Machen Sie mit! #StopptBayer – Das Vergiften muss ein Ende haben!
In immer mehr Honigproben ist das Nervengift Thiacloprid nachzuweisen. Das Schädlingsbekämpfungsmittel Thiacloprid ist weiterhin unbeschränkt zugelassen. Und nicht nur das: Der erst im Februar von 0,2 Milligramm pro Kilogramm Honig auf 0,05 Milligramm herabgesetzte maximale Rückstandswert (MRL) für Thiacloprid soll auf Betreiben der Bayer Crop-Science nun wieder auf das alte Niveau angehoben werden. Bayer begründet das Anliegen damit, die vorangegangene Grenzwertabsenkung habe auf der irrtümlichen Annahme der EFSA beruht, es gebe keine Richtlinie für die Festsetzung eines Höchstrückstandswertes. Ein solcher auf Rückstanduntersuchungen basierender Grenzwert sei aber durchaus vorhanden, und zwar in eben der Höhe von 0,5 Milligramm pro Kilogramm Honig. Daher sei die Absenkung nicht hinnehmbar und müsse zurückgenommen werden, zumal Thiacloprid-haltige Produkte als nicht bienengefährlich eingestuft seien.
Obwohl nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11. März 2015 die Firma Bayer den Pestizidwirkstoff Thiacloprid (eine Weiterentwicklung von Imidacloprid), der in den Bayer-Produkten „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ enthalten ist, nicht mehr als ungefährlich für Bienen bezeichnen darf, steht auf der Homepage von dem Chemiekonzern Bayer – THIACLOPRID IST SICHER FÜR BIENENVÖLKER
„Unsere Produkte werden gründlich und weit über die behördlichen Anforderungen hinaus auf ihre Bienensicherheit getestet. In diesem Kontext hat das Insektizid Thiacloprid ein besonders vorteilhaftes Umweltsicherheitsprofil, indem es eine sehr geringe Bienengiftigkeit aufweist.
Diese ist dadurch bedingt, dass die Bienen, anders als die meisten Schadinsekten, die durch das Mittel kontrolliert werden sollen, den Wirkstoff mithilfe ihres Enzymsystems sehr schnell abbauen können. Dies wurde durch unabhängige Prüfungen der deutschen Behörden bestätigt, die das Mittel als „nicht bienengefährlich“ einstufen (…)“
Bereits 2015 hatte Frankreich eine Initiative zum Schutz von Bienen gestartet, da die Sterblichkeitsrate der Bienen in Frankreich regelmäßig bei 30 Prozent liegt. Nachdem die französischen Imker immer wieder darauf hingewiesen hatten, beschloss die Nationalversammlung unabhängig von der EU ein Verbot ab dem 1. Januar 2016, doch nun soll ein vollständiges Verbot von Neonicotinoiden erfolgen. Siehe: Insektizid-Verbot gegen Bienensterben in Frankreich – France Begins the Fight to Save the Bees by Banning Toxic Pesticides!
Erst Anfang März verbot das US-Umweltamt das Insektizid von Bayer – das auch in der EU zugelassen ist! Der Wirkstoff Flubendiamid stellt ein Risiko für wirbellose Tiere am Grund von Flüssen und Teichen dar, so die EPA. Diese Tiere sind ein wichtiges Nahrungsmittel für Fische. Der EPA sind die Risiken zu hoch. Betroffen sind ebenfalls die Pflanzenschutzmittel „Vetica“ und „Tourismo“ des Herstellers Nichino America, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Nihon Nohyaku Co. Ltd. mit Sitz in Japan.
