Jeden Tag werden im Durchschnitt 100 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen und in Einrichtungen untergebracht. Die Jugendämter wollen sie vor ihren Eltern schützen und verhindern, dass sie vernachlässigt oder gar misshandelt werden. Doch ist das so? Kennen Sie auch Probleme, bei denen das Jugendamt versagt hat? Wie ist es bei Scheidungen? Wird immer nach dem „Kindeswohl” entschieden?
Diese „Inobhutnahmen” sind seit 2005 um 64 Prozent gestiegen.
Die Jugendämter in Deutschland haben laut Statistischem Bundesamt 2013 mehr Kinder und Jugendliche in Obhut genommen als je zuvor. Häufigster Anlass war mit 40 Prozent die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils.
Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ. Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50 000 Euro. Doch ob dieses Geld wirklich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen verwendet wird, wird kaum überprüft: Den Jugendämtern fehlt die Zeit und ihre Eltern sind dazu nicht in der Lage. Nicht selten betreuen Mitarbeiter bis zu 90 Familien.
Mit Kindern Kasse machen – Wenn Jugendhilfe zum Geschäft wird
Wir Netzfrauen erfuhren 2013 von einem Fall, der uns persönlich erschütterte. Es handelte sich um einen Jugendlichen, der irgendwo in Schleswig-Holstein in einer „sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft” des freien Trägers „Leuchtfeuer” lebte. Er wurde dort als „Drecksmensch“ gedemütigt und abgeschottet. Was tun, wenn Jugendämter nicht reagieren, keine Zeitung darüber berichten will und alle Versuche scheitern, diesem Jungen zu helfen. Heute muss man alles beweisen können. Also rieten wir der Kontaktperson, sich an die Medien zu wenden und nun war es soweit.
Die Story im Ersten: „Mit Kindern Kasse machen“ von Nicole Rosenbach und Anna Osius wurde Montag im ARD gezeigt.
Was wird sich nun ändern? Ändert sich überhaupt etwas? Immer wieder erreichen uns Netzfrauen Schicksale, die mit Jugendämtern zusammenhängen.
Ein Schicksal von vor 20 Jahren, das zeigt, was Fehlentscheidungen seitens des Jugendamtes und Familiengerichtes auslösen können
Eine Mutter mit zwei Kindern flüchtete aus dem Haus, da sie seit Jahren von ihrem Ehemann misshandelt wurde. Sie nahm die Kinder mit und fand in einer Ferienwohnung erst mal eine Bleibe, bis die neue Wohnung fertiggestellt war. Das Jugendamt meldete sich auch gleich und wollte überprüfen, ob die Situation zum Wohle der Kinder ausreichend war. Da es sich um eine berufstätige Mutter handelte, musste natürlich auch gewährleistet sein, dass die Kinder eine optimale Betreuung hatten. Da sowohl die Familie der Mutter und der Arbeitgeber als auch die Schule des Kindes und Freunde sich in die Betreuung der Kinder einbrachten, hatte das Jugendamt keinerlei Einwände.
Eine Tagesoma kümmerte sich noch zusätzlich um die beiden Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren. Die Kinder fühlten sich sicher und wohl, denn sie brauchten nun nicht mehr zu erleben, wie die Mutter geschlagen wurde. Der zuständige Beamte entschied darauf hin, dass die Kinder jeden Samstag den Vater besuchen mussten. Dass auch dies ein Fehler war, stellte sich nach zwei Monaten heraus, denn dann sollten die Kinder ein Wochenende bei dem Vater bleiben und als die Kinder im Haus des Vaters waren, schloss er die Haustür ab und sagte zu der Mutter der Kinder: „Die Kinder wirst du nicht wiedersehen.“ Die 6-jährige konnte sich noch selber befreien, die Kleine blieb im Haus des Vaters. Es bestand keinerlei Möglichkeit seitens der Mutter, das Kind aus dem Haus zu befreien.
Nun würden Sie sicherlich sagen: Wo war die Polizei? – Die kam nicht, da das vorläufige Sorgerecht trotz Dringlichkeitsverfahrens nicht geklärt war. Mal war der zuständige Richter krank, dann der zuständige Beamte vom Jugendamt – und ohne Sorgerecht keine Polizei.
Da es ein Samstagnachmittag war, hatte die Mutter auch keine Chance, jemanden vom Jugendamt zu erreichen und somit blieb nur das bange Abwarten bis zum Montag Morgen.
