Nach Mexiko und Guatemala nun Costa Rica – Neuer Rückschlag für Monsanto

Costa RicaNach Guatemala hat sich nun auch Costa Rica gegen Monsanto ausgesprochen.

In Guatemala hatten in den vergangenen Wochen Gewerkschafter, Indios und Bauern immer wieder gegen das Mitte Juni während der Fußballweltmeisterschaft verabschiedete „Monsanto-Gesetz“ demonstriert und gewonnen.

Nun hat Monsanto auch in Costa Rica verloren. Das Gentechnik-Zulassungsverfahren wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Verfassungskammer von Costa Rica hat festgestellt, dass die Pflanzenschutzverordnung (RPF) „gegen die Grundrechte aller Menschen“ und gegen Artikel 132 des RPF verstößt. Noch ist es nicht sicher, dass sich Costa Rica letztendlich durchsetzen kann. Das Urteil betrifft nur das Pflanzenschutzgesetz, das den Zulassungsprozess für GVO regelt, und verbietet Gentechnik nicht generell oder beeinträchtigt bereits genehmigte Zulassungen.

Denn es ist wie bei Guatemala eine verankerte Bedingung des Freihandelsabkommen CAFTA. Erläuterung siehe weiter unten.

Basierend auf dem Pflanzenschutzgesetz aus dem Landwirtschaftsministerium (MAG) hatte die Nationale Kommission für Biosicherheit gentechnisch veränderte Maissorten des Saatgutkonzerns Monsanto in Costa Rica zugelassen. Umweltschützer hatten daraufhin im Dezember 2012 Klage eingereicht, der im Februar 2013 stattgegeben wurde.

Nun urteilten die obersten Richter, dass das Gesetz die Verfassung des zentralamerikanischen Landes aus zwei Gründen verletzt: Zum einen, da es für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, wodurch das verfassungsmäßige Recht auf eine gesunde Umwelt verletzt würde. Zum anderen würden die technischen Informationen, die die Grundlage für die Zulassung bilden, geheim gehalten, wodurch das Recht auf Informationsfreiheit der Bürger beschnitten werde. Nun müssen diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wodurch Einsprüche erleichtert werden.

„Es ist ein wichtiger Präzedenzfall, der zeigt, dass die Interessen der Unternehmen – unter anderem des internationalen Konzerns Monsanto, der einen Antrag auf Zulassung von Mais gestellt hat – begünstigt wurden, durch ein Zulassungsverfahren, das den Grundrechten der Bevölkerung entgegensteht“, kommentierte der Ökologische Verband FECON das Urteil. [Quelle: Nuevo revés para Monsanto en Costa Rica]

Monsanto-Gesetz: Monsanto kontrolliert  80% des gentechnisch veränderten Saatguts weltweit – daher Monsanto-Gesetz. Es gilt  zum Schutz von Pflanzensorten und in diesem Zusammenhang auch zur Kontrolle der Patente dieses Saatguts. Das Gesetz garantiert die exklusiven Rechte der Schöpfung von Saatgut daher als Erlass für Monsanto.

Costa Rica: Verfassungsgericht verbietet Aussaat von Gen-Mais

Bereits am 1. Februar hatte das höchste Gericht Costa Ricas eine Klage angenommen, welche die Verfassungsmäßigkeit eines Pflanzenschutzgesetzes anzweifelt. Dieses Gesetz aus dem Landwirtschaftsministerium bildete die Grundlage der Entscheidung der Nationalen Kommission für Biosicherheit, die gentechnisch veränderten Maissorten MON-88017, MON-603 y MON-89034 des Saatgutkonzerns Monsanto Delta & Pine Semillas in Costa Rica zuzulassen.

Durch die Annahme der Klage gilt eine einstweilige Verfügung, die bis zum Ende der gerichtlichen Prüfung die Aussaat genveränderten Saatguts in Costa Rica verbietet. Quelle

In der Klageschrift wird angezweifelt, ob das Gesetz das Recht auf eine gesunde und ökologisch ausgeglichene Umwelt respektiert. Außerdem kritisieren die Klägerorganisationen, dass die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit nicht ausreichend eingeräumt wurden.

[Siehe unseren Beitrag vom 07. September 2014: Medien schweigen: Trotz Bedingung für DR-CAFTA – Umstrittenes Monsanto-Gesetz in Guatemala aufgehoben]

Anhand von DR-CAFTA werden wir aufzeigen, was uns mit TTIP erwartet.

