Die EU und Japan verhandeln seit 2013 über ein Freihandelsabkommen, dessen Abschluss sich Merkel bis Ende des Jahres wünscht. Zum Abschluss ihres Besuchs in Japan hatte Kanzlerin Angela Merkel erneut auf den schnellen Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan gedrängt.
Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung der Produktion müssten unnötige Barrieren abgebaut werden, sagte Merkel in der japanischen Stadt Kawasaki beim Besuch eines Gemeinschaftsunternehmens von Daimler und Mitsubishi zur Lastwagen-Produktion. Auch hier, wie im Freihandelsabkommen USA und EU, spielt die Automobilbranche eine große Rolle.
Doch ist Ihnen bekannt, dass die EU wieder Änderungen bezüglich der Einfuhrbestimmungen aus Japan vorgenommen hat? Und zwar unbemerkt ab Ende März 2014. Kein Scherz, die Einfuhrbedingungen wurden entschärft.
Die Aufnahme von Radionukliden (radioaktive Atomsorten) wie Cäsium-137 über Nahrungsmittel stellt nach einem Atomunfall wie in Fukushima oder in Tschernobyl langfristig die größte Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar.
Dennoch wurden ab dem 28. März 2014 die Einfuhrbedingungen aus Japan gelockert.
Auch vier Jahre nach Ausbruch der Katastrophe kommt es im Havarie-Reaktor von Fukushima immer wieder zu schweren Zwischenfällen und am japanischen Pannen-Atomkraftwerk Fukushima wird eine zunehmende Strahlung registriert.
Frau Merkel besuchte Japan. Es ist war eine kurze Reise und dient dazu, für das Freihandelsabkommen mit Japan zu werben. Dass dieses Freihandelsabkommen geplant ist, darüber berichteten wir bereits im Juni 2014 (Siehe Fast keine Importkontrollen trotz Fukushima – Freihandelsabkommen mit Japan). Fukushima liegt nicht auf Merkels Reiseroute, und wer aufgepasst hat, konnte den Premierminister Abe hören, wie er im Beisein von Frau Merkel erwähnte, dass trotz Fukushima weiterhin auf Atomkraft gesetzt werden wird. Schon da hätte Frau Merkel die Flucht ergreifen sollen und sich schützend vor ihre Bürger stellen müssen, denn die Gefahr aus Fukushima ist nicht vorbei
Doch warum wegen Fukushima die Beziehungen zu Japan stören? Bundeskanzlerin Angela Merkel besucht vom 9. bis 10. März Japan. Während ihres Besuchs sind eine Begegnung mit Wirtschaftsvertretern sowie ein Gespräch mit japanischen Forschern über die deutsch-japanische Wissenschaftskooperation geplant.
INFOBOX
Pressemitteilung
09.03.2015
Freundschaft mit dem Innovationsriesen Japan
Kanzlerin Merkel zu Besuch in Tokio
Berlin/Tokio – Bundeskanzlerin Angela Merkel wird vom 9. bis zum 10. März Japan besuchen. Während ihres Besuchs sind mitunter eine Begegnung mit Wirtschaftsvertretern sowie ein Gespräch mit japanischen Forschern über die deutsch-japanische Wissenschaftskooperation geplant. Das Potenzial ist enorm: Erst kürzlich wurde vom Medienkonzern Bloomberg ein Ranking der fünfzig innovativsten Länder veröffentlicht, in dem Japan den zweiten und Deutschland den dritten Platz belegte.
Im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) nimmt Japan weiterhin eine globale Führungsrolle ein. „Um seine Stärken im Hightech-Bereich weiter ausspielen zu könnten, intensiviert Japan quantitativ und qualitativ seine Forschungsaktivitäten. Staat und Wirtschaft gaben im Fiskaljahr 2013 (1. 4. bis 31. 3.) zusammen über 110 Milliarden Euro für diesen Zweck aus“, so Michael Sauermost, Japan-Experte bei Germany Trade & Invest in Tokio. Zum Vergleich: In Deutschland wurden im Jahr 2012 insgesamt mehr als 79 Milliarden Euro für FuE ausgegeben.
