Was Sie schon immer über Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA wissen sollten!
Es wird ernst! Anfang März legte die US-Regierung ihre handelspolitische Agenda für 2015 vor. Das eigentlich schon für 2013 anvisierte Freihandelsabkommen mit elf Staaten des Pazifikraums (Trans-Pacific Partnership – TPP) und das Handels- und Investitionspartnerschaft mit der EU (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) soll demnach bis Ende des Jahres stehen.
Tausende dieser Abkommen existieren bereits rund um die Welt, andere werden zurzeit verhandelt oder ratifiziert. TTIP, TPP, TiSA und CETA sind Beispiele dafür. Lesen Sie dazu auch: Freihandelsabkommen TTIP: NAFTA, CAFTA… und deren Folgen.
Zeitfenster für TPP und TTIP schließt sich
Wegen des 2016 anstehenden Präsidentschaftswahlkampfes bleibt für die Obama-Regierung nur noch wenig Zeit, handelspolitische Großvorhaben wie TPP oder TTIP auf den Weg zu bringen. Ein Scheitern des Transpazifikpakts wäre für den Präsidenten ein enormer Gesichtsverlust. Noch bei seiner letzten State-of-the-Union-Rede hatte er vor dem US-Kongress vehement dafür geworben, die Regelschreibung in diesem wichtigen Wirtschaftsraum nicht China zu überlassen…” Mehr Informationen auf Englisch: 50 STORIES IN 50 STATES THAT SHOW THE IMPACT OF TRADE ACROSS THE NATION. Das Freihandelsabkommen ist seitens der EU gewünscht. In einem gemeinsamen Statement am 13.Februar 2013 erklärten José Manuel Barroso, der Präsident der EU-Kommission, Herman Van Rompuy, der Präsident des Europa-Rates, und US-Präsident Obama: “Bei diesen Verhandlungen werden die USA und die EU die Gelegenheit haben, nicht nur Handel und Investitionen über den Atlantik auszuweiten, sondern auch zur Entwicklung globaler Regeln beizutragen, die das internationale Handelssystem stärken können.” Dazu dieser Beitrag Freihandelsabkommen und der Filz.
Wir Netzfrauen haben eine umfassende Zusammenfassung zu dem Thema: Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA erhalten, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Inhalt:
Freihandelsabkommen Definition. 2
Freihandels- und Investitionsschutzabkommen seit dem 2. Weltkrieg. 2
Anmerkungen zu den EU Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. 4
Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA). 5
Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). 6
Trade in Services Agreement (TiSA). 7
Gerechte und billige Behandlung (engl. fair and equitable treatment). 9
Maßnahmen im öffentlichen Interesse. 9
Nur strikt notwendige Sicherheitsmaßnahmen. 9
Stillstands- und Rachet Klausel 9
Regulatorische Kooperation. 10
Öffentliche Auftragsvergabe. 10
Landwirtschaftliche Produkte. 10
Geistige Eigentumsrechte für Pharmazeutika. 10
Bekannte Investitionschutzklagen. 11
Schuldenschnitt (z.B. Griechenland). 11
Verstaatlichung von Banken bei Finanzkrisen. 11
Fracking durch die Hintertür. 11
Gesundheitspolitische Regulierungen. 11
Diese und weitere (23) Konzernklagen gegen Staaten. 11
Propaganda mit falschen Zahlen. 12
Erfahrungen aus dem NAFTA Abkommen. 13
Freihandelsabkommen oder Blaupause des neoliberalen Investitionsregimes. 14
Folgen der Freihandelsabkommen für Bundesländer und Kommunen. 15
Kommunale Spitzenverbände präzise und kritisch zu TTIP, CETA und TISA… 17
Kommunal Wiki der Heinrich Böll Stiftung. 18
Zivilgesellschaftlicher Widerstand. 18
Einleitung
Dieses Dokument entstand aufgrund einer Internetrecherche über die in Verhandlung befindlichen EU Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA mit der Frage, inwieweit die Kommunen davon betroffen sein werden und wie weit der zivilgesellschaftliche und kommunale Widerstand vorangeschritten ist.
Eine wesentliche Quelle waren die Vorträge im Rahmen des Workshops zu CETA & TiSA, organisiert von Attac Deutschland, am 5. Juli 2014 in Frankfurt.
Vortrag von Thomas Fritz, PowerShift:
Vortrag von Roland Süß, Attac AG WTO & Welthandel:
Freihandelsabkommen Definition
Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung des Freihandels zwischen den vertragsschließenden Staaten. Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, betreiben jedoch gegenüber Drittländern eine autonome Außenhandelspolitik.
Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.
Unter die tarifären oder Zoll-ähnlichen Handelshemmnisse fallen Zölle oder Subventionen für Produkte und Dienstleistungen.
Nichttarifäre oder Zoll-fremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis
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Freihandels- und Investitionsschutzabkommen seit dem 2. Weltkrieg
Im Jahr 1947 schlossen sich Staaten weltweit zusammen, um ein multilaterales Handelssystem im Rahmen des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (engl. General Agreement on Tariffs and Trade, kurz GATT) zu errichten. Es ist der Vorläufer der Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organisation, kurz WTO), die heute 160 Länder umfasst.
Auf Basis der „Meistbegünstigungsregelung“ (engl. most-favoured nation, kurz MFN) gelten Regelungen, die zwischen zwei WTO-Mitgliedern beschlossen werden, automatisch auch für alle anderen WTO-Mitglieder. So soll es unmöglich werden, Handelsvergünstigungen nur einzelnen oder wenigen Staaten zu gewähren.
Mit dem allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (engl. General Agreement on Trade in Services, kurz GATS) wurde das multilaterale Handelsabkommen, das davor nur für den Handel von Waren galt, auch auf den Dienstleistungssektor ausgeweitet.
Das GATS-Abkommen wurde am Ende der Uruguay-Runde unterzeichnet und trat am 1. Januar 1995 in Kraft (GATS 1995). Zugleich wurde damals beschlossen, den Vertrag nach fünf Jahren zu überarbeiten, um die Liberalisierung weiter voranzutreiben.
Dem GATS liegen die folgenden, auf den ersten Blick eher unspektakulär und sogar halbwegs plausibel klingenden Grundprinzipien zugrunde:
- Meistbegünstigung (Artikel II): Kein ausländischer Anbieter darf schlechter gestellt werden als ein anderer.
- Transparenz (Artikel III): Die Regierungen müssen alle Gesetze, Normen und Standards offen legen, die den Handel mit Dienstleistungen behindern könnten.
- Marktzugang (Artikel XVI): Die Staaten gewähren privaten Anbietern den Zugang zu bestimmten Dienstleistungssektoren und verzichten auf quantitative Handelshemmnisse.
- Inländerbehandlung (Art. XVII): Ausländische Dienstleistungsanbieter dürfen nicht schlechter gestellt werden als inländische.
Tatsächlich jedoch können diese Prinzipien dazu missbraucht werden, die Regelungsmöglichkeiten der nationalen Demokratien weitgehend auszuhebeln.
