Vorsicht! Glyphosat: EU-Kommission will Glyphosat für 10 Jahre zulassen – Industrie hält Glyphosatverlängerung um 15 Jahre für sinnvoll

GlyphosatZur geplanten Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat hat die Europäische Kommission den Mitgliedsländern jetzt als Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung um zehn Jahre vorgeschlagen. Das Europaparlament hatte sich im April für eine weitere Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat ausgesprochen – allerdings nur für sieben und nicht für 15 Jahre, wie von der EU-Kommission geplant. Deutschland will der Wiederzulassung von Glyphosat inzwischen zustimmen. Allerdings macht es das Bundesumweltministerium zur Bedingung, dass die EU-Mitgliedstaaten Auflagen für den Artenschutz erlassen, wenn sie nach dem grundsätzlichen grünen Licht aus Brüssel anschließend einzelne Produkte mit dem Wirkstoff genehmigen werden. Im Fall einer negativen Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) soll das umstrittene Pflanzenschutzmittel weiterhin sofort verboten werden, heißt es im Entwurf der Verordnung. Die Einschätzung der ECHA wird im kommenden Jahr erwartet.

Erst gestern haben wir Netzfrauen  berichtet: Man muss nicht auf TTIP warten – die EU-Kommission leistet jetzt schon vorauseilenden Gehorsam und sorgt dafür, dass europäische Standards für Gesundheit und Natur möglichst schnell unter die Räder kommen. Die EU-Kommission gab dem Druck der USA im Zuge der TTIP-Verhandlungen nach. Man entschied, Organismen, die mit einer neuen „Gen-Editierungstechnik“ verändert wurden, als nicht-GV zu klassifizieren – und verletzt damit europäische Gesetze. Dieser Schritt kann dazu beitragen, dass „neue GVOs“ als Ausnahmen weder den Kennzeichnungspflichten noch den Untersuchungen auf mögliche Gesundheits- oder Umweltschäden unterliegen. Siehe: EU billigt Etikettenschwindel: Neue GVOs sollen als „nicht genverändert“ gelten – EU knickt unter US-Druck ein – New GMOs are ’not GM’ – EU folds under US pressure

Die Abstimmung über Glyphosat wird am 18. oder 19. Mai 2016 erwartet.

EU-Kommission will Glyphosat für 10 Jahre zulassen

Die Hersteller pochen indes weiterhin auf die ursprünglich von der Kommission geplante Genehmigungsfrist von 15 Jahren. Sie befürchten, dass mit dem jetzigen Kompromissvorschlag der EU-Behörde ein Präzedenzfall für andere Zulassungsverfahren geschaffen werden könnte.

17 EU-Länder, darunter auch Deutschland, sind für eine grundsätzliche Verlängerung der Glyphosat-Zulassung. Deutschland unterstütze die RISIKOBEWERTUNG der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, auf welcher der Verordnungsvorschlag der Kommission im Wesentlichen beruhe.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im November 2015 die früheren Sicherheitsbewertungen des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat erneut bestätigt. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Glyphosat keine krebserregenden oder mutagenen Eigenschaften besitze und sich auch nicht toxisch auf die Fortpflanzung sowie die Embryonalentwicklung auswirke. Darüber hinaus stellt EFSA fest, dass „es sehr unwahrscheinlich ist, dass von Glyphosat eine Krebsgefahr ausgehe, und die Datenlage unterstütze auch keine Einstufung von Glyphosat hinsichtlich eines krebserregenden Potentials gemäß der Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.“  Siehe: Unglaublich! Laut EFSA – Glyphosat keine krebserregende Gefahr für Menschen – vorsätzlicher Mord?

„Die gesundheitliche Unbedenklichkeit wurde durch die Schlussfolgerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Konsultation mit den Experten aller Mitgliedstaaten bestätigt“, hieß es in einem Schreiben des Referatsleiters Pflanzenschutz im Bundeslandwirtschaftsministerium, Friedel Cramer, an die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Kommission.“ Zudem wurde darin angeregt, den Mitgliedstaaten aufzugeben, im Rahmen der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auch indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt Aufmerksamkeit zu schenken. Quelle: aiz.info

Gleich heute meldete sich die Industrie zu Wort. Hoffen wir, dass die Industrie mit Monsanto und Co diesmal nicht siegen wird.

Industrie hält Glyphosatverlängerung um 15 Jahre für sinnvoll

Diese Nachricht fanden wir auf raiffeisen.com:

„Ungeachtet der jüngsten Pläne der EU-Kommission, den Herbizidwirkstoff Glyphosat für weitere zehn Jahre zuzulassen, hält die Spitze der deutschen Monsanto-Vertretung eine Verlängerung über 15 Jahre noch für möglich und sinnvoll. „Ich denke, dass das Parlament mit seinem jetzigen Vorschlag die Fieberkurve testet“, erklärte Dr. Thoralf Küchler aus dem Bereich Corporate Engagement Lead Germany, Austria and Poland gestern in Nürburg. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es aber keinen Grund, der gegen die bei bereits verlängerten Stoffen übliche Wiederzulassungshöchstdauer spreche.

Verständnis äußerte Küchler aber auch mit Blick auf die für den Verlängerungsvorschlag zuständigen EU-Kommissare; diese stünden vor dem Hintergrund der angeheizten Debatte und der teils aggressiven Stimmung, beispielsweise in den sozialen Medien, erheblich unter Druck. „Letzten Endes sind es nur Menschen, die den Vorschlag für die Verlängerungsdauer unterbreiten. Allerdings ist auch klar: Der befürchtete Shitstorm kommt unabhängig von der Dauer der Verlängerung und wird voraussichtlich nach ein paar Tagen vorüber sein“, so der Monsanto-Vertreter.

Die Kommission müsse in Anbetracht der Menge an Wirkstoffen, die in den kommenden Jahren zur Wiederzulassung anstünden, die Dauer der Verlängerungszyklen auch mit dem Prüfungsaufwand abwägen. Gleich, welche Entscheidung jetzt getroffen werde, ziehe man auf Unternehmensseite aber keine rechtlichen Schritte in Betracht. Küchler: „Die jetzt ausstehende Entscheidung ist bindend. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es vielversprechend wäre, dagegen rechtliche Mittel einzusetzen, und das würde auch das falsche politische Zeichen setzen.“

Der Konzernvertreter warnte aber auch vor den Konsequenzen einer politikgetriebenen Entscheidung bei der Wiederzulassung: „Wir haben gesetzliche Regelwerke und jeder Einschnitt darein muss begründet sein. Wenn Reglementierungen nicht mit wissenschaftlichen Fakten untermauert werden, sind sie nichtig.“ Letztlich drohe die Gefahr, dass „Europa ad absurdum“ geführt werden könnte, was dem Interesse aller Parteien zuwider laufe.“ AgE (04. 05. 2016)

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