Sehenswert! Erwin Pelzig im ZDF über die Täuschungstricks von Sigmar Gabriel zum CETA Freihandelsabkommen.
Das von Gabriel beauftragte CETA-Gutachten über Schiedsgerichte wurde von einem Gutachter am Max-Planck-Institut erstellt, der selbst an Schiedsgerichten teilnimmt!
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Parlamentarier und Öffentlichkeit beim Freihandelsabkommen mehrfach getäuscht. In einem aktuellen Sachstandsbericht für den Wirtschaftsausschuss des Bundestags arbeitet sein Ministerium mit formaljuristischen Tricks, im Plenum sagte der Vizekanzler selbst die Unwahrheit.
Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zu CETA
Am 02. September 2014 stellte das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Staatssekretärin Brigitte Zypries mit den Gutachtern Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale), Universität Bielefeld und Dr. Stephan Schill, LL.M (NYU) (Max-Planck-Institut für ausländisches und öffentliches Recht in Heidelberg) (v.l.n.r.) das Gutachten vor, welches von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in Auftrag gegeben worden war. Dazu finden Sie im unteren Abschnitt dieses Berichtes einen Auszug.
Werbung
Warum schalten die Netzfrauen Werbung?
Das sagt “Pelzig” zu CETA. ZDF 02.12.2014 „Pelzig hält sich”, Einstellung 28:30 Min. „SPD-Gabriel lässt Schiedsgerichtler Gutachten über Schiedsgerichte schreiben“
Dazu hier der Ausschnitt aus Sendung: Pelzig: „Ich weiß, dass ich manchmal verarscht werde, aber ich wünsch‘ mir dabei einfach mehr Eleganz…“
https://www.youtube.com/watch?v=ayrsonGaDFA“ width=“560″ height=“315″ frameborder=“0″ allowfullscreen=“allowfullscreen“>
Hier finden Sie das Gutachten, das Pelzig erwähnt: ceta-gutachten-investitionsschutz
Den Werdegang von Dr. Stephan Schill, LL.M.finden Sie hier: http://www.mpil.de/de/pub/organisation/wiss_bereich/sschill.cfm
Aus seinem Werdegang:
Seit März 2013: ERC Starting Grant zum Thema „Transnational Private-Public Arbitration as Global Regulatory Governance: Charting and Codifying the Lex Mercatoria Publica“
Seit Dezember 2013: Mitglied der Schlichterliste des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID List of Conciliators), ernannt durch die Bundesrepublik Deutschland
Gutachten mit folgender Überschrift
Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den
Investor‐Staat‐Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkom‐
mens zwischen der EU und Kanada (CETA) auf den Handlungsspielraum
Dr. Stephan Schill. LL.M. (NYU)
Der Auszug aus der PRESSEMITTEILUNG 22.9.2014
Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zu CETA
„Dr. Stephan Schill, LL.M (NYU) (Max-Planck-Institut für ausländisches und öffentliches Recht in Heidelberg), wurde damit beauftragt, zu den Auswirkungen des Investitionsschutzkapitels auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers sowie den Folgen eventueller Schiedssprüche Stellung zu nehmen. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass CETA Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser stellt. Im Gegenteil: Der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investitionen bleibt in einigen Punkten sogar signifikant hinter dem deutschen Verfassungs- und dem Unionsrecht zurück. Der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt, öffentliche Gesundheit ist damit gewahrt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält beide Gutachten für fundiert und überzeugend. Die Gutachten finden Sie auf unserer Internetseite:
- Stellt das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ein gemischtes Abkommen dar? (Rechtsgutachten) (PDF: 308 KB)
- Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staat-Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers (Kurzgutachten) (PDF: 340 KB).
Zu CETA: Im Jahr 2009 wurden in Brüssel formelle Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen begonnen. Die EU-Kommission, die auf Seiten der EU die Verhandlungen führte, übermittelte am 5. August den vorgesehenen Text des Abkommens an die EU-Mitgliedstaaten. Der Text wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft.
Dazu auch einen Bericht von Foodwatch :
CETA: Vizekanzler Gabriel täuscht Bundestag und Bürger
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Parlamentarier und Öffentlichkeit beim Freihandelsabkommen mehrfach getäuscht. In einem aktuellen Sachstandsbericht für den Wirtschaftsausschuss des Bundestags arbeitet sein Ministerium mit formaljuristischen Tricks, im Plenum sagte der Vizekanzler selbst die Unwahrheit.
Nach seiner zunächst deutlichen Kritik insbesondere an den Investorenschutzklauseln hatte Sigmar Gabriel in der vergangenen Woche eine Zustimmung Deutschlands zum geplanten CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada signalisiert. „Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders“, so Gabriel laut Plenarprotokoll in der Bundestagsdebatte am 27. November. Seine Begründung: Weil „der Rest Europas dieses Abkommen will.“ Die Kritiker warnte Gabriel vor einer „nationalen Bauchnabelschau“.