Nicht nur die Liberalisierung des Dienstleistungssektors stellt eine Gefahr für unsere Demokratie dar. Das Großkapital fordert einen erweiterten Schutz der Investitionen im Ausland und eine weitreichende multinationale Regelung, die die vielen bilateralen Investitionsabkommen (engl. Bilateral Investment Treaty, kurz BIT) ersetzen soll.
Kernpunkt der angestrebten Regelung ist das so-genannte Investor-Staat-Schiedsverfahren (engl. Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS). Dort können die Investoren direkt gegen den Gaststaat und ohne Beteiligung des Heimatstaates klagen und somit die staatlichen Rechtssysteme umgehen.
Im bisherigen multilateralen WTO System gibt es bereits Durchsetzungsmechanismen, die es den Staaten (nicht den Investoren) erlauben, sich gegenseitig vor einem Schiedsgericht zu verklagen.
Nach dem 2. Weltkrieg waren in die „Havanna-Charta“ Grundsätze über internationale Investitionen aufgenommen worden. Zur Realisierung gelangten damals jedoch nur die Handelsregeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). In den 1970er-Jahren wurde im Rahmen der UNO eine „Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten“ erarbeitet, die ihrerseits keinen Konsens unter den Mitgliedern fand. In den 1990er-Jahren versuchte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl. Organisation for Economic Cooperation and Development, kurz OECD), zu einem Multilateralen Abkommen über Investitionen (kurz MAI, auch Multilaterales Investitionsabkommen) zu gelangen – wiederum ohne Erfolg. Den bislang letzten Anlauf unternahm die WTO im Rahmen der Doha-Runde, bei der das GATS-95-Abkommen nach fünf Jahren in einer weiteren Liberalisierungsrunde mit Einführung eines Investitionsschutzes folgen sollte. Vor allem die Drittwelt- und Schwellenländer konnten die weitgehenderen Liberalisierungsregeln nicht akzeptieren. 2003 wurden die Verhandlungen zum GATS 2000 eingestellt.
Jedoch können neben diesem multilateralen WTO-System auch präferentielle Handelsabkommen (engl. preferential trade agreement, kurz PTA) außerhalb der WTO eingegangen werden. Diese Abkommen kommen nur den einzelnen teilnehmenden Staaten zu Gute, nicht allen WTO Mitgliedern. Für sie gilt also nicht die Meistbegünstigungsregelung.
Die CETA, TTIP und TiSA Abkommen sind beispielhaft für diese Entwicklungen, da sie außerhalb der WTO abgeschlossen werden und über ein traditionelles Handelsabkommen weit hinausgehen. CETA, TTIP und TiSA verbinden erstmalig Freihandels- mit Investitionsschutzabkommen. Während ältere BITs sich im Wesentlichen auf den Schutz bereits getätigter Investitionen beschränken, beziehen CETA, TTIP und TiSA zunehmend auch die vorgeschaltete Frage des Marktzugangs, also der Möglichkeit, überhaupt als Ausländer eine bestimmte Investition vornehmen zu dürfen.
Die bisherigen Investitionsschutzabkommen der EU, als Repräsentant aller Mitgliedsstaaten, sehen keine Investor-Staat-Schiedsverfahren vor. Es gibt aber bereits ca. 130 BITs mit verschiedenen Schutzstandards, die Deutschland mit anderen Ländern eingegangen ist. Der Energiecharta-Vertrag (engl. Energy Charter Treaty, kurz ECT) von 1998 mit 51 beteiligten Ländern der europäischen Gemeinschaft und der EURATOM beinhaltet eine solches ISDS mit höherem Schutzstandard. Das schwedische Energieunternehmen Vattenfall verklagte über dieses Abkommen Deutschland auf Schadensersatz wegen veränderter Umweltauflagen und dem Atomausstieg.
Bilaterale Investitionsabkommen zwischen Deutschland und den USA sowie Kanada existieren noch nicht. Da es viele Investorenverflechtungen zwischen den USA, Kanada und Deutschland gibt, würde dem ISDS durch CETA und TTIP eine unglaublich große Investitionssumme auf allen Seiten unterliegen. Das gleiche gilt für die meisten anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Abkommen_%C3%BCber_den_Handel_mit_Dienstleistungen
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/gats_bed.htm
http://www.finance-watch.org/informieren/die-finanzwelt-verstehen/928-die-finanzwelt-verstehen-2
http://www.dievolkswirtschaft.ch/editions/200611/pdf/Kaufmann.pdf
Die EU-Verhandlungsmandate
Die Einzelstaaten der EU haben über den EU-Rat der Handelskommission das Verhandlungsmandat über CETA, TTIP und TiSA erteilt.
Laut einer kleinen Anfrage der Grünen/Bündnis 90 im Bundestag hatte die Bundesregierung erklärt, dass das Handelsmandat die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen betreffend, nicht über das GATS Abkommen hinaus gehen soll. Im GATS Abkommen findet sich sinngemäß folgende Regelung:
Ausgenommen sind öffentliche Dienstleistungen, die nicht kommerziell sind und auch nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern stehen.
Alleine daraus würde resultieren, dass bereits privatisierte öffentliche Dienstleistungen nicht mehr rekommunalisiert werden könnten. Bei wörtlicher Auslegung blieben nur Dienstleistungen wie z. B. die Polizei in öffentlicher Hand, da diese nicht kommerziell sind.
Entgegen der Aussage der Bundesregierung sollen in den Verhandlungsmandaten für CETA, TTIP und TiSA keine Ausnahmen bezüglich Dienstleistungen formuliert worden sein.
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/026/1802687.pdf
Anmerkungen zu den EU Freihandels- und Investitionsschutzabkommen
- Die Abkommen haben Völkerrechtsstatus und stehen somit über nationalem Recht.
- Die Verabschiedung der Abkommen ist ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente möglich, da der EU-Kommission das Verhandlungsmandat übertragen wurde.
- Die EU-Kommission versucht das Abkommen nur über den EU Rat und das EU Parlament zu ratifizieren. Nur wenn die Mitgliedsstaaten eine Verletzung ihrer Hoheitsrechte durch die Abkommen sehen, müssen diese als ein sogenanntes gemischtes Abkommen von jedem Mitgliedsstaat ratifiziert werden.
- Das von der EU-Kommission vorgelegte Vertragswerk kann vom EU-Rat und dem EU-Parlament nur im Ganzen angenommen oder abgelehnt werden.
- In den Abkommen sind keine Ausstiegsklauseln enthalten.
- Die EU und die Bundestagsabgeordneten haben keinen Zugang zu den Verhandlungsunterlagen. Die Verhandlungen werden von Lobbyisten dominiert und im Geheimen abgehalten.
Quellen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801118.pdf
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/026/1802687.pdf
Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)
Das europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen (engl. Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA) enthält umfassende Handels- und Zollerleichterungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union und Kanada. Es gilt auch als Testfall für das US-amerikanisch-europäische Transatlantische Freihandelsabkommen (engl. Das Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP), und ist in Abschnitten umstritten, insbesondere beim Investitionsschutz, der es Unternehmen ermöglichen soll, bei veränderter Rechtslage von Staaten Schadenersatz zu fordern.
