Netzfrauen von einer Jugendamtsmitarbeiterin auf Unterlassung verklagt

GerichtNun ist es soweit: Wir Netzfrauen müssen das erste Mal vor Gericht. Wir wurden auf Unterlassung verklagt, nicht von einem Konzern, sondern von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes München.

Für uns stößt dieser Fall auf Unverständnis, zumal wir für den 23. November 2015 von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig eingeladen wurden, die sich für unser Engagement gegen die Gewalt an Frauen bedanken möchte.

Wir Netzfrauen arbeiten mit vielen Organisationen zusammen u.a. auch mit  Ines Laufer – TaskForce
für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.. In vielen Kulturen werden Mädchen noch immer mit stumpfen Messern beschnitten und so an ihren Genitalien verstümmelt. Wir Netzfrauen sind nur eine kleine Gruppe, bestehend aus Müttern und Großmüttern, die mit ihrem Netzwerk versuchen, auf verschiedene Missstände hinzuweisen.

Wir Netzfrauen setzen uns auch für dieses Thema ein, denn Genitalver­stümmelung ist Menschen­rechtsverletzung. So kam es, dass Ines Laufer die Netzfrauen über den Fall informierte, weswegen wir nun verklagt werden.

Netzfrauen von einer Jugendamtsmitarbeiterin auf Unterlassung verklagt

Am 26. November 2014 veröffentlichten wir einen Beitag der TaskForce
für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. unter dem Titel: Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: „Wir gehen das Risiko ein“ .

„Eine Frau nigerianischer Herkunft darf mit ihren beiden Töchtern (ein und fünf Jahre, deutsche Staatsbürgerschaft) für mehrere Monate nach Nigeria reisen, obwohl den Mädchen dort die Verstümmelung ihrer Genitalien durch Herausschneiden der Klitoris und Labien droht: Nigeria gilt nicht nur allgemein als Hochrisikoland, in dem gebietsweise an bis zu 90 % der Mädchen Genitalverstümmelungen verübt werden, die beiden Kinder sollen in die Familie der selbst verstümmelten Kindsmutter und damit in ein konkretes Täterumfeld verbracht werden. Nach der Geburt der ersten Tochter hatte sich die nigerianische Großmutter bereits erkundigt, ob es auch in Deutschland die Möglichkeit gäbe, das Mädchen „beschneiden“ zu lassen… Den Beitrag können Sie HIER lesen.

Wir Netzfrauen haben auf Wunsch von Ines Laufer den Beitrag so übernommen, wie Sie diesen Beitrag auf der Webseite der Organisation veröffentlichte. Dieser Beitrag stammt vom 25. November 2014 Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: „Wir gehen das Risiko ein“

Dieses Verfahren wird in der Fachsprache auch Framing genannt. Wir Netzfrauen verwenden oft dieses Verfahren, da die Organisationen ihre Beiträge selbst schreiben und uns diese zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

Die TaskForce agiert als politisch unabhängige Kinderrechtsorganisation.

Das Ziel ist es, Mädchen sicher vor Misshandlung, Schädigung und Traumatisierung durch Genitalverstümmelung zu schützen. Als bundesweites Netzwerk ist die TaskForce eine von Länder-Ministerkonferenzen anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zu Genitalverstümmelungen und Einzelberatung geht. Mit SOS FGM betreibt die Organisation die erste und einzige bundesweite Notruf-Hotline, beraten Fachkräfte und unterstützen alle Ratsuchenden. Die TaskForce ist außerdem Teil des Bündnisses zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung, das sich für nachhaltigen, konsequenten Schutz von Mädchen in Entwicklungshilfeprojekten einsetzt.

Klage wegen Unterlassung und Schadenersatz auf Persönlichkeitsverletzung

Wir Netzfrauen wurden darauf hin von der besagten Jugendamtsmitarbeiterin verklagt, die durch die Anwaltskanzlei Primus vertreten wird.  Man teilte uns mit, dass die Jugendmitarbeiterin zutiefst verletzt sei.

Wir waren nun doch etwas verwirrt und erkundigten uns bei TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., wie wir nun weiterhin verfahren wollen und was mit den betroffenen Mädchen geschah. Wir erfuhren, dass auch der Verein von der betreffenden Jugendamtsmitarbeiterin verklagt wurde.

