Unglaublich! Laut EFSA – Glyphosat keine krebserregende Gefahr für Menschen – vorsätzlicher Mord?

AffenWir Netzfrauen sind entsetzt. Das heutige Ergebnis der EFSA  macht alle unsere Bemühungen, eine Verlängerung von Glyphosat, die in Monsantos Roundup enthalten ist, zu verbieten, hinfällig. Wie viele Studien müssen wir noch vorbringen? Was muss noch geschehen, damit die EFSA ihren Pflichten nachkommt, uns zu schützen und nicht dem Wunsch der Konzerne zu folgen?

Weltweit haben Regierungen und Unternehmen Maßnahmen gesetzt, die Chemikalie zu verbieten. Die International Society of Doctors for the Environment (ISDE) hat sich mit der Forderung nach einem sofortigen Glyphosat-Verbot offiziell an das EU-Parlament und die EU Kommission gewendet. Im Dokument findet man Aussagen, dass Glyphosat in Verbindung zu gesundheitlichen Störungen wie Geburtsfehlern, Unfruchtbarkeit, Schädigungen des Nervensystems, Parkinson und verschiedenen Krebsformen steht.

Unglaublich – EFSA bestätigt frühere Sicherheitsbewertungen von Glyphosat

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die früheren Sicherheitsbewertungen des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat erneut bestätigt. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Glyphosat keine krebserregenden oder mutagenen Eigenschaften besitzt und sich auch nicht toxisch auf die Fortpflanzung sowie die Embryonalentwicklung auswirkt. Darüber hinaus stellt EFSA fest, dass „es sehr unwahrscheinlich ist, dass von Glyphosat eine Krebsgefahr ausgeht und die Datenlage unterstützt auch keine Einstufung von Glyphosat hinsichtlich eines krebserregenden Potentials gemäß der Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.“

Die Europäische Kommission wird die Schlussfolgerungen der EFSA in ihrem Beurteilungsbericht und in einem Entscheidungsvorschlag berücksichtigen, über den die Vertreter der 28 Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) in den kommenden Monaten abstimmen.

Nun heißt es wieder, die Vertreter der 28 Mitgliedstaaten direkt anzuschreiben und ein Verbot von Glyphosat zu fordern.

Schauen Sie sich die Lobbyisten einmal an :

Ursula Lüttmer-Ouazane, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat* kommentierte die Entscheidung: „Wir freuen uns, dass die beteiligten Bewertungsbehörden sich die nötige Zeit nehmen konnten, um den Wirkstoff Glyphosat umfänglich neu zu bewerten und sehen uns durch das Ergebnis erneut bestätigt. Wir gehen davon aus, dass nunmehr eine faktenbasierte Debatte die bisherigen, teilweise ideologischen und unsachlichen Kampagnen ablöst. Glyphosat ist ein wertvoller Baustein einer modernen und nachhaltigen Landwirtschaft.“

* Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG) setzt sich für einen nachhaltigen und sachgerechten Einsatz des Wirkstoffes ein. Weitere Informationen zur Anwendung und Sicherheitsbewertung von Glyphosat unter www.glyphosat.de. In der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat engagieren sich die Unternehmen ADAMA Deutschland GmbH, Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG, Dow AgroSciences GmbH, Helm AG, Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Nufarm Deutschland GmbH, Syngenta Agro GmbH. Die Arbeitsgemeinschaft Glyphosat ist ein informeller Zusammenschluss der Unternehmen und keine rechtlich selbstständige Einheit.

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Hier einige gesammelte Informationen!

1. In Deutschland sind das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die federführenden Instanzen. Für die Experten vom BfR stellt Carrascos Experiment „sehr artifizielle Bedingungen“ nach, da sich niemand Herbizide in die Adern spritzen würde. Toxikologe Dr. Hermann Kruse wirft den deutschen Behörden jedoch vor, „die Datenlage zu industriefreundlich zu interpretieren“. Damit steht er nicht alleine. Die Gruppe „Earth Open Source“, der hochkarätige Wissenschaftler angehören, teilt diese Meinung und moniert zudem, dass 90 Prozent der Studien von Monsanto finanziert worden seien.

2. Allein in Europa sind 70 verschiedene Glyphosat-Rezepturen mit verschiedenen Netzmitteln zugelassen. Selbst das BfR musste zugeben, dass die Toxizität bestimmter glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel aufgrund der darin enthaltenen Beistoffe höher sein kann als die des Wirkstoffes.

