Equal Pay Day – weibliche Altersarmut vorprogrammiert

EqualDayHeute ist der Equal Pay Day. Er wird auch Tag der „roten Handtasche” genannt.

Sie versorgen den Haushalt, kümmern sich um Kinder, Kranke und Alte und bekommen dafür kein Geld. Sie haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, und wenn sie eine Stelle bekommen, verdienen sie trotz gleicher Qualifikation immer noch weniger als Männer. Weniger Lohn bedeutet später auch weniger Rente.

Heute wehen in ganz Deutschland rote Fahnen – denn nach den aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamts sind Frauen gehaltsmäßig weiterhin in den roten Zahlen: Sie verdienten im Jahr 2014 rund 22 Prozent weniger als Männer. Rechnet man diesen Unterschied in Tage um, arbeiten Frauen 80 Tage, also bis zum 20. März, umsonst.

Der Equal Pay Day (EPD) ist der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, macht auf den bestehenden Gender Wage Gap aufmerksam.

In vielen Ländern sind Frauen noch immer vielfach benachteiligt.

Jede Stunde verdienen Frauen in Deutschland fünf Euro weniger als ihre männlichen Kollegen.

Der Aktionstag soll darauf aufmerksam machen und Möglichkeiten aufzeigen, wie dieser Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern angeglichen werden kann.

Gender Pay Gap: Vergleich der Länder in der EU | Bild: BR

Minijobs – Armut ist weiblich

In Deutschland ist das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden besonders hoch, denn ca. 40 % aller Alleinerziehenden (neun von zehn sind dabei Frauen) beziehen Hartz IV.

Minijobs, tolle Erfindung, denn seitdem werden alte Bäckereien gegen Backdiscounter ausgetauscht. Wer braucht denn noch Bäcker, wenn man alles maschinell haben kann? Um den Geschmack kümmern sich nun so-genannte Zusatzstoffe. Minijobs, supertoll in der Pflege. Gerade auch in Pflege- aber auch in Altersheimen hat man dies schnell erkannt – supertoll für die Margen. Man nehme eine Vollzeitkraft, die über die Qualifikation verfügt, um z. B: Medikamente verabreichen zu dürfen, und für die anderen Arbeiten gibt es die billigen Minijobber. Gern auch ungelernte Hilfskräfte, die sich dann im „Schnellverfahren” um die jeweiligen „BewohnerInnen” kümmern. Zeit ist Geld für die jeweiligen Einrichtungen, aber nicht für die, die diese Minijobs innehaben. Schnell kommt das schlechte Gewissen, das ja mit eingeplant wurde, und schon machen die Minijobber ihre Überstunden, die sie eh nie wieder abbummeln können.

Gerade die Älteren unter den Minijobbern haben ja Zeit und kein Geld. Also machen sie das, was von ihnen erwartet wird. Sie sind pflichtbewusst, freuen sich über ihre 450 Euro am Monatsende und darüber, dass sie überhaupt einen Job haben.

Dann die Discounter, Aldi, Lidl und wie sie alle heißen. Auch hier das Rezept: Man nehme eine Vollzeitkraft, die sich dann LeiterIn nennen darf, alle Verantwortung trägt und für diesen Titel „FilialleiterIn” auch gern mal 12 Stunden pro Tag arbeiten darf. Dem Filialleiter werden dann Minijobber unterstellt, die dann nur noch an der Kasse die Ware am Scanner vorbeiziehen lassen müssen. Manchmal braucht man mehr Personal, das natürlich, wenn die Non-Food-Produkte in großen Anzeigenblättern beworben werden, an solchen Tagen, wie Montag oder Donnerstag, den Laden füllen.