Doch wer nun gedacht hätte, dass das Kind wieder zur Mutter kam, nein, es musste das Gericht entscheiden und somit zog sich das Verfahren 2 Monate hin – kein Besuchsrecht, denn der Vater war immer noch gewalttätig. Sollte sich die Mutter dem Haus nähern – so seine Worte – hätte er ein Gewehr.
Die erste Begegnung der Geschwister fand dann zwei Monate später statt – und der Richter hörte sich die beiden Kinder an, wo diese weiterhin leben wollten. Die 6-jährige redete noch auf ihre Schwester ein. Doch als der Vater dem Richter mitteilte, dass er seine Familie auslöschen würde, wenn man ihm das Kind nehme, da entschied der Richter zugunsten des Vaters für eine Geschwistertrennung. Ein Besuchsrecht wurde bestimmt, und wer bei späteren Verhandlungen fehlte, war der zuständige Beamte vom Jugendamt. Obwohl der Vater bei einem Besuch des älteren Kindes dieses einsperrte, damit es nicht mehr zur Mutter konnte, und erst mit viel Zureden das Kind frei ließ – blieb es bei der Entscheidung. Daran änderte auch das vom Richter geforderte Gutachten nichts – kostete über 3 000,- DM. Die ärztlichen Gutachten, die die Brutalität des Mannes widerspiegelten, z. B. ein blutig geschlagener Rücken, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Es reichte auch nicht, dass es sich bei der neuen Wohnung der Mutter um eine kindgerechte Wohnung handelte, dass die Kinder gut versorgt waren und eine Tagesmutter aufpasste, wenn die Mutter arbeiten musste. Denn Unterhalt gab es vom Vater nicht – da jeder ein Kind hatte, brauchte kein Unterhalt gezahlt zu werden. Die Mutter hätte auch ihre Arbeit aufgegeben, wenn sie nur ihre Kinder hätte behalten können, aber da hieß es dann seitens des Gerichtes, dass man da ja den Kindern nicht mehr das bieten könne, was man mit einer gut bezahlten Arbeit machen würde.
Auf die Frage, ob der Vater mehr Zeit für die Kinder gehabt hat – nein, er war selbständiger Unternehmer und arbeite zwar zu Hause, aber mehr Zeit sicherlich nicht. Und das Besuchsrecht nahm er auch nicht wahr. Das Kind, das nun bei ihm wohnte, durfte nicht zur Mutter, und wenn, dann ging das nur mit Tricks.
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Auch als offensichtlich war, dass er sich nicht ausreichend um das kleine Kind kümmerte – es kam eines Tages voller Läuse bei der Mutter an, unternahm das Jugendamt nichts, sondern riet, das Kind zu entführen und abzuwarten, wie dann die Gerichte entscheiden würden. Ja, Sie lesen richtig – bedeutet, wenn man kein Sorgerecht hat – denn jeder bekam das Sorgerecht nur für das Kind, welches man hatte, galt es als Entführung, wenn man das Kind nicht wieder zurück gab.
Der damalige Richter antwortete noch zu der Mutter:„Passen Sie auf, wenn Sie irgendwo aus dem Auto steigen, nicht, dass er Sie erschießt“. Die Waffen hat man ihm nie abgenommen. Nach drei Jahren hartem Kampf blieb es bei der Geschwistertrennung. Allein diese Geschichte reicht für ein Buch. Heute stellt man fest, es war der größte Fehler, was sowohl das Jugendamt als auch der zuständige Richter gemacht hatten. Die Ältere wuchs in einem harmonischen Haushalt und Umfeld auf. Die Kleine musste schon früh erwachsen werden. Wenn andere spielten, machte sie den Haushalt und wurde auch nicht schulisch gefördert. Der Haushalt des Vaters blieb frauenlos, somit blieb für sie die Arbeit. Heute, 20 Jahre später, sind die Geschwister wieder zusammengewachsen und auch die Mutter hat ihre Tochter wieder und sie sind alle drei glücklich. Der Vater hat durch sein Handeln verloren, denn vergessen tun die Kinder es ihm nicht. Und es sei bemerkt: Hätte die Mutter ein Frauenhaus aufgesucht anstatt sich selber zu helfen, wäre es anders gelaufen. Fragen Sie nicht warum, dies wurde nur so bestätigt.
