EILT! EU plant schweren Schlag gegen alternative Tiermedizin – Wer bestimmt, wann eine Pflanze ein Arzneimittel ist …

BrennbesselViele Pflanzen verfügen über eine lange Tradition in der Selbstmedikation: Das Wissen um die heilsame Wirkung von Brennnessel, Baldrian, Weißdorn, Johanniskraut, Arnika etc. wird zum Teil seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben.

Naturheilkunde spielt nicht nur in der Humanmedizin eine grosse Rolle, sondern auch in der Tierheilkunde. Doch geht es nach der neuen Verordnung der EU, könnte damit bald Schluss sein.

Eine neue EU-Verordnung für Tierarzneimittel in Kraft treten, die den Einsatz genau dieser natürlichen Heilmittel bei Tieren erschweren oder gar ganz verhindern würde, so wurde uns mitgeteilt.

Bisher gibt es auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel. Insbesondere diese Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate u. a.) faktisch unmöglich machen.

Einschneidende Änderungen sind bei der Verschreibungspflicht vorgesehen: Nach dem Entwurf kann ein Mitgliedsstaat künftig alle Medikamente, die zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden können, für verschreibungspflichtig erklären.

Petition will der Verordnung Einhalt gebieten. Doch schon am 24. Februar 2016 läuft die Frist ab – und von den 50 000 erforderlichen Stimmen sind 47 118 eingetroffen. Zeichnen Sie daher noch heute mit! Zur Petition geht es hier: Die Petition

Petition 61871

Tierschutz – Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom 28.10.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.

Begründung

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel (2014) KOM 558 – eingereicht. Die VO soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt die EU u. a. das erstrebenswerte Ziel, den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt.

DIESE EINSCHRÄNKUNG WIDERSPRICHT DAMIT DER EIGENTLICHEN ABSICHT DER VERORDNUNG!

Denn…

1. Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe wird durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert.
2. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen, was nicht nur die Auswahl zur Gesunderhaltung verringert, sondern die Mittel durch neue Zulassungsverfahren künstlich verteuert.
3. Tiere sollen nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert und jene verteuert, welche die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie z. B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden und die wenigen verbleibenden allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.

Dies würde bedeuten, dass nicht nur die Kosten für den Tierhalter und immens steigen würden, sondern auch, dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet werden würde. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.

Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007 steht, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.

Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i. d. R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere.

Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. bitten die deutschen Bürgen um Mitzeichnung. – Zur Petition >>>>Petition 61871 epetitionen.bundestag.de

Wer bestimmt, wann eine Pflanze ein Arzneimittel ist?

Seit dem 1. Mai 2011 errichtete die EU-Richtlinie hohe Hürden für alle pflanzlichen Heilmittel, die nicht 30 Jahre lang auf dem Markt waren – einschließlich buchstäblich sämtliche traditionelle chinesische, ayurvedische und afrikanische Medizin.

Das Gesetz entzog traditionellen Kräutermedizin-Produkten die Zulassung, die sich nicht bis 31. Dezember 2008 registriert hatten (THMPD, englisch: traditional herbal medicinal products directive).

Zudem waren die Zulassungskriterien nicht für jedes „traditionelle“ pflanzliche Mittel zu erfüllen: Ayurveda-Präparate, Heilmittel der TIM (traditionelle indische Medizin) und TCM (chinesische Heilmedizin) mit jahrtausendealten positiven Erfahrungswerten, die in medizinischen Schriften dokumentiert sind, haben diese Möglichkeit nicht, da zu viele Pflanzen in ihnen kombiniert werden.

Falls für die einzelnen Kräuter eines Produkts keine Monographien existieren und falls dieses Produkt mehrere verschiedene Kräuter enthält, die in Europa noch nicht lange genug verwendet oder erforscht wurden, entstehen bei der Erfüllung der von der Kommission für pflanzliche Arzneimittel-Produkte (Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) of the EMA) festgelegten technischen Richtlinien sehr hohe Kosten.

Wo die notwendigen Daten – inklusive Stabilitäts- und Gentoxizitäts-Test – für die Registrierungsunterlagen vorgelegt werden müssen, können Kosten von über €250 000 pro Produkt entstehen. In vielen Fällen ist es technisch nicht möglich die Daten zu erstellen, da die geforderten Tests unsachgemäß sind und die komplexen Interaktionen zwischen pflanzlichen Bestandteilen nicht angemessen berücksichtigen.
Die hohen Kosten pro Produkt stellen für Firmen, die eine große Bandbreite verschiedener Produkte mit jeweils relativ niedrigem Umsatzvolumen in ihrem Sortiment haben, ein unüberwindliches Hindernis dar.

Bei der Registrierung muss der Arzneimittelhersteller nachweisen, dass das Arzneimittel mindestens 30 Jahre lang für die beantragte Indikation tatsächlich verwendet wurde, mindestens 15 Jahre davon in Europa. Traditionelle Arzneimittel / Phytopharmaka – Registrierung auf Diapharm,

Hier finden Sie die aktuellen Zulassungen, Dossiers und Lizenzen.