CETA wurde ab 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und nach mehreren Leak-Veröffentlichungen am 26. September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. Das Abkommen bedarf nun noch der Legitimation durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, und es muss vom Kanadischen Parlament und allen Kanadischen Provinzen ratifiziert werden. Unklar ist noch, ob die Zustimmung der nationalen Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten notwendig ist. Nach Ansicht der EU-Kommission handelt es sich um ein rein in den Kompetenzbereich der EU fallendes Abkommen und muss daher nicht von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages wie auch das BMWi widersprechen dieser Ansicht mit der Begründung, Teile des Abkommens fielen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten, weshalb es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handle, dessen Vertragspartner neben der EU auch die Mitgliedsstaaten werden müssten.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Comprehensive_Economic_and_Trade_Agreement
Kernpunkte
- Investitionsschutz
- Beseitigung von tarifären Handelshemmnissen (Zölle)
- Beseitigung von nicht tarifären Handelshemmnissen, z.B. im Bereich von:
- Landwirtschaft
- Verbraucherschutz
- Umweltschutz
- Finanzmarktregulierungen und Finanzdienstleistungen
- Öffentliche Dienstleistungen und Beschaffung (Daseinsvorsorge)
Teilnehmende Staaten
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Comprehensive_Economic_and_Trade_Agreement
Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)
Das US-amerikanisch-europäische Transatlantische Freihandelsabkommen (engl. Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP) ist ein aktuell verhandeltes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union und den USA. Die genauen Vertragsbedingungen werden seit Juli 2013 in geheimen Verhandlungen abgestimmt.
Als aktueller Testfall für TTIP gilt das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen (CETA), das als Blaupause diente.
Im Vergleich zu CETA stellt TTIP das Abkommen mit dem deutlich größeren Handelsvolumen dar und steht somit zu Recht im öffentlichen Fokus.
Beide Abkommen CETA und TTIP werden auch mit dem internationalen Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (engl. Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA) in Zusammenhang gebracht, das 2012 an Bürgerprotesten aus EU-Ländern und den USA gescheitert war. Demnach dürfte mit personenbezogenen Daten frei und ohne Beschränkung gehandelt werden. Dies würde den EU-Datenschutz aushebeln.
Kernpunkte
Da die Verhandlungen im Geheimen stattfinden und noch nicht abgeschlossen sind, muss man sich auf Leaks und andere Informationsquellen verlassen. Mit ziemlicher Sicherheit sind die Kernpunkte mit dem Vorgängerabkommen CETA nahezu identisch.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Transatlantisches_Freihandelsabkommen
Teilnehmende Staaten
Trade in Services Agreement (TiSA)
Das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (engl. Trade in Services Agreement, kurz TiSA) ist eine in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien, inkl. der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren. Die 50 Staaten, die über TiSA verhandeln, exportieren weltweit zwei Drittel aller Dienstleistungen, wozu Branchen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit zählen.
Im Gegensatz zu CETA und TTIP soll TiSA zu den WTO-Regelungen kompatibel ausgearbeitet werden. Ein Investor-Staat-Schiedsverfahren (engl. Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS) und somit ein erweiterter Investorenschutz kann nur bedingt mit eingearbeitet werden. Sollte TiSA ratifiziert werden, könnte es nachträglich allen WTO Mitgliedssaaten als Rechtsstandard untergemogelt werden.
Die Verhandlungen über die verschiedenen Vertragsbedingungen laufen seit Anfang 2012. Alle Sitzungen finden in Genf statt. Seitdem haben verschiedene Verhandlungstreffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die Teilnehmer wollen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, die Verhandlungspapiere frühestens fünf Jahre nach Abschluss des Vertrags an die Öffentlichkeit lassen. Es liegt nahe, das eine solche Klausel auch in den Verhandlungspapieren von CETA und TTIP enthalten ist.
Auch dieses Abkommen wird mit ACTA in Zusammenhang gebracht. Demnach dürfte mit personenbezogenen Daten frei und ohne Beschränkungen gehandelt werden. Dies würde den EU-Datenschutz aushebeln
Ein taz-Journalist charakterisiert die Verhandlungsziele: „Öffentliche Dienstleistungen zur Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, bei der Bildung, im Finanzsektor sowie in allen anderen Bereichen sollen über das bereits in den letzten 20 Jahren erreichte Ausmaß dereguliert und internationaler Konkurrenz ausgesetzt werden.“ Demnach würde durch TiSA die Rückübernahme von privatisierten Energie- und Wasserunternehmen (Rekommunalisierung) ausgeschlossen. Unternehmensvertreter verschiedener Dienstleistungsbereiche (Coalition of Services Industries) nannten Regelungen und Subventionen von Staatsbetrieben als Beispiele für Markteintrittsbarrieren. Nach den Verhandlungsplänen vom September 2014 wird z. B. der Gesundheitsbereich als ein lukrativer Dienstleistungssektor eingeordnet.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Trade_in_Services_Agreement
Kernpunkte
Reines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen einschließlich der Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Teilnehmende Staaten
Vertragsbestandteile
Die wesentlichen kritischen Vertragsbestandteile, vor allem aus dem CETA Abkommen, sind inzwischen bekannt geworden und dienen nachfolgend als Diskussionsgrundlage. Die noch nicht ausverhandelten Abkommen TTIP und TiSA werden vermutlich die gleichen Rechtskonstrukte aufweisen, zumal CETA als Vorlage für TTIP herangezogen wurde. Bei TiSA ist allerdings ein WTO-konformer Investitionsschutz vorgesehen.
Investitionsschutz
Die Investitionsrisiken von Unternehmen in fremden, politisch labilen Staaten durch Enteignung der Investitionsgüter auf Grund von politischen oder gesellschaftlichen Umwälzungen wurde erstmals 1959 in einem Abkommen zwischen Deutschland und Pakistan thematisiert. Bis zur heutigen Zeit werden vor allem BITs mit Drittwelt- oder Schwellenländern, die über kein verlässliches Rechtssystem verfügen, abgeschlossen (Deutschland hat ca. 130 reine Investitionsschutzabkommen mit anderen Ländern). Die Freihandelsabkommen CETA und TTIP beinhalten auch Investor-Staat-Schiedsverfahren (engl. Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS). Dort können die ausländischen Investoren direkt gegen den Gaststaat, ohne Beteiligung des Heimatstaates klagen und somit die staatlichen Rechtssysteme umgehen.
Bis in die späten 1980er-Jahre wurden nur sehr wenige Investitionsschiedsverfahren bekannt. Seit den 1990er-Jahren hat die Anzahl von Investitionsstreitfällen nach den Zahlen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (engl. United Nations Conference on Trade and Development, kurz UNCTAD) stark zugenommen. Neben den bekannten Fällen gibt es auch eine unbekannte Dunkelziffer, da je nach der Rechtsgrundlage für das Verfahren gegebenenfalls keine Veröffentlichungspflicht besteht. ISDS arbeiten häufig weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Während Vertraulichkeit in Schiedsverfahren zwischen Privaten großen Stellenwert genießt, stößt sie bei Beteiligung von Staaten auf Bedenken, da in Investor-Staat-Schiedsverfahren stets öffentliche Interessen betroffen sind.