In den vergangenen Wochen hatten Gewerkschafter, Indios und Bauern immer wieder gegen das Mitte Juni während der Fußballweltmeisterschaft verabschiedete „Monsanto-Gesetz“ demonstriert.

Dieses Gesetz war Bedingung für das 2005 geschlossene Freihandelsabkommen zwischen den mittelamerikanischen Staaten, der Dominikanischen Republik und den USA.

Auf Grund der starken Mobilmachung dieser verschiedenen Organisationen stimmten 117 der 158 Abgeordneten am Donnerstag für die Aufhebung des nach dem großen US-Landwirtschaftskonzern benannten Monsanto-Gesetzes.

Widersetzen sich Bauern dem Monsanto-Gesetz, drohten ihnen hohe Geld- und Freiheitsstrafen

Die Bauern in Guatemala können die gekaufte Saat nun ohne Strafe selbst vermehren. Nach dem Monsanto-Gesetz hätten die Bauern ihr Saatgut jedes Jahr aufs Neue von Patenthaltern wie Monsanto kaufen müssen. Bei Verstößen drohten hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Am Donnerstag, dem 26. Juni, während der Fussballweltmeisterschaft war das Amtsblatt Dekret 19-2014 veröffentlicht worden. Unbemerkt hatte der Kongress in Guatemala dem Monsanto-Gesetz zugestimmt.

INFOBOX

Am 03. Juni genehmigten 80 Mitglieder des Kongresses eine Aufstockung von 550 Millionen Quetzal (55 Millionen Euro) für das Ministerium für Kommunikation, Infrastruktur und Wohnungswesen (VIC). Diese Erweiterung, die mehrere Gesetzesänderungen beinhaltete, schloss u. a das Gesetz für den Schutz von Pflanzenzüchtungen mit ein.

Erst nachdem am 07. August auf den sozialen Netzwerken „Das Monsanto-Gesetz herrscht in Guatemala“ die Runde machte, wurden die Bauern aufmerksam und es kam zu heftigem Widerstand.

Warum wird es „Monsanto-Gesetz“ genannt?

Monsanto kontrolliert 80% des gentechnisch veränderten Saatguts weltweit – daher Monsanto-Gesetz. Es gilt  zum Schutz von Pflanzensorten und in diesem Zusammenhang auch zur Kontrolle der Patente dieses Saatguts. Das Gesetz garantiert die exklusiven Rechte der Schöpfung von Saatgut daher als Erlass für Monsanto.

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Was ist das „Gesetz zum Schutz von Pflanzenzüchtungen“?

Das Gesetz zum Schutz von Pflanzensorten wurde nicht von der Regierung Guatemalas vorgeschlagen. Entstanden ist es als Gesetzentwurf im Jahr 2006, nachdem Guatemala die Verpflichtung zur Einhaltung des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) unterzeichnet hatte.

Dieses Engagement wurde im Rahmen der Verhandlungen über die getätigten Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mittelamerika und der Dominikanischen Republik (DR-CAFTA) im Jahr 2005 beschlossen.

Was ist UPOV?

Der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz).

UPOV wurde durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen begründet. Das UPOV-Übereinkommen wurde im Jahre 1961 in Paris beschlossen und in den Jahren 1972, 1978 und 1991 überarbeitet.

Aufgabe der UPOV ist die Bereitstellung und Förderung eines wirksamen Sortenschutzsystems mit dem Ziel, die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu begünstigen.

Derzeit sind 72 Länder bei UPOV gelistet. Die Beitritte von 24 Ländern (darunter Guatemala) werden zur Zeit geprüft.

INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN Kapitel V: Die Rechte des Züchters.

Warum der guatemaltekische Staat für dieses Gesetz gestimmt hatte?

Laut Anwältin Rosemarie Luna, die an den Verhandlungen zum geistigen Eigentum (Investorenschutz) beim Freihandelsabkommen DR-CAFTA teilgenommen hatte, kann Guatemala sich nicht weigern und muss die Verpflichtung zur UPOV-Beitritt akzeptieren. Dieses war Teil des Paketes von Vereinbarungen, die gemeinsam ausgehandelt wurden.

Was sind die Folgen dieses Gesetzes für Kleinbauern?

