Unfassbar – das wird teuer! AKW-Betreibern steht Entschädigung für Atomausstieg zu

atom-9Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Betreiber von Atomkraftwerken können mit einer Entschädigung für den Atomausstieg rechnen. Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall dürften mit diesem Urteil mehr als zufrieden sein.

Nicht nur, dass der Steuerzahler den Großteil für den Rückbau der Atommeiler zahlen muss, nein, nun kommt auch noch die Entschädigung dazu. Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomenergie sei zwar im Wesentlichen zumutbar, erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag 06. 12. 2016 in Karlsruhe. Allerdings sei es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen. Diese seien im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen worden. Der Gesetzgeber müsse diese Frage bis zum 30. Juni 2018 neu regeln.

Jahrzehntelang machten die großen Stromkonzerne mit ihren Kernkraftwerken Milliardengewinne und schütteten sie an ihre Aktionäre aus. Krisensicher zurückgelegt wurde das Geld größtenteils nicht. Dabei werden in Zukunft etliche Milliarden gebraucht, um die Atommeiler zurückzubauen und die radioaktiven Abfälle zu entsorgen.

Karlsruhe hat im Streit um den Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe sein Urteil verkündet. Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen.

Rund 261 Millionen Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs: Mit dieser Forderung war der Energiekonzern EnBW in April 2016 vor das Bonner Landgericht gezogen – und zum Glück gescheitert. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im endgültigen Ausstiegsbeschluss, davon waren auch die Meiler Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 betroffen.

Aus Sicht der Bonner Richter hätte eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt, denn die eigentliche Anordnung zur Abschaltung der Kernkraftwerke, die war aus ihrer Sicht rechtswidrig, da es unter anderem keinen begründeten Gefahrenverdacht gegeben hätte. „Hätte die EnBW rechtzeitig Anfechtungsklage erhoben, dann hätte man möglicherweise verhindern können, dass es zu der rechtswidrigen Abschaltung kommt. Dann wäre am Ende des Tages eventuell gar kein Schaden entstanden. Diesen Weg hätte die EnBW jedenfalls gehen müssen und kann nicht erst im Nachhinein Schadensersatz verlangen“, so der Gerichtssprecher Bastian Szcech. Siehe: Hurra – Keine 261 Millionen Euro Schadenersatz wegen des Atomausstiegs für EnBW!!

Der Prozess am Bonner Landgericht war Teil einer ganzen Reihe von mehr als 20 Verfahren, mit denen sich die Stromanbieter gegen den schnellen Atomausstieg von 2011 wehren und Schadensersatz verlangen. Daneben klagen Eon, RWE und Vattenfall auch grundsätzlich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg und haben nun einen Teilsieg für sich verbuchen können.

Auch das wartet noch auf den Steuerzahler:

Darüber hinaus laufen noch weitere Klagen, die zwar nicht den Atomausstieg als Ganzes in Frage stellen, aber Teile davon. E.on, RWE und EnBW klagen auf eine Befreiung und Rückzahlung der 2011 eingeführten Brennelementesteuer. Eon hat nach eigenen Angaben bislang rund 2,7 Milliarden Euro an den Fiskus gezahlt, RWE 1,7 Milliarden Euro und EnBW 1,4 Milliarden Euro. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) billigte im Juni 2015 zwar die Steuer, das Bundesverfassungsgericht könnte sie aber noch kippen. Quelle Handelsblatt 06.12.16 

Die Unternehmen haben Anspruch auf einen Ausgleich für die ursprünglich im Jahr 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke. Für die Entschädigungen muss der Gesetzgeber bis Juni 2018 eine gesetzliche Regelung verabschieden. Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht der Ausstieg einen massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.

Die Entschädigung dürfte aber viel geringer ausfallen als die hohen zweistelligen Milliardenbeträge, die die Konzerne haben wollten. Der Bund muss die Konzerne nur für jene Strommengen entschädigen, die ihnen beim ersten Atomausstieg 2002 zugesichert worden waren – und die sie jetzt nicht mehr produzieren können. Dagegen steht den Konzernen kein Ausgleich für die Strommengen zu, die den Konzernen erst im Herbst 2010 bei der Revision des Atomausstiegs zusätzlich gewährt wurden. Sie können lediglich eine Entschädigung einfordern, falls sie in den wenigen Monaten zwischen Revision und neuem Gesetz Investitionen getätigt haben.