Seit dem Vertrag von Lissabon vom Dezember 2009 sind solche Investitionsschutzklauseln mit Investor-Staat-Schiedsverfahren auch in den EU-Freihandelsabkommen möglich. Diese Durchsetzungsmechanismen führen zu einer noch nie dagewesenen Erpressungsmöglichkeit der Investoren gegenüber den Staaten für entgangene Gewinne von bereits getätigten Investitionen oder reduzierten Gewinnerwartungen (reduzierter Marktzugang) durch neue Handelshemmnisse. Bei den Abkommen vor Ende 2009 (ECT, MAI, TIEA) wurde nicht mit der EU, sondern mit einzelnen Staaten verhandelt. Solche Investitionsschutzklauseln sind Bestandteil der folgenden bestehenden, gescheiterten oder in Verhandlung befindlichen Abkommen die Deutschland betreffen (nicht vollständig):
- Der Energy Charter Treaty (ECT, dt. Energiecharta-Vertrag) trat 1998 in Kraft. Inzwischen haben 51 Länder, die Europäische Gemeinschaft und EURATOM den Vertrag unterzeichnet oder sind ihm beigetreten.
- Das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI, auch Multilaterales Investitionsabkommen) wurde zwischen den OECD-Staaten verhandelt und 1998 auf Grund von zivilgesellschaftlichem Drucks aufgegeben.
- Das Trade and Investment Enhancement Agreement (TIEA, dt. erweitertes Handels- und Investitionsabkommen) wurde zwischen 2005 und 2006 zwischen Kanada und den EU Staaten verhandelt. Es war Vorgänger von CETA und scheiterte an den kanadischen Bedenken bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens.
- Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA, dt. europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen) wurde ab 2009 verhandelt und muss noch ratifiziert werden.
- Das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP, dt. Transatlantische Freihandelsabkommen) wird noch verhandelt.
Die aktuellen Abkommen CETA und TTIP werden mit Ländern verhandelt, die über ein sehr gutes Rechtssystem verfügen. Offensichtlich dienen die Investitionsschutzabkommen nur den Konzernen und führen unweigerlich zum Abbau von Demokratie und Bürgerrechten.
Eine weitere Unsicherheit bei den Investitionsschutzabkommen ist der nicht klar definierte Tatbestand der Enteignung und der weitreichend definierte Begriff Investition (Unternehmen, Kredite, Beteiligungen, Anleihen, Aktien, andere Schuldinstrumente, Kapital, Konzessionen, Bauaufträge, Patente, Forderungen, etc.). So wird inzwischen eine Gewinnminderung auf Grund nationaler Gesetzesänderungen als Enteignung angesehen. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist bis dato nicht vorgesehen.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen
Gerechte und billige Behandlung (engl. fair and equitable treatment)
Wegen seiner begrifflichen Weite wird eine Verletzung des fair and equitable treatment-Investitionsschutzstandards in Schiedsverfahren sehr häufig geltend gemacht. In der Rechtsprechung wird der Standard oft als Vertrauensschutztatbestand eingeordnet, in dem danach gefragt wird, ob der Staat berechtigte Erwartungen (engl. legitimate expectations) des Investors enttäuscht hat, beispielsweise in dem sich der Staat gegenüber zuvor gegebenen Zusicherungen widersprüchlich verhält.
Daraus ergibt sich die Erwartungshaltung der Unternehmen, dass sich die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Investitionen nicht verändern dürfen. Der Staat wird somit daran gehindert, schärfere Gesetze zu erlassen.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen
Maßnahmen im öffentlichen Interesse
Maßnahmen im öffentlichen Interesse müssen legitime öffentliche Wohlfahrtsziele verfolgen, die den Handel und die Gewinninteressen der Investoren minimal beeinträchtigen. Da der Begriff „legitime öffentliche Wohlfahrtsziele“ nicht näher definiert wurde, können ausländischen Investoren bei einer Klage vor dem Investitionsschiedsgericht diese Unbestimmtheit ausnutzen.
Nur strikt notwendige Sicherheitsmaßnahmen
In Anbetracht der Finanzkrise ist eine solche Klausel nur schwer zu verstehen. Es dürfen z. B. die Finanzmärkte nur reguliert werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen strikt notwendig sind. Auch hier ist der Begriff der „strikten Notwendigkeit“ nicht näher definiert, so könnten entsprechende Regulierungsversuche durch Klagen vor einem Investitionsschiedsgericht verhindert werden.
Stillstands- und Rachet-Klausel
In den Abkommen gibt es zwei Anhänge (Annex 1 und 2) zur Eintragung von Dienstleistungen. Der erste Anhang beinhaltet Dienstleistungen, die unter die Stillstands- und Rachet-Klausel fallen. Die Stillhalteklausel verlangt, dass der einmal erreichte Status Quo der Liberalisierung zementiert wird. Alle Bereiche, die bei Vertragsabschluss in einem Land bereits privatisiert sind und für die es keine Ausnahmeregelung gibt, bleiben für immer privat. Die Ratchet-Klausel beinhaltet Ähnliches, ist aber auf die Zukunft gerichtet. Alle späteren Liberalisierungen sind mit dieser Klausel unumkehrbar. Diese Klauseln verbieten jegliche Rekommunalisierung einmal privatisierter Dienstleistungen. Im zweiten Anhang sind die Maßnahmen und Dienstleistungen aufgeführt, bei denen in Zukunft gewinnmindernde Regelungen erlassen werden dürfen. Aus geleakten Dokumenten weiß man, dass im Anhang 2 fast keine Maßnahmen und Dienstleistungen aufgeführt worden sind.
Negativlisten
Alle im Abkommen nicht erwähnten Dienstleistungen unterliegen automatisch der Liberalisierung und müssen öffentlich ausgeschrieben werden bzw. können nicht mehr rekommunalisiert werden. Das gleiche gilt für zukünftige, noch unbekannte Dienstleistungen. Frühere Handelsabkommen arbeiteten immer mit Positivlisten, sodass klar war, welche Dienstleistungen oder sonstigen Vertragsgegenstände betroffen waren.
