Kanada / EU – Aktueller Stand beim „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) – Bitte beachten Sie, dass der Text des Übereinkommens noch nicht völkerrechtlich bindend ist. Das ist erst nach einer rechtlichen Überprüfung und dem Abschluss des Ratifizierungsverfahrens der Fall. Die politische Einigung gelang der EU und Kanada im Oktober letzten Jahres. Danach haben die Verhandlungsführer ihre Arbeit an dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) abgeschlossen. In diesem Abschnitt stellen wir sämtliche Verhandlungsergebnisse vor. Am 29. 2. 2016 hat die Europäische Kommission den Abschluss des rechtlichen Überprüfungsverfahrens des CETA verkündet. Die rechtlich überarbeitete englische Originaltextversion wurde am gleichen Tag auf der Internetseite der Generaldirektion Handel veröffentlicht. Der Text wird nunmehr in die weiteren Amtssprachen der EU und Kanadas übersetzt und anschließend dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.
Ein durchgesickertes Memo aus 2014 bezüglich TTIP (Freihandelsabkommen EU-USA): Das Handelsabkommen würde den Export von „Fracking-Gas“ ohne Einschränkungen aus den USA in die EU erlauben! Siehe Leaked Memo“ zum Freihandelsabkommen!
Das Freihandelsabkommen TTIP wird in vielen Punkten CETA gleichen. Die Informationen von CETA können Sie unten entnehmen
Der neue Premierminister Justin Trudeau löste Stephen Harper im Oktober 2015 abgelöst, und wer nun geglaubt hat, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada würde auf Eis gelegt, den müssen wir enttäuschen. Justin Trudeau erklärte die Umsetzung des Abkommens als Kanadas höchste Priorität in Bezug auf den internationalen Handel.
Am 21. April traf sich EU-Handelskommissarin Malmströ mit der kanadischen Ministerin für internationalen Handel Chrystia Freeland
Im Anschluss an ihre Sitzung am 21. April 2016 veröffentlichten sie folgende Erklärung:
Am 29. 2. 2016 hat die Europäische Kommission den Abschluss des rechtlichen Überprüfungsverfahrens des CETA verkündet. Die rechtlich überarbeitete englische Originaltextversion macht bei der Übersetzung in Französisch und die 21 anderen EU-Vertragssprachen Fortschritte und kann anschließend dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden.
„Unsere oberste Priorität ist es, CETA in diesem Jahr zu unterschreiben, damit es 2017 in Kraft treten kann. Es wird enorme Vorteile für unsere beiden Volkswirtschaften bringen. Die bilateralen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen werden sich um 23 Prozent oder € 26 000 000 000 jährlich erhöhen.“
Die beiden diskutierten über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada.
Völlig vergessen wird in der Diskussion oft, dass gerade ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ausgehandelt wird. Dies ist insofern wegweisend, als dass es sich am bestehenden Abkommen zwischen Kanada und den USA orientiert. Es ist gewissermaßen der Vorläufer des TTIP. Bei CETA, TTIP und Co. wird die Kompetenzausweitung der Handelspolitik gefährlich, denn ein Rückabwickeln gibt es dann nicht mehr.
Bereits in unserem Beitrag am 28. April teilten wir Ihnen mit, dass Kanadas Regierung erklärt: CETA wird nicht nur neue Märkte für Kanada für Rohstoffe in Europa erschließen, sondern auch Märkte für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Was uns aus Kanada erwartet:
- Genmanipulierte Kartoffeln
- Genmanipulierte Äpfel
- Genmanipulierter Lachs
- Siehe: CETA – Wer will genmanipulierte Kartoffeln und Äpfel in seinem Einkaufwagen? – Could GM potatoes be headed to Europe via CETA?
Sobald das umfassende CETA ratifiziert ist, könnten letztlich alle Zollschranken zwischen der Europäischen Union und Kanada wegfallen.
