Möchten Sie so behandelt werden? Ruhiggestellt und abgeschoben, statt liebevoll gepflegt – so sieht der Alltag in vielen Pflegeheimen aus. Kaum ein Pflegebedürftiger weiß wirklich, was ihn im Pflegeheim erwartet.
Doch nicht nur die Pflegebedürftigen sind Opfer des Systems. Viele Pfleger arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Häufig müssen zwei Pflegekräfte rund 25 Bewohner versorgen: Medikamente zusammenstellen, Essen verteilen, waschen – und das im Minutentakt.
Bei der Vorstellung von dem, was wird, wenn wir durch Alter oder die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls pflegebedürftig werden, verhalten sich viele von uns wie die berühmten drei Affen – nichts hören, nichts sehen und bloß nicht den Mund aufmachen. Dabei kann für jeden von uns wichtig werden, wie sich das Gesundheitssystem in puncto Pflege entwickelt. Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit ändert nichts an dem desolaten Zustand.
Vorab eine kleine Geschichte:
„So, nun bin ich fast 90 Jahre alt. Nachdem mein Mann vor ein paar Jahren gestorben ist, habe ich mir mein Leben in meiner Wohnung neu eingerichtet.
Mein Leben lang bin ich gerne spät ins Bett gegangen, habe Krimis geguckt und bin auch gerne etwas länger im Bett geblieben morgens, wenn es mir möglich war. Es gibt so manches Essen, welches ich auf den Tod nicht ausstehen kann, und meine Kanne Kaffee in der Früh ist mir heilig, auch die paar Gläser Wein am Abend genieße ich jedes Mal.
Ich liebe meine Wohnung, die voll mit Erinnerungen an mein Leben ist. Schöne und nicht so schöne Erinnerungen. Meine Umgebung ist mir so vertraut, ich kenne jeden Stein und Baum vor meiner Wohnung. Wenn ich aus dem Fenster sehe, erinnere ich mich, wie ich früher, als die Kinder noch klein waren, diese beim Spielen beobachtet habe. Ich erinnere mich, gesehen zu haben, dass mein Mann von der Arbeit kam und an all solche Dinge.
Ich finde einmal in der Woche ein Bad reicht völlig, ansonsten reicht es, sich täglich zu waschen. Meine Wäsche darf auch nicht so oft in die Waschmaschine, vom vielen Waschen geht diese ja nur schneller kaputt.
Ich habe früher auch sehr gerne gelesen, doch mittlerweile fällt es mir schwer, meine Augen werden schneller müde. Auch bin ich nun bereits nicht mehr so gut auf den Beinen, weswegen ich einmal gestürzt bin auf dem Weg zum Bad. Auch habe ich mal vergessen, dass das Bügeleisen noch an war und auf der Bluse stand, als ich abgelenkt wurde durch das Telefon, welches ich nicht sofort finden konnte.
Und der Herd war mal an, als ich noch schnell zum Supermarkt wollte, um etwas für Mittags einzukaufen, na, das alles ist mir ja früher in jüngeren Jahren auch schon mal passiert.
Nun hat der Familienrat, zu dem ich wegen meines hohen Alters wohl nicht mehr gehöre, beschlossen, es sei besser für mich, mich in ein Pflegeheim zu geben, sonst würde mir noch etwas passieren. Mir wurde gesagt, ich bin da besser aufgehoben und ich könnte dort leben wie bisher, es ist so ähnlich wie in einem Hotel im Urlaub. Nur, dass ich ja noch nie wirklich in einem Hotel war.
So, und da bin ich nun. Ich vermisse meine ganzen Möbel und Erinnerungsstücke von zu Hause. Die Bettwäsche ist steif und klamm wie in einem Krankenhaus. Mir wurde gesagt, ich dürfte meine eigene Bettwäsche nicht mitnehmen, das sei unhygienisch. Morgens um sechs Uhr kommt eine Schwester rein und schaltet das Licht an und brüllt mir „Guten Morgen” entgegen, und das, obwohl ich noch so gerne ein bisschen schlafen würde.
Nun muss es aber ganz schnell gehen und ich werde nun so oft geduscht, gewaschen etc. dass bestimmt meine Haut ganz dünn wird, das ist doch so. Jeden Tag wird mir etwas Frisches angezogen, und das von gestern in die Wäsche gebracht. Ja wissen die denn nicht, dass zu vieles Waschen meine Kleidung kaputt gehen lässt? Meine Kanne Kaffee vermisse ich schmerzlich, fast genauso wie den Blick aus meinem Fenster und die Bäume und die Steine. Meine Erinnerungen wurden weggeworfen, nur ein paar Fotoalben und eine Kommode haben Platz gefunden in diesem Zimmer, das nun meine Wohnung sein soll.
