Mastanlagen – Umweltinspektionen eine gute Idee der EU – und was Deutschland in den viehdichten Regionen daraus macht

MassentierhaltungAm 24. 10. 2010 wurde von der EU-Kommission eine Richtlinie für den Umgang mit emittierenden Industrie- und Mastanlagen beschlossen, die 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft trat. Verbunden mit den EU-Richtlinien ist immer eine Verpflichtung für die EU-Staaten, diese zeitnah in Landesrecht umzusetzen.

Das Ziel der Richtlinie 2010/75/EU ist nach dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Die Richtlinie geht dabei davon aus, dass bereits die Genehmigungen von emittierenden Anlagen alle Maßnahmen enthalten, die für ein hohes Schutzniveau für die Umwelt  erforderlich sind. Sie sollte daher Emissionswerte vorgeben, angemessene Vorschriften für den Grundwasser- und Bodenschutz beinhalten und Überwachungsvorschriften aufweisen.

Für die EU steht dabei außer Frage, dass sowohl das Aufbringen von Dung und Gülle als auch die intensive Haltung von Geflügel, Schweinen und Rindern in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung von Luft und Boden beitragen und der Betreiber einer Tierhaltungsanlage dafür zu sorgen hat, dass es nicht zu einer Verschlechterung der Boden-, Grundwasser- und Luftqualität kommt. Um dies zu gewährleisten, geht die EU ebenfalls davon aus, dass vor dem Bau einer Mastanlage der Stand der Boden- und Grundwasserverunreinigung in einem Bericht über den Ausgangszustand festgehalten wird. Zur wirksamen Durchführung und Durchsetzung dieser Richtlinie sollen die Betreiber regelmäßig (mindestens einmal jährlich) der zuständigen Behörde über die Einhaltung der Genehmigungsauflagen berichten müssen.

Außerdem gibt die RL vor, dass die zuständigen Behörden in regelmäßigen Abständen (nicht länger als 3 Jahre) so-genannte Umweltinspektionen bei den Anlagen durchführen. Die Ergebnisse dieser Inspektionen müssen im Internet veröffentlicht werden.

In Niedersachsen wurde im ministeriellen Amtsblatt 41/2013 ein Überwachungsplan für relevante Anlagen mit einer entsprechenden Auflistung veröffentlicht. In den 4 Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt werden seit 2013 Umweltinspektionen bei Tierhaltungsanlagen durchgeführt und die Ergebnisse im Netz veröffentlicht, also in beiden Fällen erst 3 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie.

Auffällig ist sowohl in Niedersachsen als auch in den Münsterlandkreisen, dass die Zahl der Mastanlagen, die der EU-Richtlinie zugeordnet werden in einem Missverhältnis zu den insgesamt bestehenden großen und den  gewerblichen Tierhaltungsanlagen steht.

Geht man z. B. im Kreis Steinfurt von den auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlichten Förderanträge für landwirtschaftliche Betriebe aus, so gibt es mindestens 2340 landwirtschaftliche Betriebe (+ 118 gewerbliche Betriebe). Laut Liste der IED-Anlagen (nach EU-RL mit Umweltinspektionen) werden aber nur 196 Betriebe davon durch Umweltinspektionen kontrolliert. Auch in Niedersachsen zeigt sich dieses Missverhältnis. Dort sind es mindestens 11 500 landwirtschaftliche Betriebe, hinzu kommen 2370 gewerbliche Betriebe und davon werden durch Umweltinspektionen nur 1058 kontrolliert

Die Ergebnisse der Umweltinspektionen bei Mastanlagen im Münsterland zeigen eine Vielzahl von Mängeln in unterschiedlichen Bereichen: Mängel im Immissionsschutz, z. T erhebliche Mängel in der Wasserver- und -entsorgung, im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, in der Überschreitung von genehmigten Tierzahlen, in der Dokumentationspflicht und  beim Umgang mit Gülle und Sillagesickersäften. Ob die zuständigen Kreisverwaltungen für eine zeitnahe Beseitigung der Mängel Sorge tragen ist oft nicht erkennbar, da die Daten zur Mängelbeseitigung fehlen. Außerdem werden viele Mängel  nur zeitverzögert (bis zu 6 Monate später) behoben.

Dabei ist zu sagen, dass gerade die festgestellten Mängel im Immissionsschutz gravierende Auswirkungen auf Mensch und Natur haben und damit auch deutlich wird, dass in vielen Fällen die Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden nicht eingehalten werden.