Regulatorische Kooperation
In den Vertragstexten sollen Bestimmungen zur Regulierung verankert werden, die demokratiepolitisch hoch bedenklich sind. Im nicht öffentlichen, aber doch an die Öffentlichkeit durchgesickerten Verhandlungsmandat wird von einer „schrittweisen Verwirklichung der Kompatibilität der Regulierungssysteme“ gesprochen. Für diese regulatorische Kooperation wird ein „ehrgeiziges Niveau“ angestrebt. Dies bezieht sich keineswegs nur auf bestehende Handelshemmnisse, sondern soll offensichtlich so weit gehen, dass die Art und Weise, wie zukünftig dies- und jenseits des Atlantiks Gesetze und Regulierungen mit Einfluss auf Handels- oder Investitionsbedingungen erlassen werden, verändert wird. Denn während sich das Verhandlungsmandat sehr vage und in einem komplizierten Handelschinesisch beschrieben ist, sprechen US- und EU-Lobbyverbände wie die American Chamber of Commerce und Business Europe Klartext: „Interessengruppen würden mit Regulierern zusammen an einem Tisch sitzen, um gemeinsam Gesetze zu schreiben.“ Auch wenn die formalen Gesetzgebungsprozeduren in der EU und den USA nicht verändert würden, besteht die Gefahr einer institutionalisierten frühzeitigen Einbindung demokratisch nicht legitimierter Interessenverbände. Wer schon ganz zu Beginn eingebunden ist, hat natürlich die besten Chancen, bestimmte Prozesse in seinem Sinne zu beeinflussen oder gar zu verhindern.
Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=VLDlB9TblaQ&index=25&list=PLB10934AC334C9108
http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/MD_TTIP-Hintergrundpapier.pdf
Öffentliche Auftragsvergabe
Öffentliche Ausschreibungen und Konzessionsvergaben müssten europaweit und mit TTIP in den USA sowie mit CETA auch in Kanada erfolgen. Bei öffentlich ausgeschriebenen Dienstleistungen würden die beteiligten Länder über TiSA weiter zunehmen. Außerdem soll im Zuge der Vertragsverhandlungen der Auftragswert, ab dem international ausgeschrieben werden muss, reduziert werden.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=VLDlB9TblaQ&index=25&list=PLB10934AC334C9108
Landwirtschaftliche Produkte
Im CETA-Abkommen sind vermehrte Importe von Rindfleisch (ohne Wachstumshormone) vorgesehen. Im Gegenzug sollen 17 000 Tonnen Milchprodukte nach Kanada geliefert werden. Solche Übereinkommen fördern die industrielle, nicht nachhaltige Agrarwirtschaft und somit die Zerstörung der Umwelt.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=VLDlB9TblaQ&index=25&list=PLB10934AC334C9108
Geistige Eigentumsrechte für Pharmazeutika
Eine Widerspruchsmöglichkeit der europäischen Pharmaunternehmen wird verhandelt, wenn ein Medikament nicht von Kanada zugelassen wird. Patentschutz wurde von 20 auf 22 Jahre verlängert.
Teersandöl aus Kanada
Die jetzigen Regelungen über den Import von Erdölprodukten verbietet die Einfuhr von umwelt- und klimaschädlich gefördertem Öl aus Teersand in die EU. Um Kanada und den USA, die ebenfalls ein Interesse am Verkauf von Ölprodukten aus Teersand haben, entgegenzukommen, sollen diese Standards bis 2020 aufgegeben werden.
Bekannte Investitionschutzklagen
Schuldenschnitt (z.B. Griechenland)
Investitionen in Form von Staatsanleihen fallen unter den Investitionsschutz. Bei einem Schuldenschnitt können die Investoren die dafür verantwortliche Regierung auf Schadensersatz verklagen. Beim Schuldenschnitt Griechenlands verklagte ein slowakischer Investor den griechischen Staat. Dies erschwert die Bewältigung von Schuldenkrisen.
Verstaatlichung von Banken bei Finanzkrisen
Die EU wünscht ausdrücklich auch den Investorenschutz für den Finanzbereich. Eine Folge davon könnte sein, dass Investoren bei einer Verstaatlichung einer insolventen Bank den Staat auf Entschädigung verklagen könnten. Dies geschah in Belgien, als die Bank Dexia verstaatlicht wurde und ein chinesischer Investor daraufhin Belgien verklagte.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=VLDlB9TblaQ&index=25&list=PLB10934AC334C9108
Fracking durch die Hintertür
Der kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen Dollar von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des NAFTA Abkommens.
Gesundheitspolitische Regulierungen
Der Tabakkonzern Philip Morris verklagte Uruguay auf die Summe von zwei Milliarden Dollar, als das Land Gesundheitswarnhinweise auf Zigarettenpackungen einführte. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des NAFTA-Abkommens.
Geänderte Umweltauflagen
Im April 2009 verklagte Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verschärfung von Umweltauflagen beim Bau und Betrieb des Kraftwerks Hamburg-Moorburg vor einem Schiedsgericht nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) auf Schadensersatz in Höhe von 1,4 Mrd. Euro. Dieses Verfahren wurde per einvernehmlicher Einigung beigelegt. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des ETC.
Atomausstieg
Vattenfall klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland. Durch den Atomausstieg sah der schwedische Energiekonzern seine Eigentumsrechte schwer verletzt. Er fordert nun 3,7 Milliarden Euro als Entschädigung. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des ETC.
Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-03/ttip-fracking
Diese und weitere (23) Konzernklagen gegen Staaten
http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/ttip/fallbeispiele_Schiedsgerichte_final.pdf
Regulatory Chill
Wie Erfahrungen zeigen, sind mithilfe von Abkommen, die einen ISDS-Mechanismus vorsehen, bestehende Gesetze scharf attackiert und teilweise sogar abgeschafft worden. Bereits die Befürchtung einer Verpflichtung zur Zahlung hoher Schadensersatzsummen an ausländische Investoren, die eine solche Klage einreichen könnten, führte in manchen Fällen dazu, dass die Gesetzgeber von neuen regulierenden Maßnahmen wieder Abstand nahmen (sog. regulatory chill).
Quelle: http://www.finance-watch.org/informieren/die-finanzwelt-verstehen/928-die-finanzwelt-verstehen-2
Propaganda mit falsche Zahlen
Nach einer Informationsoffensive der deutschen Verbraucherorganisation foodwatch hat die Europäische Kommission nun eine Reihe irreführender Angaben über mögliche positive Effekte des umstrittenen Freihandelsabkommens mit den USA auf ihrer Website korrigiert.
Zuvor mussten bereits führende Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) Falschinformationen zu TTIP richtigstellen. Unter Verweis auf eine Untersuchung des Centre for Economic Policy Research (CEPR) hatten sie angegeben, die zu erwartenden Zugewinne durch das Freihandelsabkommen würden jährlich 119 Milliarden Euro betragen.
Angaben um Faktor zehn über „Best-Case“-Szenario
Tatsächlich lagen die Angaben aber um den Faktor zehn zu hoch, denn es handelt sich um eine insgesamt zu erwartende Anhebung des Bruttoinlandsprodukts (von 0,5 Prozent in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren laut „Best Case“-Schätzung).
Nun musste auch die Europäische Kommission zurückrudern und hat diese und ähnliche Falschinformationen vom Netz genommen, so foodwatch. So verzichtet die EU-Kommission im Internet auf ihrer geänderten „Fragen & Antworten“-Seite nun vollständig auf konkrete Aussagen über zusätzliche Einkommen für Privathaushalte. Bis vor wenigen Tagen war noch von „einem jährlichen Zusatzeinkommen von 545 EUR für den durchschnittlichen EU-Haushalt“ durch TTIP die Rede. Diese Angabe wurde nun ersatzlos gestrichen.