Nur, ich kann nicht abschließen, ständig kommt jemand herein, ungefragt und ohne anzuklopfen. Mir wird Essen hingestellt, wenn ich noch gar keinen Hunger habe, oder Essen, das ich einfach nicht mag. Dann holen sie den Arzt, da ich nichts mehr essen möchte.
Auf meinen Wein abends, so wurde mir gesagt, soll ich doch verzichten, der sei nicht gut für mich und ins Bett gehen soll ich möglichst schon um 19 Uhr. Mir fehlen meine Krimis, die ja immer erst um 20:15 beginnen. Nachts kommt die Schwester, macht das Licht an, um zu sehen, ob alles gut ist. Es war alles gut, doch dann liege ich wach.
Mir wurde gesagt, es würde mir dort, wo ich hinkomme, besser gehen. Es wäre zum Besten für mich. Das beste für mich wäre, ich könnte zurück in mein Leben, um die letzten Jahre, die ich vielleicht noch habe, glücklich sein zu dürfen. Hier bin ich es nicht!”
In zehn Jahren wird es 3,4 Millionen Pflegebedürftige bundesweit geben, eine Million mehr als heute. Kritiker sprechen schon heute von katastrophalen Zuständen.
Diese Geschichte erzählte uns Netzfrau Tania Zimmer, DIE PFLEGE AKTIVISTEN
Möchten Sie so behandelt werden, wie uns die 90 jährige Dame berichtet hat?
Pflegenotstand im Altenheim
Pflege im Akkord
Viele PflegerInnen arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Häufig müssen zwei Pflegekräfte rund 25 Bewohner versorgen: Medikamente zusammenstellen, Essen verteilen, waschen – und das im Minutentakt.
Immer mehr Menschen werden alt und pflegebedürftig: Die Plätze in den Heimen sind teuer, trotzdem werden die Bewohner nicht immer ausreichend versorgt.
Zudem werden Pflegebedürftige auch ohne richterliche Genehmigung am Bett oder Rollstuhl fixiert. Im schlimmsten Fall kann sich der Betroffene strangulieren und in Lebensgefahr geraten.
Pflegenoten in der Kritik
VDK- Pflegeverfassungsbeschwerde
Infobox:
VdK-Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege eingereicht
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Es ist das elementarste Recht, das wir haben. Doch in Pflegeheimen kommt es leider viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht. Dem können und wollen wir nicht länger zusehen. Deshalb haben sieben Betroffene mit Unterstützung des Sozialverbands VdK Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, um gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen vorzugehen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es zwar nicht, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wenn die Richter in Karlsruhe aber zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt, muss der Gesetzgeber in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen. Im ersten Schritt wird nun in Karlsruhe die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft, die Dauer des Verfahrens lässt sich noch nicht vorhersagen. „Es ist ein ungewöhnlicher Weg, den wir beschreiten“, so Mascher, „aber der VdK wird alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen. Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt“.
„Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor. Wir können deshalb nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden. Dazu kommt eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen. Die aktuellen Maßnahmen, die im Pflegestärkungsgesetz gebündelt sind, genügen nicht, um beispielsweise die Situation von Menschen mit seelisch-geistigen Beeinträchtigungen nachhaltig zu verbessern“.
Beschwerdeführer sind sieben Menschen aus ganz Deutschland, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Eine fortschreitende schwere Erkrankung, eine bestehende Behinderung, eine bereits vorhandene Pflegebedürftigkeit oder eine familiäre Vorbelastung prägen die Schicksale dieser Menschen. „Es ist bei allen absehbar, dass sie der Pflege in einer stationären Einrichtung bedürfen werden. Sie führen diese Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit, in ihren Grundrechten verletzt zu werden, sehr groß ist“, erklärt Prof. Alexander Graser, Verfassungsrechtler an der Universität Regensburg, der zusammen mit dem Rosenheimer Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperten Dr. Christoph Lindner im Auftrag des Sozialverbands VdK die Beschwerdeschriften ausgearbeitet hat.
Der VdK hatte bereits vor Monaten angekündigt, die Zustände in deutschen Pflegeheimen vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung, namentlich Kanzlerin Angela Merkel (CDU), hatte den VdK danach aufgefordert, von diesem Schritt abzusehen und die geplante Pflegereform abzuwarten. Deren erste Stufe ist am Freitag, 07. Novemer 2014 mit einem „Pflegestärkungsgesetz“ im Bundesrat verabschiedet worden.
Zum 1. Januar 2015 steigen damit die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige, aber auch für das Pflegepersonal. Die Zahl der Betreuungskräfte in Heimen soll von 25.000 auf 40.000 steigen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben, was zusätzliche Einnahmen von etwa 3,6 Milliarden Euro bringen soll. In Deutschland gab es zuletzt rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa 30 Prozent von ihnen lebten in Pflegeheimen.