Nun die EU-Kommission Glyphosat für 10 Jahre zulassen – Industrie hält Glyphosatverlängerung um 15 Jahre für sinnvoll. Die Abstimmung über Glyphosat wird am 18. oder 19. Mai 2016 erwartet. Auch hier machen die Franzosen nicht mit. Siehe: Schweden, Frankreich, Niederlande rebellieren gegen Verlängerung von Glyphosat – EU Countries Launch Shock Rebellion against Glyphosate Herbicides
Im Juni 2015 berichteten wir von einer Studie, die ergab, dass 69 Honigproben – inklusive der 11 biologischen Proben – hohe Werte an Glyphosat aufwiesen Siehe: Monsanto ruiniert den Honig – Glyphosat aus Roundup im Honig nachgewiesen – Monsanto Has Ruined Our Honey – It is Contaminated With Glyphosates From Roundup
Eine einzige Honigbiene kann in einem Umkreis von bis zu 9,7 km (6 Meilen) nach Nektar suchen und bringt bis zu 250 Pfund Nektar pro Jahr in den Stock.
Honigproben mit Thiacloprid belastet
Auch im Honig, einem als besonders gesund geltenden Lebensmittel, kommt der Wirkstoff Thiacloprid inzwischen immer häufiger vor. Untersuchungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben ergeben, dass in zahlreichen Honigproben nachweisbare Mengen des Schädlingsbekämpfungsmittels enthalten waren. Im Jahr 2015 waren von 237 Honigproben schon 73 mit Thiacloprid belastet.
Thiacloprid ist ein Insektizid aus der Klasse der Neonicotinoide. Es wurde von einer japanischen Niederlassung für Bayer CropScience aus Imidacloprid weiterentwickelt. In Frankreich wurde Thiamethoxam bereits im Jahr 2011 zur Verwendung auf Ölraps und Zuckerrüben verboten.
Gefährliches Nervengift im Honig
Dazu schreibt der NDR :
In immer mehr Honigproben ist das Nervengift Thiacloprid nachzuweisen. Bestimmte Konzentrate mit dem Wirkstoff aus der Schädlingsbekämpfung dürfen an Kleingärtner inzwischen nicht mehr abgegeben werden. Doch Stichprobenkäufe im Internet ergaben das Gegenteil. Auch in der Landwirtschaft wird es weiter massiv eingesetzt – und der Grenzwert für Thiacloprid im Honig könnte sogar demnächst wieder heraufgesetzt werden.
Thiacloprid schädigt Bienen und Hummeln
Sowohl in der deutschen Landwirtschaft als auch in privaten Kleingärten wird seit Jahren mit Thiacloprid, das zur Klasse der Neonicotinoide zählt, gegen saugende und beißende Insekten gespritzt. Doch die Bedenken europäischer Wissenschaftler wachsen, dass dies auch wichtige Blütenbestäuber wie Bienen, Hummeln, Motten und Schmetterlinge schädigt. Thiacloprid steht im Verdacht, das für das Gedächtnis und das Lernen zuständige Nervensystem und den Orientierungssinn zu stören.
Selbst wenn diese nach der Aufnahme auf der Pflanze nicht versterben, finden sie doch oft nicht mehr zu ihrem Stock zurück. „Schon in niedrigen Dosen wird ganz massiv das Verhalten verändert“, sagt der Neurobiologe Professor Randolf Menzel, der zahlreiche Versuche mit Honigbienen durchgeführt hat. Pro Blütenkontakt können die Tiere laut Menzel zwischen 300 und 700 Nanogramm Thiacloprid aufnehmen. Das Verhalten werde bereits bei 10 Nanogramm massiv beeinträchtigt. Menzel warnt zudem vor der noch viel stärkeren Empfindlichkeit von wichtigen Bestäubern wie Wildbienen und Hummeln, die auf das chemische Mittel nicht so flexibel reagieren könnten wie die großen und relativ robusten Honigbienenvölker.
Thiacloprid auf Rapsfeldern
Auch berufliche Anwender wie Landwirte oder professionelle Zierpflanzenzüchter können noch hoch konzentrierte Thiacloprid-Mittel (zum Beispiel 480 Gramm pro Liter) erwerben. Thiacloprid wird nach Aussage von Bayer in Deutschland seit Jahren auf Rapsfeldern von mehr als einer Million Hektar ausgebracht. Zudem werden in der Landwirtschaft auch Samen vorbeugend mit dem Wirkstoff behandelt, der sich dann in der ganzen Pflanze und damit auch in den Blüten verteilt.