Fazit: Das halbe Jahr – von September 2010 bis März 2011 – in dem der verhandelten Atomausstieg erst aufgekündigt und nach Fukushima wieder zurückgenommen wurde, kostet uns jetzt mehrere Milliarden Euro. Das Verfassungsgericht hat den Atomkonzernen mit ihren Entschädigungsklagen heute Recht gegeben.  Der vierte große Versorger EnBW klagte vor dem Verfassungsgericht nicht mit, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist, hofft aber, von einem Urteil ebenfalls zu profitieren.

2016 – Milliardenrisiko Endlagerung: Neue Schlupflöcher für Atomkonzerne

Jahrzehntelang machten die großen Stromkonzerne mit ihren Kernkraftwerken Milliardengewinne und schütteten sie an ihre Aktionäre aus. Krisensicher zurückgelegt wurde das Geld größtenteils nicht. Dabei werden in Zukunft etliche Milliarden gebraucht, um die Atommeiler zurückzubauen und die radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Wirtschaftsminister Gabriel will mit einem neuen Gesetz verhindern, dass sich die Atomkonzerne ihrer Verantwortung in Zukunft entziehen können. MONITOR zeigt, warum ein Großteil der Kosten am Ende trotzdem beim Steuerzahler hängen bleiben könnte.

Wer trägt die Kosten für den Atomausstieg?

Der „Monitor“-Autor Jan Schmitt auf seiner Reise quer durch Deutschland – Vor allem eine Frage beschäftigt ihn: Wer muss am Ende die Kosten tragen für das Jahrhundertprojekt Atomausstieg? Die Atomkonzerne, wie es das Atomgesetz vorschreibt? Oder doch wieder die Steuerzahler, die die Atomenergie schon jahrzehntelang subventioniert haben? Jan Schmitt hat sich intensiv mit dem Zahlenwerk, mit den Profiten und den Kosten des Atomzeitalters in Deutschland beschäftigt. Ein Zeitalter, das gerade mal Strom für eine einzige Generation lieferte, das aber Unmengen hochradioaktiven Atommülls hinterlässt, der in der Zukunft noch Hunderte Generationen gefährden wird.

 Auf insgesamt 170 Milliarden Euro sollen sich die Gesamtkosten allein bis zum Ende dieses Jahrhunderts belaufen – nach offizieller Schätzung. Die Recherchen von Jan Schmitt zeigen jedoch: Es wird wohl deutlich teurer werden, zu Lasten der Steuerzahler. Die Behauptung, Atomstrom sei billig, entlarvt sich damit nach Meinung vieler Experten als Lüge.

Jan Schmitt war dabei, als die Konzerne Anfang des Jahres vor das Bundesverfassungsgericht zogen, um den Staat auf Schadenersatz für den Atomausstieg zu verklagen, obwohl sie jahrzehntelang Milliarden mit der Atomwirtschaft verdient haben. Der Film zeigt, wie in diesem Jahr der vorerst letzte große Deal zwischen Politik und Konzernen über die Bühne ging. Ein Deal, der die Experten zu einem einhelligen Urteil kommen lässt: Den Großteil der Kosten für den Atomausstieg wird am Ende der Steuerzahler tragen müssen.

Kungelei auf Kosten der Allgemeinheit

Das Atomkraftwerk Biblis mit zwei Reaktoren: Der milliardenschwere Rückbau steht noch bevor.

Aber es geht um noch mehr: „Der große Atom-Deal“ führt vor Augen, wie eng Politik und Atomkraftkonzerne beim Atomausstieg zusammen gearbeitet haben und wie den Konzernen von Regierungspolitikern der Boden bereitet wurde für milliardenschwere Schadenersatzklagen. Die exklusiven Recherchen enthüllen eine in der Geschichte der Republik beispiellose Kungelei auf Kosten der Allgemeinheit.

Ein Film von Jan Schmitt, bei dem wir uns herzlich bedanken möchten. 

„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein

Karikatur Harm Bengen 

Netzfrau Doro Schreier

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