Die Bauernverbände sind über Artikel 50 des Gesetzes besorgt. Widersetzten sich Bauern dem Saatgut-Gesetz, drohten ihnen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Eine Verweigerung wird mit vier Jahren Gefängnis oder Geldstrafen von bis zu 10 000 Quetzal geahndet. Die Organisationen, die gegen dieses Monsanto-Gesetz gekämpft haben, behaupten, dass dies ein Risiko für die Ernährungssicherheit des Landes darstellt.

Folgen der Entscheidung

Nach heftigen Bauernprotesten hat der guatemaltekische Kongress das Gesetz zur Patentierung von Saatgut wieder aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 25. September 2014 in Kraft.

Die Anwältin Rosemarie Luna, sie ist die Expertin für geistiges Eigentum und Mitglied des Vorstandes, die den DR-CAFTA aushandelte, wie oben schon beschrieben, sagt, dass dies einige Konsequenzen für Guatemala mit sich bringen wird. Es werden Prozesse folgen. Obwohl Guatemala den Prozess um den Beitritt in das Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) begonnen hat und nun das Gesetz nicht unterzeichnet. 

Wie beschrieben, ist Guatemala verpflichtet, der UPOV beizutreten. Dies wurde in dem Freihandelsabkommen DR-CAFTA vor dem 1. Januar 2008 beschlossen. 

Infobox

Das DR-CAFTA garantiert US-Firmen den unbeschränkten Zugang zum Markt dieser mittelamerikanischen Länder. Bis 2015 müssen die mittelamerikanischen Länder alle Importhürden für US-Produkte abgebaut haben. Doch gerade die Importregulierung, v. a. durch Zölle, ist ein wichtiges Instrument vieler mittelamerikanischer Länder, um die wirtschaftliche Entwicklung im eigenen Land zu schützen.

US-Zentralamerikanischer Freihandelsvertrag (CAFTA)

Im Sommer 2004 wurden die Verhandlungen zum Freihandelsvertrag zwischen den zentralamerikanischen Ländern (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) und der Dominikanischen Republik mit den USA beendet. Bis Ende 2005 stimmten die Parlamente aller Staaten, außer Costa Rica, dem Vertrag gegen den Widerstand aus den Bevölkerungen zu. Da aber alle zentralamerikanischen Länder ihre Gesetze noch an den Vertragstext anpassen mussten, dauerte es bis zum 1. März 2006, bis CAFTA zuerst zwischen El Salvador und den USA in Kraft trat. In den nächsten Monaten folgten auch die anderen Staaten und die USA mit Ausnahme von Costa Rica. Dort mündete die erbitterte Auseinandersetzung um CAFTA in ein Referendum im Oktober 2007, das die BefürworterInnen mit Hilfe der USA und bösartiger Angstkampagnen knapp für sich entscheiden konnten. CAFTA wird dort frühestens Ende 2008 in Kraft treten.

In den 22 Kapiteln des Vertrags geht es nicht nur um Erleichterungen für den Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie den Abbau von Zöllen.
 

Der Vertrag geht sehr viel weiter als die entsprechenden WTO-Abkommen, denn auch die Bereiche Investitionsschutz, Arbeit und Umwelt werden geregelt und der Schutz der geistigen Eigentumsrechte wurde wesentlich verschärft. Wie zu erwarten war, hat sich die stärkere Seite, die USA, mit allen ihren Anliegen durchgesetzt.
 

Die Konsequenzen besonders für die zentralamerikanische Landwirtschaft und vor allem die Menschen, die direkt davon leben, sind besorgniserregend. Die bisher durch Zölle geschützten landwirtschaftlichen Produkte werden nach einer Schonfrist von einigen Jahren der vollen Konkurrenz der hoch subventionierten, technologisch weit überlegenen US-Landwirtschaft ausgesetzt sein. Die Folgen sind heute schon in Mexiko zu besichtigen, wo 14 Jahre nach dem Inkrafttreten der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA die VerliererInnen vor allem die Kleinbauern und -bäuerinnen sind. Ein anderer Bereich, der unter dem CAFTA-Vertrag leiden wird, ist die Versorgung mit bezahlbaren Medikamenten. Bisher funktionierte diese einigermaßen mit Hilfe der so-genannten Generika, preisgünstigen Nachbauten der teuren Markenmedikamente.

