Zwei Atom-Kraftwerke von EnBW waren nach der Katastrophe von Fukushima abgeschaltet worden. Der Konzern will dafür Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Das Bonner Landgericht entschied: EnBW hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im endgültigen Ausstiegsbeschluss, davon waren die Meiler Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 betroffen.
Aus Sicht der Bonner Richter hätte eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt, denn die eigentliche Anordnung zur Abschaltung der Kernkraftwerke, die war aus ihrer Sicht rechtswidrig, da es unter anderem keinen begründeten Gefahrenverdacht gegeben hätte. „Hätte die EnBW rechtzeitig Anfechtungsklage erhoben, dann hätte man möglicherweise verhindern können, dass es zu der rechtswidrigen Abschaltung kommt. Dann wäre am Ende des Tages eventuell gar kein Schaden entstanden. Diesen Weg hätte die EnBW jedenfalls gehen müssen und kann nicht erst im Nachhinein Schadensersatz verlangen„, so der Gerichtssprecher Bastian Szcech.
Der Konzern hatte insgesamt 261 Millionen Euro als Schadensersatz für die Abschaltung gefordert, aber auch erst Erst Ende 2014 seine Klage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg eingereicht. Vor allem aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre, so hieß es damals. Jetzt werde man die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, erklärte eine EnBW-Sprecherin. Denn das Verfahren könnte noch weiter gehen, erklärt Bastian Sczech vom Bonner Landgericht: „Gegen dieses Urteil kann die Klägerin das Rechtsmittel der Berufung einlegen. Hierzu hat die EnBW einen Monat Zeit. Wenn dieses Rechtsmittel gewählt wird, wird der Prozess im Wege des Berufsverfahrens beim Oberlandesgericht in Köln fortgesetzt.„
Der Prozess am Bonner Landgericht ist Teil einer ganzen Reihe von mehr als 20 Verfahren, mit denen sich die Stromanbieter gegen den schnellen Atomausstieg von 2011 wehren und Schadensersatz verlangen. Daneben klagen Eon, RWE und Vattenfall auch grundsätzlich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg.
Sollte die Einschätzung des Bonner Gerichts Schule machen, könnte es auch für die Schadenersatzforderung von E.ON eng werden, über die Ende April vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird. E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte im Gegensatz zu dem damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann zunächst nicht gegen das Atommoratorium geklagt. Inzwischen fordert der Energieriese 380 Millionen Euro für die Zwangspause, RWE fordert 235 Millionen Euro. Bei einer ersten Anhörung im Dezember vor dem Landgericht Essen hatte der Richter allerdings deutlich gemacht, dass der Betrag deutlich geringer ausfallen könnte. Er hatte für den Fall eines möglichen Vergleichs mit RWE die Summe von 50 Millionen Euro ins Spiel gebracht.
Milliardenrisiko Endlagerung: Neue Schlupflöcher für Atomkonzerne
Jahrzehntelang machten die großen Stromkonzerne mit ihren Kernkraftwerken Milliardengewinne und schütteten sie an ihre Aktionäre aus. Krisensicher zurückgelegt wurde das Geld größtenteils nicht. Dabei werden in Zukunft etliche Milliarden gebraucht, um die Atommeiler zurückzubauen und die radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Wirtschaftsminister Gabriel will mit einem neuen Gesetz verhindern, dass sich die Atomkonzerne ihrer Verantwortung in Zukunft entziehen können. MONITOR zeigt, warum ein Großteil der Kosten am Ende trotzdem beim Steuerzahler hängen bleiben könnte.
Rund 261 Millionen Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs: Mit dieser Forderung ist der Energiekonzern EnBW vor das Bonner Landgericht gezogen – und zum Glück gescheitert.
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Netzfrau Doro Schreier
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