Unfassbar – Ehrmanns „Monsterbacke“ Milch-Vergleich laut BGH nicht irreführend

EhrmannTischt Ehrmann Käufern mit dem Slogan „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“ Quark auf? Über den Fall Monsterbacke befand heute der BGH. 

Im April hatte der Europäische Gerichtshof die Werbung des Allgäuer Joghurtherstellers Ehrmann als unzulässig erklärt, weil die gesundheitsbezogenen Angaben nicht belegt sind.

Der BGH sieht das anders und somit keinen Verstoß gegen die sogenannte Health-Claims-Verordnung. Das Unternehmen druckt den Spruch wegen des laufenden Verfahrens im Moment nicht mehr auf die Verpackung.

Werbung für „Monsterbacke“ Ehrmann

Der Allgäuer Joghurthersteller Ehrmann könnte eine juristische Niederlage erleiden: Für seinen Fruchtquark „Monsterbacke“ warb das Unternehmen mit dem Spruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ auf der Packung – doch das ist so nicht rechtens, dachte ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in einer veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-609/12). Wir Netzfrauen auch. Bereits im November 2013 in unserem Beitrag Igitt, und das schmeckt dir auch noch? Betrug, der ziemlich unappetitlich sein kann wiesen wir darauf hin. Der Fall lag beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte den Allgäuer Joghurthersteller verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ verspreche einen Vorteil für die Gesundheit des Kunden.

Nun das doch sehr überraschende Urteil:

Kinderquark „Monster Backe”-Werbespruch ist nicht irreführend

Nach Meinung des BGH handelt es sich bei dem Kinderquark für den Verbraucher erkennbar um ein Produkt, das sich in seiner Zusammensetzung deutlich von Milch unterscheidet. Der Slogan beziehe sich nicht auf den bei Früchtequark naturgemäß höheren Zuckeranteil als bei Milch. Das bedeutet: „Der Verbraucher weiß, dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe. (Az.: I ZR 36/11)

Verbraucherschützer hatten geklagt, dass die Werbung irreführend sei. Der Quark enthält deutlich mehr Zucker als Milch.

INFOBOX

Die Health-Claims-Verordnung sieht vor, dass ernährungsphysiologisch ungünstige Lebensmittel nicht mit einem positiven „Gesundheits-Image“ beworben werden dürfen. Nährwertprofile sollen Höchstwerte für Zucker, Fett und Salz festlegen. Werden diese überschritten, dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) verwendet werden.

Diese Nährwertprofile sind in der Verordnung vorgesehen, wurden aber bisher noch nicht festgelegt – mit der Folge, dass derzeit Produkte mit z. B. hohen Zucker- und Fettgehalten einfach mit Vitaminen und Mineralstoffen versetzt und dann als „gesund“ vermarktet werden.

Mit dem Zusatz von z. B. etwas Vitamin C und Zink kann derzeit jedes Lebensmittel als „gesund“, weil z. B. gut für das Immunsystem, vermarktet werden. Es ist völlig egal, welche Wirkungen mit dem Produkt sonst noch im Körper ausgelöst werden. Es gibt auch keine festgelegten Höchstmengen für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe & Co.) mit der Konsequenz, dass bei den Verbrauchern Überversorgungen mit negativen Folgen für die Gesundheit auftreten können. Quelle

Es gibt noch weitere solcher Urteile:

Erst im September billigten die Richter die Bezeichnung „Energy & Vodka” für ein Alkohol-Mixgetränk. Nach Ansicht des Gerichts wird den Verbrauchern nicht unzulässigerweise vermittelt, dass das zu einem Viertel aus Wodka bestehende Getränk fit macht. Im Februar ging es dann um Babynahrung: Hipp darf die Bezeichnungen „Praebiotik” und „Probiotik” zumindest dann nicht auf seine Produkte schreiben, wenn zugleich auf einen Nutzen für den Darm hingewiesen wird. Quelle 

Werbung

Warum schalten die Netzfrauen Werbung?

Den guten Ruf der Milch nutzen die Vermarkter vermehrt, um ihre Süßigkeiten als gesunde Nascherei zu bewerben, doch verbirgt sich hinter dem milchig-weißen Image jedoch meist eine Fett- und Zuckerfalle für die Kinder – mit allen verbundenen Gesundheitsrisiken. Dies wird sich auch nicht ändern, solange solche dreisten Lügen erlaubt sind und vor dem Bundesgericht auch noch Recht bekommen.

Netzfrau Doro Schreier

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