Tabelle 1

Kreis Anzahl der Immissionsschutz-Mängel Anzahl der durchgeführt Umweltinspektionen
Steinfurt 33 51
Borken 16 44
Coesfeld 34 62
Warendorf 10 20

Die großen Tierhaltungsanlagen werden laut Gesetz unter der Bedingung genehmigt, dass Filteranlagen die Emissionen nach dem neuesten Stand der Technik bis zu 100% mindern. Bei den dazu berechneten Immissionswerten geht die Genehmigungsbehörde davon aus, dass die Filteranlagen 365 Tage und 24 Stunden störungsfrei laufen. Die Ergebnisse der Umweltinspektionen zeigen aber deutlich, dass das bei mehr als einem Drittel der überprüften Anlagen nicht der Fall ist. Damit werden mindestens zwei Forderungen des EU-Rechtes nicht erfüllt, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und der vorgegebene Schutz von Wasser, Boden und Luft. Die Vorgabe aus der EU-Richtlinie, dass Anlagenbetreiber mindestens einmal jährlich den Nachweis gegenüber den Behörden erbringen müssen, dass sie die Genehmigungsauflagen erfüllen, wird von den vier Kreisverwaltungen ebenfalls nicht beachtet.

Um die gesetzlichen Vorgaben für Landwirte, mindestens 51% des benötigten Futters auf eigenen Flächen anbauen zu können, zu umgehen, haben die Landwirte in den letzten Jahren  eine Möglichkeit genutzt, diese Vorschrift nicht umsetzen zu müssen – sie betreiben ihre Ställe als Gewerbebetriebe. In den Unterlagen zu den Förderanträgen zeigt sich ganz deutlich, dass gerade diese Landwirte, denen eigentlich die notwendigen Flächen für die Entsorgung der Exkremente ihrer Tiere fehlen, auch einen sehr sorglosen Umgang mit der  Natur pflegen. Im Gegensatz zu den bäuerlich geführten Betrieben beantragen sie wesentlich weniger oder gar keine Fördermittel für Agrarumwelt-Maßnahmen:

Tabelle 2 Kreis Steinfurt

Betriebe Anzahl Keine Agrarumwelt-Maßnahmen
Gewerbetriebe 118 72
GB mit Umweltinspektionen 196 157

Tabelle 3 Niedersachsen

Betriebe Anzahl Keine Agrarumwelt-Maßnahmen
Gewerbebetriebe 2.370 1.393
GB mit Umweltinspektionen 1.058 746

Der Ausgangswille der EU-Kommission war bei dieser EU-Richtlinie der integrierte Umweltschutz nach dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip. Sie konnte dabei davon ausgehen, dass dieses EU-Recht in Landesrecht umgesetzt und dann eingehalten wird. Sie ist wohl ebenfalls davon ausgegangen, dass ihre Vorgabe, die Länder müssen entsprechendes Personal zur Verfügung stellen, damit die Idee des integrierten Umweltschutzes auch Wirkung zeigt, umgesetzt wird. Doch leider war es wie bei den meisten EU-Richtlinien, die Umsetzung wurde verschleppt und kein zusätzliches Personal eingestellt.

Die Folgen werden jetzt, 5 Jahre später, schon sehr deutlich. Die Umsetzung ist mangelhaft und intransparent.

Die Bundesländer und Kreise scheinen insgesamt eine sehr unterschiedliche Sicht auf dieses Gesetz zu haben. Im Münsterland zeigt sich dies an der unterschiedlichen Herangehensweise der Kreise an die Umweltinspektionen überhaupt. Die Dauer einer solchen Kontrolle liegt zwischen 1 und 8 Stunden und das bei oft mehreren tausend Tieren auf einer Anlage und der oft vorhandenen Lagerung von Gefahrstoffen wie Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmitteln, Treibstoffen und Gas. Aus den Berichten im Internet geht oft nicht hervor, welche Ämter überhaupt an den Kontrollen beteiligt waren und wann und ob die Mängel überhaupt beseitigt wurden. Obwohl sehr oft doch auch erhebliche Mängel in bestimmten Bereichen festgestellt werden, nutzten die Behörden nur selten die Möglichkeit einer Strafandrohung. Auch ist nicht zu erkennen, dass die Vorgabe der EU bei der Feststellung erheblicher Mängel nach spätestens einem halben Jahr eine weitere Umweltinspektion durchzuführen, eingehalten wird.

Angesichts der Tatsache, dass in allen viehdichten Regionen der Zustand der Grundgewässer besorgniserregend ist, dass sich hohe Nitratwerte und Rückstände von Pestiziden und Medikamenten in den Gewässern finden, dass die landwirtschaftliche Fläche täglich abnimmt und der Einsatz von Dünger und Spritzmitteln jährlich ansteigt, ist es überhaupt fraglich, wie bei vorhandenen Regelungen durch die EU überhaupt eine solche Vielzahl von Massentierhaltungsanlagen genehmigungsfähig war?

Eigentlich geben EU-Gesetze wie die Nitratrichtlinie und die europäische Wasserrahmenrichtlinie schon lange entsprechende Maßgaben vor. Sie setzen den Nähstoffeinträgen klare Grenzen und sprechen ein generelles Verschlechterungsverbot für alle Gewässer aus.