Die wenigsten Menschen bringen den Namen BAYER mit Gentechnik in Verbindung. Dabei ist BAYER einer der führenden Gentechnik-Konzerne der Welt und Partner von Monsanto! Bayer entwickelte auch gleich ein Fungizid-Insektizid-Kombination zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen in Raps.
Die norwegische Regierung hat den Import des gentechnisch veränderten Monsanto Raps GT 73 bereits in 2013 verboten. Begründet wurde die Entscheidung mit der Verunreinigungsgefahr für einheimische Wild-Rapsarten. In der EU darf GT 73-Raps seit 2005 importiert und verarbeitet werden, obwohl unabhängige Experten die Risikoprüfung durch die Lebensmittelbehörde EFSA als nicht ausreichend kritisieren. Der Raps des US-Agrochemiekonzerns Monsanto ist gegen das Spritzmittel Glyphosat resistent. Trotz allen Studien, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, ein Importverbot für GV-Raps einzuführen. Dieses gab die Regierung auf eine Anfrage 2012 bekannt.
Die Bundesregierung hatte bereits im Oktober 2013 schriftlich im einem Gerichtsverfahren artikuliert, dass nicht erwünscht sei, dass die Imkerei zu einer Gefährdung für die Agro-Gentechnik werde! Wer hat hier an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät?…
Die Organisation Testbiotech hat im September 2013 eine globale Übersicht über Fälle von unkontrollierter Ausbreitung von gentechnisch verändertem Raps veröffentlicht. Betroffen sind Kanada, die USA, Japan, Australien und auch Europa.
Gentechnisch veränderter Raps außer Kontrolle – eine globale Übersicht
Empfehlungen – wie bereits erwähnt – aus 2013!
In den betroffenen Ländern und Regionen müssen zeitnah wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die weitere Ausbreitung der gentechnisch veränderten Pflanzen so weit als möglich einzudämmen und weitere Quellen für den Eintrag in die Umwelt zu unterbinden. Mittelfristig sollten ausreichende Regelungen geschaffen werden, um derartigen Problemen effektiv vorzubeugen.
International sollten beispielsweise einheitliche Regelungen geschaffen werden, um zu verhindern, dass die Zentren der biologischen Vielfalt, die für den Erhalt und die züchterische Entwicklung unserer Nutzpflanzen entscheidend sind, unkontrolliert mit gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert werden. Dies liegt nicht nur in der Verantwortung der jeweiligen Länder und Regionen, sondern aller, die die Nutzung entsprechender Technologien betreiben (wollen). Auf der Grundlage der dokumentierten Fälle und im Hinblick auf die bestehenden Grenzen unseres Wissens über Verbreitung, Wechselwirkungen und langfristiges Verhalten von gentechnisch veränderten Organismen empfehlen wir, Importe, Freisetzungen und Inverkehrbringungen von GVOs zu untersagen, falls:
• sich gentechnisch veränderte Organismen unkontrolliert verbreiten können, so bald sie vorgesehene Sicherheitsbarrieren überwinden
• unklar ist, ob die jeweiligen Organismen sich bei Bedarf tatsächlich innerhalb planbarer Zeiträume wieder aus der Umwelt entfernen lassen,
• bereits bekannt ist, dass die Organismen sich unkontrolliert ausbreiten und persistieren können
30 Jahre nachdem die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt wurden und im Laufe von fast zwanzig Jahren kommerziellen Gentechnik-Anbaus, sind Transgene bereits in verschiedenen Regionen der Welt vom Acker entkommen .Dies trifft insbesondere auf gentechnisch veränderten Raps zu.
Testbiotech kritisiert, dass die Folgen einer räumlich und zeitlich nicht begrenzten Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht abschätzbar seien, nachdem für evolutionäre Zeiträume keine ausreichend verlässliche Vorhersagen getroffen werden können. Auch könnten veränderte Umweltbedingungen wie der Klimawandel zu unerwarteten Wechselwirkungen zwischen den Pflanzen und der biologischen Vielfalt führen.
In der EU gab es bisher keinen kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Raps. Trotzdem treten auch hier immer wieder Verunreinigungen mit transgenem Raps der Firma Bayer auf, obwohl dieser bereits 2007 seine Marktzulassung verloren hat.
