Nestle darf seinen Kinderpudding „Alete MilchMinis Schoko“ nicht mehr mit der Aussage bewerben, er sei gut für die Knochen. Der vzbv klagte gegen Nestle auf Unterlassung und gewann. Es handele sich hier um unzulässige gesundheitsbezogene Aussage.
Es läuft zur Zeit nicht gut für Nestlé – Der Nudel-Skandal im vergangenen Jahr ist in Indien noch gar nicht überstanden, da droht Nestlé schon wieder ein Nudel-Skandal in Indien. In den USA und Kanada ruft Nestlé Tiefkühlpizzen zurück. In Kanada ruft Nestlé Säuglings-Nahrung wegen Qualitätsmängeln zurück. In den USA gibt es Proteste, da Nestlé kostenlos Millionen Liter Wasser abpumpt, während die Menschen in Flint für Gift-Wasser zahlen müssen. Lesen Sie dazu: Nestlé steht in Indien vor einem neuen Desaster – wieder Maggi-Nudeln! Nestle Maggi noodles fails lab test again
Nun eine neue Schlappe: Das Landgericht Frankfurt am Main untersagt der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding „Alete Milch Minis“.
Werbung für Kinderpudding mit unzulässigen Aussagen zur Förderung der Gesundheit
Die Richter gaben einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Dieser hatte die Aussagen „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ und „Calcium für starke Knochen“ auf der Verpackung kritisiert. „Die Werbung suggeriert in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung von Kindern fördert“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv.
Nestlé hatte den Pudding für Säuglinge ab einem Alter von acht Monaten und für Kleinkinder empfohlen. Laut Verpackung enthielt ein Becher 23 Prozent des Tagesbedarfs an Calcium und Zink. Diese Angabe war verknüpft mit den Aussagen „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ sowie „Calcium für starke Knochen“.
Gesundheitsbezogene Aussagen müssen EU-weit zugelassen sein
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die auf der Verpackung besonders hervorgehobenen Aussagen gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstoßen. Danach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden. Für die strittigen Aussagen zur Wirkung von Zink und Calcium gab es die erforderliche Zulassung nicht.
Gesundheitsbezogene Werbung ist nach der EU-Verordnung außerdem nur zulässig, wenn auf der Verpackung auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise hingewiesen wird. Auf der Verpackung für die „Milch Minis“ fehlte ein solcher Hinweis, monierten die Richter.
Wichtiger Bestandteil der Health Claims Verordnung in Gefahr
Ein wichtiger Schritt in Richtung besserer Kennzeichnung ist die europäische Health Claims Verordnung. Ein wichtiges Element der Verordnung steht nun offenbar aber zur Disposition. Die Erarbeitung von Nährwertprofilen, die für die Nährstoffe Zucker, Fett und Salz Grenzwerte bestimmen sollen, ab denen Lebensmittel überhaupt keine gesundheitsbezogenen Aussagen mehr tragen dürfen, ist in der Verordnung als Aufgabe der EU-Kommission vorgeschrieben. Bislang gibt es solche Grenzwerte allerdings nicht. Nun hat die EU-Kommission eine Evaluierung der Verordnung angekündigt. Ziel sei es, herauszufinden, ob die Erarbeitung von Nährwertprofilen überhaupt notwendig und zielführend sei.
Aus Sicht des vzbv stellt dies die gesamte Health Claims Verordnung in Frage. „Die Health Claims Verordnung kann nur dann Verbraucher wirksam vor unbegründeten gesundheitsbezogenen Aussagen schützen, wenn besonders fette, zuckrige und salzige Lebensmittel nicht mit Gesundheitsversprechen werben dürfen. Es ist hinreichend bekannt, dass zu viel davon der Gesundheit nicht zuträglich ist“, so Sophie Herr, Leiterin des Teams Lebensmittel. „Wir warten ohnehin schon viel zu lange auf diese Grenzwerte. Diese für unnötig zu erklären, würde eine Health Claims Verordnung überflüssig machen.“
Nestlé Alete Milch Minis | Urteil des LG Frankfurt am Main vom 10.02.2016, Az. 2-06 O 337/15
Zusatzinformation:
Von 1971 bis 2014 gehörte Alete dem Nestlé-Konzern an und wurde Anfang 2015 auf eigene Beine gestellt, denn seit dem 01. Januar 2015 hat die Kapitalbeteiligungsgesellschaft BWK GmbH, an der die LBBW mit 45 Prozent und die Versicherungsgruppe Wüstenrot & Württembergische mit 35 Prozent beteiligt sind, das Beikostgeschäft Alete und Milasan des schweizerischen Lebensmittelkonzerns Nestlé übernommen. Neben der BWK, die über 75 Prozent der Anteile künftig besitzt, stieg auch der private Investor und frühere Henkelmanager Horst Jostock mit ein. Weitere Anteile an der BWK GmbH halten die Hertie-Stiftung (15 Prozent) und die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank) (10 Prozent). Siehe Nestlé besitzt Patente auf Muttermilch und Banken haben Babynahrung für sich entdeckt
Netzfrau Doro Schreier
Babynahrung: EU-Parlament lehnt großzügige Zucker-Grenzwerte ab
Klage gegen Nestlé wegen illegaler Wasserentnahme – TELL NESTLE Water is a public resource
China: Muttermilch als neuer Champagner und Heilmittel
ES REICHT! Glyphosat-Herbizid: Nun auch in der Muttermilch – Herbicide Found In Mother’s Milk
Alles Nestlé, oder was? Von der Muttermilch bis zur Brustvergrößerung
Mütter als Milchkühe der Crème de la Crème
Chinas Durst auf Milch, gestillt von Nestlé – auf Wasser folgt Milch!
Nestlé erfindet Wasser für Reiche neu – Arbeit bei Nestlé, aber nicht ausreichend Wasser
Mogelpackungen – “Schmutzige” Schokolade incl.- Nestlé hat Patent auf Kakao!