Unser Küchenteam hat für Sie ein GENiales Menü gezaubert. Es handelt sich hier um ein 6-Gänge-GENMenü …
Unser GENiales Menü
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Geräuchertes Lachsfilet aus der Aqua-Zucht
(unsere Fische werden ausschließlich mit GMO-Soja
und reinem Tiermehl gefüttert!)
auf Bärlauchblättern mit Fliegenpilzgenen
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Brokkolischaumumkränztes Mangalitsaziegenmedaillon
mit garantiert echten Amflora-Kartoffelkroketten
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Haifischrochenflossenconsommé mit Sojaklößchen
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Ukrainisches Putenkeulchen an Monsantomaistortillas
und garantiert Roundup®-geschützten Algenstielen
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Himbeer-Apfelgen-verfeinertes Mousse
mit Bt-Hippenröllchen
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Echtes Vanilleeis aus
im Bioreaktor gezüchteten Zellkulturen.
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Wir wünschen guten Appetit!
Bevor Sie dieses Gericht zu sich nehmen noch Warnhinweise:
Krank durch Chemikalien – Sie werden vergiftet!
Zusatzliste:
Seit dem 18. 04. 2004 muss in der Zutatenliste vermerkt sein und somit auch in der Speisekarte, ob die Gerichte mithilfe von Gentechnik hergestellt worden sind. Ist das Produkt gentechnisch verändert, muss das in Klammern hinter der betreffenden Zutat in einer Fußnote vermerkt sein. Das gilt übrigens auch für Weine!
Nummerierung für die Kennzeichnung der Zusatzstoffe
Für die Kennzeichnung der Zusatzstoffe sowie gentechnisch veränderter Lebensmittel haben wir folgende Nummerierung verwendet – aus Platzgründen haben wir die Nummern nicht bei dem jeweiligen Gericht dazu geschrieben, gehen Sie davon aus, dass fast alle Nummern bei dem jeweiligen Gericht zutreffen werden.
Nr. 1 mit Konservierungsstoff
Nr. 2 mit Farbstoff
Nr. 3 mit Antioxidationsmittel
Nr. 4 mit Süßungsmittel Saccharin
Nr. 5 mit Süßungsmittel Cyclamat
Nr. 6 mit Süßungsmittel Aspartam, enth. Phenylalaninquelle
Nr. 7 mit Süßungsmittel Acesulfam
Nr. 8 mit Phosphat
Nr. 9 geschwefelt
Nr. 10 chininhaltig
Nr. 11 coffeinhaltig
Nr. 12 mit Geschmacksverstärker
Nr. 13 geschwärzt
Nr. 14 gewachst
Nr. 15 gentechnisch verändert
Konservierungsstoffe
Hier freuen sich Bismarckhering, Rollmops, Fleischsalat, Sauerkonserven, Dessertsaucen etc. die hauptsächlich mit Sorbinsäure, Benzoesäure oder Ameisensäure veredelt werden. Kenntlichmachung: „Mit Konsvervierungsstoffen“ (der Name muss nicht genannt werden). Insbesondere bei Speck oder Schinken können die Angaben, je nachdem, durch „Mit Nitritpökelsalz oder Nitrat“ angegeben werden – was auch in den meisten Fällen so gehandhabt wird.
Phosphat
Diese sind erlaubt und regulär in Brühwürsten. Allerdings müssen diese dann mit „mit Phosphat“ gebrandmarkt werden.
Schwefel
Findet man meist in Meerrettich, Karotoffelerzeugnissen oder Trockenfüchten. Sind es weniger als 50 mg pro Kg oder Liter, ist keine Kenntlichmachung erforderlich, ansonsten muss „geschwefelt“ dabei stehen.
Chinin
Dazu gehören auch Chininsalze, die erlaubt sind und meistens in alkoholfreien Erfrischungsgetränken wie etwa Tonic Water vorkommen. Die Kenntlichmachung lautet „Chininhaltig“
Farbstoffe
Lebensmittelfarbstoffe und Zuckerkulör sind absolut erlaubt und üblich bei Belegfrüchten, deutschem Kaviar, Bratensoßen oder Campari z. B. Kenntlichmachung durch: „Mit Farbstoff“. Zu berücksichtigen ist hier auch das Beta-Carotin in Käse und Riboflavin. Sollten Oliven mit Eisenglukonat geschwärzt worden sein, müssen sie auch so gekennzeichnet sein.
Süßungsmittel
Sind absolut erlaubt und gängig, meistens in kalorienreduzierten Lebensmitteln, brennwertverminderten Erfrischungsgetränken (Light-Getränke), süßen Soßen, Pudding, Mayonnaisen oder Senf. Zu den Süßstoffen zählen Acesulfam, Aspartam (hier muss explizit auf eine Phenylalaninquelle hingewiesen werden), Cyclamat und Saccharin. Kenntlichmachung erfolgt durch „Mit Süßungsmittel/n“ und durch den Namen des Süßungsmittels. Die Bezeichnung „enthält Süßstoff“ genügt nicht.
Geschmacksverstärker
Im Detail sind Geschmacksverstärker Stoffe, die einen vorhandenen Geschmack verstärken oder betonen, selbst aber über keinen oder nur sehr wenig Eigengeschmack verfügen. Meistens sind sie in Brühen, Saucen (insbesondere in Bindemitteln), Suppen und Salatdressings enthalten. Der Branchenbekannteste ist das allseits beliebte Glutamat. Kenntlichmachung „Mit Geschmacksverstärker“.
Koffein
Ist erlaubt und logischerweise üblich bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken, die Kenntlichmachung lautet „Coffeinhaltig“.
Zu den jeweiligen Gerichten finden Sie hier informative Materialien, die Ihnen die Gerichte noch etwas „schmackhafter“ machen sollen.
INSIDER BERICHTET – Norwegischer Lachs immer ekelhafter
AMFLORA, die genmanipulierte Kartoffel – Ungarn verklagt Europäische Kommission – und bekommt Recht!
Neue Studien zu den Schäden an Ratten durch genmanipuliertes Soja und Mais-GM soy and maize is toxic to rats – newdetailedstudy
Indien beendet die Jagd auf Haie
Fleisch-Monopoly auf Kosten der Steuerzahler
Glutamat- Ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker
Sollten Sie sich für Getränke entscheiden – auch hier einige Informationen:
Wie viel Chemie steckt wirklich in Coca-Cola? …das könnte es Ihnen erleichtern darauf zu verzichten
Rückstände von Keimen, Pestiziden und Uran in unserem Mineralwasser
Faktencheck Kaffee – gemahlener Kaffee incl. Abfall und “bittere” Ernte
Wir hoffen, dass unser GENiales Menü Ihnen nicht zusagt.
Netzfrauen Elke Lange und Lisa Natterer