Auch die vormals als angeblich zu erwartender volkswirtschaftlicher Gewinn genannten Milliardenbeträge entfernte die Kommission. Entfernt wurde auch die Aussage, eine Harmonisierung von Normen stehe nicht auf der TTIP-Tagesordnung. „Jetzt werden Harmonisierungsbestrebungen nicht mehr abgestritten“, so foodwatch.
Keine ehrliche Debatte über Vor- und Nachteile von TTIP
Dennoch gibt man sich in der Kommission offenbar ahnungslos. Auf Anfrage der taz soll der Sprecher der zuständigen EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström dem Nachrichtenportal nicht einmal bestätigt haben, dass die Website geändert wurde.
foodwatch zeigt sich jedenfalls zufrieden, dass die falschen Angaben von der Kommissionswebsite verschwunden sind, auch wenn dies nur „ein weiterer kleiner Schritt hin zu einer ehrlichen Debatte über das geplante Freihandelsabkommen“ gewesen sei.
Eine wirkliche Abwägung von Chancen und Risiken des Abkommens finde allerdings noch immer nicht statt, so die Verbraucherschützer, denn TTIP werde Gesetzgebungsspielräume einengen und den Einfluss von Parlamentariern beschneiden.
Hinweis: Einen detaillierten Vorher-Nacher-Vergleich der Texte auf der Kommissionswebsite findet sich bei foodwatch.de
Quellen:
http://onlineplenum.de/offener-brief-an-merkel-falsche-job-versprechen-fuer-ttip/
https://www.unwatched.org/20150402_TTIP_EU-Kommission_nimmt_falsche_Angaben_zurueck
Erfahrungen aus dem NAFTA-Abkommen
20 Jahre Nafta: Die nordamerikanische Freihandelszone NAFTA ist das beste Beispiel für misslungene Liberalisierungsverträge.
BERLIN taz 13.02.2015 | Nichts und niemand ist vollkommen nutzlos, man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen. Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA ist so ein Fall.
Es brachte den Bürgern der drei Vertragspartner USA, Kanada und Mexiko kaum Vorteile, dafür aber viele Nachteile. Genau deshalb dient es als Mahnung, welche Folgen die derzeit verhandelten transatlantischen und pazifischen Freihandelsabkommen haben können.
Am 1. Januar 1994 trat das Abkommen in Kraft – nicht zufällig am selben Tag, an dem in Mexiko der bewaffnete Aufstand der Zapatisten begann. 20 Jahre später lautet die Bilanz: Der Handel zwischen den Mitgliedern hat sich verdreifacht.
Doch für Mexiko bedeutete die plötzliche Überschwemmung mit hochsubventioniertem US-Mais den Ruin vieler Kleinbauern. Für die USA wiederum ging NAFTA mit der Abwanderung von Industriejobs und einem rasch anwachsenden Handelsdefizit einher.
Statt neue Arbeitsplätze in den USA zu schaffen, vernichtete NAFTA 700 000
Ebenso vollmundig wie unbelegt waren im Vorfeld der NAFTA -Gründung die Versprechungen über neue Jobs gewesen, die durch den freien Handel gewissermaßen automatisch entstünden – was derzeit ebenso wieder über das geplante US-EU-Freihandelsabkommen TTIP behauptet wird. Tatsächlich schätzte der Washingtoner Thinktank Economic Policy Institute schon vor zwei Jahren die Zahl der durch NAFTA verlorenen US-Jobs auf rund 700 000.
„NAFTA hat nicht so viele Arbeitsplätze vernichtet, wie seine Kritiker befürchteten“, ist das Positivste, was die Forschungsabteilung des US-Kongresses zu melden vermag. „Unter dem Strich scheinen die Auswirkungen von NAFTA auf die US-Wirtschaft recht bescheiden gewesen zu sein.“
Immer mehr Mexikaner unter der Armutsgrenze
Schon zur zehnjährigen Bilanz des Abkommens hatte die Weltbank in einer Studie zugegeben, dass auch in Mexiko die „Entwicklung seit dem NAFTA -Start nicht gerade bemerkenswert“ gewesen sei. Zwar hätten die Exporte zugenommen, aber das Lohnniveau habe sogar noch unter dem Stand von 1994 gelegen, die Zahl der unter der Armutsgrenze lebenden Mexikaner steige stetig an.
US-Forschungsinstitute beklagen zudem, dass keineswegs genügend Arbeitsplätze in Mexiko entstanden seien, um die illegale Einwanderung von Mexikanern in die USA auch nur ansatzweise zu vermindern. Das war eines der zentralen Versprechen gewesen, mit denen die US-Regierung unter Bill Clinton um Unterstützung für NAFTA geworben hatte. Denn in den Fabriken nahe der Grenze zu den USA – durch die übrigens entsprechend viele Arbeitsplätze in den USA vernichtet wurden – seien viel weniger Stellen geschaffen worden, als zugleich in der Landwirtschaft verschwanden.
Inzwischen sind nicht einmal mehr die so-genannten Maquiladoras, in denen Mexikaner zu Hungerlöhnen Waren für den US-Markt produzieren, ein Beschäftigungsmotor, denn längst haben die noch billigeren Fabriken in China und anderen ostasiatischen Ländern ihnen den Rang abgelaufen.
Gewinner sind die Konzerne
Hat also irgendjemand etwas durch NAFTA gewonnen? Die Antwort lautet: Ja, Investoren und Konzerne. Ziel des Abkommens ist nämlich neben dem Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren auch der Schutz von Auslandsinvestoren vor Enteignungen und anderen Willkürakten des jeweiligen Gastlandes. Wozu das führt, zeigte als Erstes die Ethyl Corporation: Das US-Unternehmen hatte die kanadische Regierung 1997 vor einem NAFTA -Schiedsgericht auf Schadenersatz verklagt, weil das kanadische Importverbot von Benzin mit dem giftigen Zusatzstoff MMT einer Enteignung gleichkomme. Kanada hob darauf das Verbot auf und zahlte im Rahmen eines Vergleichs eine Millionenentschädigung.
Solche Investorenklagen hat es seither viele gegeben. Erst 2012 forderte etwa die US-Firma Lone Pine von der kanadischen Provinz Quebec 250 Millionen US-Dollar Entschädigung wegen eines Fracking-Moratoriums.
Auch in dieser Hinsicht bietet NAFTA gutes Anschauungsmaterial für die geplante Freihandelszone zwischen der EU und den USA. TTIP steht schließlich für Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, und tatsächlich stehen die vermeintlichen Rechte von Investoren im Zentrum der Verhandlungen. Sie sollen künftig Vorrang vor den umwelt- oder sozialpolitischen Entscheidungen der gewählten Regierungen genießen.