Aus der Studie die Fallstudie: Europäische Union
In Deutschland wurden (ebenso wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern) insbesondere in den 1990er-Jahren Freilandversuche mit gentechnisch verändertem Raps durchgeführt. Die oft mehrjährigen, auf mehrere Standorte verteilten, teils 6 großflächigen Versuche fanden in Deutschland unter Bedingungen statt, die eine Verbreitung über die Freisetzungsflächen hinaus sehr wahrscheinlich machen.
Laut Angaben der EU-Kommission tauchen immer wieder Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Rapspflanzen der Firma Bayer in der Ernte auf : 2007 lief in der EU die Marktzulassung für die gentechnisch veränderten Rapsvarianten Ms1xRf1, Ms1xRf2 und Topas aus. Diese Pflanzen waren 1996 zur Saatgutproduktion zugelassen, aber nie großflächig angebaut worden. Für deren Entfernung aus der Umwelt musste die EU-Kommission trotzdem spezielle Regelungen erlassen: Über einen Zeitraum von fünf Jahren wurden Ernte-Kontaminationen mit den transgenen Rapspflanzen von bis zu 0,9% zugelassen.
Diese Bescheide mussten 2012 für weitere fünf Jahre verlängert werden, weil auch dann immer noch Kontaminationen mit den transgenen Pflanzen von Bayer festgestellt wurden. Das Beispiel der EU zeigt, dass auch im Falle einer eher geringfügigen unkontrollierten Verbreitung lange Zeiträume kalkuliert werden müssen, bis eine Belastung mit gentechnischen verändertem Raps minimiert werden kann. Ob in Ländern wie Kanada oder USA der gentechnisch veränderte Raps jemals aus der Umwelt zurückgeholt werden kann, muss bezweifelt werden.
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240 g/l Thiacloprid
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125 g/l Fluopyram
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125 g/l Prothioconazol
Gefahr für die Umwelt:
Eine Studie aus Großbritannien zeigte schon 2003, dass der Anbau von Gen-Raps die Bestände von Bienen und Schmetterlingen dezimieren könnte. Die größte Studie zu ökologischen Auswirkungen des Anbaus von transgenen Nutzpflanzen auf Ackerwildkräuter und Tierwelt wurde 2003 von der gentechnikfreundlichen britischen „Royal Society“ veröffentlicht.
Verglichen wurde zwischen einem konventionellen chemiegestützten Anbau und genmanipulierten herbizidresistenten Pflanzen mit dem Einsatz des dazugehörigen Herbizids.
Der Anbau von Gentech-Raps und -Zuckerrüben zeigte massive Auswirkungen auf die Vielfalt von Ackerkräutern, Vögel und Insekten. Durch den Einsatz der Gentech-Pflanzen mit den dazugehörigen Breitbandherbiziden nahm die Vielfalt der Kräuter auf dem Acker deutlich ab, die wiederum Futterpflanzen für Insekten, Schmetterlinge und Vögel sind. So werden z. B. 24% weniger Schmetterlinge an den Feldrändern gefunden, wenn herbizidresistenter Raps angebaut wird.
An den Raps-Feldrändern wurden 44%, bei Zuckerrüben 34% weniger Blütenpflanzen gezählt. Durch die Verarmung der Artenvielfalt wären auch Vögel und andere Tiere in ihrem Überleben gefährdet.
Verbreitung von Rapssamen: Samen von freigesetztem transgenem Raps kann über Vögel und Säugetiere (etwa Rotwild) in die nähere Umgebung der Standorte bis hin zu einer Entfernung von einigen Kilometern Entfernung verbreitet werden. Es ist seit Langem bekannt, dass Rapspflanzen generell an Bahnanlagen und in Hafengebieten in Folge von Körnerverlusten beim Transport und bei der Entladung wachsen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die jeweiligen Monitoringberichte auf der Internetseite des BVL .
