Neunzigjähriger muss nach Hilfe für Obdachlose ins Gefängnis – Ninety-year-old man faces jail for feeding homeless people

Jeder Mensch hat das Recht, seinen Mitmenschen zu helfen, darunter fällt auch, dass man Obdachlose mit Lebensmitteln versorgt. Denken Sie, denn genau weil ein Neunzigjähriger helfen wollte, muss er ins Gefängnis.

Wir Netzfrauen erhalten viele Nachrichten aus aller Welt, manchmal fragen wir uns, ist es ein Hoax oder stimmt die Nachricht wirklich? So auch, als wir diese Nachricht vor ein paar Stunden erhielten. Doch nicht nur in den USA wird man fürs Helfen bestraft, nein auch in Deutschland, wie die folgenden Fälle zeigen. 

Ein 90-jähriger Mann soll nun für 60 Tage ins Gefängnis, nachdem er beim Verteilen von Lebensmitteln an Obdachlose verhaftet wurde. Warum wird ein Mensch verhaftet, wenn dieser anderen hilft?

Grund ist das neue Gesetz in Fort Lauderdale, Florida, welches verbietet, dass Menschen Nahrungsmittel in der Öffentlichkeit verteilen.

Ja, Sie lesen richtig, doch nicht nur in Florida ist so etwas möglich, auch in Europa, aber dazu später mehr.

Der neunzigjährige Anwalt Arnold Abbott hilft bereits seit 20 Jahren Obdachlosen. Er gründete, nachdem seine Frau 1991 verstorben war, die Non-Profit-Gruppe (NGO) namens Love Thy Neighbour in Erinnerung an Maureen, um ihrer beider humanitäre Arbeit weiterzuführen. Sie verteilten Lebensmittel im Holiday Park und am Fort Lauderdale Beach. Über 10 000 obdachlose Männern, Frauen und Kindern konnte der Verein seither helfen oder ihnen zeigen, wie man sich selbst hilft.

Helfen ist rechtswidrig?

Die Polizisten aus Fort Lauderdale nahmen neben Arnold Abbott noch zwei Pastoren fest. Alle drei Männer erwartet nun eine Gefängnisstrafe von bis zu 60 Tagen und ein Bußgeld in Höhe von 500 $.

Jede Woche werden Hunderte von Mahlzeiten in der eigens dafür eingerichteten Küche vorbereitet und an Obdachlose verteilt. Während der Festnahme riefen die Zuschauer den Polizisten zu: „Schande über Sie!“ Arnold Abbott bestätigte, dass die Polizisten ihn so behandelten, als hätte er auch noch eine Waffe bei sich.

Laut Arnold Abbott wurden gerade mal drei oder vier Mahlzeiten verteilt, bevor die Polizei ihm befahl, das sofort zu unterlassen. Die Gruppe hatte geplant, mehr als 300 Mahlzeiten über den Tag zu verteilen, nun waren sie gezwungen, ihre Lebensmittel wieder einzupacken und die Obdachlosen ihrem Schicksal zu überlassen.

„Ich weiß nicht, was ich tun kann, um die Situation gezielt zu verstärken“, sagte Abbott. „Ich versuchte, mit der Stadt zusammen zu arbeiten. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Mitmenschen zu helfen.“ Der neunzigjährige Arnold Abbott beabsichtigt nun, die Stadt Fort Lauderdale vor Gericht zu verklagen.

Der Vorfall wurde mit dem Handy aufgenommen:


Quelle: Police charge 90-year-old man, 2 pastors with feeding homeless  and  Ninety-year-old man faces jail for feeding homeless people

Tu niemand etwas Gutes und es widerfährt dir nichts Schlechtes – Streit um Marmeladen-Verkauf

Dieser Fall in Florida hat uns heute morgen erschüttert und doch auch hier in Deutschland gibt es solche Fälle. Erst eine Ehrung, dann eine Ordnungswidrigkeit.