Doch all das scheint die zuständigen Behörden in den so-genannten Veredelungsregionen nicht zu tangieren. Weiterhin sehen sie sich vor allem in der Pflicht gegenüber den konventionellen Landwirten, ihre Anträge genehmigungsfähig zu machen. Doch jedes weitere Tier bedeutet für das Münsterland und Niedersachsen eine Zunahme der Belastungen für die Bevölkerung und das bei einem verstärkt von den Landwirten angestrebten Export! Schon jetzt ist äußerst fraglich, wie die bisherigen Genehmigungen in vielen Kommunen erteilt werden konnten, wie Konzentrationen von Viehbetrieben in dieser Form überhaupt möglich waren. Nach den Tierzahlen der Tierseuchenkasse von 2014 haben die Zahlen für Großvieheinheiten/ha im Münsterland inzwischen Werte erreicht, die deutlich machen, dass die Belastungsgrenze für Mensch und Natur längst überschritten wurde:

Tabelle 4

Kreis Landwirtschaftliche Fläche GVE/ha nach Tierzahlen GVE/ha nach Tierplatzzahlen
Borken 142.098 ha 8,92 4,91
Coesfeld 75.962 ha 7,17 3,25
Steinfurt 179.576 ha 5,96 2,9

Wobei zu dieser Berechnung angemerkt werden muss, dass die Angaben zu den landwirtschaftlichen Flächen in den Kreisen aus 2010 sind. Erstaunlicherweise finden sich in den statistischen Auswertungen der Kreise zu 2014 für die Landwirtschaft nur alte Werte aus 2010. Da aber die landwirtschaftliche Fläche seitdem zurückgegangen ist und die Tierzahlen jedes Jahr ansteigen, liegen die eigentlichen Werte der Großvieheinheiten pro Hektar heute noch höher.

Um das Ausmaß der Belastungen für Mensch und Natur zu verdeutlichen, stellt die folgende Tabelle exemplarisch dar, welche Konzentration an großen Mastanlagen in einigen Kommunen genehmigt wurden:

Tabelle 5 Niedersachsen

Kommune Fläche/km² LWB + GB
Dötlingen 101,8 95 33
Gandeskesee 138.3 128 37
Ankum 66,32 68 13
Glandorf 59,88 92 16
Rieste 30,6 35 12
Neuenkirchen 57,1 98 21
Cloppenburg 70,62 85 17
Bösel 100,1 100 28
Emstek 108,1 102 51
Friesoythe 247,1 226 64
Garrel 113,23 112 56
Lastrup 85 112 31
Linden 65,81 70 36
Löningen 143 107 38
Holdorf 54,86 62 22
Bakum 79 108 33
Dinklage 74,63 79 35
Hantrup 14,6 21 10
Freren 48,77 59 17
Osterwald 33,38 49 17
Lahn 21,25 21 11

Tabelle 6 Kreis Steinfurt

Kommune Fläche/km² LWB GB davon IED-Anlagen
Laer 35,05 39 3 9
Mettingen 40 55 2 11
Neuenkirchen 48,44 74 1 3
Nordwalde 51 77 7 20
Saerbeck 58,98 80 6 10
Wettringen 57,2 90 13 10

Ein besonders eklatantes Beispiel für die Fehlentwicklung in der Landwirtschaft ist der kleine Ortsteil Oeding von Südlohn im Kreis Borken. Ganz Südlohn hat eine Fläche von 45,56 km² und alleine in Oeding sind Tierhaltungsanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung mit 38 200 Plätzen für Mastschweine, 9600 Plätzen für Mastkälber, 700 Plätzen für Milchkühe und 15 000 Plätzen für Legehennen genehmigt worden.

Außer Betracht gelassen wurde in diesem Text die hohe Anzahl an Agrargasanlagen sowohl in Niedersachsen als auch im Münsterland. Diese tragen allerdings durch viele Faktoren noch zu einer zusätzlichen Belastung für Mensch und Natur bei.

Durch die zunehmende Maismonokultur mit allen Folgen –

vermehrter Dünger- und Spritzmitteleinsatzes,  zunehmende Gefahr der Bodenverdichtung durch den Einsatz immer größer werdender Maschinen, zunehmende Bodenerosion, zusätzliche Nährstoff- und Gesundheitsbelastung durch das Aufbringen der Gärreste, zunehmender LKW-Verkehr, zunehmender Rückgang von Insekten, Kleinsäugern, Vögeln, Niederwild und Amphibien – verändert sich die Landschaft in den so-genannten Veredelungsregionen stetig.

