der japanischen Regierung ausgewiesenen Roten Zone um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Von nicht notwendigen kurzen Reisen und allen langfristigen Reisen in die Gelbe und Grüne Zone wird abgeraten. Angesichts der Pannen fragen wir uns, wie es tatsächlich in Fukushima aussieht. Nach vielen Telefonaten u. a. beim AHK und Verbraucherschutz können wir keine klärenden Antworten mitteilen.

Auch das Internet scheint mit Informationen bezüglich Radioaktivität in Nahrungsmitteln zu geizen. Fakt ist, das die Europäische Kommission per 28. März die Importkontrollen gelockert hat. Bisher wurden bei 5% der japanischen Lebensmitteln an Europas Grenzen Nachkontrollen wie z. B.  Radioaktivitätsmessungen durchgeführt. Diese Bestimmungen wurden seit dem 28. März 2014  gelockert. Jetzt sind nur noch stichprobenartige Warenuntersuchungen vorgeschrieben. Es ist zu befürchten, dass diese deutlich unter 5% liegen werden.

Wenn Sie sich die Pannen rund um Fukushima anschauen, dann dürfte sich in drei Jahren nicht viel geändert haben. [Lesen Sie dazu: Fukushima: Kein Ende der Hiobsbotschaften in Sicht, doch die Medien schweigen]

Die neue EU-Verordnung mit besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, ersetzt die bisherige „Japan-Verordnung” nach dem Reaktorunfall vom 11. März 2011. Nun sind nur noch stichprobenartige Überprüfungen vorgeschrieben! Das bedeutet nichts anderes als: Es könnte durchaus vorkommen, dass Sie doch kontaminierte Nahrungsmittel aus Japan zu sich nehmen werden, denn immer noch wird Fisch aus Japan importiert. 

Ein Rückschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Der Handel mit Japan läuft zur Zeit sehr gut für die Deutsche Wirtschaft und da ist ja auch noch das Freihandelsabkommen mit Japan. Nur der Profit zählt, der Mensch wird nur noch als Kollateralschaden verbucht. 

Fazit: Wir essen und trinken keine Produkte aus Japan, denn ehrlich: Wer möchte schon freiwillig zu einem Versuchskaninchen mutieren? Und wer hat schon immer einen Geigerzähler zur Hand?

© Netzfrau Doro Schreier

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