Supertolle Idee, alle sind glücklich. Besonders die Arbeitgeber, denn es gibt keine lästigen Gesetze mit den Kündigungsfristen, Personalkosten werden gespart und das Aldi-Lidl -Prinzip ist in jeder Branche anwendbar. Minimaler Aufwand – hoher Ertrag. Zu den Überstunden hier ein Schaubild:

Lange arbeiten für wenig Geld

Mit einem Anteil von 61,7 % werden Minijobs mehrheitlich von Frauen ausgeübt – 5,18 Millionen. Nun zum Mindestlohn, dem Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und Berlin bzw. von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Da fragen wir uns, wie kommt diese Differenz von 1 Euro zustande? Sind die Abgaben dort weitaus geringer?

Nehmen wir 8,50 Euro Mindestlohn, ein super Erfolg, oder? Nur wenn über 60 % Überstunden machen, dann verringert sich der durchschnittliche Stundenlohn automatisch. Eine ganz einfache Rechenaufgabe, die jeder lösen können sollte. Dann kommt noch hinzu, dass Pausen nicht mehr bezahlt werden. Es gilt nur noch die Nettoarbeitszeit.

Hier das Beispiel bildlich gesehen: Es kommt auf die Verpackung an! Die Menschen haben sich schon so sehr an die glänzenden Verpackungen gewöhnt, dass sie nur noch das „Glänzende” sehen, aber nicht mehr auf den Inhalt achten. Dies ist nicht nur bei den Minijobbern der Fall, sondern verbreitet sich wie ein Virus in allen Schichten und Branchen. Das Beste ist immer noch die Zeiterfassung: Bitte tragen Sie sich aus, wenn Sie eine Pause machen. Bei Nicht-Einhalten erfolgt eine Abmahnung und bei mehreren Verstößen die Kündigung.

Zweitgrößter Arbeitgeber in Deutschland ist übrigens die Kirche, über 1 Millionen Menschen arbeiten dort. Eine große Lobby, von der man doch sicherlich erwarten könnte, dass die diesem Spuk ein Ende setzen würde. Doch christliche Großherzigkeit sollten Sie von diesem Arbeitgeber nicht erwarten.

Alle schimpfen über Konzerne und ihre Machenschaften, doch auch die Kirche ist zu einem Konzern verkommen. Wären die Kirchen Konzerne, zählten sie wohl zu den größten Unternehmen des Landes. Die Kirche ist mit der Größe des Volkswagenkonzerns zu vergleichen. Nur ist die Kirche unabhängiger von der Konjunktur, die „Schäfchen“ gehen nie aus.

Akademischer Abschluss: Die Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern variiert je nach akademischem Abschluss

  • Promovierte Frauen erhalten auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Sonderzahlungen ein Bruttomonatsgehalt von durchschnittlich 4679 Euro. Männer mit Doktortitel dagegen im Schnitt 5342 Euro, also 663 Euro oder gut 14 Prozent mehr.
  • Noch größer ist der Abstand bei Beschäftigten mit dem Diplomabschluss einer Universität: Hier verdienen Frauen im Schnitt 3534 Euro, Männer hingegen 4590 Euro, also 1056 Euro oder fast 30 Prozent mehr.
  • Frauen mit Master-Abschluss einer Universität verdienen durchschnittlich 3827 Euro, Männer mit diesem dagegen 4530 Euro, also 703 Euro oder über 18 Prozent mehr.
  • Absolventinnen mit einem Bachelor-Abschluss einer Fachhochschule verdienen im Schnitt 3023 Euro; das sind 618 Euro oder rund 17 Prozent weniger als männliche Bachelor-Absolventen mit durchschnittlich 3641 Euro.

Akademiker-Alter

Lebensalter – Je älter die Beschäftigten mit akademischem Abschluss sind, umso größer wird der Gender Pay Gap

  • Akademikerinnen im Alter zwischen 25 und 30 Jahren verdienen 15,2 Prozent weniger als Männer dieser Altersgruppe.
  • Im Alter zwischen 36 und 40 Jahren steigt die Gehaltslücke auf 18,4 Prozent.
  • In der Altersgruppe von 46 bis 50 Jahren erreicht der Gender Pay Gap 25,3 Prozent.
  • Bei Beschäftigten, die älter als 50 Jahre sind, liegt die Gehaltslücke mit 25,1 Prozent gleichfalls am oberen Ende.