Quelle: http://www.taz.de/!130215/
Freihandelsabkommen oder Blaupause des neoliberalen Investitionsregimes
Am 1. Januar 1994 trat das Freihandelsabkommen NAFTA in Kraft. Die USA, Kanada und Mexiko unterzeichneten es und schufen damit die größte Freihandelszone der Welt. NAFTA war ein Pionierabkommen. Unter anderem weil es neben dem Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen, das öffentliche Beschaffungswesen und geistiges Eigentum einschließt.
Und so hat NAFTA Maßstäbe gesetzt. Vor allem – wie sich erst heute zeigt – wegen der in ihm festgeschriebenen Sonderrechte für Investoren. 20 Jahre später kann man die Folgen von NAFTA sehen. Versprochen hatten seine damaligen Befürworter Wachstum und Arbeitsplätze. Stattdessen verloren Millionen Menschen in allen drei Ländern ihre Arbeit oder mussten Lohnsenkungen hinnehmen. Auch die Umwelt hat gelitten. Und der Staat hat deutlich an Macht verloren. Profitiert hingegen haben in jeglicher Hinsicht transnationale Großkonzerne.
Produktion: DLF 2014
Folgen der Freihandelsabkommen für Bundesländer und Kommunen
Seit Juli 2013 verhandelt die EU mit den USA über das Handels- und Investitionsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). TTIP berührt zahlreiche Bereiche, in denen die Bundesländer und Gemeinden über eigene Kompetenzen verfügen. Das breite und für die Allgemeinheit überaus bedeutsame Aufgabenspektrum von Bundesländern und Kommunen hätte es gerechtfertigt, sie aktiv in die Entscheidungsfindung über die Aufnahme der TTIP-Verhandlungen einzubinden. Doch dies ist nicht geschehen. Ebenso wie große Teile der Öffentlichkeit rätseln Landes- und Kommunalvertreter über den Inhalt, die Reichweite und die möglichen Konsequenzen dieses Vertrags.
Die vorliegende Kurzstudie von Thomas Fritz wirft einige Schlaglichter auf mögliche Folgen des EU-US-Handelsabkommens für Bundesländer und Gemeinden. Die Analyse stützt sich auf durchgesickerte Dokumente, darunter das Verhandlungsmandat der EU-Kommission sowie Textentwürfe verschiedener Kapitel und Anhänge.
Zudem wurde der bereits fertig verhandelte Text des EU-Kanada-Abkommens CETA herangezogen, das als Blaupause für TTIP gilt. Das CETA-Kapitel zum Investitionsschutz z. B. diente der EU-Kommission als Referenz für die öffentliche Konsultation zum Investitionsschutz in TTIP. Weiterhin wurden die CETA-Kapitel zu Subventionen und Ausschreibungen herangezogen, weil zu diesen Themen bisher keine TTIP-Dokumente durchgesickert sind.
TTIP soll nach allen öffentlichen Bekundungen der Verhandler noch weitreichender sein als CETA. Doch schon mit CETA droht TTIP „durch die Hintertür“, da US-Unternehmen mit Niederlassungen in Kanada die CETA-Bestimmungen für sich in Anspruch nehmen können. Die CETA-Ratifizierung soll schon im Herbst 2014 beginnen.
Die Ergebnisse in Kürze:
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Kommunale Maßnahmen, die Geschäftsinteressen transatlantisch tätiger Investoren beeinträchtigen, könnten durch TTIP vermehrt zu Entschädigungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten führen. Die dazu vorgesehenen Investor-Staat-Schiedsverfahren sind schon in der Vergangenheit des Öfteren angerufen worden, um gegen kommunale oder regionale Entscheidungen vorzugehen, besonders gegen Umweltauflagen, Konzessionsbedingungen oder verweigerte Betriebsgenehmigungen. Auf Grund des sehr hohen Bestands transatlantischer Investitionen, die erstmals unter den Investitionsschutz fallen würde, dürfte die Zahl derartiger Klagen deutlich steigen. In diesen Verfahren entscheiden meist kommerzielle Anwälte, die in die Rolle von Schiedsrichtern schlüpfen. Den Schiedsverfahren mangelt es an einer ordentlichen, gerichteten, vergleichbaren und demokratischen Legitimation.
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Die geplanten TTIP-Kapitel über Dienstleistungen und Investitionen berühren kommunale Hoheitsrechte wie die Organisationsfreiheit, dies vor allem auf Grund der weitreichenden Marktzugangs-, Nichtdiskriminierungs- und Investitionsschutzregeln. Maßnahmen etwa zur Beschränkung von Gewerbeansiedlungen, zum Schutz vor Verdrängungskonkurrenz, zum Erhalt von Sparkassen oder zum Mieterschutz könnten als TTIP-Verstöße unter Druck geraten. Wird eine Schirmklausel („umbrella clause“) aufgenommen, wie sie in einem ersten TTIP-Entwurf enthalten ist, wären sämtliche vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen, die öffentliche Akteure gegenüber transatlantischen Investoren eingegangen sind, künftig vom Investitionsschutz erfasst. Gewöhnliche Vertragsstreitigkeiten – auch aus Verträgen, die keine internationale Streitschlichtung vorgesehen haben – würden damit auf die internationale Ebene eines Handelsabkommens gehoben. Kommunale Auseinandersetzungen über Bauprojekte etwa könnten künftig zu Klagen vor internationalen Schiedstribunalen führen.
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Da es keine grundsätzliche Ausnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge von TTIP gibt, ist eine weitere Privatisierung kommunaler Leistungen zu befürchten. Die in den ersten Entwürfen der EU-Verpflichtungsliste enthaltene Ausnahmeklausel für öffentliche Dienstleistungen („public utilities“) bietet zu viele Schlupflöcher, um diese effektiv zu schützen. Dies eröffnet privaten Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, gegen den Wettbewerb durch kommunale oder im öffentlichen Auftrag tätige private Unternehmen vorzugehen. Dies könnten sich auch die großen europäischen Versorgungsunternehmen mit Niederlassungen in den USA zunutze machen, um gegen Auflagen zu klagen, die deutsche Städte ihren hiesigen Betrieben vorschreiben. Zudem werden durch so-genannte Stillstand- und Ratchet-Klauseln Rekommunalisierungen zu Vertragsverstößen.
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Bisher liegen noch keine TTIP-Entwürfe vor, die belastbare Aussagen über die Ausgestaltung der Subventionsregeln zulassen. Folgt TTIP aber dem Muster des EU-Handelsabkommens mit Kanada (CETA), würden die Ausgleichszahlungen für öffentliche Aufgaben angreifbar. Dies wäre u. a. dann zu befürchten, wenn Subventionen als „indirekte Enteignung“ aufgefasst werden – eine Möglichkeit, die CETA nicht ausschließt. Private Anbieter wie die großen Klinikketten, die schon jetzt gegen kommunale Ausgleichszahlungen klagen, könnten solche Klauseln ausnutzen.
Beispiel:
In einem Musterprozess verklagte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) den Landkreis Calw wegen dessen Ausgleichszahlungen für die Kreiskliniken. Das Landgericht Tübingen wies die Klage zwar ab, der BDPK kündigte aber bereits an, in Berufung zu gehen. Dem BDPK gehören große Krankenhausketten wie die Helios-Kliniken von Fresenius an, die mit US-Kapital gewappnet sind. TTIP würde es amerikanischen Fresenius-Anteilseignern wie Blackrock künftig erlauben, zusätzlichen Druck auf die Kommunen durch Entschädigungsklagen vor den Sondergerichten auszuüben.