Beim Zollabbau sieht CETA einen zügigen Zeitplan vor. Etwa 99 % der Zölle für Industriewaren werden auf beiden Seiten mit Inkrafttreten des Abkommens wegfallen. Einfuhrzölle für wenige sensible Waren werden innerhalb eines Zeitraumes von drei, fünf, bzw. sieben Jahren nach Inkrafttreten abgebaut. Auch im landwirtschaftlichen Bereich werden etwa 92 % der Einfuhrzölle mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abgebaut werden. Für einzelne sensible Produkte werden die Einfuhrzölle bestehen bleiben.
Darüber hinaus enthält das Abkommen unter anderem Regelungen zu Zoll- und Handelserleichterungen, Handelsschutzinstrumenten, Zertifizierung und Konformitätsbewertung, sanitären und phytosanitären Maßnahmen, geographischen Herkunftsangaben, Subventionen, Wettbewerbspolitik und öffentlichen Beschaffungen.
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA ist eine vor Kurzem zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Übereinkunft. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, wird es EU-Unternehmen mehr und bessere Geschäftsmöglichkeiten in Kanada eröffnen und die Beschäftigung in Europa fördern.
CETA wird ein breites Spektrum von Problemen ausräumen und so Geschäfte mit Kanada erleichtern. Es wird Zölle und Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen beseitigen, Dienstleistungsmärkte öffnen, Investoren verlässliche Bedingungen bieten und nicht zuletzt die illegale Nachahmung von EU-Innovationen und traditionellen Erzeugnissen erschweren.
Das Abkommen stellt auch sicher, dass die wirtschaftlichen Vorteile nicht auf Kosten der Demokratie, des Umweltschutzes oder der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gehen.
Ergebnisse der CETA-Verhandlungen
Nach dem politischen Durchbruch im Oktober letzten Jahres haben die Verhandlungsführer ihre Arbeit an dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) nun abgeschlossen. In diesem Abschnitt stellen wir sämtliche Verhandlungsergebnisse vor.
- Um die konsolidierte Fassung aller mit Kanada vereinbarten Kapitel, Anhänge und Erklärungen einzusehen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie, dass der Text des Übereinkommens noch nicht völkerrechtlich bindend ist. Das ist erst nach einer rechtlichen Überprüfung und dem Abschluss des Ratifizierungsverfahrens der Fall.
Kanada / EU – Aktueller Stand beim „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA)
Bonn (gtai) – Am 29. 2. 2016 hat die Europäische Kommission den Abschluss des rechtlichen Überprüfungsverfahrens des CETA verkündet. Die rechtlich überarbeitete englische Originaltextversion wurde am gleichen Tag auf der Internetseite der Generaldirektion Handel veröffentlicht. Der Text wird nunmehr in die weiteren Amtssprachen der EU und Kanadas übersetzt und anschließend dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden.
Insbesondere im Bereich des Investorenschutzes sieht der Text des Abkommens in Anlehnung an einen entsprechenden Vorschlag der EU für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP von November 2015 nunmehr ein unabhängiges Schiedsgerichtssystem vor, das aus einem ständigen Investmentgericht und einem Berufungsgericht bestehen wird. Das Berufungsgericht kann Entscheidungen des ständigen Gerichtes überprüfen. Die Gründe für eine solche Überprüfung sind im Abkommen genau definiert. Dies ermöglicht eine transparente und unparteiische Form der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren. Im Gegensatz zu den ansonsten häufig bei Streitbeilegungsverfahren zwischen Investor und Staat üblichen Vorgehensweisen besteht das ständige Gericht aus fünfzehn von der EU und Kanada nominierten Richtern und nicht aus von Investor und Staat ausgewählten Schiedsrichtern. Sowohl die Richter des ständigen Gerichtes als auch die Richter des Berufungsgerichtes werden die gleichen Qualifikationen vorweisen können wie die Richter des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Dem ständigen Gericht vorgelegte Fälle werden von jeweils drei Richtern angehört. Eine gesonderte Entscheidung der EU und Kanadas mit allen praktischen Details wird hierzu noch ergehen.