Akademiker-Berufe

Quelle 

Gender Pay Gap: Deutliche Unterschiede zwischen Berufen

Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen Brutto monatlich, je nach Beruf, zwischen 158 und 1148 Euro weniger als Männer. Prozentual beträgt der Abstand zwischen 6 und 28 Prozent. Das ergibt eine aktuelle Untersuchung der Gehaltsdaten von 20 Berufen auf Basis der Lohnspiegeldatenbank, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht.

Sie deckt ein breites Spektrum von Tätigkeiten aus Industrie, Handwerk, Handel und privaten und öffentlichen Dienstleistungen ab. Die Zahlen basieren auf Daten von rund 20 000 Beschäftigten, die an der Online-Umfrage des WSI-Lohnspiegels teilgenommen haben.

Gender Pay Gap

Ent­schä­di­gung für Lohn­dis­kri­mi­nie­rung von Frau­en

Das Ver­bot der ge­schlechts­be­ding­ten Lohn­dis­kri­mi­nie­rung ist ei­ne Selbst­verständ­lich­keit und er­gibt sich aus § 1 AGG, § 2 Abs.1 Nr. 2 AGG und § 7 AGG. Zahlt der Ar­beit­ge­ber sei­nen Ar­beit­neh­me­rin­nen für die glei­che Ar­beit we­ni­ger Lohn als ih­ren männ­li­chen Kol­le­gen, verstößt er ge­gen das AGG und ist gemäß § 15 Abs.1 und Abs.2 AGG da­zu ver­pflich­tet, Scha­dens­er­satz und ei­ne Gel­dentschädi­gung zu zah­len.

INFOBOX

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1

Allgemeiner Teil

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Ver­bot der ge­schlechts­be­ding­ten Dis­kri­mi­nie­rung im Er­werbs­le­ben wurde seit den 1970er-Jah­ren nach und nach wei­ter mit dem Ziel aus­ge­baut, die über­kom­me­ne Be­nach­tei­li­gung von Frau­en zu be­sei­ti­gen, dieses ­Dis­kri­mi­nierungsver­bot  gilt eben­so auch zu­guns­ten von Männern.

Frauen verdienen weniger als Männer – und das bei gleicher Qualifikation und Arbeit. Durchschnittlich 22 Prozent fehlen am Monatsende in ihren Portemonnaies. Das heißt, verglichen mit den Männern, arbeiten sie bis zum 20. März umsonst – so ungefähr zumindest, denn über die genaue Berechnung des Tages gibt es immer wieder Debatten.

Gleichstellung am Bankomat

Das Prinzip der Gleichstellung von Frau und Mann ist seit 1981 in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Trotz der 32-jährigen gesetzlichen Pflicht sind die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau in der Schweiz immer noch frappant: Für die gleiche Ausbildung, Leistung und Position verdienen Frauen rund 20 % weniger als Männer. Die Zürcher Frauenzentrale lässt anlässlich des Equal Pay Day Switzerland einmal Männer spüren, wie sich finanzielle Diskriminierung anfühlen kann.

Doch eines steht fest: Es braucht wie immer einen internationalen Aktionstag wie den heutigen, um auf (mangelnde) Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen aufmerksam zu machen und dies seit Jahrzehnten. Auch im nächsten Jahr werden wir wieder auf das gleiche Problem aufmerksam machen müssen.

Es ist traurig, dass gerade die Länder Österreich und Deutschland immer noch die Schlusslichter in Europa sind und dies bereits ebenfalls jahrzehntelang.

Wir fordern daher: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.

Lesen Sie dazu auch: Frauenarmut – Wir träumten vom Leben, aber nicht in Armut

Netzfrau Doro Schreier

3 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.