Wie Sie sehen, wenn Sie diese Geschichte gelesen haben, können die Folgen gravierend sein, wenn falsche Entscheidungen getroffen werden. Auf die Frage, ob die Mutter sich vorher nicht gut um die Kinder gekümmert habe, sei auch hier bemerkt, ihr Fehler war, dass sie finanziell für die Familie gesorgt hatte. Die Frage, wie viel Zeit man für die Kinder hatte, wurde gleich gestellt, unabhängig davon, dass die Mutter auch ihren Job aufgegeben hätte, nur, dann hätte Sie ja kein eigenes Einkommen gehabt und wäre dem Staat zur Last gefallen. Vorteil des Vaters: Alle hatten Angst vor ihm.
Als wir die Geschichte von unserer Kontaktperson hörten und davon, dass alle versuchten Maßnahmen scheiterten, rieten wir, sich an die Medien zu wenden. Denn heutzutage braucht man belegbare Beweise. Da diese auch vorlagen, konnte unsere Kontaktperson eben die Produzenten von der Story im Ersten – Mit Kinder Kasse machen – überzeugen.
Es geht um Dominic (17). Er lebt in einer „sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft“ des freien Trägers Leuchtfeuer, der vom Jugendamt mit der Betreuung des Jugendlichen beauftragt wurde. Er wird dort als „Drecksmensch“ gedemütigt und abgeschottet, darf nicht zur Berufsschule, sondern muss ohne Entlohnung auf dem Hof arbeiten. Bei einem Kontrollbesuch findet das Jugendamt keinen Grund zur Beanstandung.
INFOBOX
Stiftung Leuchtfeuer
Peer Helge Salström-Leyh – Wenn es um maßgeschneiderte Lösungen im Einzelfall und um komplexe Familienproblematiken geht, ist die Stiftung Leuchtfeuer seit vielen Jahren ein etablierter Partner der Jugendämter in Deutschland. Gegründet wurde die Stiftung 2001 von Peer H. Salström-Leyh.
Was macht Peer H. Salström-Leyh beruflich? Er wurde laut Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK);
DBHK-Regionalversammlung in Estland: Peer Salström-Leyh neu in den Vorstand gewählt.
Peer Helge Salström-Leyh (Tuletorn Fond SA) wurde auf der Regionalversammlung am 17. Februar 2010 in Tallinn neu in den Vorstand der Deutsch-Baltischen Handelkammer in Estland gewählt. Er übernimmt die Nachfolge von Jan Vogel (Oiltanking Tallinn AS), der aus beruflichen Gründen sein Mandat nach vierjähriger Tätigkeit niederlegte. Der 57-jährige Salström-Leyh ist Geschäftsführer der Stiftung Tuletorn Fond SA in Tallinn, die seit 1999 junge Menschen in Zusammenarbeit mit dem deutschen Jugendhilfeträger Stiftung Leuchtfeuer individual- und gruppenpädagogisch betreut.
In einer solchen Stiftung in Wacken war auch Dominik (17). Unsere Kontaktperson unternahm vieles, um auf den Zustand der Betreuung aufmerksam zu machen – ohne Erfolg. Weder das zuständige Jugendamt reagierte noch die Betreuerin, die ganz in Gummersbach lebt. Auch wurde in dem Beitrag erwähnt, dass Dominik, nachdem nun der Bericht über seine Person gedreht werden sollte, abgeschottet wurde.
Wenn junge Menschen über Missstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt. So gerät das Heer der freien Jugendhilfeträger – darunter Privatunternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine – selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140 000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.
Wakya kam mit sieben Jahren in ein Heim, das seinen Kontakt zur Familie massiv einschränkte. Inzwischen ist er 16 und erinnert sich, wie er morgens um fünf Uhr von Mitarbeitern des Jugendamtes mit Polizeibegleitung abgeholt wurde: „Man guckt vom Hochbett runter und da steht die Polizei“. Seine Mutter war im Rahmen eines Sorgerechtsstreits als „erziehungsunfähig“ eingestuft worden. Bis diese Bewertung als unbegründet revidiert wurde, lebte das Kind drei Jahre lang im Heim. Der Kontakt zwischen Wakya und seiner Familie wurde unter Vorwänden massiv eingeschränkt, Briefe zensiert. Mutter und Kind litten massiv unter der Trennung.