Beim Zollabbau sieht CETA einen zügigen Zeitplan vor. Etwa 99 % der Zölle für Industriewaren werden auf beiden Seiten mit Inkrafttreten des Abkommens wegfallen, Einfuhrzölle für wenige sensible Waren werden innerhalb eines Zeitraumes von drei, fünf, bzw. sieben Jahren nach Inkrafttreten abgebaut. Auch im landwirtschaftlichen Bereich werden etwa 92 % der Einfuhrzölle mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abgebaut werden. Für einzelne sensible Produkte werden die Einfuhrzölle bestehen bleiben.
Darüber hinaus enthält das Abkommen unter anderem Regelungen zu Zoll- und Handelserleichterungen, Handelsschutzinstrumenten, Zertifizierung und Konformitätsbewertung, sanitären und phytosanitären Maßnahmen, geographischen Herkunftsangaben, Subventionen, Wettbewerbspolitik und öffentlichen Beschaffungen. Quelle
Beispiel: Landwirtschaftliche Waren
Europäische Union
Zölle
- 93,6 % der landwirtschaftlichen Tarife fallen auf 0% bei Inkrafttreten
- sofort beseitigt werden Zölle für
– Ahornsirup: aktuell 8%
– frische und gefrorene Früchte, wie
» Kirschen: EU saisonale Abgaben bis 12 %
» Frische Äpfel: EU saisonale Abgaben bis 9%
» Gefrorene Blaubeeren: 3.2 % -14.4 %, aber derzeit ausgesetzt
– verarbeitetes Obst und Gemüse, wie z. B.
» Gefrorene Kartoffelprodukte, einschließlich Pommes Frites: aktuelle Abgaben 14.4% -17.6 %
» Gesüßte, getrocknete Cranberries: aktuell 17,6%
– verarbeitete Produkte , wie z. B.
» Hunde-und Katzenfutter: aktuelle Abgaben bis zu 1218 $ / Tonne
» Diverse Nahrungsmittel Zubereitungen: aktuelle Abgaben beginnen bei 12,8%
» Öle, einschließlich Rapsöl: aktuelle Abgaben 3,2-9,6 %
– verarbeitete Hülsenfrüchte und Körner, einschließlich Backwaren, Hülsenfrüchtemehl, Grieß und Pulver (EU Zoll beginnt bei 7,7%)
– andere Produkte wie Pilze, Kartoffeln, Erbsen, Preiselbeeren, Himbeeren und Erdbeeren sowie verarbeitete Produkte wie Konfitüren, Gelees und Säfte, Frucht- und Nussriegel, Hefe, Würzmittel und Gewürze, Süßwaren, Schokolade, Mischungen und Teige
- Übergangszeitraum von sieben Jahren für Getreide
– aktuellen Abgaben von bis zu $ 190/Tonne für Hartweizen und bis zu $ 122/Tonne für hochwertigen Weichweizen (derzeit werden ohne Bindung mit 0% angewendet)
– aktuelle Abgaben bis zu $ 122/Tonne für niedrig- bis mittelwertigen Weichweizen
» Schaffung einer zollfreien Übergangsquote von 100 000 Tonnen niedriger bis mittlerer Qualität, unter Einbeziehung von Kanadas bestehenden 38 853 Tonnen Anteil am globalen Kontingent der EU
– aktuelle Abgaben bis zu $ 120/Tonne für Roggen und Gerste, $ 114/Tonne für Hafer
- Sofortiger zollfreier Zugang im Rahmen des Kontingents für 8000 Tonnen Mais
- Zoll- und quotenfreier Zugang zum EU- Milchmarkt
- Marktzugang für Rindfleisch
– Zollfreier Zugang ist innerhalb der Quote von insgesamt 50 000 Tonnen Schlachtgewicht gesichert, einschließlich Kanadas Anteil am hormonfreien Kontingent ( 3200 Tonnen Produktgewicht oder 4160 Tonnen Schlachtgewicht)
