Ein trauriger Tag für die Demokratie in Europa – Klagerecht von Verbänden in Umweltangelegenheiten wird einschränkt

Pestizde zur englischen Version Der Industrie wird es möglich gemacht, Schlupflöcher zu nutzen, und die Menschen und die Umwelt können nicht mal vor solchen EU-Regeln geschützt werden, wenn Hintertürchen in den Gesetzen eingebaut wurden.

Das oberste Gericht der EU fällte am Dienstag, dem 13. 01. 2015 zwei Urteile, die das Klagerecht von NGOs in Umweltangelegenheiten einschränken.

Das Europäische Umweltbüro und ClientEarth verurteilen diese Entscheidungen als ein Abwenden von der Umweltdemokratie und von der öffentlichen Rechenschaftspflicht sowie der Klagemöglichkeit von NGOs als Kontrollfunktion der EU-Institutionen.

Dies ist ein überraschendes Ergebnis, da das Gericht von Luxemburg den NGOs den Zugang auf Grund des Gerichtsurteils vom 2012 gewährte. Der Grund für die jetzige Entscheidung ist laut einer Stellungnahme des Gerichts, dass sie das Gefühl haben, dass das internationale Übereinkommen von Århus, die das Recht auf Zugang zu den Gerichten zulässt, nicht konkret sei.

INFOBOX

Die Aarhus-Konvention ist das UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – kurz: Aarhus-Übereinkommen.

Übereinkommen (PDF, 106 KB)

Durch seine Urteile revidierte der Gerichtshof der EU eine Entscheidung von 2012. Damals stellten die Luxemburger Richter klar, dass NGOs ein weitgehendes Klagerecht bezüglich europäischer Umweltrechtsvorschriften zusteht.

Die Verbände Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe hatten mit ihrer Klage den Stein ins Rollen gebracht. Beide waren unter Verweis auf die Aarhus-Konvention gegen die EU-Kommission vor Gericht gezogen, nachdem diese einen Antrag auf interne Überprüfung einer Pestizidbestimmung aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte. Der Europäische Gerichtshof hatte in dem Urteil vom 14. Juni 2012  klargestellt, dass NGOs ein weitgehendes Klagerecht gegen europäische Rechtsvorschriften zustünde.

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Wie PAN Europe in einer Presseerklärung mitteilt, ist es ein trauriger Tag für die Demokratie in Europa. Die Industrie hat Zugang zu Gerichten und nutzt diesen Weg seit Jahren auch in Bezug auf Pestizide. Dies trage zum Ungleichgewicht bei. Die NGOs nehmen sich das Recht, auch die Arbeit der EU-Kommission in Frage zu stellen, wissend, dass fast jede Entscheidung der Kommission über Pestizide Ausnahmen von der Regelung enthält. Die NGOs sind nun nicht mehr in der Lage, ihre Anliegen vor Gericht vorzubringen.

Unglaublich – der Industrie wird es möglich gemacht, Schlupflöcher zu nutzen, und die Menschen und die Umwelt können nicht mal vor solchen EU-Regeln, die zum Teil verwässert sind und wo Hintertürchen in den Gesetzen eingebaut wurden, geschützt werden.

Urteil C 404/12 P und C 405/12 zu Pestiziden

Urteil C‑401/12 P bis C‑403/12 Clean Air

Luxembourg court blocks NGO’s rights on access to court

PM Pan Europe  January 13th, 2015

Today Luxembourg court (Grand Chamber) in a final ruling decided that NGO’s have no right on access to court and agreed with  EU Commission, Council and Czech Republic who started an appeal to a previous decision of the General Court [1]. This is a surprising outcome since the General Court of Luxembourg in 2012 concluded to the opposite, Access to court verdict 2012 , and granted NGO’s access. The reason for this remarkable change of court’s opinion is that they feel that the international Arhus convention granting the right to access to court is not concrete enough.

NGO’s therefore cannot challenge Commission decisions such the decision to massively relax the food standards for pesticide residues as PAN Europe did in 2008, as well as challenge the derogation that Commission granted to the Netherlands for meeting air pollution standards as Friends of the Earth-NL did.

The outcome is the more remarkable since Advocate- General  Jaakinen in May 8, 2014 released its advice to court and also upheld the right for access to court for NGO’s (see same link to Curia) .

PAN Europe feels it is a sad day for democracy in Europe. Industry can go to court already for years and take advantage of this right by doing dozens of cases on pesticides only. Now after EU-institutes did, also Luxembourg court fails to put in place the proper balance and grant NGO’s the right to also challenge the implementing work of Commission. Knowing that almost every Commission decision on pesticides includes derogations of the rules, NGO’s will not be able to persue their mission in court and protect people and the environment against undermining EU-rules, watering-down of agreed standards and loopholes and backdoors ignoring democratically agreed Regulations.

PAN Europe thinks EU is lagging behind with countries such as the Netherlands granting the right of access to court for many years already.

PM EEB

Netzfrau Doro Schreier

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