39 Prozent der „Top 100 Global Innovators 2014″ (Thomson Reuters) stammen aus Japan. Deutschland war mit BASF, Bosch, Fraunhofer und Siemens lediglich viermal in den Top 100 vertreten. Im globalen Vergleich bei den FuE-Ausgaben steht jedoch mit Volkswagen ein deutscher Konzern an erster Stelle. Spitzenreiter bei den japanischen FuE-Ausgaben sind mit Toyota, Honda und Nissan ebenfalls Automobilkonzerne. Toyota weitet vor allem im Geschäftsfeld der Brennstoffzellentechnik seine Forschungsaktivitäten kontinuierlich aus.
Zwar werden japanische High-Tech-Unternehmen von der deutschen Industrie traditionell als Konkurrenten betrachtet, doch besteht laut Sauermost auch enormes Kooperationspotential: „Beide Seiten suchen verstärkt nach Möglichkeiten, im Forschungs- und Entwicklungsbereich zusammen zu kommen. Die Diskussion über Industrie 4.0 und damit einhergehende mögliche Kooperationsmöglichkeiten oder die Schaffung einheitlicher globaler Standards wurde in Japan mit großem Interesse aufgenommen“.
Die anhaltende Yen-Schwäche sowie gefallene Rohstoffpreise konnten Japans Außenhandelsdefizit 2014 nicht reduzieren. Die Exporte gingen gegenüber 2013 um 4,4 Prozent auf 718,7 Milliarden US-Dollar zurück. Quelle
Nein, Fukushima interessiert da eher weniger.
Über 700 Nachbeben in einem Jahr:
Wie die japanische Wetterbehörde gestern mitteilte, sind auch vier Jahre nach dem Tohoku-Großbeben vom 11. März 2011 die tektonischen Auswirkungen immer noch spürbar.
Alleine seit März 2014 war es zu mehr als 737 Nachbeben gekommen. Die Gesamtsumme der Erdbeben, die seit dem Tohoku-Großbeben vom März 2011 als Nachbeben eingestuft wurden, beläuft sich (inklusive des Hauptbebens) auf 11 455 Fälle. Lesen Sie dazu auch: Mehrere Erdbeben (6.9,4.9,5.8) in der Nähe von Fukushima
Leck an Verbindungsleitung:
Nach den Messungen von hohen Strahlungswerten in Abwasserkanälen wurde am vergangenen Freitag bei Untersuchungen im Lagertankbereich H4 fließendes Wasser entdeckt, das zwischen Rohrisolierungsmaterial austrat.
Nach der Entfernung der Isolierung wurde an einer Rohrdurchführung in einer Höhe von etwa 20 Zentimetern über dem Boden ein Leck von der Größe einer Bleistiftspitze entdeckt. Nachdem der Wasserfluss durch technische Maßnahmen gestoppt werden konnte, führte man dort eine Abdichtung mit einem wasserabweisenden Mittel durch.
Das ausgetretene Wasser verbreitete sich auf einer Fläche von etwa 50×50 Zentimetern. Ein weitergehender Austritt, etwa in den Abwasserkanal C sei nicht wahrscheinlich, da das entsprechende Ventil geschlossen war. Die geschätzte Menge des ausgetretenen Wassers beläuft sich nach Angaben des Kraftwerksbetreibers auf etwa 25 Liter. Quelle
Auch fast vier Jahre nach dem Unglück sind die Folgen noch allgegenwärtig. Hunderttausende Plastiksäcke mit radioaktivem Müll liegen am Strand. Wohin sie einmal gebracht werden sollen, weiß niemand. Wir zeigen Ihnen aktuelle Fotos – diese zeigen den radioaktiven Müll – und die Verantwortlichen wissen nicht, wohin damit.
Wohin mit dem radioaktiven Müll?
Wir zeigen Ihnen aktuelle Fotos – diese zeigen den radioaktiven Müll – und die Verantwortlichen wissen nicht, wohin damit.
Schutzkleidung wird an acht Standorten am Areal in Container gefüllt. Dies erfuhr in den vergangenen sechs Monaten einen enormen Anstieg, nämlich um etwa 1000 Kubikmeter pro Monat. Allein bis Ende September 2014 sammelten sich 33 300 Kubikmeter getragener Schutzanzüge – damit könnten siebzig 25-m-Schwimmbecken gefüllt werden. Wie Sie den Fotos entnehmen können, kommt noch zusätzlich weiterer radioaktiver Müll hinzu. Lesen Sie dazu auch: Das unterschätzte Problem: Ausrangierte Schutzanzüge häufen sich in Fukushima – Discarded protective suits piling up at Fukushima nuclear plant
Radioaktiv belastetes Wasser
Bei der weiter notwendigen Kühlung der Reaktoren fallen gewaltige Mengen Wasser an. Zusätzlich dringt täglich Grundwasser in die beschädigten Fundamente ein und vermischt sich mit dem verstrahlten Kühlwasser. In 1000 Tanks lagern bereits rund 200 000 Tonnen kontaminiertes Wasser.