Darauf hin schrieb TaskForce ein Update: Neue Details: Münchner Jugendamt überlässt zwei Mädchen der Gefahr der Genitalverstümmelung

Aus dem Update zitieren wir Netzfrauen:

(Zitatanfang) „Mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung will sie nun die kritische Berichterstattung über sich verbieten lassen und lässt Folgendes verlauten: „Meine Mandantin (Anm.: die Mitarbeiterin des Jugendamtes) hat sich entgegen Ihrer Behauptung einer konkreten Verstümmelungsgefahr ein umfassendes Bild von der Gefährdungslage aufgrund mehrerer Gespräche mit Fachpersonen (Anm.: Fadumo Korn) und der Mutter der beiden Mädchen gemacht. Die Mutter der beiden Mädchen hat meiner Mandantin gegenüber schriftlich zugesichert, keinerlei Beschneidungen an den Mädchen vornehmen zu lassen und in eine körperliche Untersuchung der Mädchen nach der Rückkehr aus Nigeria schriftlich zugestimmt. Überdies hat sie mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass ihr die Strafbarkeit einer Beschneidung nach deutschem Recht bekannt ist.“  (Zitatende)

Darüber, ob die Mädchen wieder unversehrt zurückgekehrt sind, gibt das Jugendamt München keinerlei Auskunft.

Wir Netzfrauen haben uns anwaltliche Unterstützung suchen müssen, die wir durch die Kanzlei Wüstenberg  gefunden haben. Zum einen geht es um das Thema „Genitalverstümmelung“,  zum anderen um Medienrecht.

Wir Netzfrauen haben alles versucht, dass dieser Fall nicht vor das Landgericht in München am 04. November 2015 um 11.30 Uhr kommt. Sogar mit dem stellvertretenden Jugendamtsleiter haben wir uns in Verbindung gesetzt, doch bitte noch einmal mit der Jugendamtsmitarbeiterin zu sprechen.

Hätten wir von Anfang an eine Aufforderung bekommen, dass wir den Namen der Jugendamtsmitarbeiterin  entfernen sollten, wären wir dem Wunsch nachgekommen. Doch diese kam gleich mit einer Unterlassungsklage, auf die wir uns gezwungen sahen, zu reagieren.

Wir sind nun gespannt, wie der Richter entscheiden wird. Sollten wir Netzfrauen verlieren, werden wir mit Gebühren und Schmerzensgeldforderung in Höhe von ca. 5000,- Euro belegt.

Wir Netzfrauen sind seit dem 08. März 2013 mit unserer Webseite aktiv, wir haben schon vieles erreicht. Noch nie haben wir Spenden genommen, da wir unsere Kosten selber tragen. Für uns ist es wichtig, dass wir auf Missstände hinweisen und in verschiedenen Themenbereichen informieren.

Wir arbeiten mit vielen Organisationen, Verbänden und auch mit Menschen auf der ganzen Welt zusammen. Noch nie hat uns ein Konzern verklagt, im Gegenteil, wir werden wegen unseren präzisen Recherchen gelobt und man schätzt den fairen Umgang unsererseits, denn wir stehen mit vielen „Gegnern“ im Dialog.  Nur gemeinsam können wir eine Veränderung der momentanen Situation auf der Welt herbeiführen.

Wir üben Kritik, aber wir stellen auch Lösungen und Alternativen vor. Bislang haben wir alles ohne Anwalt regeln können, leider wird das in Zukunft nicht mehr der Fall sein können. Denn wenn wir schon von einer Jugendamtsmitarbeiterin verklagt werden, was kommt noch?

Für die Netzfrauen spenden

Die Netzfrauen kosten viel, viel Zeit und ab und an auch Geld: Seien es Reisekosten, seien es Serverkosten, seien es Anwaltkosten. Wir arbeiten seit jeher unabhängig von Spenden von Konzernen, was uns viele journalistische Freiheiten gibt. Die Kosten haben wir trotzdem, sodass wir Sie als unsere Leser um Spenden bitten. Bitte nutzen Sie dafür folgende Kontodaten. Herzlichen Dank für Ihre Spende!

Kontoinhaberin: Dorothea Schreier
IBAN: DE47280501000001814755
BIC BRLADE21LZO
Verwendungszweck: Netzfrauen-Spende

Am 23. November 2015 werden wir von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig geehrt und am 04. November 2015 müssen wir Netzfrauen vor das Landgericht in München treten, weil wir wegen unseres Engagements von einer Jugendamtsmitarbeiterin wegen Unterlassung verklagt wurden. Sogar das Sozialreferat der Landeshauptstadt München zeigte sich entsetzt, nachdem wir auch dort versucht haben, diesen Prozess zu stoppen.

Auch das Bundesfamilienministerium rät dazu, diesen Fall, sofern dieser Prozess nicht gestoppt wird, am 23.11.2015  zur Sprache zu bringen.
Wird die Klage nicht zurückgezogen und wir verlieren, kommen auf uns Kosten und Schmerzensgeldforderungen in der Höhe von ca. 5000,- Euro zu  und am 23.11. 2015 erhalten wir dann ein Schulterklopfen für unser Engagement gegen Gewalt.

Netzfrau Doro Schreier
Gründerin der ‪‎Netzfrauen‬

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