3. Der Kieler Toxikologe Dr. Hermann Kruse kritisierte bereits im April 2014 in der SHZ den Sicherheitscheck der deutschen Behörden. Für die Öffentlichkeit und damit auch für die freien Toxikologen sind diese Rezepturen nicht zugänglich. „Ich würde diese Daten gerne beurteilen, darf es aber nicht“, kritisiert Kruse. „Nur das BfR hat darauf Zugriff.“ Als noch geheimer eingestuft werden die Verunreinigungen, die offenbar während der Produktion entstehen. „Welche Auswirkungen haben sie? „Monsanto“ dürfte die Antwort kennen – und schweigt. Kennen Sie die Antwort? Zumal Ihre Partei den Bundeslandwirtschaftsminister stellt.

4. Nachdem Russland, Tasmanien, Mexico, und andere Länder  NEIN zu Monsanto sagten, haben bereits 2014 die Niederlande ein ähnliches Verbot erlassen, das Herbizide mit Glyphosat endgültig aus der Öffentlichkeit verbannen soll. Risiken für Mensch und Natur durch Glyphosat werden seit Jahren unterschätzt. Immer mehr Länder wachen auf und nehmen die Gefahr, die die Nutzung glyphosatbasierter Herbizide für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt, ernst.

5. Sogar das kleine Land Bermuda macht es Ihnen vor. Der Gesundheitsminister der Bermudas setzt den Import von Roundup – Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto – ab sofort aus. Die Einfuhr von Roundup Unkraut Spray ist nach den Ergebnissen einer aktuellen Studie zum Schutz der Umwelt und der Menschen ausgesetzt, dies gab der Gesundheitsminister Jeanne Atherden letzte Woche bekannt. Begründung: Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) veröffentlichte in der medizinischen Fachzeitschrift “The Lancet” eine Studie, nach der Glyphosat „wahrscheinlich krebserzeugend” sei. Roundup könne bei Menschen etwa Lymphdrüsen- und Lungenkrebs auslösen. Die Folge: Die WHO hat Glyphosat in seinem Risikopotenzial hochgestuft: zu „probable or possible carcinogens” – also wahrscheinlich oder möglicherweise krebserregend. Auf den Bermudas zählen noch Menschen und Natur.

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Wir Netzfrauen haben bereits mehrfach auf die Gefahr von Roundup hingewiesen!

 Hier die Presseerklärung der EFSA:

Glyphosat: EFSA aktualisiert tdass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen oxikologisches Profil – 12. November 2015

„Die EFSA und die EU-Mitgliedstaaten haben die Neubewertung von Glyphosat abgeschlossen – einer chemischen Substanz, die breite Verwendung in Pflanzenschutzmitteln findet. Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt, und es wird eine neue Sicherheitsmaßnahme vorgeschlagen, um die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln zu verschärfen. Die Schlussfolgerung wird in die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Verbleib von Glyphosat auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe einfließen sowie in die von den EU-Mitgliedstaaten durchzuführenden erneuten Sicherheitsbewertungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, die im jeweiligen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen.

Eine Peer-Review-Expertengruppe, die sich aus EFSA-Wissenschaftlern sowie Vertretern von Risikobewertungsstellen in EU-Mitgliedstaaten zusammensetze, hat für Glyphosat eine Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen – das erste Mal, dass ein solcher Expositionsgrenzwert auf Glyphosat angewendet wird.

José Tarazona, Leiter des EFSA-Referats Pestizide, erklärte: „Es handelte sich hierbei um einen umfassenden Prozess – eine vollständige Bewertung, die eine Fülle neuer Studien und Daten berücksichtigte. Durch die Einführung einer Akuten Referenzdosis verschärfen wir die künftige Bewertung potenzieller Risiken durch Glyphosat. Was die Karzinogenität betrifft, so ist es unwahrscheinlich, dass dieser Stoff krebserregend ist.“

Wahrscheinlich nicht karzinogen

Die Peer-Review-Gruppe kam zu dem Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht genotoxisch (d.h. DNA schädigend) ist oder eine krebserregende Bedrohung für den Menschen darstellt. Es wird nicht empfohlen, Glyphosat als karzinogen gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen einzustufen. Insbesondere waren sich die Experten aus dem Mitgliedstaaten, mit einer Ausnahme, einig, dass weder die epidemiologischen Daten (d.h. solche in Bezug auf den Menschen) noch die Befunde aus Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen der Glyphosat-Exposition und einer Krebsentstehung beim Menschen aufzeigten.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission berücksichtigte die EFSA auch den von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) veröffentlichten Bericht, in dem Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wird.