Ein anderes Problem stellt der Zufluss großer Mengen Grundwasser in das Kraftwerk dar. Es vermischt sich teilweise mit dem Kühlwasser der Reaktoren und muss auf dem Gelände gespeichert werden. Experten befürchten, dass stark radioaktiv belastetes Wasser ins Meer abfließen könnte. Denn unklar ist bislang, wie weit solches Wasser bereits in den Boden unter der Anlage eingedrungen ist, und wie weit das Meer verseucht wurde.
Radioaktivität aus Fukushima nähert sich der Westküste Kanadas. Dies ergab eine Probe, die etwa 1200 Kilometer westlich von Vancouver auf Cäsium-134 getestet wurde. Sie war positiv und ist nachweislich aus Fukushima. Fukushima: Radioaktivität in Kanada nachgewiesen – Fukushima radiation nearing West Coast und Fukushima: 100 Tonnen tote Sardinen an der Küste von Hokkaido angeschwemmt – Massive of dead sardines.
Lebensmittel aus Japan
Um Fukushima wird es ruhig, doch wer glaubt, dass sich dadurch die Katastrophe sprichwörtlich in Luft auflöst, der irrt. Würden Sie noch Lebensmittel unbedenklich aus Japan zu sich nehmen? Die aktuelle Nachricht von der Verbraucherzentrale Hamburg macht uns wütend, denn wie kann die Europäische Union drei Jahre nach Fukushima die Vorschriften zum Lebensmittelimport aus Japan lockern, wenn diese doch um unser Wohl bemüht sein sollten?
„Alle Lebensmittel, die von Japan in die EU geliefert werden, dürfen nur mit einem Dokument geliefert werden, das bescheinigt, dass die Lebensmittel die in Japan geltenden Grenzwerte einhalten. Bei 5 % dieser japanischen Lebensmittel wurden an Europas Grenzen Nachkontrollen, wie z. B. Radioaktivitätsmessungen durchgeführt. Diese Bestimmungen wurden seit dem 28. März 2014 gelockert. Jetzt sind nur noch stichprobenartige Warenuntersuchungen vorgeschrieben. Es ist zu befürchten, dass diese deutlich unter 5 % liegen werden. Ein Rückschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Seit der Katastrophe wurden durch die deutsche Lebensmittelüberwachung 481 Proben japanischer Lebensmittel untersucht, alle lagen nach Behördenangaben weit unterhalb der gültigen Grenzwerte. Das gilt auch für Reis oder Reisgebäck. In Japan waren im letzten Jahr in der Nähe von Fukushima Grenzwertüberschreitungen beim Reis gemessen worden, dieser soll jedoch vernichtet worden sein”, so die Verbraucherzentrale Hamburg
Wir schrieben bereits zahlreiche Beiträge zu dem Freihandelsabkommen mit den USA. Hier erwarten uns bekanntlich Chlorhühner, Klonfleisch und genmanipulierte Lebensmittel. Aus Japan erwartet uns spätestens 2016 Radioaktivität in Lebensmitteln. Bis Ende 2015 sollen die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan beendet sein. Das beteuerten Japan und die EU im Mai bei einem Treffen. Barroso listete jene Bereiche auf, die für die EU besonders wichtig und für Japan besonders schwierig seien: Marktzugang für Waren einschließlich landwirtschaftlicher Produkte, nichttarifäre Handelshindernisse wie Vorschriften und Zulassungsbestimmungen, öffentliche Auftragsvergabe und geschützte Herkunftsbezeichnungen. Japan werde sich künftig auch an Missionen im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen. Denn der Konflikt um die Ukraine sei auch für die Spannungen in Asien von Bedeutung. Merken Sie was? Es geht nur um Geld, Macht – und der Mensch? Kollateralschaden!
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Stand: 19. 11. 2014 http://www.bmub.bund.de/
Fragen und Antworten zur Situation in Japan sowie zu möglichen Auswirkungen in Deutschland –
WIE WERDEN LEBENSMITTELIMPORTE AUS JAPAN GEREGELT?