Schon seit einigen Jahren stellen die Wissenschaftler im Gentechnik-Labor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg immer wieder Spuren von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Senfproben fest. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gentechnisch veränderten Pollen in Honig im Jahr 2011 ist klar, dass so verunreinigter Speise-Senf nicht verkauft werden darf.
Der Nachweis gentechnischer Veränderungen am Beispiel von Honig
Die Gefahr einer Verunreinigung mit nicht zugelassenen Gen-Pollen bei kanadischen Raps- und Kleehonigen besonders groß. In Kanada sind deutlich mehr Gen-Raps-Sorten zugelassen als in der EU. Der Honig-Verband schätzt, dass knapp fünf Prozent aller Honige wegen nicht zugelassener Gen-Pollen nach dem EuGH-Urteil nicht mehr verkehrsfähig sind, den kanadischen Honig eingeschlossen.
ÖKO-TEST Januar 2012 – Im Test: 20 Blütenhonige, die in einem spezialisierten Labor auf Gen-Tech-Pollen untersucht wurden. In 14 Proben fand das Labor Gen-Pollen. Dies zeigt wieder einmal, dass ein Nebeneinander von Gen-Technik und Nicht-Gen-Technik gar nicht möglich ist.
Pestizidresistenter Soja: Alle Gen-Honige im Test sind mit Pollen der Pflanze Roundup Ready Soja verunreinigt. Dabei handelt es sich um eine gentechnisch veränderte Sojabohne, die vor allem in Argentinien und Brasilien großflächig angebaut wird.
Wie schon beschrieben: Es gibt mehrere Gründe für die unkontrollierte Ausbreitung: Neben dem kommerziellen Anbau (wie in Kanada und den USA) und der experimentellen Freisetzung (wie in Deutschland) spielt auch der Import und Transport (z. B. nach Europa) eine große Rolle. Entlang von knapp 80 Bahnlinien in der Schweiz wurden 2400 Proben von verwilderten Rapspflanzen genommen. Bei 50 der Rapspflanzen wurde ein Enzym nachgewiesen, das charakteristisch für Roundup Ready-Pflanzen ist und diese gentechnisch veränderten Pflanzen tolerant gegenüber Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat machen. Die hohe Zahl der Funde bei den Proben aus den Jahren 2011 und 2012 ist bemerkenswert, da spätestens seit dem Jahr 2008 kein gentechnisch veränderter Raps (z. B. als Futtermittel) mehr in die Schweiz eingeführt wurde.
Gen-Technik ist allgegenwärtig – die Gefahr einer Verunreinigung mit nicht zugelassenen Gen-Pollen ist groß.
EU-Grenzwert könnte angehoben werden
Laut NDR: Der Grenzwert für Thiacloprid im Honig in der Europäischen Union könnte sogar wieder von 0,05 auf 0,2 Milligramm pro Kilogramm Honig angehoben werden. Grundlage ist eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 1. März 2016, die zu dem Ergebnis kam, dass dieser Wert gesundheitlich unbedenklich sei. Die Bayer CropScience AG hatte sich für eine Heraufsetzung des Grenzwertes stark gemacht, wie ein Markt vorliegendes Informationsschreiben an den Handel zeigt.
Laut einer Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA kann das Mittel jedoch die Fortpflanzung des Menschen beeinträchtigen. Laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers selbst steht es zudem im Verdacht, krebserzeugende Wirkung beim Menschen zu haben.
“Die für Bienen tödlichen Pestizide von Syngenta, Bayer und BASF gefährden den Bestand der Bienen weltweit. Aber ohne Bienen sind unser Ökosystem und die globale Nahrungsproduktion dem Ende geweiht.” − Francesco Panella, Imker und Präsident von Bee Life European Beekeeping Coordination.
#StopptBayer – Das Vergiften muss ein Ende haben!
Sehr geehrte Damen und Herren, das Phänomen des Bienensterbens geht uns alle an. Sterben die Bienen aus, wird dies fatale Folgen für den Menschen und die Umwelt haben! Unsere Gesundheit ist ebenfalls in Gefahr – Stoppen Sie das Nervengift Thiacloprid!
Bayer AG
51368 Leverkusen, Deutschland
Tel.: +49 214 30-1
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