Ein zusätzlicher Faktor der Umweltbelastung durch diese Anlagen ist die hohe Staubbelastung. Große Mengen von Staub werden durch zunehmende Starkregenereignisse von den Anlagen ungeklärt in angrenzende Gewässer gespült und führen dort zu stark erhöhten CSB-Werten.

Die Ermittlung der Zahlen zu den landwirtschaftlichen Betrieben in den viehdichten Regionen erfolgte über die Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu den EU-Fördermitteln. Das heißt, dass nur landwirtschaftliche Betriebe erfasst wurden, die auch Fördermittel beantragt haben. In der Realität könnte sich damit die Zahl der Betriebe noch erhöhen.

Interessant sind aber aus diesen Veröffentlichungen hervorgehende weitere Fakten. Die Landwirte haben über die EU die Möglichkeit verschiedenster Förderungen, für Agrarumwelt-Maßnahmen, für Maßnahmen des Gewässer- und Tierschutzes und für angenommene Beratungsleitungen (?). Hier ergeben sich erhebliche Unterschiede zwischen Niedersachsen und z. B dem Kreis Steinfurt. Während in Niedersachsen sehr viele Landwirte Beträge von 1000 € und mehr für die Inanspruchnahme von Beratungen bekommen, werden diese Mittel im Kreis Steinfurt überhaupt nicht in Anspruch genommen.

Dagegen wurden im Kreis Steinfurt von 59 Landwirten Fördermittel für Tierschutz-Maßnahmen beantragt, in ganz Niedersachsen von nicht einem Landwirt. Auch beim Gewässerschutz sieht es nicht viel anders aus. Hier sind es im Kreis Steinfurt bei ca. 2500 Betrieben 190 Maßnahmen und in Niedersachsen bei ca. 13900 Betrieben nur 436 Maßnahmen. Auch auf die Möglichkeit des Umweltschutzes über Agrarumwelt-Maßnahmen, zu denen das Anlegen von Blühstreifen, die Einhaltung von Fruchtfolgen, die Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen und die extensive Nutzung von Grünland gehören, nutzen viele Landwirte nicht. Im Kreis Steinfurt wurden bei der genannten Anzahl von Betrieben nur 641 Anträge für die Maßnahmen gestellt und in Niedersachsen waren es bei 13900 Betrieben nur 5363, also auch nicht einmal die Hälfe aller Betriebe.

Stellt man die genannten Fakten in einen Zusammenhang mit den Aussage aus der Studie des Umweltbundesamtes „Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft (vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Auftrag des UBA):

  • auf 10 Mio. ha (das entspricht 60% der landwirtschaftlichen Fläche) wird inzwischen Tierfutter angebaut
  • die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft lag 1950 noch bei 12%, heute liegt sie unter 1%
  • die Agrarerzeugerpreise sind inflationsbereinigt stetig gesunken
  • auf über 12 % der landwirtschaftlichen Flächen werden heute Energierohstoffe angebaut
  • in der Landwirtschaft fallen jährlich 40 Mio. t Co²-Emissionen an
  • 50% der anfallenden Methanemission stammen aus der Landwirtschaft
  • 65% der anfallenden Lachgasemissionen stammen aus der Landwirtschaft
  • deutsche Landwirt erhielten 2010 10 Mrd. € an staatlichen Beihilfen
  • Keines der Umweltziele ist in der Landwirtschaft auch nur annähernd erreicht! Es bedarf um so größerer Anstrengungen, um i.S.v. § 20a GG die Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu sichern
  • Die Degradierung der Bodenfruchtbarkeit kann langfristig gravierende Folgen für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit haben
  • Der Schutz der Umwelt ist in der Landwirtschaft kein ungeregelter Bereich, aber Vorschriften haben unterschiedliche Steuerungswirkungen. Es fehlen qualitative und quantitative Konkretisierungen, Vollzugsinstrumente und Sanktionsmöglichkeiten. Für die Landwirtschaft gibt es zu viele Ausnahme- und Sonderregelungen. Teilweise verneinen die Behörden die Anwendbarkeit auf die Landwirtschaft und es gibt Vollzugsprobleme: Kapazitätsmangel in der Umweltverwaltung.
So muss man sich die Frage stellen, ob nicht auch die EU-Richtlinie 2010/75/EU ihre Wirkung verfehlen wird!

Hintergrundinformationen – PDF

Agrarsubventionen gewerbl. Tierhaltungsanlagen (1)

Agrarsubventionen IED Kreis Steinfurt

Agrarsubventionen IED NS

Kommunen und UI

Kurzinfo UI Kreis Steinfurt

Kurzinfo UI NS

Abkürzungen:

GVE – Großvieheinheiten

LWB – landwirtschaftliche Betriebe

GB –    Gewerbebetriebe

IED-Anlagen – landwirtschaftliche Betriebe die den Umweltinspektionen unterliegen

Netzfrau Brigitte Meibeck 

http://www.fuermenschundvieh.de/

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