Mit der EU-Durchführungsverordnung EG 297/2011 (PDF extern, 759 KB) vom 26. März 2011 traten die ersten Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Japan in Kraft. Als Referenzwerte wurden darin die maximal zulässigen Höchstwerte der Verordnung (EURATOM) Nr. 3954/1987 (Höchstwerteverordnung; auch „Schubladenverordnung“ oder „Notfallverordnung“ genannt) zugrunde gelegt. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011 wurden im April 2011 die Werte an die in Japan geltenden Grenzwerte angepasst. Durch die Festlegung der Werte kann beurteilt werden, ob das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln aus Japan in Europa akzeptabel ist.
Am 25. Mai 2011 trat die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 506/2011 der Kommission vom 23. Mai 2011 (PDF extern, 801 KB) in Kraft. Damit wird die Gültigkeit der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 in ihrer geänderten Fassung bis zum 30. September 2011 verlängert und die Kontrollpflicht auf Lebensmittel aus einer weiteren japanischen Provinz ausgedehnt. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 657/2011 der Kommission vom 7. Juli 2011 wurde der Gültigkeitsbereich auf eine weitere japanische Provinz ausgedehnt, in der kontaminierter grüner Tee gefunden wurde. Zwei andere Provinzen wurden von den Bestimmungen ausgenommen.
Im Rahmen der am 27. September 2011 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2011 der Kommission wurde die Gültigkeitsdauer der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1371/2011 der Kommission vom 21. Dezember 2011 wurde die Gültigkeit abermals um 3 Monate verlängert und wurden weitere Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wurde die Forderung nach Messungen auf Jod-131 zurückgenommen, da dieses Radionuklid auf Grund seiner kurzen Halbwertzeit keine Relevanz mehr hat.
Im März 2012 wurde in Anpassung an die radiologische Lage eine Absenkung der Referenzwerte für verschiedene Lebensmittelgruppen, eine Beschränkung der Lebensmittelprobenmessungen auf Cäsium-Isotope, eine verminderte Häufigkeit der Probenmessungen sowie die weitere Verlängerung der Gültigkeit der Sondervorschriften beschlossen. (Durchführungsverordnung (EU) 284/2012 der Kommission vom 29. März 2012).
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 561/2012 der Kommission vom 27. Juni 2012 wurde die Gültigkeit der Verordnung (EU) 284/2012 auf die Präfektur Iwate ausgeweitet, da dort Überschreitungen der Höchstwerte bei Shiitake-Pilzen, Farn- und Fischprodukten festgestellt wurden.
Im Oktober 2012 wurde letztgenannte durch eine modifizierte Regelung ersetzt. Die Verordnung (EU) Nr. 996/2012 vom 26.Oktober 2012 (PDF extern, 774 KB) beinhaltet im Wesentlichen die weitere Aufrechterhaltung der Überwachungsmessungen in der Präfektur Fukushima im bisherigen Umfang, Festlegungen zu Überwachungsmodalitäten in anderen betroffenen Präfekturen anhand einer Positivliste für Lebens- und Futtermittelgruppen, Festlegungen für zeitlich befristete Übergangsmaßnahmen; weiterhin Ausnahmeregelungen für Produkte, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die Verordnung gilt bis zum 31. März 2014, soll jedoch nach Abschluss der aktuellen Ernteperiode im März 2013 überprüft werden.
Alle genannten Durchführungsverordnungen wurden unter Federführung der Generaldirektion Gesundheit (DG SANCO) erlassen. Die Generaldirektion Energie (DG ENERGY) stimmte fachlich zu.
Die Höchstwerteverordnung (EURATOM) Nr. 3954/1987 selbst wurde von der EU nicht für den Erlass einer Durchführungsverordnung herangezogen. Bei der Festlegung der Werte war an einen kerntechnischen Unfall gedacht worden, durch den die Lebensmittelversorgung für Europa gefährdet sein könnte. Dieser Fall ist durch die Lage im Kernkraftwerk Fukushima nicht gegeben.
Betrachten wir zum Vergleich die Atomkatastrophe in Tschernobyl – fast 30 Jahre später gibt es Lebensmittel aus Bayern, die heute immer noch mit Radiocäsium belastet sein können: Wildpilze, Wildbret sowie einzelne Wildbeeren- und Waldhonigproben.