2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege Wenn Sie wissen wollen was der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dazu in einer Presseerklärung sagt – dann können Sie es hier nachlesen PRESSEMITTEILUNG vom 07.November 201
Kritik am Pflegestärkungsgesetz 1
Von Wohltätigkeitsverbänden und Pflege-Experten wird das Pflegeverstärkungsgesetz vor allem in Bezug auf die geringe Erhöhung der Pflegeleistungen und dem Pflegevorsorgefond kritisiert. Zwar werden die Leistungen um 4 Prozent erhöht aber es findet keine dauerhafte Anpassung der Leistungen an die Inflation statt. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 hätten die Pflegeleistungen durch die fehlende Dynamisierung bis zu 40 Prozent an Wert verloren. Die Erhöhung um 4 Prozent reicht gerade aus, um den Wertverlust der letzten 3 Jahre auszugleichen. Auch wird kritisiert, dass die ambulante Pflege nicht stärker gefördert wird. Der Pflegevorsorgefond wird sogar innerhalb der großen Koalition kritisiert. Die SPD und Sozialverbände kritisieren, dass das Geld, welches in den Pflegevorsorgefond fließt, jetzt benötigt wird, um die Situation von Demenzkranken zu verbessern. Finanzwissenschaftler kritisieren, dass der Pflegevorsorgefond nicht ausreiche, um die Beitragssätze stabil zu halten. Wenn der Fond aufgebraucht ist, wird der Beitragssatz auf das Niveau springen, auf welchem er ohne die Rücklage liegen würde.
Übersicht der Pflegeleistungen seit dem 01. Januar 2015
Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege und Tagespflege ab 2015:
Pflegegeld Pflegesach-
leistungenTagespflege Kombination* Zusätzliche
BetreuungPflegestufe 0
(mit Demenz)123 231 231 408 208 Pflegestufe 1 244 468 468 824 104 Pflegestufe 1
(mit Demenz)316 689 689 1.191,5 208 Pflegestufe 2 458 1.114 1.144 1.930 104 Pflegestufe 2
(mit Demenz)545 1.298 1.298 2219,5 208 Pflegestufe 3 728 1.612 1.612 2.782 104 Pflegestufe 3
(mit Demenz)728 1.162 1.162 2.782 208 Härtefall 1.995 *Kombinationsleistung 50 % Pflegesachleistung + 50 % Pflegegeld + Tages/Nacht-Pflege
Erläuterung:
Pflegegeld: Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst beschaffte Pflegekraft vergüten kann.
Pflegesachleistung: Pflegesachleistung heißt, dass professionelle Pflegekräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.
Tagespflege: Tagespflege ist ein wichtiger Baustein der teilstationären Pflege. Die teilstationäre Pflege ist das richtige Angebot, wenn die Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann und eine Pflege im Pflegeheim noch nicht nötig ist.
Kombination: Maximaler Anspruch bei der Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege. Die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, darf 100 % nicht übersteigen. Die Tages- oder Nachtpflege kann zusätzlich in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen: Den Betreuungsvertrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz). Es wird je nach Bedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt.
Vollstationäre
PflegeKurzzeitpflege/
VerhinderungspflegeZusätzliche
BetreuungsleistungPflegestufe 0(mit Demenz) 0 1.612 208 Pflegestufe 1 1.064 1.612 104 Pflegestufe 1
(mit Demenz)1.064 1.612 208 Pflegestufe 2 1.330 1.612 104 Pflegestufe 2
(mit Demenz)1.330 1.612 208 Pflegestufe 3 1.612 1.612 104 Pflegestufe 3
(mit Demenz)1.612 1.612 208 Härtefall 1.612 208 Erläuterung:
Vollstationäre Pflege: Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die z. B. in einem Pflegeheim leben, unterstützt.
Verhinderungspflege: Ist die private Pflegeperson verhindert (Urlaub, Krankheit…), übernimmt die Pflegeversicherung für bis zu 6 Wochen pro Jahr die Kosten einer Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege: Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere bei der Bewältigung von Krisensituationen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Nicht verbrauchte Leistungen in der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbeitrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt und auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden.
Alle Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes können Sie hier nachlesen: Pflegestärkungsgesetz 2015
Gefesselt im Heim – Viele haben Angst vorm Alter und damit vor dem Pflegeheim.
In Deutschland gab es zuletzt rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa 30 Prozent von ihnen lebten in Pflegeheimen.
Freiheitsentzug im Pflegeheim: Täglich werden in deutschen Einrichtungen schätzungsweise 140.000 alte Menschen zwangsfixiert und ruhig gestellt – mit Hilfe von Medikamenten, Bettgittern, Gurten und anderen Methoden.