Im Rahmen der Bewertung wurde ein großer Bestand an wissenschaftlichen Erkenntnissen berücksichtigt, darunter eine Reihe von Studien, die nicht von der IARC bewertet worden waren; dies ist einer der Gründe für die unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

Neben der Einführung der ARfD werden in dem Review-Bericht weitere toxikologische Sicherheitsgrenzwerte zur Orientierung der Risikobewerter vorgeschlagen: Die annehmbare Anwenderexposition (Acceptable Operator Exposure Level – AOEL) wurde auf 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesetzt, und für Verbraucher wurde der ARfD entsprechend eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen.

Dr. Tarazona fügte hinzu, dass die EFSA die neuen toxikologischen Grenzwerte bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebensmitteln verwenden wird, die zusammen mit den Mitgliedstaaten 2016 durchgeführt werden.

Nächste Schritte

Die Schlussfolgerung der EFSA wird in die Entscheidung der Europäische Kommission darüber einfließen, ob die Substanz auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe verbleibt. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die weitere Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in der EU zulassen können.

Eine Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der EFSA-Schlussfolgerung zu Glyphosat finden Sie in unserer eigens erstelltenZusammenfassung für Laien. Die EFSA hat ferner ein ergänzendes Dokument erstellt, das ausführlich auf einige der wissenschaftlichen Fragen eingeht, die während der Bewertung hervorgehoben wurden.

Hintergrund

Glyphosat ist ein chemischer Wirkstoff, der in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln breiten Einsatz findet und dessen Verwendung in Europa strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Das Peer-Review der EFSA erfolgte im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens für die erneute Genehmigung der Verwendung von Glyphosat in Europa.

Gemäß dem Standardverfahren für solche Erneuerungen übergab der Antragsteller ein Dossier mit einschlägigen wissenschaftlichen Informationen an einen Mitgliedstaat – den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (RMS) – zur Durchführung einer ersten Bewertung. Das Dossier wurde von dem RMS, in diesem Fall Deutschland, bewertet und an die EFSA weitergeleitet, um die Daten und Schlussfolgerungen in der Akte abschließend zu bewerten. Dieses Verfahren wird von einer Peer-Review-Gruppe durchgeführt, die sich aus EFSA-Wissenschaftlern sowie Vertretern von Risikobewertungsstellen aller EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Was sind Rückstandshöchstgehalte?

Bei Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL) handelt es sich um die jeweils höchste Konzentration eines Wirkstoffs, die den gesetzlichen Bestimmungen zufolge bei korrekter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- bzw. Futtermitteln toleriert wird. Die EFSA ist in der EU für die Empfehlung von Rückstandshöchstgehalten zuständig und bewertet die Verbrauchersicherheit auf Grundlage der Toxizität des Pestizids, der voraussichtlich zu findenden Mengen in Lebensmitteln und der unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten der Europäer. Die Sicherheitsbewertung erfolgt mittels toxikologischer Referenzwerte wie der Akuten Referenzdosis (ARfD).

Was ist eine Akute Referenzdosis (ARfD)?

Bei der ARfD handelt es sich um die auf der Basis des Körpergewichts geschätzte Menge einer chemischen Substanz in Lebensmitteln, die über einen kurzen Zeitraum (in der Regel bei einer einzelnen Mahlzeit oder an einem Tag) aufgenommen werden kann, ohne ein Gesundheitsrisiko darzustellen.

Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an:
Medienstelle der EFSA
Tel.: +39 0521 036 149
E-Mail: Press@efsa.europa.eu  >>>>> genau hier sollte man hinschreiben!

Wir werden nun weitere Aktionen zur Verhinderung von der Verlängerung von Glyphosat starten.

Bitte schauen Sie sich diese Webseite an – http://www.monsanto-tribunal.org/ wir kämpfen gegen Monsanto!

Netzfrau Doro Schreier

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  1. Pingback: Glyphosat: Krebserregend oder doch nicht, oder doch?

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