» Enthält 70% (oder 35 000 Tonnen Schlachtgewicht) für frisches, gekühltes Produkt
» Umfasst 15 000 Tonnen Schlachtgewicht für gefrorenes Produkt
– Darüber hinaus sofort zollfreier Zugang innerhalb der Quote für kanadische Produkte im Rahmen des bestehenden Rindfleischkontingents (11 500 Tonnen Produktgewicht oder 14 950 Tonnen Schlachtgewicht, verwaltet auf der Basis des Produktgewichts) derzeitiger Zollsatz im Rahmen der Quote: 20%
– Weiterhin Zugang zu bestehenden Rindfleisch-Quoten der EU
– sofortige Behandlung aller Tariflinien für verarbeitetes Rindfleisch als zollfrei (Kapitel 16)
- Marktzugang für Bisonfleisch
– sofortiger zollfreier Zugang ist innerhalb der Quote für 3000 Tonnen Schlachtgewicht für kanadischen Bison gesichert
- Marktzugang für Schweinefleisch
– sofortiger zollfreier Zugang für 81 011 Tonnen Schlachtgewicht vom kanadischen Schweinefleisch, einschließlich der länderspezifischen Quote für Kanada (4624 Tonnen Produktgewicht oder 6011 Tonnen Schlachtgewicht)
– für frische, gekühlte und gefrorene Produkte
– sofortige Zollfreiheit für Schweinefett, gesalzenes, getrocknetes, geräuchertes und gepökeltes Schweinefleisch ohne Knochen, alle anderen Tarife für verarbeitetes Schweinefleisch in Kapitel 16, z.B. Würstchen
Biotechnologie
- Der vereinbarte Text basiert auf dem Prinzip der Zusammenarbeit, insbesondere der Ermutigung und dem Aufbau der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden.
- Der Text erkennt auch die Bedeutung der Förderung von effizienten wissenschaftlich fundierten Genehmigungsprozessen, der Kooperation auf unteren Ebenen und der Minimierung negativer Auswirkungen für den Handel durch Regulierungspraxis.
- Im Hinblick auf die Zulassung von Rapseigenschaften hat Kanada die Verhandlungen benutzt, um eine Vereinbarung mit der EU durch einen Brief außerhalb von CETA zu erreichen, der das Streben der EU nach Sicherung effizienter Verarbeitung von Raps demonstriert und die zügige Bearbeitung der Vorschläge im EU-Zulassungsverfahren ermöglicht.
Gesundheits- und Pflanzenschutz
- Vereinbarung, die WTO-Verpflichtungen für Tier-und Pflanzengesundheit (SPS) zu bekräftigen und darauf aufzubauen
- Schutzbestimmungen unterliegen Streitschlichtungsmechanismen
- Das bestehende Veterinärabkommen zwischen Kanada und der EU wird eingegliedert und aktualisiert
- Baut auf dem Veterinär- Abkommen auf, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem gesamten Gebiet Umfang der Tiergesundheit, des Pflanzenschutzes- und der Lebensmittelsicherheit zu etablieren
- Ein gemeinsamer Ausschuss für sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, bestehend aus Experten, soll Fragen erörtern, bevor sie zu Problemen werden sowie Diskussionen erleichtern, um Handelshemmnisse zu beseitigen
- Kanada und die EU vereinbaren die proaktive Feststellung der Gleichwertigkeit der jeweiligen Prüf- und Zertifizierungssysteme
- In Bezug auf eine Reihe von wichtigen Fragen für rotes Fleisch hat Kanada einen parallelen Briefwechsel erreicht.
