“ Neues Tarifeinheitsgesetz ist verfassungsfest“… es gibt noch ungeklärte Fragen!

Nahles„Das Streikrecht wird nicht berührt.“
„Kooperation statt Kollision“
„Stärkung der Sozialpartnerschaft“
„Stärkung der Kooperation zwischen den Gewerkschaften“

Zitate der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf der Pressekonferenz
am 11. Dez. 2014 nach Passieren des Gesetzentwurfs des neuen Tarifeinheitsgesetzes.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wahrscheinlich einerseits mit seiner Entscheidung aus dem Jahre 2010 zur Frage „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ und zur Überlegung der GroKo und von Nahles im Besonderen beigetragen. Ein anderer Grund, der zum Gesetzerneuerungsvorstoß von Nahles führt, ist vermutlich der Streik der Lokführergewerkschaft (GdL), der die Mainstreammedien zu schon fast hasserfüllten Berichterstattungen veranlasste. Eine kleine Gewerkschaft wie die GdL lässt die „Muskeln“ gegen ein Staatsunternehmen spielen und bringt eine große Öffentlichkeit gegen sich auf. So kann es nicht gehen. Und schon gar nicht in einem Land, in dem die sogenannte Sozialpartnerschaft hoch gehalten wird.

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Wir Netzfrauen sprechen uns gegen ein neues Tarifeinheitsgesetz aus. Wir haben die Auffassung, dass unser Grundgesetz das maßgebliche Gesetz in Fragen der Gewerkschaftspluralität ist und Vielfachgewerkschaftsbildung in einem Betrieb zulässt. Wer daran rüttelt, greift Gewerkschaften an und beschneidet sie in ihren hart erkämpften Grundrechten. Unabhängig, ob es sich um eine kleine oder große Gewerkschaft handelt.

Wer versucht, dieses verbriefte Grundrecht auszuhebeln, hat mit den Folgen zu rechnen. Eine Folge davon kann sein, dass die GdL aller Wahrscheinlichkeit nach, gegebenenfalls auch mit Unterstützung anderer, kleiner Gewerkschaften im DGB und vielleicht auch mit ver.di eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben wird. Den kleineren, jedoch offensichtlich kampffähigen Gewerkschaften bleibt offensichtlich nur der Klageweg, wenn die politischen Handelnden beratungs- und erfahrungsresistent sind.

Uns Netzfrauen sind noch ein paar ungeklärte Fragen in den Sinn gekommen. Mal schauen, wer sich berufen fühlt, diesen nachzugehen oder sie uns sogar plausibel zu erklären.

1. Wem nutzt die Änderung des Tarifeinheitsgesetzes?
2. Was bedeutet die Aussage von A. Nahles: “ Die Sozialpartnerschaft wird gestärkt“ ?
3. Welchen Vorteil haben die Arbeitgeber, hat die Wirtschaft durch eine Gesetzesänderung?
4. Welchen Vorteil haben die großen gegenüber den kleinen Gewerkschaften?
5. Wer hat die Folgen im DGB zu tragen, wenn die Beschlusslage des letzten Gewerkschaftstages sich gegen ein Tarifeinheitsgesetz ausspricht?
6. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die gewerkschaftlich organisierten ArbeitnehmerInnen, wenn sie Mitglied in einer zum Streik aufrufenden Gewerkschaft sind?
7. Welche Gründe gibt es dafür, dass außer der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weder die IG Metall noch die IG BCE sich als große Gewerkschaft gegen ein Tarifeinheitsgesetz aussprechen?

Lest und hört in unseren Quellen.

Interview mit Prof. Wolfgang Däubler – Arbeitsrechtler, 11. Dez. 2014 Deutschland Radio Kultur
Prof. Dr. Markus Stoffels – Arbeitsrechtler, 29.10. 2014 Beck-blog –
Labournet Germany – Dossier – Koaltion will Tarifeinheit 11. Dez. 2014 –

Netzfrauen Ulrike Goeking

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