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Erhält TTIP ähnliche Vergaberegeln wie CETA, entsteht ein transatlantischer Beschaffungsmarkt, der öffentliche Aufträge privaten Unternehmen beiderseits des Atlantiks leichter zugänglich macht. Durch die Fixierung von Schwellenwerten, ab denen transatlantisch ausgeschrieben werden muss, verliert die öffentliche Hand Spielräume für eine autonome Einkaufspolitik. Sozialökologische Reformen des Beschaffungswesens wie Vergabe- und Tariftreuegesetze könnten mit TTIP-Regeln in Konflikt geraten. Auf Grund einer mangelnden Verankerung von Sozialstandards, wie es in CETA bereits der Fall ist, würden gerade soziale Vergabekriterien wie z. B. die Einhaltung von Tarifverträgen angreifbar.
Quellen:
http://blog.campact.de/wp-content/uploads/2014/09/Campact-TTIP-_Zusammenfassung.pdf
Kommunale Spitzenverbände präzise und kritisch zu TTIP, CETA und TISA
Die deutschen kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Verband kommunaler Unternehmen) haben ein ausführliches gemeinsames Positionspapier zu den Freihandelsverträgen TTIP, CETA und TISA veröffentlicht, in dem sie auf deutliche Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge aufmerksam machen. Sie äußern deutliche Sorge vor allem bezüglich der Punkte:
- Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge – Ausnahme von Marktzugangsverpflichtungen
- Öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht
- Investorenschutz
- Umwelt- und Verbraucherschutz und
- Transparenz
Hier die Pressemitteilung des Deutschen Städtetages dazu:
http://www.staedtetag.de/presse/mitteilungen/071024/index.html
Und hier das Gemeinsame Positionspapiers:
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/fachinformationen/2013/pp_ttip_20141001.pdf
Quelle: http://www.sven-giegold.de/2014/die-kommunalen-spitzenverbaende-zu-ttip-ceta-und-tisa/
Kommunaler Widerstand
Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und speziell auch TiSA, die geplante multilateralen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen betreffen nicht nur die EU und ihre Mitgliedsstaaten. Auch die Bundesländer, Städte, Landkreise und Gemeinden sowie kommunale Unternehmen werden die Auswirkungen zu spüren bekommen.
Mehr und mehr kommunale Parlamente äußern sich deshalb in Resolutionen und Beschlüssen zu den Abkommen, in denen sie Forderungen aufstellen oder eine Ablehnung der Verhandlungen kundtun. Die KommunalpolitikerInnen sind zugleich nahe an den Bürgern und den Abgeordneten ihrer Parteien in den anderen Parlamenten. Ihre Stimme ist auf Grund dieser Schnittstellenfunktion sehr wertvoll. Folgende Gemeinden und Landkreise haben sich bereits in Baden-Württemberg gegen die Freihandelsabkommen ausgesprochen.
- Landkreis Konstanz
- Gemeinderat der Stadt Lörrach
- Freiburger Gemeinderat
- Gemeinderat Waldkirch
- Rat der Stadt Tübingen
- Geislinger Gemeinderat
Darüber hinaus haben sich bereits viele weitere deutsche Gemeinden und Landkreise gegen die Abkommen positioniert.
Kommunal-Wiki der Heinrich Böll Stiftung
Bei vielen kommunalen Akteuren ist unstrittig, dass das Transatlantische Investitions- und Freihandelsabkommen TTIP Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in den jeweiligen Ländern haben wird. Wie diese genau aussehen werden, ist allerdings offen. Der folgende Beitrag versucht einige Hinweise zu geben, welche Auswirkungen dies sein könnten.
http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Was_hat_das_TTIP_mit_den_Kommunen_zu_tun%3F
Die Seite der parteinahen Stiftung der Grünen beinhaltet viele weiterführende Links zu den Themen:
- Auswirkungen auf Kommunen
- Reaktionen kommunaler Verbände
- Reaktionen von und in Kommunen
Zivilgesellschaftlicher Widerstand
Fast 400 NGOs haben sich inzwischen zum Widerstand gegen die Freihandelsabkommen zusammengeschlossen. Mit verschiedenen Aktionen versuchen sie, die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren.
Das bisher einzige Instrument zum Widerstand auf EU-Ebene ist die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Sie gibt den EU Bürgern die Chance, gemeinsam die Europäische Kommission aufzufordern, sich mit einem Thema zu befassen und eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Gleichzeitig erzwingt eine erfolgreiche EBI eine Anhörung im EU-Parlament. Das Instrument gibt es seit dem 1. April 2012.
Im Frühling 2014 schlug das deutsche Bündnis von NGOs „TTIPUnfairhandelbar” vor, eine EBI gegen TTIP und CETA zu starten und begann, diese Strategie mit europäischen Partnern zu diskutieren. Ein sogenannter Bürgerausschuss mit sieben Mitgliedern aus verschiedenen EU-Ländern wurde etabliert. Am 15. Juli 2014 reichte das Bündnis den Antrag auf Registrierung einer EBI „Stop TTIP” bei der Europäischen Kommission ein. Über den Sommer gewann das Bündnis die Unterstützung von mehr als 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die EBI gemeinsam durchführen wollten.
Dann passierte etwas Unvorhergesehenes: Die Europäische Kommission verweigerte die Zulassung der EBI! Diesen offensichtlichen Versuch, den Protest abzuwürgen, kaschierte die Kommission mit einer sehr kurzen und rechtlich inkonsistenten Begründung. Das Bündnis reagierte auf zweierlei Weise: Erstens klagen sie gegen die Ablehnung der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Zweitens führen sie die EBI ohne Erlaubnis aus Brüssel durch. Das Bündnis nennt dies eine selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (sEBI), weil sie weitestgehend den Vorgaben einer offiziellen EBI folgt, diese jedoch außerhalb des offiziellen Rahmens durchführen.
Das nötige Quorum für die EBI ist schon längst erreicht. Inzwischen haben über 1,6 Millionen Europäer unterschrieben.
Quellen:
https://stop-ttip.org/de/?noredirect=de_DE
https://stop-ttip.org/de/unterstutzerorganisationen/
https://stop-ttip.org/de/ueber_die_ebi/
EU Abgeordneten Check
Mitte Mai stimmt das Europäische Parlament über eine Resolution zum TTIP ab. Es ist die erste Meinungsäußerung des Europa-Parlaments zum Freihandelsabkommen und eine wichtige Chance, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zu beeinflussen. Wie stehen Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu TTIP?
Wir Netzfrauen bedanken uns für die ausführliche Ausarbeitung bei
Marita Lauser und Ihrem Lebensgefährten
Mehr Informationen:
Pingback: TTIP Leaks – Wir sind Boes. Hamburg.