„ZDFzoom“ – Autor Jens Hahne hat recherchiert, dass die Dunkelziffer noch weit höher liegt. Fixiert wird angeblich zur eigenen Sicherheit, weil die Bewohner ohne freiheitsentziehende Maßnahmen Gefahr laufen würden, sich zu verletzen. Das zumindest sagen viele Pfleger. Doch ist das wirklich so? Oder werden Menschen fixiert, weil es zu wenig Betreuer gibt, weil Stress und Personalknappheit herrschen? Und weil es in deutschen Heimen ein ausgeprägtes Sicherheitsdenken verbreitet ist?
Fest steht: Für Heimbewohner sind die Zwangsfixierungen mit erheblichen psychischen und körperlichen Belastungen verbunden – und sie können gefährlich werden. Auch zu Todesfällen durch Strangulation kam es schon. Experten fordern, die Zahl der Fixierungen drastisch zu senken. Sie verweisen auf wirksame Alternativen, die zu selten ausgeschöpft werden. Doch es gibt Einrichtungen, denen es gelingt, nahezu ohne Fixierung auszukommen.
Das Pflegestärkungsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen. Für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen ist immer noch keine wirkliche Entlastung in Sicht.
Ein Beispiel: Ein bettlägeriger Patient nutzt eine Wechseldruckmatratze. Das Sanitätshaus, das die Matratze ausgegeben hat, meldet sich beim Pflegedienst, dass die Nutzung verlängert werden muss. Dieser füllt ein Formular aus und begründet die Notwendigkeit für die Antidekubitus-Matratze, die ein Wundliegen verhindern soll. Das Formular geht an das Sanitätshaus, das es dann an die Krankenkasse weiterleitet. Bei einer Neubeantragung für eine solche Matratze könne es bis zu sechs Wochen dauern, bis die Formalitäten erledigt sind und die Matratze da ist. In der Zeit ist der Patient wundgelegen. Da liege der Fehler im System: „Wir lassen die Patienten erst kaputtgehen und pflegen sie dann gesund, so ein Verantwortlicher, der für die ambulante Pflege und die Angebote für Senioren und Demenzpatienten verantwortlich ist. Die Folgekosten seien ungleich höher. Genauso ist es mit allen Hilfsmitteln, vom Rollator bis zum Toilettenstuhl.
Seit sechs Jahren gibt es den Pflege-TÜV – und genauso lange sorgt er für Ärger: Fragwürdige Kriterien bei der Benotung der Heime, Verwirrung statt Transparenz.
Demenz: Ein drängendes Thema in einer Gesellschaft, in der immer mehr alte Menschen leben. 1,2 Millionen Demenzbetroffene soll es mittlerweile in Deutschland geben.
Auswirkungen einer Demenz sind sehr vielfältig: U.a. durch krankheitsbedingte Hirnleistungsstörung, bei der das Gedächtnis und die Denkfähigkeit abnehmen, und die Menschen sind – je nach Erkrankungsstadium – im Alltag deutlich beeinträchtigt bis stark pflegebedürftig.
Doch wir müssen uns auch fragen, wo bleibt die Würde eines demenzkranken Menschen? Wo bleibt die Würde, wenn Menschen alt werden?
Im Koalitionsvertrag ist nichts enthalten, das die Pflege selbst wirklich verbessert oder die Pflegekräfte wirklich entlastet. Also Daumendrücken, dass die Richter beim Bundesverfassungsgericht über ausreichend Kompetenzen verfügen, Pflege- und Betreuungsleistungen voneinander zu unterscheiden.
„Die Jugend ist die Zeit, die Weisheit zu lernen. Das Alter ist die Zeit, sie auszuüben“. Jean-Jacques Rousseau
Doch wollen wir unsere Weisheit in solchen Einrichtungen ausüben? Möchten Sie so behandelt werden? Ruhiggestellt und abgeschoben, statt liebevoll gepflegt, denn so sieht der Alltag in vielen Pflegeheimen aus.
Wir fordern: Menschenwürdiger Umgang mit Pflegebedürftigen, Kranken und Pflegekräften
Sie können uns helfen, schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Jeden Sonntag werden wir Netzfrauen uns dieses Themas annehmen und es betrifft nicht nur Menschen mit Demenz, sondern alle Pflegebedürftigen und ebenso das Pflegepersonal in den Einrichtungen, denn auch diese sind Opfer des Systems.
Netzfrau Doro Schreier
Etwas zum Schmunzeln: Alternative zum Altersheim – Kreuzfahrtschiff
Zum Nachdenken: Diesen Brief fand man nach dem Tode einer demenzkranken Frau in ihrem Nachlass…
Mehr Informationen:
Demenz – Rechtlos und ausgeliefert?
Erfahrungsbericht einer Pflegekraft
Wir fordern menschenwürdigen Umgang mit pflegebedürftigen Kranken und Pflegekräften
9 Kommentare » Schreibe einen Kommentar