Der „Rest Europas“ stimmt zu? Von wegen!
Tatsächlich kann von einer Zustimmung im „Rest Europas“ keine Rede sein: Vier Tage vor Gabriels Rede stimmte die französische Assemblée Nationale mehrheitlich gegen CETA in der jetzigen Form. Zuvor hatten sich bereits die Parlamente in den Niederlanden und in Österreich gegen den Vertragsentwurf ausgesprochen.
Noch am 25. September hatte Gabriel ebenfalls im Bundestag das österreichische Parlamentsvotum ausdrücklich erwähnt und gelobt: „Gestern hat das österreichische Parlament – ich glaube, mit einer Zweidrittelmehrheit – […] beschlossen, dass sie ebenfalls weiterverhandeln wollen. […] Tun Sie […] bitte nicht so, als gäbe es keinerlei Chance, weiter zu reden! Das tun die Österreicher, das werden andere tun, und das werden auch wir machen“ (zitiert nach Plenarprotokoll).
CETA erst nach Bundestagsbeschluss? Von wegen!
In dieser Woche griffen Medien zudem einen Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom 1. 12. 2014 für den Wirtschaftsausschuss des Bundestages auf. Tenor: CETA könne frühestens in etwa drei Jahren in Kraft treten, weil zunächst alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizieren müssten. Auch dieser Eindruck ist falsch. Denn selbst als sogenanntes „gemischtes Abkommen“ kann CETA bereits vor Abschluss eines Ratifizierungsverfahrens – das heißt ohne Zustimmung des Bundestages – vorläufig angewandt werden.
Im Sachstandsbericht greift Sigmar Gabriels Ministerium daher zu einem formaljuristischen Formulierungstrick: „Das gesamte Abkommen kann als gemischtes Abkommen erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten endgültigin Kraft treten“ (Hervorhebung durch foodwatch). Auch bei einem nur vorläufig angewandten gesetzten Vertrag würden jedoch die meisten Regelungen bereits Gültigkeit erlangen – dies erwähnt das Ministerium in dem Bericht freilich nicht.
An anderer Stelle schreibt das Bundeswirtschaftsministerium selbst:
„Gemischte Abkommen können nach Zustimmung des Rates vor ihrem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden. Das gilt aber nur für die Teile des Abkommens, die in EU-Zuständigkeit liegen. Die Teile des Abkommens, die in nationaler Zuständigkeit liegen, treten erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft.“
Bundestag hat wenig Einflussmöglichkeiten
Ohnehin könnte der Bundestag also nicht das CETA-Abkommen in Gänze ablehnen, sondern lediglich kleine Teile davon. Auf die Frage, ob zum Beispiel Schiedsgerichtsklagen gegen europäische Gesetze ermöglicht werden oder nicht, hat das deutsche Parlament keinerlei Einfluss.
Fordern Sie die SPD auf, Sigmar Gabriel und damit CETA zu stoppen und so einen gefährliches Vorbild für TTIP zu verhindern! MEHR ERFAHREN
- Links
- E-Mail-Aktion an den SPD-Parteivorstand: Stoppen Sie CETA!
- Plenarprotokoll vom 27.11.2014
- Plenarprotokoll vom 25.9.2014
- Entschließung der französischen Nationalversammlung
- Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom 1.12.2014
- Fragen und Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums zu CETA (Punkt 6)
- Gabriel-Rede zur „Gefahr“ für „verfassungsrechtliche Grundordnung“
Wir Netzfrauen haben bereits diverse Beiträge zu diesem Abkommen veröffentlicht und wir möchten auf diesem Beitrag hinweisen : Freihandelsabkommen und der Filz –
Es wäre naiv anzunehmen, dass die Europäische Kommission sich nicht u. a. mit der FDA (U.S. Food and Drug Administration) austauscht. Denn die Welt ist heute eben ein „globales Dorf“. In fast allen Gremien sitzen auch Vertreter verschiedener Konzerne. Siehe dazu Lobbyverflechtungen in der EFSA. Meher Informationen erhalten Sie auch hier: Freihandelsabkommen TTIP: NAFTA, CAFTA…und deren Folgen
Sie brauchen sich nur zu merken: Man kennt sich.
Netzfrau Doro Schreier
Das könnte Sie auch interessieren:
Why So Secret? Freihandelsabkommen EU-Singapur! EU stimmt Schiedsgerichten wie bei TTIP zu
Freihandelsabkommen – Alle unter einer Decke mit Monsanto und Co.
Pelzig zum Freihandelsabkommen TTIP – Proteste gegen Investorenschutz im EU-Kanada Handelsabkommen
EFTA – Freihandelsabkommen mit dem Golfkooperationsrat (GCC) trat am 1.7.2014 in Kraft
Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA erreicht eine Million Unterschriften in Rekordzeit
TTP, TTIP und TISA „Liste der Weihnachtswünsche der großen Konzerne“ geleakt
1 Kommentar » Schreibe einen Kommentar