Prostitutionsgesetz und Menschenhandel

FotoWas ist ProstG?

Im Jahr 2002 trat das so genannte Prostitutionsgesetz in Kraft. Im Zuge dessen wurden die Paragraphen §180a (Ausbeutung von Prostituierten) und §181a StGB (Zuhälterei) abgeändert. Somit ist es nicht mehr strafbar, ein angemessenes Arbeitsumfeld für Prostituierte zu schaffen, solange Prostituierte nicht ausgebeutet werden.

Soviel zum Wortlaut des Textes.

Dieses Gesetz soll Prostituierten die Möglichkeit bieten, eine Sozialversicherung und eine Krankenversicherung abzuschließen. Es bietet aber außerdem dem Staat die Möglichkeit, Steuern erheben zu können, was prinzipiell schon vorher gemacht wurde, aber das Düsseldorfer Verfahren vereinfacht eine Besteuerung der Prostituierten. Die Besteuerung ist umsatzunabhängig und wird in einer Vorabzahlung pro Arbeitstag an das zuständige Finanzamt überwiesen. Die Höhe des Steuerbetrages bestimmt jede Stadt selbst. In Berlin sind das z. B. pro Tag und Frau 30.- Euro. Eine bundesweite Regelung ist noch nicht beschlossen. Dass diese Besteuerung eine ernstzunehmende Finanzquelle ist, kann laut den Näherungswerten des Statistischen Bundesamts 2013 in Höhe von 14,6 Milliarden nachvollzogen werden .

Bonn ist ein sehr gutes Beispiel, wie kreativ die Städte sind, um an dem ältesten Gewerbe der Welt partizipieren zu können. Die Stadt schaffte Sexparkplätze, die mit einem Automaten bestückt sind. Prostituierte werfen den zu zahlenden Betrag dort ein und können dann mit ihren Freiern auf diesem Platz stehen und ihrem Gewerbe nachgehen. Das erinnert an Fastfoodketten. Ein Sex-Drive Inn.

Ist dieses Gesetz tatsächlich ein Schritt zur Verbesserung der Situation der Prostituierten hier in Deutschland?

Ein Großteil der Frauen üben nebenher einen anderen Beruf aus und sind meist darüber versichert. Der Anteil derer, die sich durch diese Gesetzesänderung nun krankenversichern, ist also bei weitem nicht so groß wie man denken könnte. Von einer „Entstigmatisierung“, die sich viele Prostituierte außerdem davon versprochen hatten, ist allerdings nichts zu spüren. Die maßgebliche Veränderung ist die, dass jetzt außer einem eventuellen Zuhälter auch noch die Stadt einen Nutzen davon hat, wenn sich Frauen verkaufen.

Fatale Folgen hat dieses Gesetz nämlich für Frauen, die aus dem Ausland importiert wurden, um hier anschaffen zu gehen.

Die Legalisierung von Prostitution hat tatsächlich eine große rechtlich ungedeckte Lücke aufgerissen. Frauen, die z. B. aus Rumänien stammen, werden ins Land gekarrt wie Vieh und bekommen dann ihre Pässe abgenommen. Sie sprechen kaum Deutsch und werden von ihren Schleppern und Zuhältern instruiert, mit einstudierten Standardsätzen bei einer eventuellen Befragung durch die Polizei zu antworten. Fragen werden dann oft so beantwortet, sie seien allein hergekommen, sie hätten keinen Zuhälter und sie wären freiwillig hier. Das macht ein Eingreifen der zuständigen Behörden unmöglich. Die jungen Frauen werden in ganz Deutschland herumgekarrt und bleiben meist nicht lange in einem Bordell oder einer Wohnung und so verwischen sich die Spuren schnell bzw es entstehen erst keine. In ihren Heimatländern ist die Polizei nicht selten eine korrupte Behörde und die Frauen haben kein Vertrauen zu den offiziellen Stellen, die ihnen hier in Deutschland eigentlich helfen könnten. Das macht sie mundtot und zu perfekten Opfern.

Erschreckend dabei ist, dass in einem Interview viele Kunden dieser Frauen auf die Frage, ob es ihnen egal sei, dass die Frauen zur Prostitution gezwungen würden, mit einem Schulterzucken und dem Satz: „das ist mir vollkommen egal“ antworteten. Die Steuerbehörde, die diese Bordelle und Wohnungen regelmäßig und häufig überprüft, hat ganz ähnlich darauf reagiert. Die Mitarbeiter haben ihren Fokus auf das Eintreiben von Geld zu setzen. Scheinbar auch, wenn ihnen das Leid dieser Frauen vor die Füße kotzt, mehr muss sie rein beruflich nicht interessieren. Auch Bordellbetreiber, die solche Frauen bei sich arbeiten lassen, finden, dass ihrem gezeigten Interesse für sie ab der Ausfahrt des Parkplatzes genüge getan ist.

Sicher ist es der Job einer Steuerbehörde, Umstände im Bezug auf die zu erhebende Steuer zu überprüfen. Wenn man allerdings das Gesetz bezüglich ihres finanziellen Aspekts ernst nimmt und die Kontrolle der Vorgabe „ein angemessenes Arbeitsumfeld für Prostituierte zu schaffen, solange Prostituierte nicht ausgebeutet werden“ nicht einmal im Ansatz prüft, stellt sich die Frage, zu welchem Zweck und für wen dieses Gesetz gemacht wurde. Wir unterstellen mal, dass man ursprünglich etwas Gutes damit wollte. Wenn dem so ist, sollte man auch an den Auswirkungen solch einer Neuerung interessiert sein und zwar ernsthaft. Da dem trotz vieler Untersuchungen nicht wirklich so ist, können wir Netzfrauen nur sagen, gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht.

Wir wünschen uns mehr Menschen, die es interessiert, dass Frauen in unserem Land Schlimmes ertragen müssen und dass der Befolgung von Gesetzen nicht nur im finanziellen Bezug nachgegangen wird. Wir wünschen uns, dass Männer, die Kunden dieser Frauen, Empathie empfinden könnten auch, wenn ihnen teilweise vor Geilheit die Augenlider zugeschwollen zu sein scheinen. Frauen werden von ihren Zuhältern geschlagen, weil sie manche Sexpraktiken nicht tun wollen. Frauen werden gezwungen, ohne Schutz eines Präservativs zu arbeiten. Selbst die Tatsache, dass es für die Männer selbst Konsequenzen haben könnte, da es es seit Januar 2001 keine Untersuchungspflicht der Frauen mehr gibt. Der Besitz eines amtsärztliches Gesundheitszeugnisse ist also nicht mehr notwendig. Das hält die Männer aber nicht davon ab, von den Frauen zu verlangen, ohne Gummi zu arbeiten.

Es wäre schön, wenn mit diesem Prostituionsgesetz tatsächlich etwas Gutes in unserer Gesellschaft bewirkt worden wäre. Bei genauerer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass es viele gibt, die dadurch ihren Nutzen haben, die Frauen jedenfalls nicht.

Was meint ihr dazu, liebe Leser? Ist dieses Gesetz gut durchdacht?

Wir bleiben dran!

Netzfrau Ilo

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