Auf Grund der Halbwertszeit des Cäsiums von ca. 30 Jahren nimmt die Cäsiumbelastung im Boden und demzufolge in Wildpilzen und Wildfleisch, nur sehr langsam ab. Somit ist auch in den nächsten Jahren bei Wildfleisch und Wildpilzen mit einer Cäsiumbelastung in vergleichbarer Höhe wie in den vergangenen Jahren zu rechnen. Dazu schreibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Die heutige Radiocäsiumbelastung von Wildfleisch und Wildpilzen ist vor allem auf den Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 zurückzuführen. Dabei gibt es einen direkten Zusammenhang der Cäsiumbelastung von Wildfleisch und Wildpilzen. Das Pilzmyzel bestimmter Pilzarten hat eine besondere Affinität zu den Nukliden Cäsium-137 und Cäsium-134, sodass es bei diesen Pilzen zu einer Anreicherung kommen kann. Wildtiere wie Reh, Hirsch und Wildschwein nehmen das Cäsium über die Wildpilze mit der Nahrung auf und reichern es auf diesem Wege im Muskelfleisch an. Daher bestimmen drei Faktoren die Radiocäsiumbelastung in Wildfleisch maßgeblich: die Tierart, die lokale Bodenkontamination und die gefressenen Pilzsorten.
In einem Radius von 30 Kilometern um das havarierte Atomkraftwerk werden bei Fischen noch immer deutlich überhöhte Werte gemessen. Da Fische aber nicht an ihrem Platz verbleiben, sondern auch an der Küste vor Fukushima vorbeiziehen, zum Beispiel der Weiße Thunfisch, sind auch Fische außerhalb dieser Zone belastet. Forscher entdeckten bereits 2012 radioaktive Substanzen aus dem AKW Fukushima in Thunfischen vor Kalifornien. Die Belastung ist zu gering, um Menschen zu gefährden. Doch sie zeigt anschaulich, wie sich Schadstoffe in Tieren durch die Meere verbreiten können.
Liste der an die EU-Kommission gemeldeten Messergebnisse zur Strahlenbelastung japanischer Lebensmittel (Stand: 10.07.2014)
Liste der an die EU-Kommission gemeldeten Messergebnisse zur Strahlenbelastung japanischer Lebensmittel (Stand: 28.01.2015) (xls, 92 KB, nicht barrierefrei)
Belastung beim Grünen Tee. Dazu haben wir für Sie bereits eine Recherche vorgenommen, die Sie hier finden: [Siehe: Rote Karte für grünen Tee? Wie stark sind Lebensmittel aus Japan radioaktiv belastet?]
Lebensmittel aus Japan: Importbeschränkungen teilweise gelockert
Die EU- Kommission teilte am 22.Oktober 2012 folgendes mit:
„Die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus der japanischen Region Fukushima in die Europäische Union bleibt nach der Reaktorkatastrophe im März 2011 weiter begrenzt. Für elf andere japanische Präfekturen werden die Importbeschränkungen nach umfassenden Kontrollen hingegen gelockert. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am 22. Oktober 2012 von Experten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU unterstützt. Der Entscheidung vorausgegangen waren Kontrollen von über 40 000 Stichproben aus der diesjährigen Ernte, der zweiten Erntesaison seit dem Fukushima-Unfall. Für die Region Fukushima bleiben bestehende Importbeschränkungen bis Ende März 2014 in Kraft. Die heutige Entscheidung muss jetzt noch formal bestätigt werden und tritt dann voraussichtlich am 1. November 2012 in Kraft.“
Mehr Informationen http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-12-1022_en.htm.
Hier einige neue Richtlinien von der EU-Kommission:
(6) Die japanischen Behörden haben der Kommission umfangreiche Informationen darüber vorgelegt, dass neben den bereits ausgenommenen alkoholischen Getränken (Sake, Whisky und Shochu) weitere Getränke keine messbare radioaktive Belastung aufweisen. Durch das Polieren und die Gärung wird die Radioaktivität in den alkoholischen Getränken erheblich gesenkt. Daher sollten einige weitere alkoholische Getränke aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden, um den Verwaltungsaufwand für die japanischen Behörden und die zuständigen Behörden der einführenden Mitgliedstaaten zu verringern.
(7) Nach den von den japanischen Behörden vorgelegten Daten ist es nicht mehr erforderlich, Proben von Lebens- und Futtermitteln mit Ursprung in den Präfekturen Yamanashi und Shizuoka vor der Ausfuhr in die EU auf radioaktive Belastung hin zu untersuchen. Die Vorschrift zur Probenahme und Analyse sollte nur für Tee aus Shizuoka und Pilze aus Shizuoka und Yamanashi aufrechterhalten bleiben.
Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsdauer – Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum 31. März 2014. Diese Verordnung wird hinsichtlich der Erzeugnisse, die hauptsächlich zwischen August und November geerntet werden und hinsichtlich Fisch und Fischereierzeugnissen vor dem 31. März 2013 überprüft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 26. Oktober 2012 –
Was die Präfekturen Gunma, Ibaraki, Tochigi, Miyagi, Saitama, Tokio, Iwate, Chiba und Kanagawa betrifft, sieht die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 996/2012 die Probenahme und Analyse von Pilzen, Tee, Fischereierzeugnissen, bestimmten essbaren Wildpflanzen, bestimmtem Gemüse, bestimmtem Obst, Reis und Sojabohnen sowie daraus gewonnenen und verarbeiteten Erzeugnissen vor der Ausfuhr in die EU vor. Nach gründlicher Bewertung der vorgelegten Daten sollten Birnen, Taro, Kernobst, Papaya-Früchte und Muscheln von der Liste der Erzeugnisse gestrichen werden, deren Probenahme und Analyse vor der Ausfuhr vorgeschrieben ist, während Buchweizen, Lotuswurzeln und dreiblättriger Pfeilwurz in diese Liste aufgenommen werden sollten. Da die Einfuhr von frischem Rindfleisch aus Japan kürzlich durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 196/2013 der Kommission vom 7. März 2013 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 206/2010 hinsichtlich des neuen Eintrags für Japan in der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von bestimmtem frischem Fleisch in die Europäische Union zugelassen ist (6), zugelassen wurde, ist frisches Rindfleisch in die Liste der Erzeugnisse aufzunehmen, deren Probenahme und Analyse vor der Ausfuhr vorgeschrieben ist.
Inkrafttreten – Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. Mai 2013
Für die Kommission
Der Präsident José Manuel BARROSO
Das Auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der von der japanischen Regierung ausgewiesenen Roten Zone um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung). Von nicht notwendigen kurzen Reisen und allen langfristigen Reisen in die Gelbe und Grüne Zone wird abgeraten. Und angesichts der Pannen fragen wir uns, wie es tatsächlich in Fukushima aussieht Nach vielen Telefonaten u. a. beim AHK und Verbraucherschutz können wir keine klärenden Antworten mitteilen.
Auch das Internet scheint mit Informationen bezüglich Radioaktivität in Nahrungsmitteln zu geizen. Fakt ist, dass die Europäische Kommission per 28. März 2014 die Importkontrollen gelockert hat. Bisher wurden bei 5 % der japanischen Lebensmittel an Europas Grenzen Nachkontrollen wie z. B. Radioaktivitätsmessungen durchgeführt. Diese Bestimmungen sind seit dem 28. März 2014 gelockert worden – jetzt sind nur noch stichprobenartige Warenuntersuchungen vorgeschrieben. Es ist zu befürchten, dass diese deutlich unter 5 % liegen werden.
Und wenn Sie sich die Pannen rund um Fukushima anschauen, dann dürfte sich in drei Jahren nicht viel geändert haben. [Lesen Sie dazu: Fukushima: Kein Ende der Hiobsbotschaften in Sicht, doch die Medien schweigen]
Die neue EU-Verordnung mit besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, ersetzt die bisherige „Japan-Verordnung” nach dem Reaktorunfall vom 11. März 2011. Nun sind nur noch stichprobenartige Überprüfungen vorgeschrieben! Das bedeutet nichts anderes als, dass es ja mal vorkommen könnte, dass Sie doch kontaminierte Nahrungsmittel aus Japan zu sich nehmen werden, denn immer noch wird Fisch aus Japan importiert.
Das ist ein Rückschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Der Handel mit Japan läuft zurzeit sehr gut für die Deutsche Wirtschaft und da ist ja auch noch das Freihandelsabkommen mit Japan. Es zählt nur der Profit, der Mensch ist nur noch Kollateralschaden.
Fazit: Wir essen und trinken keine Produkte aus Japan! Denn ehrlich, wer möchte schon freiwillig zu einem Versuchskaninchen mutieren? Und wer hat schon immer einen Geigerzähler zur Hand?
© Netzfrau Doro Schreier
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