Durch eine achtjährige Spendenaktion kamen rund 19 000 Euro für den guten Zweck zusammen. Gisela Teuchert-Benker (68) kochte Jahr für Jahr Marmelade und verkaufte diese für einen guten Zweck. Dabei kam auch 2013 die stolze Summe von immerhin 2851,56 Euro zusammen. Einen Teil spendete Gisela an den Neustädter Verein für therapeutisches Reiten und Schwimmen sowie an die Aktion Deutschland hilft spenden. Immer wieder konnten sich viele verschiedene Vereine über Giselas wohltätige Tat freuen und auch über die Grenzen Schleswig-Holsteins war sie dafür bekannt. Sogar wir Netzfrauen machten schon auf ihre leckere Marmelade aufmerksam, denn sie stellte sogar ihre Rezepte zur Verfügung.

Aber damit ist nun Schluss, denn die 1946 geborene Gisela Teuchert-Benker hat den Kochlöffel an den Nagel gehängt. Sie soll für 17 Aktionstage ein Lebensmittel-Unternehmen anmelden, weil es sich laut der Mitarbeiter des Kreises um eine regelmäßige Verkaufstätigkeit handelte.

Den behördlichen Papierkram will sich die Hobbyköchin ersparen und hat daher die Konsequenzen gezogen. „Für mich würde mit der geforderten Kommerzialisierung der Sinn meiner privaten Spendenaktion verloren gehen. Das musste ich nach langem Überlegen und mit zwei weinenden Augen hinnehmen“, sagt sie. Dennoch sei sie stolz auf ihre immerhin achtjährige Spendenaktion, bei der rund 19 000 Euro für den guten Zweck zusammengekommen waren.

Die Kreisverwaltung sagt zwar, dass Teuchert-Benker ihre ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit wieder aufnehmen könne, wenn sie bereit sei, ihre Tätigkeit beim Fachdienst Lebensmittelsicherheit anzumelden und einen Zugang zu ihrem Produktionsraum gewähren würde. Aber seien wir mal ehrlich, wer will seine Küche schon zu einer gewerblichen Großküche umbauen, nur damit man für einen guten Zweck Marmelade kochen darf?! Quelle

Nach § 153 Abs. Satz 2 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Gisela eingestellt, soweit es den Vorwurf einer Straftat betrifft. Es ging um den Vorwurf „vorsätzliches Vergehen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetz“. Für eine eventuelle Ordnungswidrigkeit wurde der Vorgang an die zuständige Bußgeldstelle in Eutin abgegeben. Bußgeld fürs Kochen von Marmelade für den guten Zweck?

Diese beiden Fälle sind nur Beispiele von vielen. Oftmals wird unterdrückt, egal, ob in Europa oder in den USA mit der Begründung, man könnte mit den selbst hergestellten Nahrungsmittel Menschen „vergiften“, da ja die Zutatenliste nicht beigefügt ist. Mal eine andere Frage, wissen wir, was uns die großen Konzerne in deren Produkten als Beilage servieren? Wir brauchen uns nur diesen Beitrag einmal durchlesen: Chicken McNuggets – ist was? … und macht dumm.

Der New Yorker Bürgermeister zum Beispiel behauptete, dass man Salz-, Fett- und Ballaststoffe der Gaben nicht bewerten oder kontrollieren könne. Somit sei es besser, keine Lebensmittel auszuteilen. Sie sehen, Fort Lauderdale ist in den USA kein Einzelfall, mittlerweile sollen bereits über 50 Städte Gesetze erlassen haben, die verhindern sollen, dass Obdachlose in der Öffentlichkeit mit Nahrungsmitteln versorgt werden dürfen.

Wenn sich die Obdachlosen aus der Mülltonne ernähren, dann ist das weniger problematisch, doch sind die gesundheitlichen Risiken wohl weitaus größer als bei von helfenden Händen zubereiteten Speisen. Verrückte Welt.

Beschämend, dass man wie bei Arnold Abbott fürs Helfen mit Gefängnis bestraft oder wie bei Gisela erst eine Ehrung für eine gute Tat erhält und dann dafür auch noch eine Ordnungswidrigkeit auferlegt bekommen soll.

„Jeder Mensch hat das Recht, seinen Mitmenschen zu helfen“, so der neunzigjährige Anwalt Arnold Abbott.

Netzfrau Doro Schreier

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