CAFTA sieht eine Verschärfung der Patentschutzbestimmungen vor, die mit Sicherheit die Medikamente dramatisch verteuern wird. Die BefürworterInnen des CAFTA-Vertrages aus Regierungs- und Unternehmerkreisen der zentralamerikanischen Länder erwarten steigende Auslandsinvestitionen und denken dabei vorwiegend an die Maquila-Industrie.

Ohne auf die miserable Arbeitssituation der ArbeiterInnen einzugehen, ist hierzu zu sagen, dass diese Hoffnung auf neue Arbeitsplätze bisher unbegründet ist. Nachdem China im Rahmen der WTO seit Januar 2005 ohne Beschränkungen Textilien exportieren darf, ist die Zukunft der Maquilas in Zentralamerika sehr ungewiss, denn in China werden Löhne gezahlt, die nur halb so hoch sind wie in Zentralamerika. www.oeku-buero.de

Ein Punkt aus CAFTA – Umwelt- und Arbeitnehmerschutz

Freihandelsvertrag zwischen USA, Zentralamerika und Dominikanische Republik (DR-CAFTA) tritt 2006 in Kraft

Die CAFTA sieht keine Neuregelungen in puncto Umwelt- und Arbeitsstandards vor. Die Handelspartner verpflichten sich, die eigenen gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren. Über die Einhaltung soll ein Kontrollmechanismus wachen. Bei Regelverstößen, die Handel oder Investitionen beeinflussen, können Sanktionen bis zu 15 Millionen Dollar erhoben werden.

Präsident Bush hatte sich zuletzt persönlich dafür engagiert, die nötigen Stimmen für eine Ratifizierung zu mobilisieren. Die DR-CAFTA war nach NAFTA und Chile das dritte Freihandelsabkommen der USA, in das lateinamerikanische Länder eingebunden wurden. Quelle

Während Großunternehmen und Millioneninvestoren profitieren, seien keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Arbeitsrechte festgelegt. Im Fall von Mexiko, wo das Freihandelsabkommen mit den USA (und Kanada – NAFTA) 1994 in Kraft trat, wurden etwa eine Million Arbeitsplätze von den USA nach Mexiko verlegt. Dies nützte aber den mexikanischen ArbeiterInnen wenig, da die Löhne rasant gesenkt wurden mit der Folge, dass sich die mexikanische Migration in die USA verdoppelte. Quelle

Wir haben für Sie viele Informationen aus diesen Nachrichten übersetzt. Derogan „Ley Monsanto“ en el Congreso por mayoría de 117 votos und Lo que debes saber sobre el Decreto 19-2014, llamado „Ley Monsanto“

TTIP – Freihandelsabkommen Europa mit den USA

Anhand von DR-CAFTA haben wir aufgezeigt, was uns mit dem TTIP erwartet.

Noch gilt in Deutschland kein TTIP. Wir  können uns noch gegen diejenigen Politiker zusammenschließen, die uns diesen katastrophalen Gesellschaftsumbau aufschwätzen wollen. Das wird nicht leicht sein, da die gewissenlosen Reichen erfahrungsgemäß mit allen Werbe- und Drohungstricks arbeiten. Und wie wir schon geschrieben haben: Freihandelsabkommen – Alle unter einer Decke mit Monsanto und Co.

Sieg für Maya-Bauern und Imker über Monsanto

Bereits am 27. August berichteten wir darüber, dass eine kleine Gruppe von Imkern auf der Yucatan-Halbinsel in Mexiko einen Sieg gegen den Biotech-Riesen Monsanto errungen hatte. Die vorgelegten Beweise überzeugten den  Richter davon, dass der Anbau von transgenen Sojapflanzen eine Bedrohung für die Honigproduktion auf Yucatan darstelle. [Siehe: TOPP Mexiko – Sieg für Maya-Bauern und Imker über Monsanto- Victory for Mayan Farmers and Beekeepers over biotech giant Monsanto]

Länder wie Costa Rica, Mexiko und Guatemala haben gezeigt: Manchmal siegt David im Kampf gegen Goliath doch.

Netzfrauen Birgit Steinmeyer (Chile) und Doro Schreier

Lesen Sie außerdem:

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USA/EU – TTIP – Stand der Verhandlungen – und die vielen weitreichenden Verflechtungen in der Politik

Unfassbar! EFSA – Monsanto ist sicher – Lobbyverflechtungen in der EFSA

Pestizide – „Mord auf Raten”!

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