– Leitziel für Kanada ist es, sicherzustellen, dass Verpflichtungen eingegangen werden, den Handel von rotem Fleisch zu erleichtern, insbesondere den Vorschlag für die Akzeptanz von wiederverwendetem heißen Wasser als Tierkörper–Dekontaminationstechnik in der EU (Milchsäure wurde im Februar 2013 genehmigt) und für Kanada und die EU sicherzustellen, dass beide Seiten bestrebt sind, innerhalb eines Jahres die Durchführung der jeweiligen Schritte zur Anwendung der Gleichwertigkeit der Bestimmungen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zu beschließen.
Investitionsschutz-Regeln
- Starke Regeln unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit früheren Freihandelsabkommen und dem Schutz ausländischer Investitionen
- Verpflichtungen, Investoren aus Kanada und der EU fair und gerecht und in nicht diskriminierender Weise zu behandeln
- Bestimmungen über Enteignung, einschließlich indirekter Enteignung
– Anhang klärt, dass nicht diskriminierende, gutgläubige Maßnahmen für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt keine indirekte Enteignung sind
- Belastbare und innovative Bestimmung über Mindestnormen für die Behandlung
– neue Fassung der Artikel, aber inhaltlich im Wesentlichen das gleiche wie NAFTA (das heißt, inhaltlich der gleiche wie der übliche völkerrechtliche Mindeststandard der Behandlung)
-
Investitionsschutzregeln unterliegen dem Streitbeilegungsverfahren nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit
Mehr Informationen hier:
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_de.htm
Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA
CETA – Zusammenfassung der abschließenden Verhandlungsergebnisse 22 Seiten
Dieser veröffentlichte Text dient ausschließlich zu Informationszwecken. Dies ist das Ergebnis einer juristischen Überprüfung, die von Seiten der kanadischen Regierung und der Europäischen Kommission durchgeführt wurde. Der Text wird übersetzt und anschließend in Kanada und der EU weiterverwendet, vorausgesetzt, dass die interne Genehmigung dazu abgeschlossen ist.
Der Text dieses Dokumentes ist nach internationalem Recht/Völkerrecht nicht bindend bzw. erst dann, wenn der Vertrag in Kraft tritt.
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UMFASSENDES WIRTSCHAFTS- UND HANDELSABKOMMEN (CETA) ZWISCHEN KANADA AUF DER EINEN UND DER EUROPÄISCHEN UNION UND IHRER MITGLIEDSSTAATENHier ist der Vertrag zwischen Europa und Kanada: Um die konsolidierte Fassung aller mit Kanada vereinbarten Kapitel, Anhänge und Erklärungen einzusehen, klicken Sie bitte hier. 1598 Seiten!
Wir haben Ihnen einige Informationen in Deutsch herausgesucht.
Da das Freihandelsabkommen dem von NAFTA ähnelt, sollten Sie die beiden Beiträge lesen:
Erst kommt CETA und dann erst TTIP, denn bei CETA ist man sich seitens der EU und Kanada einig.
Mehr Informationen zu TTIP: Der ausgehandelte Vertrag | pdf-Dokument hier sind 521 Seiten.
– Weiterführende Informationen sind abrufbar unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230. 27. April 2016 Europäische Kommission veröffentlicht Bericht über Stand der Verhandlungen TTIP
Spätesten jetzt werden Sie festgestellt haben, was uns im Rahmen des Freihandelsabkommen erwartet.
Fortsetzung folgt!
Netzfrau Doro Schreier
TTIP – die vielen weitreichenden Verflechtungen in der Politik und Wirtschaft
ERST CETA DANN TTIP – Zwei große Schritte in die falsche Richtung
Studien beweisen: Gesundheitsrisiko durch Glyphosat und GVO!
TTIP- Der Ausverkauf der Bildung
Pelzig zum Freihandelsabkommen TTIP – Proteste gegen Investorenschutz im EU-Kanada Handelsabkommen
Agent Orange: Durch das Freihandelsabkommen auch bald in Europa?
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