Ein Hilferuf kam auch aus Polen. Anita (15) war in einer Pflegefamilie in Polen einquartiert worden, die dem psychisch kranken Mädchen sowohl eine Therapie als auch den Schulbesuch verweigerte. Das Team von Story im Ersten versprach, sich für sie einzusetzen, denn mitnehmen konnten sie das Mädchen nicht. Heute lebt Anita wieder in Deutschland und sie sagte über ihre Zeit in Polen, es kam einem Gefängnis gleich. Es ist nun ihre sechste Betreuungsstelle in ihrem jungen Leben.
Die Dokumentation macht deutlich, dass seitens der Regierung gehandelt werden muss.
Die Jugendämter in Deutschland nahmen 2013 mehr Kinder und Jugendliche in Obhut als je zuvor. Häufigster Anlass war mit 40 Prozent die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Der Anstieg zum Vorjahr sei jedoch fast ausschließlich auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Krisen- und Kriegsgebieten zurückzuführen. Auch Gewalt, Verwahrlosung, Drogensucht oder psychische Erkrankungen der Eltern riefen die Jugendämter demnach häufig auf den Plan.
So nahmen die Behörden 2013 insgesamt rund 42 100 Mädchen und Jungen in Obhut, weil sie in einer Situation steckten, die sie akut in Gefahr brachte. Das ist die höchste Zahl seit Beginn der Statistik 1995. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 1896 junge Menschen mehr. Im Fünf-Jahres-Vergleich beträgt das Plus 9870. Damit wurden von 10 000 Kindern und Jugendlichen 2013 statistisch 32 in Obhut genommen. Fünf Jahre zuvor waren es nur 23.
Je länger die Kinder im Heim bleiben, desto mehr verdienen die Träger
Einige der geschilderten Fälle nähren den Verdacht, dass die Heimunterbringung mit zweifelhaften Gutachten immer weiter verlängert wird, damit weiter Geld fließt. Ein Heimleiter räumt vor der Kamera ein, dass er gar keine Ausbildung als Kinder- und Jugendtherapeut absolviert habe, obwohl er sich als solcher ausgegeben und psychologische Gutachten erstellt hat. Auf dieser Basis entscheiden Gerichte über das Schicksal von Kindern.
Für die Heimunterbringung von Wakya überwies das Jugendamt jährlich rund 65 000 Euro an den Träger. Auch dieses können Sie der Dokumentation entnehmen.
Auch erfahren wir, dass jährlich insgesamt 4,4 Milliarden Steuergelder in die „stationäre Unterbringung von Kindern“ fließen.
Heinz Buschkowsky, langjähriger Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, sagt in der Dokumentation: „Der Träger hat immer einen Eigennutz und wird immer feststellen, dass das Angebot seiner Einrichtung genau auf diesen Fall passt – denn er muss seine Einrichtung auslasten“. Mit Zorn in der Stimme prangert er den Missstand an: „Wir reden über Milliarden, die der Staat herausreicht ohne jede faktische Kontrolle.“
Unerträglich zynisch beschreibt ein ehemaliger Jugendhilfemitarbeiter, der vor der Kamera anonym bleiben wollte, das „Geschäftsmodell“: Jugendämter „werfen Kinder auf den Markt.“ Die Träger bekämen ein Angebot vom Jugendamt, einen Minderjährigen für einen bestimmten Tagessatz zu betreuen. „Es geht um Geld“.
Dominiks Fall haben wir selber mitverfolgen können. Heute ist er 18 Jahre alt, also volljährig, hat eine eigene Wohnung und eine gute Betreuung. Sein Wunsch: Etwas lernen. Eine Entschädigung hat er nie erhalten.
Was wird sich nun ändern? Ändert sich überhaupt was? Immer wieder erreichen uns Netzfrauen Schicksale, die mit Jugendämtern zusammenhängen – 20 Jahre liegen zwischen der Fehlentscheidung des Familienrichters und des Jugendamtes und den aktuellen Fällen in der Dokumentation.
Anstatt besser zu werden, scheint sich alles nur noch zu verschlimmern.
Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ. Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50 000 Euro. Doch ob dieses Geld wirklich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen verwendet wird, wird kaum überprüft: Den Jugendämtern fehlt die Zeit und ihre Eltern sind dazu nicht in der Lage.
Wenn junge Menschen über Missstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt. So gerät das Heer der freien Jugendhilfeträger – darunter Privatunternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine – selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140 000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.
Ein Film von Nicole Rosenbach und Anna Osius – vielen Dank an das Team.
Sie finden die Informationen zur Dokumentation und das Video hier auf ARD; 45 Minuten, die Sie sich unbedingt anschauen sollten.
Netzfrau Doro Schreier
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