Indirekte Nutznießer solcher Regelungen sind große Pharmaunternehmen, für die die Kosten für die neuen Untersuchungs- und Zulassungs-Standards kein Problem darstellen.

Der Kräuteranbau im eigenen Garten ist von den Regelungen übrigens nicht betroffen.

Nestlé und der Schwarzkümmel

Nestlé ist der größte Mineralwasserproduzent und Milchproduzent, der weltgrößte Anbieter von Babynahrung, der weltgrößte Konsumgüterhersteller und  Kaffeeproduzent und Nestlé hat eine Tochtergesellschaft namens Nestlé Health Science gegründet, die sich mit Krankheiten wie Fettleibigkeit, Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder Alzheimer beschäftigt. Nestlé ist zudem der größte Anbieter von Tiernahrung. 

KONICA MINOLTA DIGITAL CAMERANestle hat sich die Patentrechte an Schwarzkümmel gesichert. Wer die lange Liste von Erkrankungen sieht, gegen die Schwarzkümmel in seinen unterschiedlichen Formen (Öl, Samen, Kapseln) hilft, wird zunächst einmal ungläubig den Kopf schütteln und sagen: „Das ist doch nicht möglich!“ Aber die vielseitige Anwendbarkeit von Schwarzkümmel beruht darauf, dass dieses Kraut die körpereigene Abwehr stabilisiert und stärkt. So kommt es, dass diese Pflanze viele Beschwerden heilt oder lindert, die auf Störungen des Immunsystems zurückzuführen sind. Wegen dieser Eigenschaften wird Schwarzkümmel weltweit von vielen Menschen genutzt. 

Schwarzkümmel hilft gegen Magen- und Darmbeschwerden, bei Übelkeit, Fieber und Hautkrankheiten. Die aus Ägypten stammende Schwarzkümmelpflanze enthält in mohnähnlichen Kapseln wertvolle Samen mit über 100 hochwirksamen Inhaltsstoffen. Ihre heilenden und pflegenden Eigenschaften haben dazu geführt, dass Schwarzkümmel im Orient seit mehr als 3000 Jahren als vielseitige Naturmedizin in hohem Ansehen steht. Auch in Europa war Schwarzkümmel als Heil- und Gewürzpflanze einst sehr geschätzt. Im 18. Jahrhundert geriet er jedoch in Vergessenheit und schmückte lange Zeit nur noch als Zierpflanze unsere heimischen Gärten. Vor kurzem wurde Schwarzkümmel jedoch auch in unseren Breiten wiederentdeckt, und seither versuchen Forscher in Europa und den USA wissenschaftlich nachzuweisen, was bisher reines Erfahrungswissen war. 

Ein Aufschrei ging 2012 durch das Netz, als es hieß: Nestle will sich die Patentrechte an Schwarzkümmel sichern. Hier mehr Informationen und Möglichkeit zur Teilnahme an der Petition gegen die Inanspruchnahme des Schwarzkümmel durch Nestlé (in englisch) 

Nestlé hat hierzu eine Stellungnahme auf seiner Webseite veröffentlicht: Nestlé und Biodiversität

„Unsere Patentanmeldung bezieht sich nur auf die spezifische Wechselwirkung der Thymoquinone – eine Substanz, die aus dem Samen der Fenchelblüte gewonnen werden kann – mit Opioidrezeptoren im menschlichen Körper, die Menschen dabei helfen kann, ihre allergischen Reaktionen auf Lebensmittel abzuschwächen“, so Nestlé.

Schwarzkümmel-Patent

SchwarzkümmelSo kann das Schwarzkümmelöl gegen Haarausfall eingesetzt werden, mit einer Massage dem entgegenwirken. Seine Eigenschaft kann die Kopfhaut intensiv stärken. Dazu gibt es auch bereits ein Patent:  Haarwuchsmittel DE 102007040025 A1

ZUSAMMENFASSUNG:

Die Erfindung betrifft ein Haarwuchsmittel, vorzugsweise zur äußeren Anwendung, enthaltend als wirksamen Bestandteil einen wässrigen Auszug eines Zwiebelgewächses (Alliaceae) und/oder ein Zwiebelgewächsöl. Der Auszug kann weitere Bestandteile des Granatapfels, von Zitrusgewächsen, Minze und Schwarzkümmel enthalten. Mehr über das Patent erhalten Sie hier.

Erst diesem Monat hat Nestlé ein neues Patent angemeldet – übrigens eines von vielen:

EP2813149 – Ernährungszusammensetzungen zur Behandlung von Fehlernährung, neurologischen Erkrankungen und Stoffwechselerkrankungen
„Gegen das, was man im Überfluss hat, wird man gleichgültig; daher kommt es, dass viele hundert Pflanzen und Kräuter für wertlose Unkräuter gehalten werden, anstatt dass man sie beachtet, bewundert und gebraucht.“ Sebastian Kneipp  

© Netzfrau Doro Schreier

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